Teilegutachten, ABE, EG-Genehmigung: Papiere fürs Tuning
Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025
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Für das Tuning bedarf es zahlreicher Belege, die über das Bastlerglück entscheiden können. Sind die geforderten Papiere nicht vorhanden, kann schnell die Zulassung des gesamten Gefährtes erlöschen – und der Versicherungsschutz dazu. Im Tuning-Bereich sind dabei für unterschiedliche Bauteile auch unterschiedliche Vorschriften vorhanden.
Manchmal genügen sogenanntes Teilegutachten, EG-Typgenehmigung und Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE). Für andere bauliche Maßnahmen hingegen bedarf es der Einzelabnahme bei einer staatlich anerkannten Prüforganisation wie TÜV, DEKRA und Co.
Doch wo genau liegt hier der Unterschied? Und woher wissen Sie, welche Bescheinigungen notwendig sind? Antworten auf diese Fragen und mehr erhalten Sie im folgenden Ratgeber.
Welche Bußgelder sind bei Verstößen möglich?
| Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Bauartgenehmigung / ABE nicht mitgeführt | 10 Euro | eher nicht | ||
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 50 Euro | eher nicht | ||
| ... mit Beeinträchtigung der Umwelt | 90 Euro | eher nicht | ||
| ... mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit | 90 Euro | 1 | Hier prüfen ** |
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Teilegutachten
Das Teilegutachten belegt, dass die am Fahrzeug durchgeführten Tuningmaßnahmen den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen. Es muss der Kfz-Zulassungsbehörde vorgelegt werden, damit diese die Veränderungen am Fahrzeug in die Zulassungsbescheinigung eintragen kann.
Zugelassenen Prüforganisation, wie z. B. der TÜV, stellen Teilegutachten aus.
Anders als bei der Hauptuntersuchung wird beim Teilegutachten nicht das komplette Fahrzeug abgenommen, sondern nur die Tuningmaßnahmen.
Wozu dient das Teilegutachten?
Das Teilegutachten ist beim Tuning von besonderer Bedeutung. Wird für den Einbau eines Fahrzeugteils die Vorlage von einem Teilegutachten anberaumt, ist in der Regel die professionelle Bewertung von den Prüforganisationen angeraten. Diese entscheiden dann in jedem Einzelfall über die Zulässigkeit der baulichen Maßnahme. Das Teilegutachten, dass dem Bauteil beigefügt sein sollte, muss nach dem Einbau von einer Prüforganisation in Verbindung mit dem Tuning begutachtet werden.
Auch die Funktionsfähigkeit der Einrichtung ist hierbei in Augenschein zu nehmen. Die Änderungsabnahme mittels Teilegutachten durch TÜV, DEKRA, GTÜ o. a. entscheidet dann über die Zulassung Ihres Fahrzeugs nach dem erfolgten Tuning. Bescheinigt der Prüfer die Zulässigkeit, trägt er die Änderungen in der Regel in ein sogenanntes Prüfzeugnis ein. Dieses müssen Sie stets bei sich führen bzw. bei den Fahrzeugpapieren in Ihrem Fahrzeug aufbewahren. Werden Sie bei einer Kontrolle ohne das entsprechende Dokument angetroffen, ist die Betriebserlaubnis Ihres Autos hinfällig.
Was wird beim Teilegutachten kontrolliert? Es handelt sich hierbei nicht um eine Komplettabnahme des Fahrzeuges – anders als bei der Hauptuntersuchung. Stattdessen werden nur die Tuningmaßnahmen an Ihrem Fahrzeug begutachtet hinsichtlich folgender Aspekte:
- Vorlage vom Teilegutachten
- Einhaltung der Vorgaben
- Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges und des Bauteils nach dem Einbau
- Ausstellung des Prüfzeugnisses
Sie können mit dem Zeugnis zur Änderungsabnahme sodann zu der für Sie zuständigen Zulassungsstelle gehen, um die Baumaßnahmen in Ihre Zulassungsbescheinigung eintragen zu lassen. Sind die Fahrzeugpapiere hierin angepasst worden, können Sie auch ohne stetes Mitführen des Prüfzeugnisses mit dem Auto fahren – die Fahrzeugpapiere sollten Sie dennoch immer bei sich führen.
Erst mit diesem Vorgang ist Ihr Fahrzeug auch mit der Veränderung abgesichert, behält die Zulassung – und auch der Versicherungsschutz bleibt bestehen.
Andere Bescheinigungen

Nicht immer das Teilgutachten notwendig. In so manchem Fall genügt das Vorhandensein anderer Zeugnisse, die den Bauteilen bereits beim Kauf beigefügt sind. Hierzu gehören insbesondere die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile und die Bauartgenehmigung. Im Regelfall ist eine Kombination aus mindestens zwei der drei Belege notwendig.
Nicht immer jedoch ist eine entsprechende Vorlage der Bescheinigungen möglich. Dies trifft im Tuning besonders auf bauliche Änderungen zu, bei der die Karosserie stark verändert – etwa tiefergelegt – wird, ohne dass nur ein Bauteil angebracht wurde. Hierzu bedarf es dann in der Regel der Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS).
Ist das Teilegutachten für Felgen notwendig? Für welche Umbaumaßnahmen im Tuning bedarf es eines Teilegutachtens? Und wann sind andere Belege wie ABE oder Bauartgenehmigung ausreichend?
| Bauteil | ABE | Bauartgenehmigung | Einzelabnahme | Teilegutachten | unzulässig |
|---|---|---|---|---|---|
| Abgasanlage | ✓ | ✓ | |||
| Beleuchtungseinrichtungen | ✓ | ||||
| Bremsen | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |
| Bullenfänger | ✓ | ||||
| Chiptuning | ✓ | ✓ | |||
| Distanzscheiben | ✓ | ✓ | |||
| Getriebe | ✓ | ||||
| Gurtsysteme | ✓ | ||||
| Hubraumänderungen | ✓ | ||||
| Kotflügel | ✓ | ✓ | |||
| Reifen | ✓ | ||||
| Scheiben | ✓ | ||||
| Spoiler | ✓ | ✓ | |||
| Sportfelgen | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |
| Sportgrill | ✓ | ✓ | |||
| Sportlenkrad | ✓ | ✓ | |||
| Sportluftfilter | ✓ | ✓ | |||
| Sportsitze | ✓ | ✓ | ✓ | ||
| Stoßstangen | ✓ | ✓ | |||
| Überrollkäfig | ✓ | ✓ | ✓ |
Aus der Tabelle ergibt sich eindeutig, dass besonders häufig im Tuning-Bereich Teilegutachten und ABE zusammen fallen.
ABE – Die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
Eigentlich steht das Kürzel ABE für die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen und ist daher oftmals irreführend. Jeder Fahrzeugtyp hat dabei eine eigene ABE, die von der Erstzulassung bis zur Verschrottung bzw. Entziehung erhalten bleibt.
Es gibt zahlreiche Aspekte, die zur Entziehung der Fahrzeugzulassung führen können. Besonders schwerwiegende Mängel und Umbaumaßnahmen fallen hier hinein. Letztere sind besonders beliebt bei Tunern, haben jedoch ihre Tücken. Denn ohne vorliegende ABE der ergänzten oder ausgetauschten Fahrzeugteile kann die Zulassung für das gesamte Fahrzeug ungültig sein.
Wer von einer ABE spricht, meint daher immer häufiger die Genehmigung einzelner Bauteile:
„Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbstständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken.“ (§ 22 Absatz 1 StVZO)
In diesem Papier, das den neuerworbenen Ersatzteilen oder dem Kfz-Zubehör beiliegen sollte, sind in der Regel folgenden Angaben wiedergegeben:
- Für welche Fahrzeugtypen ist das Bauteil zulässig? Ist Ihr Fahrzeug nicht aufgelistet, ist die Montage unzulässig. Die Zulassung Ihres Autos kann somit erlöschen.
- Zu welchem Zweck dient das Bauteil? Handelt es sich etwa um einen Scheinwerfer, Kotflügel, um Felgen u. a.? Zweckentfremdung der Bauteile kann ebenso zum Verlust der Pkw-Zulassung führen.
- Welche Bedingungen und Auflagen müssen für die Montage erfüllt sein? Bedarf es zum Beispiel weiterer Belege? Müssen weitere Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt? Wann darf das Bauteil nicht montiert werden?
- Wie ist das Bauteil zu montieren? Die Anleitung zum Anbau der Einzelteile kann auch mit einem Hinweis versehen sein, dass unsachgemäße Montage schwere Schäden am Fahrzeug hervorrufen können. In diesem Falle ist die Hilfe eines Fachmannes angebracht.
Bauartgenehmigung: Einheitliche Standards
Nach § 21a StVZO ist die Fahrzeugzulassung durch den Einbau von Autoteilen dann nicht gefährdet, wenn ein internationales Prüfzeichen auf den Bestandteilen vorhanden ist. Die nationale Bauartgenehmigung – international auch ECE-Genehmigung bzw. EG-Typgenehmigung – ist für einzelne Fahrzeugteile vonnöten, die nach bestimmten europäischen Standards produziert werden müssen. EU-weit sind die entsprechenden Regelungen des Europaparlamentes in Kraft getreten, die für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbindlich sind. Zu den Fahrzeugteilen, für die eine Bauartgenehmigung vorliegen muss, zählen etwa:
- Fensterscheiben
- Bereifung
- Leuchtmittel und Beleuchtungseinrichtungen
- Gurtsysteme
- Verbindungseinrichtungen für Lkw und Pkw

Liegen bei den entsprechend verbauten Fahrzeugteilen keine zulässigen Genehmigungen für Deutschland vor, so ist die Montage hierzulande auch nicht zulässig. Widersetzen Sie sich dieser Vorschrift, kann die Kfz-Zulassung erlöschen.
Doch wie erkennen Sie, ob eine entsprechende Genehmigung vorliegt? Anders als beim Gutachten für Fahrzeugteile oder der ABE liegt hierfür in der Regel nicht nur ein Zettel dem Kfz-Zubehör bei. Stattdessen finden sich auf den Bauteilen selbst entsprechende Markierungen, die je nach Genehmigungsart anders aussehen:
- nationale Bauartgenehmigung: Die eigentliche Bauartgenehmigung ist gekennzeichnet durch ein nationales Prüfzeichen, das sich zusammensetzt sich aus einer Wellenlinie, dem entsprechenden Buchstaben und Ziffern. Die nationale Bauartgenehmigung liegt bei Bauelementen vor, die innerhalb Deutschlands hergestellt wurden.
- internationale Bauartgenehmigung (§ 21a Absatz 2 StVZO): Die internationale Bauartgenehmigung setzt aus dem entsprechenden Buchstaben „e“ in einem Rechteck (EG-Typgenehmigung) bzw. „E“ in einem Kreis (ECE-Genehmigung) und dem Buchstaben für die Länderkennung zusammen. Bauteile, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind haben die Ziffer „1“.
Wann ist eine Einzelabnahme nötig?
Nach Paragraph 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die Einzelabnahme eines Fahrzeuges immer dann vonnöten, wenn es nicht zu einem genehmigten Fahrzeugtyp gehört. Der ein oder andere Tuner mag das Prozedere kennen: Ist die Betriebserlaubnis durch ungültige Umbaumaßnahmen erloschen, bedarf es der Einzelabnahme bei einem staatlichen Prüfer.
Erst wenn dieser die Zulässigkeit des Fahrzeuges bescheinigt, kann die Betriebserlaubnis erneut beantragt werden. Der Sachverständige legt die Ergebnisse in einem amtlichen Gutachten dar. Sind keine Beanstandungen gegeben, können die Änderung von der zuständigen Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigungen nachgetragen werden. Erst mit erfolgter Eintragung ist der umfangreiche Umbau von Fahrzeugen zulässig.
Stellt der Prüfer im Gutachten fest, dass das getunte Fahrzeug nicht mehr den Vorschriften der StVZO genügt, so kann die Nutzungsuntersagung folgen, bis die notwendigen Nachbesserungen vorgenommen wurden.
Besonders im Tuningbereich ist die Einzelabnahme häufig vonnöten, wenn nicht nur ein Bauteil am Fahrzeug angebracht, sondern umfangreichere Veränderungen oder unterschiedlichste Elemente hinzugefügt oder entfernt wurden.
Was besagt die KBA-Nummer?
Die KBA-Nummer – oder Schlüsselnummer – ist in der Regel meist dann von Bedeutung, wenn Sie überprüfen müssen, ob das entsprechende Ersatzbauteil auch für Ihren Fahrzeugtyp zulässig ist.
KBA steht dabei für das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, das für die Speicherung von Fahrzeug- und Fahrerdaten sowie die zentrale Fahrzeugzulassung zuständig ist. Ist etwa in der ABE ein bestimmter Fahrzeugtyp angegeben, für den der Anbau des entsprechenden Bauteils zulässig ist, steht hier oftmals die Schlüsselnummer. Entspricht die Typnummer in den Kaufangaben den Zahlen in Ihrer Zulassungsbescheinigung, dann können Sie in der Regel davon ausgehen, dass das Bauteil für den Anbau an Ihrem Auto geeignet ist.
Die Nummer zur Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges können Sie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) entnehmen.
- alter Fahrzeugschein: Felder 2 und 3
- neuer Fahrzeugschein: Felder 2.1 und 2.2
Zudem ist die KBA-Nummer auch auf Felgen und anderen Bauteilen eingestanzt.


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Guten Tag,
ich möchte Domstreben vorne und hinten an mein Auto (Toyota MR2 Bj ’91) einbauen, die sind nur verschraubt aber kommen ohne ABE oder Gutachten. Was muss in diesem Fall gemacht werden? In einigen Forums gibt es Diskussionen wo es gesagt wird dass Domstreben eintragungsfrei sind, aber keine genaue Info. Ich bitte um Hilfe mit diesem Thema.
Danke.
Hallo Alejandro,
erkundigen Sie sich bitte bei einer Kfz-Prüfstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe ein paar Fragen.
Ich kaufte ein Auto aus Holland (Honda Prelude 2.2VTEC) und ist bereits mit einigen Tuning-Teile wie: Auspuff komplett, Xenon-Leuchten, fahrwerk, Räder auf 17 “.
Wenn ich möchte, dass dieser sich in Deutschland anmeldet, wie soll ich vorgehen?
Gibt es eine Chance, beim TÜV registriert zu sein?
Hallo Cristea,
fragen Sie am besten direkt bei einer Prüfstelle nach.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich möchte bei meinem A4 b8 ´2011 3.0TDI den Diffusor von Standard auf S-Line Optik oder ähnliches umrüsten.
Ist für diese Umrüstung eine ABE oder Teilegutachten vom Händler nötig, wenn das einzubauende Teil „OEM-Qualität“ hat?
Es wird nicht erwähnt dass Eintragungen nötig wären. Teilweise steht bei den Angeboten dabei dass keine ABE benötigt werden. Ich möchte mich da nur nochmal absichern mit der Frage hier.
Achtung:
Es soll nicht die Stoßstange ausgetauscht werden, sondern lediglich der Diffusor.
Vielen Dank für Ihre Mühen
Grüße aus Bayern
Hallo Paul,
wir sind ein unabhängiger Informationsdienst und keine offizielle Behörde. Deshalb können wir Ihnen auch keine Gutachten o.ä. aussprechen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Bezeichnung OEM erst einmal nichts darüber aussagt, inwieweit das Teil an einen bestimmten Wagen verbaut werden darf.
Bei solchen detaillierten Fragen sollten Sie sich deshalb an eine Werkstatt, den TÜV oder die Fahrerlaubnisbehörde wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
ich habe auf meinen Ford Mustang , eine universal Lufthutze geklebt ,muss man diese eintragen lassen ?
Hallo Thomas,
eine Lufthutze muss in der Regel eingetragen werden.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Vor 15 Jahren wurde bei einem Händler, in dessen Werkstatt, ein Auspuffkrümmer von Doug Thorley und ein Endtopf von Borla beides ohne Eintragung im Fahrzeugschein, in einen Jeep Wrangler tj 2.5 Baujahr 1997 verbaut,vorher waren Sidepipes verbaut, diese sind auch im Fahrzeugschein eingetragen. Der Krümmer und der Endtopf nicht.
Man findet auch keine Nummern etc. auf den Teilen?
Waren die Bestimmungen vor 15 Jahren anders für Ersatzteile in Jeeps.??? War es damals erlaubt, wie ist es heute.
Hallo detlef,
ob die Teile hätten eingebaut werden dürfen, können wir leider nicht sagen. In der Regel müssen sie jedoch eingetragen sein, um legal zu sein.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Servus,
Ich möchte auf meinen BMW 7 BJ 00 Felgen von der Firma Vossen montieren.
Problem: diese haben nur ein US Gutachten.
Der Vertriebspartner mit dem ich in Verbindung stehe sagte mir, dass der TÜV mit dem er zusammen arbeitet die Felgen einträgt und ich keine Probleme habe.
Keine KBA Nummer oder ABE.
Die Firma hat schon einzelne Felgen mit Gutachten in Deutschland eingeführt.
Die Eintragung beruft sich auf Konstruktionszeichnungen und Berechnungen.
Ist die Felge eingetragen aber kein Gutachten in einer Kontrolle vor zu legen, was kommt auf mich zu?
Hallo Jan,
insofern keine ABE vorliegt, kann dies zu Problemen führen. Lassen Sie solche speziellen Fälle am besten von einer fachkundigen Werkstatt beurteilen.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo was passiert bei einer eingebauten msd Attrappe?
Hallo Marek,
der Einbau einer MSD-Attrappe ist nicht zulässig.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Also müsste ich nur 50-90€ bezahlen wenn mein auspuff keine ABE hat?
Hallo Daniel,
wenn dies das einzige Vergehen ist, das Ihnen vorgeworfen wird. Möglicherweise kommen jedoch weitere hinzu. Außerdem kann Ihnen die Weiterfahrt verwehrt werden und evtl. verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich möchte bei meinem Mercedes Bens W164 M-Klasse eine Gewindefahrwerk aus den USA verbauen.
Laut Information des Amerikanischen Herstellers (ceika-store.com/) haben Sie keine Papiere dazu.
Benutzerdefinierte Gewindefahrwerke für den W164. Hier ist der Link: ceika-store.com/products/cct1m451
Welche Möglichkeiten gibt es so etwas in Deutschland eingetragen zu bekommen.
Für Eure Bemühungen bedanke ich mich und verbleibe.
Mit besten Grüßen aus der Porzellanstadt Selb
Jörg B.
Hallo Jörg,
fragen Sie am besten bei einer Prüfstelle oder der Zulassungsstelle nach.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo welche strafe würde mich erwarten:
Habe ein gewindefahrwerk verbaut ist auch eingetragen in kombination mit felgen habe nun aber die reifengröße geändert von 195er auf 215er reifen und habe ihn noch entwas runtergeschraubt was würde mich dort erwarten ?
Welche strafe bekommt man wenn man eine auspuffanlage verbaut hat wo aber der mittelschalldämpfer nicht erlaubt ist ?
Frag beim Reifenhersteller nach einer Reifenfreigabe für deine Maße. Hab ich auch gemacht.
Hallo Tim,
nicht zugelassene Teile dürfen Sie nicht einbauen bzw. damit nicht im Straßenverkehr unterwegs sein. Die Betriebserlaubnis erlischt in diesem Fall und es erwarten Sie weitere Sanktionen. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich möchte meinen Mercedes G400 Baujahr 2001 auf den aktuellen Mercedes G63 Serienmodell Look umrüsten. Dazu bietet ein rumänischen Onlinehändler bei eBay und bei Amazon entsprechende Umrüst- bzw. Nachrüstteile (Frontstoßstange, Radlaufverbreiterungen, Heckstoßstange) an, welche optisch genau den originalen Mercedesteilen entsprechen. Die Teile werden an den originalen Befestigungspunkten des Fahrzeuges angebracht, es sind keinerlei Änderungen am Fahrzeug erforderlich. Die Teile werden allerdings ohne ABE und ohne Teilegutachten geliefert. Müssen diese Teile eingetragen werden und falls ja, ist dieses dann möglich?
Hallo Kajo,
ja, diese Veränderungen sollten eingetragen werden, da sonst unter Umständen die Betriebserlaubnis erlischt. Wenden Sie sich diesbezüglich an den TÜV und erfragen Sie alle Einzelheiten.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo,
was ist beim Austausch der Bremsscheiben (mit und ohne ABE) bei meinem Roller zu beachten.
Hallo Rainer,
grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass der Bauartgenehmigung und den angegebenen Werten in den Fahrzeugpapieren entsprochen wird.
Was Ihr genaues Modell angeht, können Sie weitere Details bei einer Werkstatt oder der Fahrerlaubnisbehörde erfragen.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Mit meinem Mercedes AMG wurde ich angehalten und mein Wagen wurde kontrolliert. Dabei wurde der Abstand der hinteren Räder zur Karosserie (Radhauskante) bemängelt, laut Polizei und TÜV Dekra zu gering. Vom TÜV Rheinland wurde der Wagen aber ohne Mängel abgenommen und Felgen und Bereifung sind auch im Fahrzeugschein eingetragen. Trotzdem bekam ich eine Mängelkarte, die ich auch abgezeichnet vom TÜV Rheinland an die Zulassungsstelle zurückgesendet habe. Der angebliche Mangel wurde von da nicht beanstandet. Jetzt bekomme ich trotzdem vom hiesigen Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid über 200 € und 1 Punkt. Ich bin davon ausgegangen, dass mit der Abnahme vom TÜV Rheinland von vornherein alles in Ordnung ist. Ich war und bin immer noch total irritiert von dem Vorgehen der Beamten und der polizeilichen Anordnung den Wagen der Dekra vorzuführen. Wie soll ich mich in dieser Sache denn nun verhalten?!
Hallo Detlef,
wenn Sie die Möglichkeiten eines Einspruchs prüfen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung anbieten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich habe eine Simson s51 und würde gerne hinten kürzere Stoßdämpfer einbauen. Muss ich dann zwingend eine Abnahme machen lassen oder kann ich sie einfach montieren so lange sie eine ABE besitzen und für das Modell kompatibel sind ?
LG Dominik
Hallo Dominik,
ja, in der Regel sollte das kein Problem darstellen. Zur Sicherheit sollten Sie sich noch einmal an den TÜV, eine Werkstatt oder die Fahrerlaubnisbehörde wenden.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe für meine Yamaha MT 07 eine Kühlerblende, also eine Art Lochblech aus Metall gekauft. ABE etc. ist nicht dabei. Überall heißt es dass so etwas nicht eingetragen werden muss. Ist das korrekt?
Hallo Jan,
in einer Prüfstelle können Sie kompetent beraten werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org