Ärztliches Gutachten zum Nachweis der Fahreignung

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel behandelt ausschließlich das ärztliche Gutachten nach § 11 Satz 2 FeV bzw. § 13 und § 14 FeV. Ein solches verkehrsmedizinisches Gutachten kann angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen und darüber entschieden werden soll, ob jemanden die Fahrerlaubnis erteilt bzw. verlängert wird. Im Text wird nicht die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) thematisiert, die bei schweren Verkehrsverstößen wie Alkoholfahrten oder zu bei zu vielen Punkten in Flensburg angeordnet wird.

Gibt es Zweifel an Ihrer Fahreignung?

Hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung, kann sie zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis ein ärztliches Gutachten anfordern. Ebenfalls hängt die Frage, ob sie Beschränkungen oder Auflagen anordnet, häufig vom Ergebnis des ärztlichen Gutachtens ab.

FAQ: Ärztliches Gutachten

Wann wird ein ärztliches Gutachten von Ihnen verlangt?

Sobald die zuständige Behörde an Ihrer Fahreignung zweifelt, kann Sie ein ärztliches Gutachten anordnen. Dies kann Sie sowohl als Anwärter auf den Führerschein treffen als auch als Inhaber einer Fahrerlaubnis.

Welche Gründe können ein ärztliches Gutachten rechtfertigen?

Hier erfahren Sie, welche Gründe zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens führen können.

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie sich weigern, das ärztliche Gutachten erstellen zu lassen?

In einem solchen Fall kann Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Schließlich kann sich die zuständige Behörde dann nicht von Ihrer Fahreignung überzeugen und zweifelt sie entsprechend weiterhin an.

Ärztliches Gutachten über die Fahreignung
Das Gutachten über die Fahreignung wird von einem Facharzt durchgeführt.

Welche Gründe gibt es für ein ärztliches Gutachten?

Es gibt viele Anlässe, warum die Führerscheinstelle von Ihnen ein ärztliches Gutachten verlangen kann. Das Spektrum reicht dabei von körperlichen Erkrankungen wie Diabetes, Herz- und Gefäßerkrankungen oder Erkrankungen des Nervensystems über psychische Erkrankungen über zu Alkohol- und Drogenauffälligkeiten bis hin zur Verlängerung der Führerscheinklassen C und D.

Im entsprechenden Schreiben der Behörde werden Sie zu den genauen Anlässen für die Zweifel an Ihrer Fahreignung informiert. Ihnen wird auch mitgeteilt, innerhalb welcher Frist Sie das ärztliche Gutachten durchführen müssen. Ein solches Gutachten kann mehrmals und zu verschiedenen Sachverhalten angeordnet werden.

Häufige Gründe für ein ärztliches Gutachten sind:

  • Körperlichen Erkrankungen
  • Psychischen Erkrankungen
  • Arzneimittel-, Alkohol- und Drogenkonsum

Wer kann ein ärztliches Gutachten durchführen?

Ruft die Führerscheinstelle Sie zu einer solchen Untersuchung auf, werden Sie darüber informiert, wer das Gutachten durchführen kann.

Je nach Einzelfall sind das:

  • Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
  • Ärzte des Gesundheitsamts
  • Betriebsärzte bzw. Arbeitsmediziner
  • Fachärzte für Rechtsmedizin
  • Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF)

Grundsätzlich gilt, dass der untersuchende Facharzt nicht Ihr behandelnder Arzt sein darf. Haben Sie sich nach diesen Vorgaben für einen Gutachter entschieden, müssen Sie diese Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen. Diese nimmt dann Kontakt zum Arzt auf, der das ärztliche Gutachten durchführt. Dabei wird erörtert, welche Fragen in Bezug auf die Fahreignung geklärt werden sollen.

Die Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) bieten zum Thema „Ärztliches Gutachten zur Fahreignung“ häufig Beratungen an. Aufgrund ihrer Erfahrungen im Bereich medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) können dort auch verkehrsmedizinische Gutachten erstellt werden. Die Kosten erfragen Sie am besten vor Ort.

Die Behörde prüft das ärztliche Gutachten.
Nachdem Sie sich für einen Facharzt entschieden haben, prüft die Führerscheinstelle Ihre Unterlagen und nimmt Kontakt zum Arzt auf.

Medizinisches Gutachten – Was erwartet Sie?

Die Untersuchung ist weniger umfangreich als eine MPU. Es geht auch nicht darum, eine Prognose zu erstellen, stattdessen soll die gegenwärtige Situation in Bezug auf Ihre Fahreignung abgeklärt werden. Je nach Einzelfall können verschiedene Methoden zum Tragen kommen.

Körperliche und psychische Erkrankungen

Erfährt die Führerscheinstelle von Erkrankungen, welche die Verkehrssicherheit gefährden könnten wie beispielsweise Epilepsie oder orthopädische Erkrankungen, kann sie ein verkehrsmedizinisches Gutachten anordnen, um die Zweifel an Ihrer Fahreignung abklären zu lassen.

Im Fokus der Untersuchung stehen, z. B.:

  • allgemeiner Gesundheitszustand
  • der Bewegungsapparat
  • die Sinnesfunktionen
  • die Reaktionsfähigkeit
  • die Belastbarkeit
  • das Nervensystem
  • die „psychische Verfassung“
  • ggf. labortechnische Untersuchungen
  • regelmäßiger Konsum bestimmter Arzneimittel

Der Arzt wird Sie entsprechend Ihrer Krankheit begutachten und in Fragen zur Fahrtauglichkeit beraten. Möglicherweise kann er Sie auch bei der Wiedererlangung des Führerscheins unterstützen und Sie darüber informieren, unter welchen Umständen Sie ein Auto führen dürfen. Gemäß § 11 FeV Satz 6 haben Sie stets das Recht, ein fachärztliches Gutachten für den Führerschein einzusehen.

Ärztliches Gutachten zu Drogen- und Alkoholkonsum

Ärztliches Gutachten bei Drogen
Häufig wird ein ärztliches Gutachten wegen Drogenkonsum angeordnet.

Bezweifelt die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung aufgrund von Alkohol oder Drogen, geht es in dem Gutachten darum, Fragen zu Ihren Konsumgewohnheiten und deren Auswirkung auf Ihre Fahrtauglichkeit abzuklären. Neben dem Gespräch und der Feststellung Ihrer allgemeinen Gesundheit stehen dann häufig labormedizinische Untersuchungen an.

Diese können sein:

Anhand der Laborergebnisse und des Gesprächs soll der Arzt herausfinden, ob ein regelmäßiger Konsum von Alkohol oder Drogen vorliegt. Häufig werden dazu Drogenscreenings durchgeführt bzw. bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit entsprechende Blutuntersuchungen. Der Facharzt kann Ihnen dabei helfen, einen unbegründeten Verdacht auszuräumen. Aber auch, wenn eine Alkoholabhängigkeit oder Drogenkonsum (z. B. Cannabis) vorliegt, kann der Arzt Sie bei der Wiedererlangung des Führerscheins unterstützen.

Was kostet das ärztliche Gutachten?

Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Die Kosten sind stark davon abhängig, wer das Gutachten erstellt und welche Untersuchungen durchgeführt werden. Der Einzelfall ist für ein fachärztliches Gutachten entscheidend.

Die Gebühren erfragen Sie am besten im Vorfeld bei der entsprechenden Stelle. Dort können Sie sich individuell zu Ihrem Fall beraten lassen und ggf. einen Termin vereinbaren. Aber generell gilt: Für ein ärztliches Gutachten tragen Sie die Kosten selbst.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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178 Kommentare

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  1. Anonym12
    Am 21. August 2018 um 16:26

    Hallo
    Meine frage wäre, wenn man ein gutachten machen hat lassen um den führerschein zu machen und dann abbricht, muss man dann ein neues Gutachten erstellen lassen wenn man dann ein jahr später nochmal anfangen möchte mit dem Führerschein?
    Lg Anonym12

  2. Ich
    Am 16. August 2018 um 12:58

    Ja Mahlzeit.
    Ich muss zu einer Fahreignungsprüfung wegen drogenbesitz.
    Habe diesbezüglich allerdings starke bedenken da ich vor zwei wochen auf einem Festival relativ viel Gekifft wurde. (Ich hab das zeug nicht angerührt aber öfters Riechen müssen in der Menschenmenge)
    Verliere ich jetzt ernsthaft deswegen meinen Führerschein?
    Es war ein Festival für jederman ohne Drogenkonsum im Fordergrund (Alkohol ausgenommen)

  3. kuba
    Am 5. August 2018 um 13:31

    hallo am 2.06 Polizei hat mich erwischt also Verkehrskontrolle , ich habe epillepsie aber bin locker seit 4jahren Anfall frei . In Blut steht 11.0 µg/L – THC und 200µg/L THC Carbonsäure. Muss blut abnehmen bezahlen und ein blatt unterschreiben “ Verzicht auf meine Fahrelaubnis gemäß §3 in Verbindung mit §46 Fahrerlaubnis – Verordnung“ und steht auch da Medizinisch psychologisches Gutachten … also seit 2.06 hatte nichts mehr geraucht und wlt auch nicht .. Ich habe viele angst dass wegen kiffen und krenkheit sagen die mir CYA . Die frage ob ist das so schlimm wie ich denke ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 15:39

      Hallo kuba,

      zur juristischen Beurteilung Ihres Falls wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Renate H.
    Am 17. Juli 2018 um 9:13

    Ich habe am 27.10.2017 einen nichtverschuldeten geringfügigen Verkehrsunfall gehabt.
    Ich bekam die Auflage mich einer Fahreignungsüberprüfung zu stellen.
    1. facharztgutachten ,Ergebnis: physisch,psychisch stabil keine Nachbessrungen notwendig
    Facharztgutachten wurde nicht anerkannt, da der Facharzt mit Betriebsarztausdildung für die gesamte BR
    befähigt ist,Gutachten auszustellen.
    Dieses Gutachten wurde nicht anerkannt, da der Arzt nicht die Fragen der Führerscheinstelle nicht beantwortet
    hatte.
    2. Gutachten,Ergebnis: physisch,spychisch stabilkeine Nachbesserungen notwendig(Aussage am 10.4.2018)
    Gutachtenausfertigung:Krankheitsbild paranoide Schitzophrenie.Aufgezeigt in einem Anestesieformular zu einer Schildd-
    drüsen Op.Ich bin nicht Schildrüsenkrank und auch nicht an der Schilddrüse operiert worden.Mein Hausarzt bestätigt die-
    sen Tatbestand.Ich habe auch seit dem ich bei Ihm in Behandlung bin,keine Psychopharmaka,weil keine Notwendigkeit be-
    stand bekommen.
    Ich habe mir das Formular schicken lassen und da war aus der Schilddrüsen OP, eine Ganglion Op geworden.Ich bin Gang-
    lion operiert, aber nicht am 28.1.2014 12 Uhr,sondern am 14.3.2014.
    Weiterhin habe ich mich einem Facharzt für Neurologie und Psychatrie vorgestellt,der auch kein Krankheitsbild paraniode
    Schitzophrenie diagnostziert hat. Er weist auf die Möglichkeit der Vertauschung der Krankenakte hin.
    Meine Frage:Reichen die Aussagen der Ärzte um das Krankeitsbild aus dem Dokument zu eliminieren?Ich habe für das
    Gutachten 580.Euro bezahlt.Wer trägt die Kosten für ein eventuell nötiges 2. Gutachten?
    Bitte prüfen Sie meine Angelegenheit.
    Ich danke Ihnen Renate H.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2018 um 11:11

      Hallo Renate,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb zur Prüfung an einen Anwalt verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Angelika
    Am 20. Juni 2018 um 19:12

    Hallo. Ich habe ein negatives Gutachten erhalten. <10ng/ml Cannabinoide wurden im Urin festgestellt. Frist der Führerscheinstelle ist im August. Kann ich ein neues Gutachten einfordern bzw veranlassen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 9:37

      Hallo Angelika,
      welche Möglichkeiten Sie haben, sollten Sie mit der zuständigen Behörde klären. Wir können dazu keine Einschätzung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Freakster
    Am 14. Juni 2018 um 10:32

    Absolute Schwachsinn ich war starke kiffer und unter drei Monate ging garnichts, war immer im urin nachzuweisen. Sprich knapp 4monate bis ich völlig clean war und dann 3monate jeweils 1test pro Monat abgeliefert, insgesamt 7 Monate aufhören, sprich lass das kiffen sein. Ist der Stress echt nicht wert.

  7. Marco
    Am 10. Juni 2018 um 23:10

    Hallo. Ich habe vor zwei Jahren ein neurologisch psychologisches Gutachten gemacht, weil ich unter BTM Auto gefahren bin. Das Gutachten hab ich dann zur Führerscheinbehörde geschickt und ich musste den Führerschein dann leider doch abgeben. Nach 1,5 Jahren Abstinenz und ambulanter Therapie steht nun die mpu vor der Tür und die Führerscheinakte wurde von der Führerscheinstelle an die Begutachtungsstelle gesendet. Ist das neurologisch psychologische Gutachten von vor 2 Jahren nun auch in der Akte?
    Mit freundlichen Grüßen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 8:54

      Hallo Marco,
      wenden Sie sich für diese Information an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Anonym
    Am 10. Juni 2018 um 13:14

    Hallo ich wurde im Februar mit kokain auffällig, nur der Besitz wird mir vorgeworfen. Die führerscheinstelle schrieb mir um angaben zum Konsumverhalten. Da nicht konsumiert wurde und nicht wird, frage ich mich in wie weit ich mit einen fs Entzug rechen muss? Und wenn eine Aufforderung zum äg kommt darf ich dann weiter Auto fahren?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 8:23

      Hallo,
      Sie müssen sich grundsätzlich nicht selbst belasten, allerdings kann die Führerscheinstelle jederzeit eine MPU anordnen, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. Für eine idnividuelle Einschätzung sollten Sie ggf. den Rat eines Anwalts einholen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Christian S.
    Am 27. Mai 2018 um 13:17

    Ich habe Mal eine Frage wurde vor 2 Jahren erwischt mit 2,7 Promille Alkohol möchte mein Führerschein wieder beantragen was kommt auf mich zu ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Chris

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 11:00

      Hallo Christian,

      ab 1,6 Promille ist eine MPU obligatorisch. Die weiteren Voraussetzungen werden Ihnen von der zuständigen Führerscheinstelle mitgeteilt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Tim
    Am 23. Mai 2018 um 0:05

    Hallo,

    bei mir wurde letzten Freitag bei einer Personenkontrolle 0,6 Gramm Gras gefunden. Ich bin momentan noch in der Probezeit des Führerscheins. 1 Frage wie lange dauert es bis ein AG bei mir zuhause landet? Bzw. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sich bei mir meldet? Und was für Konsequenzen werden sich noch für mich ergeben?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 9:55

      Hallo Tim,

      wie lange die zuständige Behörde braucht, können wir nicht vorhersehen. Sie sollten mit etwa vier Wochen rechnen. Auch genaue Sanktionen können wir nicht mit Sicherheit bestimmen, da dies Sache der bearbeitenden Stelle ist. Da Sie sich jedoch noch in der Probezeit befinden, müssen Sie sich im Mindesten auf Bußgeld und Punkte einstellen. Auch ein Fahrerlaubnisentzug mit MPU ist denkbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. TaUgEnIxX
    Am 19. Mai 2018 um 22:11

    Hallo. Ich habe gestern einen Brief von der Führerscheinstelle bekommen, dass ich innerhalb von 3 Tagen zum Gesundheitsamt muss um eine Blutprobe zu entnehmen. Der Brief wurde laut Zeitstempel vorgestern um 14:26 zugestellt. (Als ich in den Briefkasten gesehen habe, war der Brief noch nicht da). Nun konnte ich gestern nicht zu den Öffnungszeiten beim Gesundheitsamt erscheinen. (Haben nur bis 12:30 geöffnet und hab erst so um 13 Uhr nach der Post gesehen).
    Handelt es sich bei dieser Frist um 3 Werktage oder tatsächlich nur 3 Tage? Bei zweitem hätte ich ja gar nicht die Möglichkeit gehabt innerhalb des vorgegebenen Zeitraums eine Blutprobe abzugeben. Hab ich jetzt verloren, weil der Brief vor einem verlängerten Wochenende bekommen habe oder zählen die Werktage? Bei 3 Werktagen, müsste ich somit spätestens Mittwoch beim Gesundheitsamt sein. Wenn es tatsächlich nur 3 Tage sind, müsste ich ja bis morgen die Blutprobe abgeben. Dazu kommt jetzt noch, dass der Brief nicht verschlossen war. (Seitlich so aufgerissen, dass der Inhalt fast raus gefallen ist als ich ihm aus dem Briefkasten genommen habe). Habe mich deshalb auch schon bei der Postcon beschwert (war nicht das erste Mal, dass ein Brief offen im Briefkasten lag). Leider konnte ich den Sachbearbeiter nicht erreichen. Muss das Amt mir das Schreiben jetzt nochmal zustellen? Ich kann ja nicht sicher sein, dass auch alle Unterlagen vollständig angekommen sind. Eigentlich müsste die Frist für die Blutuntersuchung dann ja auch neu gesetzt werden, da ich ja eigentlich ein Recht darauf habe zu 100% über alles relevante informiert zu werden oder vertue ich mich da?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 11:03

      Hallo TaUgEnIxX

      Wie dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben und empfehlen Ihnen daher einen Anwalt mit ihrem Fall zu betrauen.

      Ihr Team von bussgeldkatalog.org

  12. daniel
    Am 16. Mai 2018 um 13:23

    Hallo,

    wurde im März mit 2g Cannabis und einer geringen Menge 2C-B erwischt. Bis jetzt kam zwar noch keine Post, die FSS wird sich jedoch wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit melden und ein äG verlangen so wie ich das verstehe.
    Mein Problem ist jetzt jedoch, dass ich ab August in Australien sein werde für sehr lange Zeit. Ist es möglich ein derartiges Gutachten auch im Ausland wie bspw. in Australien zu absolvieren?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2018 um 16:08

      Hallo daniel,

      erkundigen Sie sich bitte zu gegebener Zeit direkt bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Vera
    Am 9. Mai 2018 um 18:56

    Hallo,
    mir stellt sich die Frage, ob ich neben den Begutachtungsstellen für Fahreignung auch Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation wählen kann, um meine Fahrtauglichkeit festzustellen, auch wenn das Landratsamt mir nur eine BfF-Liste zur Auswahl gestellt hat.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Vera

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 10:21

      Hallo Vera,

      in der Regel gibt die Führerscheinstelle vor, welche Ärzte das Gutachten anfertigen können. Ob Sie einen anderen Arzt wählen können, ist bei der Behörde zu erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Mahir
    Am 27. April 2018 um 16:30

    Guten Tag!!!

    Meine Frage ich wurde am 13..10.2016
    In Deutschland (Hessen) von der Polizei angehalten hatte leider mein Fahrerlaubnis nicht dabei wo der Beamte mein Namen durch gab kam in meiner akte eine Sache raus (2015) wurde ich von der Polizei eingeladen weil sie von einer Person das Handy hatten wo sie meine sms gesehen haben dann hat sich rausgestellt das ich nur so ein Gram Cannabis von ihm geholt hab (Eigenbedarf) die Anzeige wurde fallen gelassen kam dann auch nicht aber natürlich auch war das trotzdem in der Akte
    Darauf hin wo ich am 13.10.2016 angehalten wurde hat er mich auf urien getestet kam natürlich raus das ich Cannabis konsumiere
    Dann kam mit Post die Blut Untersuchung mit 1,9 ng/ml im Blut darauf hin wurde gesagt das ich ein Gutachten machen soll

    Jetzt kommts aber weil ich in dieser Zeit Punkt schon in der Schweiz gelebt hab (Basel) hatte ich noch den deutschen Führerschein wollte denn sowieso abgeben um den CH Führerschein zu beantragen
    Den nächsten Tag bin ich zurück nach basel hab schnell den deutschen Führerschein abgeben und sofort den CH Führerschein beantragt nach 8 bis 10 Tagen kam schon mein Fahrerlaubnis (CH) per Post das deutsche wurde nach Deutschland gesendet wo es hergestellt wurde
    Dann sollte ich mit den Schweizer Führerschein zu Führerscheinstelle da hat der Beamte ein D drauf gemacht mit roter edink Stift und überkreuzt (weil ich auf dem Bau gearbeitet hab und wegen Staub feine Steine hat sich das in meiner Hose gerieben und das D ist nicht mehr sichtbar)dann hat er am pc geschrieben Herr Has gibt sein deutschen Fahrerlaubnis selber ab und dann hab ich es unterstrieben

    Noch was bin seit ca. 4,5 Jahren MS Patient

    Wegen beruflichen und Familien Sachen möchte ich wieder zurück nach Deutschland wie kann ich jetzt am besten Vorgehen um den deutschen Führerschein wieder zu kriegen ich denk mal das ich ein Gutachten machen muss wenn ich aus diesem ärztlichen Gutachten sauber raus komme also wenn in Blut urien nicht nachweisbar ist kann ich mein Fahrerlaubnis wieder bekommen.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:11

      Hallo Mahir,

      da ihr Fall etwas komplexer ist, sollten Sie sich am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. patient
    Am 12. April 2018 um 15:24

    hallo, seit ca einem jahr bin ich Cannabispatient aufgrund chronischer schmerzen. körperlich bin ich soweit nicht weiter eingeschränkt. ich nutze die blüten nur abends und nicht vor dem auto fahren oder während der arbeit. nun soll ich zur betriebsärztlichen nachuntersuchung unter anderem wegen fahr, steuer und überwachungstätigkeiten. ich habe meinen privatpkw als dienstfahrzeug angemeldet brauche aber für meine normale arbeit fast nie ein auto.
    nun möchte ich nicht dass mein arbeitgeber von meinen schmerzen weiß und auch nicht von meiner cannabistherapie. wie kann ich vorgehen und was erwartet mich bei der untersuchung?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 11:26

      Hallo,

      ein Betriebsarzt unterliegt wie jeder andere Arzt auch der Schweigepflicht und darf dem Arbeitgeber keine Einblicke in Untersuchungsergebnisse von Mitarbeitern gewähren. Was Sie bei der Untersuchung konkret erwartet, erfragen Sie bitte beim entsprechenden Arzt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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