Ab wann wird von Fahrerflucht gesprochen?
Letzte Aktualisierung am: 13. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Das Bedeutungsspektrum des Tatbestandes „Fahrerflucht“ analysiert

Sich nach einem Unfall vom Ort des Geschehens zu entfernen, ohne mit dem Opfer oder zumindest der Polizei zu sprechen, ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich um eine Straftat mit hohem Strafmaß.
Und doch sind nach einer von der Versicherungsgesellschaft CosmosDirekt in Auftrag gegebenen Umfrage schon über 70% aller Deutschen mindestens einmal Opfer dieses Tatbestandes gewesen.
Dabei tun sich jedoch Fragen auf: Verstehen alle Befragten das Gleiche unter Unfallflucht wie der Gesetzgeber? Ab wann kann von Fahrerflucht gesprochen werden? Der vorliegende Ratgeber beantwortet letztere Frage und definiert den Tatbestand genau. Zudem klärt er, ob in jedem Fall immer ein Schaden beim Unfall auftreten muss, damit es zur Straftat und zur Verfolgung durch die Polizei kommen kann.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wann liegt Unfallflucht vor?
Unfallbeteiligte müssen nach einem Unfall anderen Betroffenen notwendige Kontaktdaten zur Verfügung stellen oder eine angemessene Zeit warten, wenn niemand da ist. Wer dies nicht tut, macht sich u. U. wegen Unfallflucht strafbar.
Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, beispielsweise von der Tageszeit und vom Ort. In einer Ortschaft können 30 min angemessen sein. Im Zweifel sollten Sie die Polizei informieren.
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren – dies entscheidet der Richter individuell. Ein Fahrer, der sich nach einem Unfall mit Personenschaden unerlaubt entfernt, wird gewöhnlich härter bestraft als jemand, der nach einem Unfall mit Blechschaden davonfährt. Wer sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann mit einer Strafmilderung rechnen.
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Die wichtigsten Ratgeber zur Verfolgung & Ahndung von Fahrerflucht
Die Definition der Unfallflucht
In § 142 Strafgesetzbuch (StGB) definiert der Gesetzgeber den Tatbestand der „Unerlaubte[n] Entfern[ung] vom Unfallort“ und dessen Strafmaß. Demnach kann eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen, wenn ein Unfallbeteiligter sich entfernt, ohne anderen Betroffenen nötige Auskünfte zu übermitteln und zusammen den entstandenen Schaden zu begutachten.
Weiterhin schreibt die Gesetzgebung vor, dass Beteiligte am Unfallort eine angemessene Zeit lang warten müssen, wenn Sie dort niemanden antreffen. Tagsüber sollte die Wartezeit mindestens 30 Minuten betragen. Erscheint auch dann niemand, muss in jedem Fall die Polizei verständigt werden. Tun Unfallbeteiligte dies nicht und fertigen nur ein Schriftstück an, begehen sie immer noch Fahrerflucht.
Zu Unrecht beschuldigt – was nun?

Verkehrsteilnehmer sind sich nicht immer einig darüber, ab wann von Fahrerflucht gesprochen werden kann. Oft werden auch vorhandene Schäden erst spät entdeckt. So kann es vorkommen, dass völlig unerwartet eine Anzeige aufgegeben wird.
Es spielt für Sie zunächst keine Rolle, ob Sie zu Recht oder zu Unrecht der Fahrerflucht angeklagt werden. In jedem Fall ist es ratsam, sich anwaltliche Hilfe zu beschaffen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihren Einzelfall genau analysieren und Ihr Recht für Sie kompetent vertreten.
Es besteht dem Gesetz nach eine Chance auf Strafmilderung. Dafür muss sich ein Unfallbeteiligter jedoch innerhalb von 24 Stunden melden, beispielsweise bei einer Polizeidienststelle, und die nötigen Angaben machen. Dadurch kann sogar völlig von einer Strafe abgesehen werden. Das kommt aber auf den Einzelfall an.
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Muss meinen Führerschein abgeben. Konnte aber nicht nachgewiesen werden das es Unfallflucht gewesen ist. Staatsanwaltschaft hat ein Schreiben mir zugeschickt 2Wochen Führerschein erst mal abgegeben. Jürgen
Unsere Bundesregierung plant gerade, Unfallflucht nicht mehr als Straftat zu bezeichnen, sondern als Ordnungswidrigkeit.
Im „Ordnungswidrigkeiten-Katalog findet man höchstens Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Beträgen im dreistelligen Bereich.
Meine Frage: Würde Max Mustermann eine Fahrerflucht mit einem Schaden des Geschädigten in Höhe von 3.000 EUR begehen, und würde im Nachhinein ermittelt, wäre der Geldbetrag für die Ordnungswidrigkeit auch 3.000 EUR, mehr oder weniger? Können sie mir einen Mindest- oder Höchstbetrag nennen?
Wäre die Beträge der Ordnungswidrigkeit niedriger als der Schaden, wär Mustermann dumm, einen Schaden zu melden, denn nur ca 30% der Unfallflucht werden aufgeklärt.
Hallo ist es Fahrerflucht wenn man eine Person leicht mit dem Spiegel berührt anhält und Nachfrage einem gesagt wird alles gut und man weiter fährt ?
Hallo Lars,
wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Jedoch ist in diesem Fall wahrscheinlich nicht davon auszugehen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mein Sohn (18 J.) ist betrunken Fahrrad (morgen gegen 2 Uhr) gefahren. Er hat noch keinen Führerschein, ist aber in einer Fahrschule angemeldet. Sein Freund, auch mit dem Fahrrad, ist vor ihm gefahren, hat aber nichts getrunken. Dabei hat ein LKW versucht ihn zu überholen. Die Verfahrbahnbreite hat diese aber nicht hergegeben. Der Fahrer ist ihm zu dicht gefahren, so er vor Angst gestürzt ist. Er lag einige Sekunden reglos auf der Straße. Der LKF-Fahrer konnte ausweichen und bremsen. Der LKW-Fahrer hat seinen Freund (17 J.) gefragt, ob alles in Ordnung sein. Dier antwortet:“Ich weiß nicht, aber ich glaube schon, aber er blutet.“ Danach ist ist der LKW-Fahrer weiter gefahren. Kurzer Zeit später kamen zufällig 2 Polizisten und haben den Krankwagen gerufen. Die Polizei hat keinen Bericht oder den Vorfall protokolliert. Mein Sohn hat 2 Schneiderzähne verloren und einige Prellung und Schurfwunden und das Fahrrad hat einige Dellungen. Meine Fragen: 1. Hat der LKW-Fahrer Fahrerflucht begannen?,
2. Der LKW-Fahrer war verpflichtet Hilfe zu leisten bzw einen Krankenwagen zu rufen und dementsprechend auf Hilfe warten? So hat er sich doch auch aus diesem Blickwinkel sich strafbar gemacht oder?,
3. Und welche Strafe oder Anzeigen könnten auf meinen Sohn zukommen, wenn ich bei der Polizei eine Anzeige stelle?
Danke für wuere Antworten.
Hallo Gestern an der Tankstelle beim Rückwärts rausfahren bin ich ganz langsam rausgefahren und habe eine Frau leicht angefahren. Ich bin sofort zu ihr und habe Sie gefragt ob alles in Ordnung ist. Ob sie verletzt ist, sie sagte Nein habe sie mehrfach gefragt. Sie sagte das alles gut ist und ist dann zum Auto gelaufen und dann bin ich zum Auto.
Auf den Kameras ist alles festgelegt. Es gibt auch Videoaufnahmen.
Gilt das als Fahrerflucht ? Hätte sie nämlich gesagt Ihr geht es schlecht hätte ich einen Krankenwagen gerufen.
„Im Zweifel sollten Sie die Polizei informieren.“
Nur blöderweise wird die nicht kommen wegen so einer Sache – die telefonische Aufnahme eines Parkschadens ist nicht möglich. Wenn man die Polizei an Ort und Stelle anruft (und sich dabei ohnehin schon keinen Meter wegbewegen traut, damit man sich JA NICHT den Vorwurf gefallen lassen muss, sich „vom Unfallort entfernt“ zu haben), dann bekommt man die Auskunft: „Gehen Sie zur nächsten Polizeiinspektion“. Nur: wie soll ich mich dort hinbewegen, wenn ich mich vom Unfallort nicht entfernen darf? Zu Fuß etwa? Und das Auto am besten mitten im Weg stehen lassen?
Jetzt kommt das Paradoxe: Fahre ich unverzüglich zur Polizei (und bewege mich somit schon rein aus praktischen Gründen vom Unfallort weg), gelte ich vor dem Gesetz als „fahrerflüchtig“ und müsste eine fette Verwaltungsstrafe bekommen, *obwohl* ich die Polizei verständigt habe. Tue ich es nicht, passiert meistens gar nichts, wenn der Schaden am gegnerischen Fahrzeug niemandem zugerechnet werden kann. Da ist der Ehrliche der Dumme.
Was sind das bitte für Gesetze?!?
Ich habe mal eine Frage und zwar habe ich vor circa einem halben Jahr, mit meinen Taxi einen Unverschuldeten Unfall.
Zur Situation, mir ist aufgefallen dass ein LKW-Fahrer in Schlangenlinien beziehungsweise sehr auffällig eine Bundesstraße befuhr,. Da ich seine Fahrweise ziemlich gefährlich einschätzte habe, habe ich die Polizei über diesen Vorfall informiert und den Standort immer wieder durchgegeben. Nach etwa 100 m an einer Kreuzung stoppte der LKW ich konnte den Standort der Polizei durchgeben, da ich dachte der Fahrer würde jetzt anhalten. Leider war dies nicht der Fall, der LKW legte seinen Rückwärtsgang ein und fuhr mir in meine Taxe. Daraufhin legte er den Vorwärtsgang ein und wollte abhauen. Da die Beschädigung an meinem Fahrzeug nicht so groß waren und es noch einigermaßen fahrbereit war, bin ich dem LKW-Fahrer gefolgt und habe ihn gestellt. Dort kam nach kurzer Zeit auch schon die Polizei. Es stellte sich raus das der Fahrer unter Drogen Einfluss gefahren ist. meine Frage ist, Habe ich mich mit nach Paragraph 142 StGB strafbar gemacht in dem ich den Täter circa 30-50 gefolgt bin und ihm gestellt habe?
Hallo Viktor,
bitte wenden Sie sich an die Behörden und ggf. einen Anwalt, um einen möglichen Vorwurf in diese Richtung prüfen zu lassen. Eine Einschätzung können wir an dieser Stelle nicht abgeben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
30 zone, Es hat geregnet, mein Sohn 9 Jahre alt ausgestiegen weil ich parken musste , da es regnete hat er auf mich nicht gewartet und auf andere Seite wartete seine Cousine auf ihn, wollte die Straße rüber , auf einmal kam auto und hat ihn angefahren, keine Notbremsung sondern 4-5 Meter weiter erst stehen geblieben, ich bin sofort raus aus meinem Auto, mein Sohn aufgestanden, hält mit Arm seine schulter, ihm war schwinderlich , hatte sich erschrocken, hatte um ihn erst mal gekümmert, Autofahrer ausgestiegen, seine Nummer mir eingedrückt und weg gefahren, habe mein Sohn zur Notaufnahme krankenhaus gefahren, denn ich mir Sorgen um sein Leben gemacht habe, was soll ich machen? Es ist 3 Tage vorbei nach dem Unfall, muss ich zur Polizei gehen ?
Vor vielen Jahren bin ich in einem öffentlichen Parkplatz wohl an ein anderes Auto gestoßen. Muss aber sagen, das ich das nicht bemerkt hatte, das die Alarmanlage angeblich anging hatte ich wohl auch ausgeblendet…dann bin ich ganz normal nach Hause gefahren und sofort klingelte es an meiner Haustür da mich eine Rentnerin angezeigt hatte. Ist der Fall durch eine Anzeige einmal eingeleitet kann das auch die Polizei nicht stoppen und der Fall wandert zum Staatsanwalt. Die Polizei nahm mir nicht sofort meinen Führerschein weg, da ich Ihnen alles schilderte…ich meldete alles der Versicherung, aber es war Fahrerflucht. Den Führerschein musste ich erst 3 Monate später abgeben. Beinahe dadurch Job verloren…10 Monate Führerschein weg!! Es stellte sich heraus das nur ein minimaler Sachschaden von 600€ war. Seidem kontrolliere ich immer beim Aussteigen auf Parkplätzen, denkt daran es kann teuer werden!
Hallo,
Ich hatte heut nach der Arbeit leider einen kleinen Zwischenfall und zwar bin ich mir nicht sicher ob ich einen Fahrradfahrer angefahren habe.
Ich war beim rechts abbiegen und hatte nicht noch einmal nach rechts geguckt, da ich mich auf den Verkehr von links konzentriert hatte. Als ich abbog, hörte ich es rufen.
Ich guckte nach hinten und sah, dass bei der Seitenstraße aus der ich kam ein Fahrradfahrer stand und sein Fahrrad auf der Straße lag. Vor Schreck habe ich auf der Hauptstraße angehalten und den Warnblinker eingeschaltet, damit die anderen Fahrer wussten, dass sie besser auf die andere Spur machen.
Als ich stand, bin ich ausgestiegen und zu dem Fahrradfahrer gegangen. Er hat schon von weiten gebrüllt, dass ich aufpassen solle wenn ich abbiege. Das er aufgebracht war ist verständlich.
Ich hatte mich mehrfach entschuldigt und ihn gefragt, ob es ihm gut ginge. Er sagt „Ja“ ich fragte ob mit seinem Fahrrad alles okay wäre. Er sagt „Dass hoffe ich doch.“
Danach sagte er noch eins zwei mal, dass ich besser aufpassen solle und ich entschuldigte ich wieder. Er wand sich leicht von mir ab mit seinem Handy in der Hand. Ich dachte, dass es soweit geklärt wäre und bin gegangen. Er hätte die Chance gehabt mich zurück zu rufen, tat dies aber nicht. Wir haben also keine Namen oder Versicherungen ausgetauscht, jetzt ist meine Frage, zählt das noch als Fahrerflucht?
Hallo, erst einmal vielen Dank für Ihren Service!!!
Meine Mutter hat ein Fahrzeug beim Ausparken „gestupst“ und ist dummerweise, nachdem sie keinerlei Schaden an beiden Wagen feststellen konnte, weg gefahren. Nun hat sie eine Anzeige wg. Unfallflucht. Meine konkrete Frage: In welcher Frist muss die Halterin des Wagens, den meine Mutter berührt hat, ihr Auto in einer Werkstatt auf eventuelle Folgeschäden untersuchen lassen? Muss dies nicht zeitnah passieren, um zu dokumentieren, dass es sich bei einem eventuellen Schaden definitiv um einen Folgeschaden aus o.g. Angelegenheit handelt?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Hallo Eva-Marie B.,
der Schaden sollte auf jeden Fall zeitnah der Versicherung gemeldet werden, spätestens nach zwei Wochen. Aufgrund der Anzeige wegen Unfallflucht empfehlen wir Ihnen, sich in Ihrer Situation an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Moin meine Mama hat heute bei der Krankengymnastik auf dem Parkplatz geparkt ( neuer Golf plus ) . Da ist ihr jemand beim verlassen des Parkplatzes reingefahren u hat den Ort verlassen . Ein Zeuge hat den Unfall gesehen u sich in der Praxis gemeldet. Die sagten dann der unfallverursacher wird sich dann bei meiner Mutter melden. Was kann sie jetzt am besten machen? Ich habe gesagt sie sollte sofort zur Polizei gehen. Soll sie jetzt warten ob der Verursacher sich meldet oder besser zur Polizei?
Ich habe eine Fußgängerin, die plötzliche zwischen 2 Auto die Straße betreten hat, mit dem rechten Außenspiegel angefahren. Ich bin sofort angehalten und mich um Sie gekümmert. Wir haben lediglich Telefonnummern ausgetauscht und waren uns einig nicht die Polizei zu rufen. Nächsten Tag waren die Polizei da und ermitteln wegen Fahrerflucht. Bei der Anhörung sagte der Beamte, es wäre Fahrerflucht da nicht die Kompletten Adresdaten ausgetauscht wurden…in wie weit ist das Fahrerflucht?
Ich bin auf einer zweispurigen straße gefahren und hab nach rechts geblinkt und habe ein auto an der rechten seite erwischt. Ich bin naturlich sofort stehen geblieben doch das auto ist einfach weiter gefahren wer ist da eigentlich schuld und kann ich ihn wegem fahrerflucht melden. Ich bin sogar eime stunde am unfallort stehen gelblieben
Ich bin noch in der Probezeit und müsste auch schon ein Aufbauseminar machen. Ich habe scheinbar auf einem Parkplatz einen anderen Wagen beim ausparken gestreift, was ich allerdings nicht bemerkt habe. Ich bin lediglich nochmal ausgestiegen weil der Kofferraum nicht richtig zu war. Ein Zeuge behauptet ich hätte noch nachgehen und wäre einfach gefahren. Ich wurde dann angeschrieben um eine schriftliche Aussage zu machen. 3 Monate später stand die Polizei morgens um 8 Uhr auf der Matte und hat meinen Führerschein mitgenommen. Ich habe jetzt Wiederspruch eingelegt. Kann mir da jemand weiter helfen .
Hallo Andrea,
wenden Sie sich an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org