Abknickende Vorfahrt: Wer darf zuerst fahren? Wer muss blinken?
Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Abknickende/abbiegende Vorfahrtsstraße

Wer an einer Kreuzung Vorfahrt hat, wird in Deutschland durch entsprechende Verkehrszeichen geregelt. Dabei gibt es das „Vorfahrts-Schild“, ein „Vorfahrt-Gewähren-Schild“ und eine „Einmalige Vorfahrt“. Ist keines dieser Zeichen vorhanden, gilt die Regel rechts-vor-links.
Allerdings existiert noch ein Sonderfall: Die abknickende Vorfahrt (ebenfalls per Schild gekennzeichnet). Diese wird meist durch das Vorfahrts-Zeichen und ein Zusatzschild, welches den Verlauf der Straße zeigt, angegeben.
In der Fahrschule werden solche Gegebenheiten in den Fahrstunden explizit geübt, da Sie sowohl in der praktischen als auch in der theoretischen Prüfung eine wichtige Rolle spielen können.
Viele Fahrschüler stehen vor der Frage, ob eine abknickende Vorfahrtstraße durch Blinken befahren werden muss bzw. wann dieser Blinker zum Einsatz kommen soll.
Die Antwort und die Vorfahrtsregeln für eine abknickende Vorfahrt (auch abbiegende Hauptstraße genannt), lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Abknickende Vorfahrt
Im folgenden Abschnitt haben wir alle Schilder abgebildet, die eine abknickende Vorfahrt anzeigen.
Derjenige Fahrer, der der abknickenden Vorfahrt folgt, darf zuerst passieren. Kraftfahrer, die von einer Nebenstraße kommen, müssen Fahrzeugen auf der Vorfahrtstraße Vorrang gewähren.
Die nach dem Bußgeldkatalog drohenden Sanktionen können Sie im folgenden Absatz nachlesen.
Keine Lust zu lesen? Die abknickende Vorfahrtstraße im Video erklärt
Diese Verkehrszeichen zeigen die abknickende Vorfahrt an










Abknickende Vorfahrt – Wer hat Vorfahrt?
Zunächst müssen für eine abknickende Vorfahrt die Verkehrsregeln definiert werden. Dazu muss vorab geklärt werden, wer an dieser Kreuzung zuerst fahren darf. Der Fahrer, welcher der Vorfahrtstraße folgt (dicke Linie auf dem Schild) hat grundsätzlich Vorrang gegenüber den anderen Fahrzeugen an der Kreuzung.
Eine abgeknickte Vorfahrtsstraße wird immer durch ein Schild mit Zusatzzeichen für den Verkehr gekennzeichnet. Darauf wird der Verlauf der Straße für den Fahrer ersichtlich. Fahrzeuge, die sich nicht auf der zur Vorfahrt berechtigten Straße befinden (dünne Linien auf dem Schild), müssen die abknickende Vorfahrt gewähren. Auch dies wird durch ein Schild an der Kreuzung verdeutlicht.


Abknickende Vorfahrt – der Vorfahrtsstraße folgen
Wenn Sie eine abbiegende Vorfahrtstraße weiterfahren, ist Blinken Pflicht. So zeigen Sie den anderen Verkehrsteilnehmer an, dass Sie diese Straße weiterhin befahren möchten. Wird für eine abbiegende Hauptstraße das Blinken vergessen, kann dies zu schweren Unfällen führen.
Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen
Verlassen Sie die Vorfahrtsstraße, zum Beispiel, indem Sie rechts abbiegen, müssen Sie dies ebenfalls durch den Blinker anzeigen. Es handelt sich dabei um einen normalen Abbiegevorgang, mit dem Sie die abknickende Vorfahrt verlassen.
Blinken bei abknickender Vorfahrt – eine Grafik zur Erklärung
In unserer Grafik für eine abbiegende Vorfahrt wird deutlich, dass der Blinker betätigt werden muss, wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen möchten.

Abgeknickte Vorfahrtsstraße missachtet: Strafen laut Bußgeldkatalog

Wer das Verkehrszeichen „Abknickende Vorfahrt“ missachtet, muss mit Sanktionen laut Bußgeldkatalog rechnen. Neben einem Bußgeld, sind auch Punkte in Flensburg möglich. Die Vergehen im Überblick:
- Vorfahrt nicht beachtet: 25 Euro Bußgeld
- … mit Gefährdung: 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
- … mit Sachbeschädigung: 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Kommt es durch eine Missachtung der Vorfahrt zusätzlich zu einem Unfall mit Personenschaden, ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung zu prüfen. Der entstandene Schaden wird durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgerechnet.



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Ich stand auch vor kurzem vor einer kuriosen Situation. Es gilt das Schild VZ 1002-20. Ich fahre mit meinem Auto von der Nebenstraße (von oben) auf die Hauptstraße rauf, um diese nach unten zu verlassen. (Es sind sind zu diesem Zeitpunkt auch nur zwei Autos auf der Straße unterwegs!) In diesem Moment, kommt eine Autofahrerin von unten auf der Hauptstraße, blinkt sehr spät und biegt mir noch vor der Motorhaube nach links ab in die rechte Nebenstraße ein. (Beide Fahrzeuge waren zu diesem Zeitpunkt bereits auf der Hauptstraße unterwegs!) Dabei fährt diese Frau aber gleich zweimal im Gegenverkehr. Also Hauptstraße wie Nebenstraße. Ich finde ein völlig sinnloses Manöver, um seine Vorfahrt zu erzwingen oder dem Gegenverkehr dominant seinen Ego zu demonstrieren. Mit Blaulicht auf dem Dach hätte ich noch Verständnis dafür gezeigt, aber so ein absolut gefährliches Manöver im Straßenverkehr.
VZ 1002-23
Ich kam von unten und ging nach rechts. Polizei möchte jetzt von mir Geld, weil ich nichts nach rechts geblinkt habe. Ist dies richtig so? Ich habe ja gar keine Möglichkeit gerade aus zu fahren, sondern nur nach links.
Wenn man abbiegt, muss man blinken. Auch wenn man nur in eine Richtung abbiegen kann, muss man blinken.
hallo
meine Frage
bei einer ampel die grün anzeigt und unten drunter abknickende vorfahrt angezeigt wird,der ich folge, muss ich da auch blinken?
danke für die mühe
danke für antwort
felix
interessante meinungen gibr es hier. normalerweise gilt aber: gibts es an einer Kreuzung 3 möglichkeiten zur weiterfahrt wird logischerweise bei der ganz linken auch links geblinkt bei der rechten rechts geblinkt und bei der mittleren, in welche richtung auch immer sie abknickt, nicht geblinkt
sehr ausführlich und gut verständlich.Es wurden alle Fragen zu diesem Thema behandelt. Danke!!!
Wir haben bei uns im Ort auch so eine Kreuzung mit diesem Verkehrsschild. Das Problem hier ist aber, dass man laut dem Verkehrsschild die abknickende Vorfahrtstraße zwar geradeaus verlässt, die tatsächliche Straßenführung aber nach einem Linksabbiegen aussieht. Gemäß der Regelung braucht man in diesem Fall nicht zu blinken, aber ich finde es gefährlich, weil man hier wie gesagt eher nach links abbiegt (anstatt geradeaus zu fahren) und das durchaus zu gefährlichen Situationen führen kann, wenn man den Blinker weglässt.
Oft geht man im Bsp von einer Kreuzung aus.
Man sollte dabei nicht vergessen das es auch Einmündungen gibt, an denen man die Abknickende Vorfahrt regelt..Hier ist doch grundsätzlich beim Verlassen der Vorfahrtsstaße der Fahrrichtungsanzeiger zu setzen….also auch dann wenn man geradeaus verlässt. Da das verlassen der Vorfahrtsstaße ja grundsätzlich ein Abbiegevorgang ist….
Das ist falsch! Wo steht bitte, dass das Verlassen der Vorfahrtstraße ein Abbiegevorgang sei? Quelle?
Wir haben uns soeben über einen Abbiegevorgang gestrittten. Angezeigt ist dort das folgende Verkehrszeichen
VZ 1002-22 Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von unten nach rechts.
Ich behaupte, laut Verkehrsregeln, die ich im Zuge meiner Führerschein-Ausbildung erhalten habe, muss mann dort der Vorfahrtsstraße folgend den rechten Blinker setzen, auch wenn die Vorfahrtsstraße nur einen relativ kleinen Knick nach rechts (bergabwärts) macht und die geradeaus abbiegende Straße (auf gleicher Höhe verbleibend, aber eindeutig die untergeordnete Straße) die Vorfahrtsstraße verlässt. Ich stehe jetzt mit meiner Meinung völlig alleine da, nachdem ich auch noch niemand gesehen habe, der wie ich an dieser Stelle einen (rechten) Blinker setzt, wenn er nach rechts auf der Vorfahrtstraße abbiegt. Geblinkt (nach links) wird an dieser Stelle (wo es gar keine Abbiegemöglichkeit nach nach links gibt) immer nur, wenn jemand geradeaus in die untergeorndete Straße einfahren will. Bin ich jetzt der Idiot (als solcher musste ich mich leider titulieren lassen) oder sind er die anderen?
das schild ist ja eindeutig. eine möglichkeit für geradeaus und eine nach rechts. das bedeutet in einem fall wird nicht, und in dem anderen rechts geblinkt auch wenn sich das reale strassenbild von dem symbolischen auf dem schild unterscheidet. wenn sie mit leuten streiten die keine ahnung haben und das nicht einsehen wollen, dann sind sie tatsächlich ein idiot und denn sie verschwenden ihre kostbare zeit ;)
Der BGH sieht es anders: wer auf der Hauptstraße bleibt und dabei dem natürlichen Verlauf der Straße folgt, biegt nicht ab.
Folgende Situation: Abknickende Vorfahrtsstraße nach Links, und Verlassen der Vorfahrtsstraße nach Rechts (VZ 1002-13).
ich fahre von unten auf die Vorfahrtsstraße und möchte nach Rechts abbiegen, also die Vorfahrtsstraße verlassen. Ein anders Auto fährt zeitgleich von Links, also von der anderen Seite auf die Vorfahrtstraße und möchte die Vorfahrtsstraße geradeaus verlassen. Beide wollen also in die Selbe Straße abbiegen und fahren auf der Vorfahrtsstraße, beide wollen sie verlassen.
Wer hat Vorfahrt? Ich weil ich Rechtsabbieger bin (Rechts vor Links) oder der andere Fahrer weil er gerade aus fährt?
da Sie sich beide auf der Prioritätsspur befinden, gilt: Rechts vor links; Das bedeutet, dass der andere Fahrer Ihnen Vorrang gewähren muss.
wer die spur des anderen überfährt, muss warten
Wer fahrt zuerst? Eine 4er Kreuzung ist mit Ampeln versehen. Ich fahre nach vorne auf eine Ampel zu, will geradeaus weiter. Ampel ist grün.
An meiner der Ampel steht ein Schild, das besagt, dass dies eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt ist und der mir entgegenkommende sich auf der abknickenden Vorfahrtstr. befindert und vor mir nach rechts abbbiegen will. Er ist demnach aus seiner Richtung gesehen Linksabbieger auf einer linksabbiegenden, abknickenden Vorfahrtstr. Seine Ampel zeigt auch grün. Die beiden anderen Straßen rechts und links haben rot. Ich bin also bei grün der Geradeausfahrer und der Entgegenkommende ist trotz grün Linksabbieger und würde meine Fahrbahn kreuzen. Wer hat Vorfahrt?
Ernst
Ist eine Ampelanlage in Betrieb sind alle Vorfahrtzeichen ausser Kraft gesetzt. Somit gibt es auch keine abknickende Vorfahrtstrasse. Wieder gilt: Wer die Fahrbahn eines anderen Verkehrsteilnehmers kreuzt hat Wartepflicht. Das nennt sich dann übrigens Vorrang und nicht Vorfahrt.
Wie ist das? siehe Bild oben. Das rote Auto möchte nach rechts abbiegen und von links kommt ein Auto, das geradeausfährt. Wer hat Vorfahrt?
Auch wenn eine abknickende Vorfahrt besteht, sind Fußgänger beispielsweise an einem Zebrastreifen berechtigt, die Straße vor Ihnen zu überqueren.
Was ist, wenn kein Zebratreifen da ist, sondern „nur“ eine Überquerungshilfe, nach einer nichteinsehbaren Kurve nach rechts?
Hallo,
Folgende Situationen:
Ich möchte gerade aus auf die abknickende Vorfahrtsstraße fahren, komme sozusagen von der Nebenstraße.
Rechts von mir, von der anderen Nebenstraße, kommt ein weiterer Fahrer. Dieser blinkt rechts um auf die Vorfahrtsstraße zu kommen.
Wer hat hier Vorfahrt?
Bzw. wie wäre die Regel, wenn auch er gerade aus fahren will und nicht rechts abbiegt.
Du nicht! Weil der Andere von rechts kommt.
Im Grunde ist es eigentlich ziemlich einfach:
Der Blinker wird korrekt als „Fahrtrichtungsanzeiger“ tituliert. Das sagt eigentlich schon alles.
Hallo,
weshalb ist das Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstrasse in gerader Richtung kein *Spur*wechsel, der durch Blinken angezeigt werden muss? Die Fahrbahnmarkierungen folgen der abknickenden Vorfahrtstrasse, ich überfahre diese Fahrbahnmarkierungen beim Geradeausfahren.
Vielen Dank.