Ärztliches Gutachten zum Nachweis der Fahreignung

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel behandelt ausschließlich das ärztliche Gutachten nach § 11 Satz 2 FeV bzw. § 13 und § 14 FeV. Ein solches verkehrsmedizinisches Gutachten kann angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen und darüber entschieden werden soll, ob jemanden die Fahrerlaubnis erteilt bzw. verlängert wird. Im Text wird nicht die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) thematisiert, die bei schweren Verkehrsverstößen wie Alkoholfahrten oder zu bei zu vielen Punkten in Flensburg angeordnet wird.

Gibt es Zweifel an Ihrer Fahreignung?

Hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung, kann sie zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis ein ärztliches Gutachten anfordern. Ebenfalls hängt die Frage, ob sie Beschränkungen oder Auflagen anordnet, häufig vom Ergebnis des ärztlichen Gutachtens ab.

FAQ: Ärztliches Gutachten

Wann wird ein ärztliches Gutachten von Ihnen verlangt?

Sobald die zuständige Behörde an Ihrer Fahreignung zweifelt, kann Sie ein ärztliches Gutachten anordnen. Dies kann Sie sowohl als Anwärter auf den Führerschein treffen als auch als Inhaber einer Fahrerlaubnis.

Welche Gründe können ein ärztliches Gutachten rechtfertigen?

Hier erfahren Sie, welche Gründe zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens führen können.

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie sich weigern, das ärztliche Gutachten erstellen zu lassen?

In einem solchen Fall kann Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Schließlich kann sich die zuständige Behörde dann nicht von Ihrer Fahreignung überzeugen und zweifelt sie entsprechend weiterhin an.

Ärztliches Gutachten über die Fahreignung
Das Gutachten über die Fahreignung wird von einem Facharzt durchgeführt.

Welche Gründe gibt es für ein ärztliches Gutachten?

Es gibt viele Anlässe, warum die Führerscheinstelle von Ihnen ein ärztliches Gutachten verlangen kann. Das Spektrum reicht dabei von körperlichen Erkrankungen wie Diabetes, Herz- und Gefäßerkrankungen oder Erkrankungen des Nervensystems über psychische Erkrankungen über zu Alkohol- und Drogenauffälligkeiten bis hin zur Verlängerung der Führerscheinklassen C und D.

Im entsprechenden Schreiben der Behörde werden Sie zu den genauen Anlässen für die Zweifel an Ihrer Fahreignung informiert. Ihnen wird auch mitgeteilt, innerhalb welcher Frist Sie das ärztliche Gutachten durchführen müssen. Ein solches Gutachten kann mehrmals und zu verschiedenen Sachverhalten angeordnet werden.

Häufige Gründe für ein ärztliches Gutachten sind:

  • Körperlichen Erkrankungen
  • Psychischen Erkrankungen
  • Arzneimittel-, Alkohol- und Drogenkonsum

Wer kann ein ärztliches Gutachten durchführen?

Ruft die Führerscheinstelle Sie zu einer solchen Untersuchung auf, werden Sie darüber informiert, wer das Gutachten durchführen kann.

Je nach Einzelfall sind das:

  • Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
  • Ärzte des Gesundheitsamts
  • Betriebsärzte bzw. Arbeitsmediziner
  • Fachärzte für Rechtsmedizin
  • Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF)

Grundsätzlich gilt, dass der untersuchende Facharzt nicht Ihr behandelnder Arzt sein darf. Haben Sie sich nach diesen Vorgaben für einen Gutachter entschieden, müssen Sie diese Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen. Diese nimmt dann Kontakt zum Arzt auf, der das ärztliche Gutachten durchführt. Dabei wird erörtert, welche Fragen in Bezug auf die Fahreignung geklärt werden sollen.

Die Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) bieten zum Thema „Ärztliches Gutachten zur Fahreignung“ häufig Beratungen an. Aufgrund ihrer Erfahrungen im Bereich medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) können dort auch verkehrsmedizinische Gutachten erstellt werden. Die Kosten erfragen Sie am besten vor Ort.

Die Behörde prüft das ärztliche Gutachten.
Nachdem Sie sich für einen Facharzt entschieden haben, prüft die Führerscheinstelle Ihre Unterlagen und nimmt Kontakt zum Arzt auf.

Medizinisches Gutachten – Was erwartet Sie?

Die Untersuchung ist weniger umfangreich als eine MPU. Es geht auch nicht darum, eine Prognose zu erstellen, stattdessen soll die gegenwärtige Situation in Bezug auf Ihre Fahreignung abgeklärt werden. Je nach Einzelfall können verschiedene Methoden zum Tragen kommen.

Körperliche und psychische Erkrankungen

Erfährt die Führerscheinstelle von Erkrankungen, welche die Verkehrssicherheit gefährden könnten wie beispielsweise Epilepsie oder orthopädische Erkrankungen, kann sie ein verkehrsmedizinisches Gutachten anordnen, um die Zweifel an Ihrer Fahreignung abklären zu lassen.

Im Fokus der Untersuchung stehen, z. B.:

  • allgemeiner Gesundheitszustand
  • der Bewegungsapparat
  • die Sinnesfunktionen
  • die Reaktionsfähigkeit
  • die Belastbarkeit
  • das Nervensystem
  • die „psychische Verfassung“
  • ggf. labortechnische Untersuchungen
  • regelmäßiger Konsum bestimmter Arzneimittel

Der Arzt wird Sie entsprechend Ihrer Krankheit begutachten und in Fragen zur Fahrtauglichkeit beraten. Möglicherweise kann er Sie auch bei der Wiedererlangung des Führerscheins unterstützen und Sie darüber informieren, unter welchen Umständen Sie ein Auto führen dürfen. Gemäß § 11 FeV Satz 6 haben Sie stets das Recht, ein fachärztliches Gutachten für den Führerschein einzusehen.

Ärztliches Gutachten zu Drogen- und Alkoholkonsum

Ärztliches Gutachten bei Drogen
Häufig wird ein ärztliches Gutachten wegen Drogenkonsum angeordnet.

Bezweifelt die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung aufgrund von Alkohol oder Drogen, geht es in dem Gutachten darum, Fragen zu Ihren Konsumgewohnheiten und deren Auswirkung auf Ihre Fahrtauglichkeit abzuklären. Neben dem Gespräch und der Feststellung Ihrer allgemeinen Gesundheit stehen dann häufig labormedizinische Untersuchungen an.

Diese können sein:

Anhand der Laborergebnisse und des Gesprächs soll der Arzt herausfinden, ob ein regelmäßiger Konsum von Alkohol oder Drogen vorliegt. Häufig werden dazu Drogenscreenings durchgeführt bzw. bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit entsprechende Blutuntersuchungen. Der Facharzt kann Ihnen dabei helfen, einen unbegründeten Verdacht auszuräumen. Aber auch, wenn eine Alkoholabhängigkeit oder Drogenkonsum (z. B. Cannabis) vorliegt, kann der Arzt Sie bei der Wiedererlangung des Führerscheins unterstützen.

Was kostet das ärztliche Gutachten?

Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Die Kosten sind stark davon abhängig, wer das Gutachten erstellt und welche Untersuchungen durchgeführt werden. Der Einzelfall ist für ein fachärztliches Gutachten entscheidend.

Die Gebühren erfragen Sie am besten im Vorfeld bei der entsprechenden Stelle. Dort können Sie sich individuell zu Ihrem Fall beraten lassen und ggf. einen Termin vereinbaren. Aber generell gilt: Für ein ärztliches Gutachten tragen Sie die Kosten selbst.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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178 Kommentare

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  1. Bernd
    Am 23. Juni 2019 um 11:26

    Hallo, habe eine Frage zum Thema Trunkenheit im Verkehr. Ich fasse mich kurz. Routinekontrolle am Aschermittwoch, freiwillige Blutabgabe. Kein Alkohol und keine Drogen.Keine Fahrauffälligkeiten oder Ausfallerscheinungen. Meine Dauermedikation war laut Polizei im Serum im therapeutischen Bereich. Tilidin 50/4 und Citalopram 20. Verfahren wurden eingestellt von der Bußgeldstelle sowie der Anwaltschaft. Meine Frage!!! Was könnte noch von der Führerscheinstelle kommen? Lg und Danke

  2. Marco
    Am 20. Juni 2019 um 0:07

    Hallo,
    und zwar folgender Fall ich hab bereits eine MPU mit erfolg bestanden, nur konnte die Ärztin nicht feststellen, ob ich aufgrund einer verminderten Funktion meiner linken Hand in der Lage dazu bin ein Fahrzeug zu führen. Somit forderte die FS von mir ein Gutachten von einem Facharzt, dies hab ich getan und hab Ihnen das Gutachten von dem Facharzt vorgelegt, worin steht, dass ich in der Lage bin ein Fahrzeug zu führen. Nun kommt mir die FS mit einer Fahreignungsprüfung, obwohl der Arzt keine Bedenken hat, dass ich in der Lage bin problemlos ein Fahrzeug zu führen. Zur Vorgeschichte bevor mir mein Führerschein genommen wurde, bin ich bereits im Straßenverkehr mit dieser Einschränkung unterwegs gewesen. Mir kommt das mittlerweile ein bisschen komisch vor, man macht alles was die FS möchte und immer wieder fällt Ihnen etwas neues ein.

    Ich bitte um eine Info ob die FS das wirklich machen darf.

  3. Tom
    Am 7. Mai 2019 um 19:30

    Hallo, ich habe mal eine Frage,

    ich habe den Führerschein seit 1986. Zur Zeit streiten sich die Geister über meinen Alkohlkonsum, einige sind der Meinung, dass ich derzeit nicht fahrtauglich wäre, obwohl ich seit Monaten absolut abstinent lebe , meine Blutwerte i.O. sind, usw. und ich noch nie unter Alkohol gefahren bin. Kann ein Psychologe, welche mich nur 1,5 h kennt, die Führerscheinstelle über die von ihm fragwürdig festgestellte Fahruntauglichkeit einfach so informieren?

  4. Jonas
    Am 18. April 2019 um 21:11

    Moin,
    Ich wurde im Mai 2018 mit knapp 3,5g Cannabis im Auto (ich war Fahrer) vom Zoll erwischt, ein Drogentest wurde nicht gemacht. Die Anklage wurde fallen gelassen und ich habe bis heute nichts von der Führerscheinstelle gehört. Jetzt wurde ich letzte Woche erneut mit Cannabis erwischt, allerdings war ich nur Beifahrer und es waren diesmal nur 1,8g und es wurde erneut kein Drogentest gemacht, allerdings war es diesmal die Polizei und nicht der Zoll. Habe ich diesmal zu befürchten das sich die Führerscheinstelle meldet zwecks Gutachten oder MPU?
    Danke im Voraus

  5. Anne
    Am 8. April 2019 um 19:10

    Hallo,
    Ich hatte Ende Januar eine gehirnblutung aufgrund eines geplatzten aneurysma. Im entlassbrief des Krankenhauses steht dass ich 3 Monate kein Auto fahren darf. Ich habe zum Glück keinerlei Beschwerden nach dem Vorfall.
    Bekomme ich nun einen Brief mit Anforderungen um wieder Auto fahren zu dürfen oder darf ich nach den 3 Monaten einfach wieder fahren?
    Vielen Dank im Voraus
    Liebe Grüße

  6. Klaus
    Am 13. März 2019 um 11:25

    Ich habe seit 1991 meinen Führerschein nicht mehr.
    Jetzt habe ich eine Neuerteilung beantragt. Da ich öfter strafrechtlich in Erscheinung getreten bin soll nun ein Gutachten her. Die Führerscheinstelle will einmal die MPU, einen ausführlichen Drogentest und ein Verkehrs rechtliches Gutachten von einem externen Gutachter. Meine Frage nun: was für Kosten kommen auf mich zu und wie lange dauert sowas?

  7. franziska
    Am 7. März 2019 um 18:54

    Kann der Arzt, der dieses Gutachten erstellt auf die komplette Krankenakte zurück greifen, die auf der Kassenkarte gespeichert ist? Also beispielsweise auf psychologische Diagnosen?

  8. Mike
    Am 21. Februar 2019 um 14:03

    Hallo,
    Ich wurde bei einer Routinekontrolle der Polizei gefragt ob ich Drogen nehme oder mal genommen habe. Da ich von meine Aussageverweigerungsrecht gebraucht gemacht habe und auch keinen Urintest abgegeben habe sondern nur eine Blutprobe wollte ich mal fragen wie es den aussieht ob ich meinen Führerschein behalten darf oder mir noch ein ärztliches Gutachten bevor steht damit ich ihn behalten darf? Mein Trennungsvermögen zwischen Rausch und Autofahrt ist soweit gut und ich kann schon dazwischen Urteilen ob ich in der Lage bin ein kfz zu führen, ich selbst finde es unverantwortlich wenn man während des Rausches Auto fährt.
    Ich hatte aber letztes Jahr ein kleines Fiasko mit überschreitende Geschwindigkeit
    Aufbauseminar wurde durchgezogen und mein Betrag wurde höher gelegt damit ich den Führerschein weiterhin behalten darf.
    Hat das noch irgendwelche Auswirkungen oder trennt man die 2 Sachen da die beiden Sachen theoretisch nichts mit einander zu tun haben.
    Über eine Antwort würde ich mich (hoffentlich) freuen

  9. Frage1
    Am 16. Februar 2019 um 20:18

    Hallo ich habe eine Frage,
    Bin vor einem halben Jahr mit einem Epileptischen anfall ins Krankenhaus eingeliefert worden,
    Ich musste unterschreiben dass ich an Epilepsie erkrankt bin damit ich tabletten bekomme antiepeleptika,
    Mir wurde gesagt dass ich nicht mehr Auto Fahren darf durch Hausarzt und Krankenhaus, weis den die Polizei dass ich nicht mehr Fahren darf oder wissen es nur mein Hausarzt und das Krankenhaus?

  10. Rob
    Am 26. Januar 2019 um 2:45

    Guten Tag,
    ich muss eine medizinisch-psychologische Untersuchung wegen Alkoholgefährdung in einem halben Monat machen.
    Jetzt habe ich aber ein bisschen Angst vor der medizinischen Untersuchen, weil ich an Silvester mal einen Joint Cannabis konsumiert habe.
    Wird bei der MPU dann auch darauf getestet und ist das überhaupt noch nachweisbar? Habe echt Angst, dass ich jetzt deswegen durchfalle, obwohl ich sonst meine Fehler eingesehen und meinen Umgang mit Alkohol verändert habe.

    Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort und freundliche Grüße

    Rob

  11. Johannes
    Am 20. Januar 2019 um 9:33

    Guten Tag,
    ich wurde vor einem Monat komplett verwirrt auf der Straße von der Polizei aufgesammelt. Ich hatte ein Blackout und wusste nichts mehr von gestrigen Abend. Sie haben einen Urintest gemacht, welcher positiv auf amphetamine war. Ich habe jeglichen Konsum von Drogen verneint, was auch der Wahrheit entspricht ich habe noch nie Drogen genommen. Die Polizei hat mich dann wieder gehen gelassen. Es läuft kein Verfahren oder sonstiges gegen mich und auch in der Vergangenheit bin ich nie mit Drogen aufgefallen. Nun habe ich 2 Fragen:
    Frage 1 : gibt die Polizei die Infos der Führerscheinstelle weiter ?
    Frage 2 : Ist es möglich herauszufinden ob diese Infos weitergegeben wurden.

    Ich habe Angst dass ich nun wegen so einer Aktion eine MPU machen muss. Daher möchte ich wissen ob die Infos weitergegeben werden bzw ob ich dies herausfinden kann , um schonmal mit den Abstinenznachweisen zu beginnen.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 12:52

      Hallo Johannes,
      eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Cedo
    Am 27. Dezember 2018 um 2:01

    Hallo
    Ich habe eine Frage. Ich habe 2007 eine Schlaganfall bekommen. Seit dem bin ich auch immer unter ärztlicher Aufsicht. Zuletzt soll ich zum Gutachten wegen meine Führerschein. Bin auch gewesen beim kontrollieren von Gutachten Arzt. Keine Probleme.bin in der Lage Auto weiter zu fahren. Aber die Behörde will das ich jede zweite jahr zum Gutachten. Und das kostet ca 900.Euro. meine Frage ist wie oft darf die Behörde
    Mich zum Gutachten schicken. Es muss doch eine
    Grund geben. Und außerdem soll ich jedes zweite jahr zum Gutachten das ist zu teuer. Und ich bin früher Rentner bekomme 850.Euro. Was für Rechte habe ich. Kann mir jemand helfen. Danke schöne Abend
    Mfg cedo

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2019 um 16:09

      Hallo Cedu,

      ob die Anordnung rechtens ist, kann Ihnen nur ein Anwalt beantworten, nachdem dieser Ihre Akte eingesehen hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Bitcoin
        Am 17. Mai 2022 um 17:25

        Hey

        Und zwar ich bin seit kurzem Patient,von Medizinischem Cannabis.
        Ich hab immer ein aktuelles Rezept dabei,und das Schreiben von meinem Arzt das ich ein Kraftfahrzeug führen kann.
        Da keine Nebenwirkungen aufgetreten sind.
        Mit was muss ich rechnen wenn mich die Polizei kontrollieren würde ?
        Bzw kann ich mit diesem Schreiben vom Arzt eigentlich fahren ?
        Oder müsste ich ein Gutachten machen lassen ?

        Lg Bitcoin

  13. elke
    Am 7. Dezember 2018 um 13:20

    ich habe einen antrag auf neuerteilung einer fahrerlaubnis gestellt. nach ewigem hin- und her, welche neuen klassen den alten 1 und 3 entsprechen- die ich bisher hatte-, bin ich mit der behörde einig, dass ich die klassenAM, A1, A2, A,BE,C1, C1E und L bekomme.anfangs wollte sie mir nur BE zugestehen. allerdings will sie jetzt in bezug auf die c-klassen ein ärztliches und augenärztliches gutachten. warum? dachte das ist nur nötig, wenn man mehr als 8 personen befördern möchte.?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. Januar 2019 um 13:01

      Hallo elke,

      Voraussetzung für den Führerschein Klasse C ist eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis (Sehtest).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Alex
    Am 20. September 2018 um 0:05

    Hallo,

    Ich wurde aufgefordert ein ärztliches Gutachten über Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorzulegen. Mir wurde Haaranalyse und zwei Urinscreenings zur Bestimmung des derzeitigen Konsumverhaltens angeordnet.

    Handelt es sich schon um MPU?
    Was passiert wenn die Haaranalyse positiv ist aber Urinscreenings negativ?
    Und Datum auf den Schreiben ist 13.4.2018, es ist aber mit Kuli überschrieben auf 07.9.2018. Ist das Schreiben gültig?
    Danke

    • Anonym
      Am 24. September 2021 um 20:35

      Hat jemand ne Ahnung wie lange es dauert ehe man das Fahreignungsgutachten der Dekra in der Post hat? Ich warte seit 14 Tagen

      • staging.bussgeldkatalog.org
        Am 20. Oktober 2021 um 12:08

        Hallo Anonym,

        eine pauschale Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Die Art der Untersuchung kann dafür ausschlaggebend sein. Wenden Sie sich ggf. an Ihren Arzt.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Nina
    Am 19. September 2018 um 22:13

    Hier mal etwas neues: Wenn eine Person eine Wohnungsdurchsuchung hatte und im Zusammenhang mit dieser auch geringe Mengen harter Drogen gefunden wurden (diese Person aber eigentlich clean ist und keine nimmt), womit muss diese Person dann rechnen? Reicht ein ärztliches Gutachten, um zu beweisen das man keine Drogen nimmt, oder wird eine MPU angeordnet?

    Macht diese Person gerade Ihren Führerschein, müsste sie bei einer MPU über ein Jahr diesen dann ja zwangssweise abbrechen.

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