100er-Zulassung für Anhänger und Wohnwagen

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 11. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Als Gespann schneller unterwegs mit der 100 km/h-Zulassung

Wann erhalten Anhänger oder Wohnwagen eine 100er-Zulassung?
Wann erhalten Anhänger oder Wohnwagen eine 100er-Zulassung?

Wer mit einem Anhänger oder Wohnwagen in den Urlaub fährt, kommt häufig nicht so schnell voran, wie ihm lieb wäre. Gründe dafür sind unter anderem die zahlreichen Baustellen und Staus. Aber auch die gesetzlichen Vorschriften zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Gespannen können einer zügigen Fahrt im Wege stehen.

Denn in der Regel sieht der Gesetzgeber für die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger außerorts maximal Tempo 80 vor. Wem dies zu langsam ist, der kann sich um eine sogenannte 100er-Zulassung bemühen.

Doch welche Voraussetzungen müssen Anhänger für eine 100er-Zulassung erfüllen? Gelten besondere Vorgaben für Wohnwagen? Wo erhalten Sie die Tempo-100-Plakette? Und was kann bei einem Pkw-Anhänger eine 100-km/h-Zulassung kosten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: 100er-Zulassung und Plakette

Ist eine 100er-Zulassung für alle Anhänger möglich?

Nein, es müssen bestimmen Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine solche Zulassung für einen Anhänger erteilt wird.

Muss die Plakette ein Siegel aufweisen?

Ja, ohne dieses ist sie nicht gültig und der Anhänger darf nicht mit Tempo 100 gefahren werden.

Für welche Fahrzeuge gibt es eine 100er-Zulassung noch?

Sind bestimmte Vorgaben erfüllt, kann eine solche Plakette auch für einen Bus erteilt werden.

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Welchen Zweck erfüllt die 100er-Zulassung für Anhänger?

Wie schnell ein Kraftfahrzeug in Deutschland grundsätzlich fahren darf, schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. So beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen mit Anhänger gemäß § 3 Abs. 2 StVO außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h.

Hält sich der Fahrzeugführer nicht an diese Vorgabe – zum Beispiel weil er auf der Autobahn nicht von den anderen Verkehrsteilnehmern abgehängt werden möchte –, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht für eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung je nach Ausmaß ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot vor.

Es gibt allerdings auch eine Möglichkeit, mit der sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne erhöhen lässt. Hierbei handelt es sich um die sogenannte 100er-Zulassung, die Wohnwagen und andere Anhänger unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Zulassungsbehörde erhalten können.

Wichtig! Eine bestehende 100-km/h-Zulassung für Wohnwagen oder Anhänger gilt grundsätzlich nur in Deutschland. Fahren Sie mit dem Gespann ins Ausland, greifen die nationalen Verkehrsregeln. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über die geltenden Vorgaben.

Welche Voraussetzungen gelten für die Tempo-100-Zulassung für Anhänger?

Welche Bedingungen gelten, um einen Anhänger auf 100 km/h zulassen zu können?
Welche Bedingungen gelten, um einen Anhänger auf 100 km/h zulassen zu können?

Damit ein Gespann bzw. ein Anhänger in Deutschland eine 100er-Zulassung erhalten kann, schreibt der Gesetzgeber verschiedenste Voraussetzungen vor. Diese ergeben sich aus § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO und sollen insbesondere sicherstellen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr trotz der gesteigerten Höchstgeschwindigkeit weiterhin möglichst sicher erfolgt.

So ist die 100-km/h-Zulassung für Anhänger unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Zugfahrzeug:
    • zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t
    • verfügt über ein Antiblockiersystem (ABS)
  • Anhänger:
    • generell für den Einsatz bei Tempo 100 geeignet
    • Reifen sind jünger als sechs Jahre
    • Reifen sind für mindestens 120 km/h ausgelegt (Geschwindigkeitsindex „L“ oder höher)

Darüber hinaus existieren noch weitere Kriterien, damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Anhänger 100 km/h beträgt. Eine Voraussetzung stellt die Einhaltung der Gewichtsvorgaben dar, zu denen insbesondere die Stütz- und Anhängelasten zählen. Zudem müssen die Bestandteile des Gespanns grundsätzlich miteinander kompatibel sein. So ist bei einem ungebremsten Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht die 100-km/h-Zulassung in der Regel nur möglich, wenn das Zugfahrzeug mindestens 2.500 kg auf die Waage bringt.

Sind nicht alle Voraussetzungen erfüllt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, den Anhänger für die 100-km/h-Plakette nachrüsten zu lassen. Allerdings schreibt der Gesetzgeber im Anschluss an die Umbauten eine Begutachtung durch eine anerkannte Prüforganisation (TÜV, DEKRA, etc.) vor. Dort erhalten Sie ein Gutachten über die Eignung zur 100er-Zulassung.

Wie und wo erhalte ich die 100er-Zulassung?

Damit Sie in Ihrem Pkw samt Anhänger mit der 100-km/h-Zulassung über die Autobahn (auf der Landstraße gelten weiterhin 80 km/h) düsen können, ist vorher allerdings ein Besuch bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde notwendig. Denn dort müssen Sie die Fahrzeugpapiere aktualisieren und erhalten zudem den Aufkleber für die 100-km/h-Zulassung.

Enthalten bereits die Fahrzeugpapiere einen Vermerk, dass der Anhänger oder Wohnwagen für eine 100er-Zulassung geeignet ist, reicht es üblicherweise aus, wenn Sie das entsprechende Dokument bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Als Nachweis kann außerdem auch eine Bestätigung des Herstellers dienen.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie zur Erfüllung der Vorgaben für die 100-km/h-Zulassung am Anhänger Umbaumaßnahmen durchgeführt haben. Denn in diesem Fall müssen Sie – wie bereits erwähnt – zur Begutachtung bei TÜV, DEKRA & Co. Das dort ausgestellte Gutachten ist dann ebenfalls bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

Sind alle Kriterien erfüllt und liegen die notwendigen Unterlagen vor, erfolgt die Änderung der Fahrzeugpapiere. Darüber hinaus erhält der Fahrzeugbesitzer eine gesiegelte Plakette, die als Nachweis der 100er-Zulassung dient.

Wo muss ich bei einem Anhänger das 100-km/h-Schild anbringen?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die gesiegelte Plakette auf der Rückseite des Anhängers angebracht werden muss und somit Auskunft über die zulässige Höchstgeschwindigkeit gibt. Auf dem Zugfahrzeug ist der 100-km/h-Aufkleber hingegen keine Pflicht.

Welche Kosten fallen an, wenn Sie beim Wohnwagen eine Tempo-100-Zulassung wünschen?

Die Behörde erhebt bei der Tempo-100-Zulassung verschiedene Gebühren.
Die Behörde erhebt bei der Tempo-100-Zulassung verschiedene Gebühren.

Wünschen Sie sich für Ihren Anhänger eine 100er-Zulassung, ist dies mit Kosten verbunden. Bei den Ausgaben, die Sie dafür einplanen müssen, spielen vor allem folgende Punkte ein wichtige Rolle:

  • Gebühr für die gesiegelte Plakette
  • Gebühr für die Änderung der Fahrzeugpapiere
  • Kosten für die Umbaumaßnahmen
  • Ausgaben für das Gutachten eines Sachverständigen

Die Zulassungsbehörde verlangt für die Plakette zur 100er-Zulassung im Durchschnitt 2,50 Euro und für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere fallen mindestens 12 Euro an. Somit halten sich die Kosten grundsätzlich im Rahmen.

Teurer wird das Unterfangen in der Regel nur, wenn für die 100er-Zulassung Reparaturen am Anhänger notwendig sind. Denn dies bedeutet auch, dass Sie zusätzlich einen Gutachter bezahlen müssen. Aus diesem Grund sollten Sie im Vorfeld abwägen, ob sich der Aufwand tatsächlich lohnt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, wie oft der Anhänger oder Wohnwagen tatsächlich im Einsatz ist.

Im Video zusammengefasst: So erhalten Sie die 100er Zulassung

In diesem Video beantworten wir die Frage, wie Autofahrer eine 100er Zulassung für ihren Anhänger bekommen.
In diesem Video beantworten wir die Frage, wie Autofahrer eine 100er Zulassung für ihren Anhänger bekommen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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44 Kommentare

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  1. Viktor
    Am 2. Dezember 2024 um 17:18

    Hallo,
    mein Anhänger ist mit 100Km/h zugelassen.
    Meine Reifen sind jetzt 6 Jahre alt (möchte diese nicht wechseln / behalten).
    Ich möchte jetzt mit dem Anhänger nur noch 80km/h fahren.
    Muss ich dafür den Anhänger in der Zulassung ändern lassen?
    Muss 100ter Aufkleber entfernt werden?
    Reicht wenn ich in Zukunft nur 80km/h fahre?

    Gruß Viktor

  2. Thomas
    Am 24. Juni 2024 um 12:30

    Ich habe einen Anhänger zGG 750 Kg Ungebremst und ist 100 kmh geeignet

    Zugfahrzeug Lehrgewicht x0,3 ergibt bei mir 367 kg zGG bei meinem Gespann.

    Muss ich den Anhänger ablasten auf diese 367 kg ? ( macht für mich keinen sinn , da man ja ein schwereres zugfahrzeug nehmen könnte bei fahrzeugwechsel um mehr gewicht ziehen zu dürfen )
    oder muss ich je nach zugfahrzeug nur darauf achten das, das errechnete Anhänger zGG nach faktor rechnung nicht überschritten wird um 100 kmh auf der Autobahn fahren zu dürfen ?

    • Adrian
      Am 5. November 2024 um 8:42

      Für die Entscheidung, ob mit einem Anhänger bis zu 100 km/h gefahren werden darf, muss die genannte Berechnung immer für die aktuelle Zugkombination durchgeführt werden.
      Es lohnt sich also, schon vor dem Kauf von Anhänger / Zugfahrzeug, neben der Anhängelast, auch darüber nachzudenken.

  3. Britta.N
    Am 18. Juni 2024 um 14:00

    Hallo, kurze Frage….
    wir haben für unseren Anhänger schon seit Jahren eine 100 Plakette. Nun haben wir ein neues Auto, welches laut der Papiere dafür geeignet ist. Muss ich das an der KFZ-Prüfstelle nochmals bestätigen lassen?

  4. Marcus
    Am 31. Mai 2024 um 8:34

    Wir haben im Verein ein gebrauchten Anhänger gekauft um Material zu transportieren. Dieser Anhänger hat die entsprechende Voraussetzung für den 100km/h betrieb. Als wir diesen in der zuständigen Zulassungsstelle zugelassen / umgeschrieben haben. Haben wir uns auch nach der 100km/h Ausnahme erkundigt. Da hieß es nur wenn die Daten Anhänger im Verhältnis zum Auto passt denn können Sie die 100km/h ausfahren. Von einer TÜV Bescheinigung über das entsprechende Gespann wurde nicht gefordert. Der Anhänger ist ein 1,3 to zGG Anhänger welcher vom 1,450 to Zugfahrzeug mit Eintrag bis 1,4 to gebremsten Anhänger ziehen darf. Auch wurde nicht überprüft ob die 100 km/h „Marke“ ein entsprechendes Siegel hat. Der Anhänger, bzw. das Gespann hätte der Zulassungsbehörde vorgeführt werden können. Es war bei der Zulassung zugegen. Daher bin ich doch etwas verwundert….

    • Dudixus
      Am 20. August 2024 um 14:36

      Das Tempo100-Schild muß grundsätzlich das Siegel einer deutschen Zulassungsstelle tagen. Es muß nicht von der Zulassungsstelle des Fahrzeugs stammen.

  5. SH
    Am 23. April 2024 um 13:11

    Habe einen gebrauchten PWK Anhänger 750kg gekauft, welche eine 100km/h Zulassung hat und auch einen entsprechenden gesiegelten 100km/h Aufkleber einer Zulassungsstelle A. Brauche ich einen neuen gesiegelten Aufkleber der Zulassungsstelle B bei welcher ich den Anhänger zugelassen habe? Oder kann der „alte“ Aufkleber weiterverwendet werden?

    • Daniel
      Am 13. Mai 2024 um 23:23

      Du kannst den „alten“ Aufkleber weiter verwenden. Mein Pferdeanhänger besitzt seit 16 Jahren einen 100er Aufkleber mit dem Siegel aus einem anderen Landkreis … das ist völlig in Ordnung.

  6. ziran
    Am 10. April 2023 um 21:07

    Werde immer beim Kauf von Reifen für meinen Wohnwagen betrogen Neureifen laut DOT 2 Jahre alt manchmal auch bisschen älter darf max 4 Jahre damit 100 km/h fahren , und dann? Wieder neue für max 4 Jahre. Darf mit über 6 Jahre alten Reifen nicht mal bis zum 7.Jahr mit 80 km/h zu Nahen Zielen ohne Autobahn oder Kraftfahrstr. fahren obwohl Reifen noch perfekt sind. Wird bei PKw Reifen nicht so genau vorgeschrieben. Kenne einige PKW mit 10 Jahre alten Reifen, die fahren noch mit 160 km/h und mehr durch die Gegend .Für mich alles stark übertrieben.

    • D. N.
      Am 20. März 2024 um 14:45

      Nur wenn du 100 km/h auf Autobahn und Kraftsfahrstraßen fahren möchtest muß das Reifenalter 6 Jahre, kannst du immer noch mit dem Anhänger fahren, dann gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Ein Reifenalter > 6 Jahre ist bei der HU kein Mangel.

      • kaychen
        Am 25. Oktober 2024 um 10:05

        mein 2,5 Tonnen Tandemachser hat immer noch die ersten Socken drauf… Zugelassen hab ich ihn im November 2004… Tüv hat er noch, und die Socken sehen prima aus ;)

  7. Emanuel A
    Am 28. September 2022 um 4:40

    Hallo, die 100er Zulassung zählt für PKW mit Anhänger bis 3,5t ist das auch bei einem Wohnwagen so, wenn PKW und Wohnwagen über 3.5t sind dann nur 80km/h?

  8. Karl
    Am 30. August 2022 um 14:17

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe meinen Motorradanhänger auf 100 km/h beim TÜV zugelassen und bei der Zulassungsstelle umschreiben lassen.
    Nun bekam ich ein 20 cm Durchmesser 100 Aufkleber. Dieser passt nicht auf den Anhänger drauf. Mit Mühe und Not über einen Reflektor geklebt und oben und unten abgeschnitten….
    Darf ich den Aufkleber auch auf das Zugfahrzeug kleben und auf den Anhänger einen kleineren 100 Aufkleber machen?

    Oder wie soll ich hier vorgehen?

    Besten Dank für Ihre Antwort,

    Karl

  9. Horst
    Am 5. Juli 2022 um 19:02

    Hallo,
    mein Auto hat ein Leergewicht von 1480 kg und darf maximal 1500kg ziehen. Der Anhänger, den ich ziehen will hat ein Gesamtgewicht von 1800 kg und ein Leergewicht von 1100 kg. Nun möchte ich für den Anhänger eine 100 km/h Zulassung haben. Laut dem Faktor von 1,2 darf ich den Anhänger aber nur ziehen, wenn er 1776 kg wiegt. Fallen diese 24 kg Differenz (1,3 %) tatsächlich so sehr ins Gewicht?

    Vielen Dank!

  10. Andy
    Am 9. Februar 2022 um 0:57

    Sorry für meine Frage wegen des zulässigen Gesamtgewichts:

    Mein Anhänger hat 3,5 to. mein Fahrzeug darf 3,5 to. ziehen,
    was bedeutet jetzt das zul. Gesamtgewicht?
    Danke für eine kurze Rückmeldung.

  11. Erich M
    Am 11. Dezember 2021 um 10:29

    Sehr geehrte Redaktion, bitte entschuldigen Sie meine unbedarfte Frage. Sie schreiben:

    Zugfahrzeug:
    zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t
    verfügt über ein Antiblockiersystem (ABS)

    Meine Frage: Zulässiges Gesamtgewicht minimal oder maximal 3,5 t?

  12. Frank
    Am 24. September 2021 um 11:08

    in der 9. AusnV steht der Begriff „Kombination“.
    … Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) …
    Wie ist das zu verstehen? Dürfen nur die Gespanne bestehend aus Kfz mit Anhanhänger bis 3,5to die Ausnahme (unter Beachtung der sonstigen Voraussetzungen) anwenden?

  13. H. G. Oelrichs
    Am 28. August 2021 um 10:26

    Habe mein Wohnmobil von 3,5 T auf 4,0 T aufrüsten lassen. Mein Anhänger hat die 100 Km Zulassung.
    Wie schnell darf ich jetzt mit dem Anhänger fahren?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2021 um 12:40

      Hallo H.G.Oelrichs,

      Das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs darf nicht 3,5t überschreiten. Daher gilt die vorher eingetragene zugelassene Höchstgeschwindigkeit.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. MartinH.
    Am 23. August 2021 um 18:00

    Hallo! Wie siehts denn mit ausländischen Anhägern aus? Ich habe einen Wohnwagen, welcher in Österreich mit 100km/h zugelassen ist. Darf ich in Deutschland damit 100km/h fahren? Brauche ich eine 100er Plankette bzw. wo bekomme ich die? Welche Unterlagen muss ich wo einreichen? Danke schon mal für die Rückmeldung!

  15. Bernd
    Am 1. Juni 2021 um 14:33

    Frage:
    Ich bin mit Transporter und Anhänger unterwegs und in einer 70er Zone abzgl. Toleranz mit 87 geblitzt worden.
    Der Anhänger hat eine 100er Zulassung und Zugfahrzeug entsprechend.
    Welcher Bußgeldkatalog gilt nun da in allen Katalogen nur von „PKW mit Anhänger“ aber ohne Hinweis auf die höhere Zulassung geschrieben wird.
    Meines Erachtens müsste dann doch die PKW Regelung gelten also keinen Punkt da noch unter 20 Km/h zu schnell

    • Bernd
      Am 14. August 2023 um 11:44

      In diesem Fall ist es völlig egal, ob der Anhänger eine 100-km/h-Zulassung hat.
      Wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 beträgt, und man mit 87 geblitzt wird, muss man halt dafür blechen.
      Dem entsprechend gilt in diesem Fall „PKW mit Anhänger“ also 140 € und ein Punkt.

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