Ärztliches Gutachten zum Nachweis der Fahreignung

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel behandelt ausschließlich das ärztliche Gutachten nach § 11 Satz 2 FeV bzw. § 13 und § 14 FeV. Ein solches verkehrsmedizinisches Gutachten kann angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen und darüber entschieden werden soll, ob jemanden die Fahrerlaubnis erteilt bzw. verlängert wird. Im Text wird nicht die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) thematisiert, die bei schweren Verkehrsverstößen wie Alkoholfahrten oder zu bei zu vielen Punkten in Flensburg angeordnet wird.

Gibt es Zweifel an Ihrer Fahreignung?

Hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung, kann sie zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis ein ärztliches Gutachten anfordern. Ebenfalls hängt die Frage, ob sie Beschränkungen oder Auflagen anordnet, häufig vom Ergebnis des ärztlichen Gutachtens ab.

FAQ: Ärztliches Gutachten

Wann wird ein ärztliches Gutachten von Ihnen verlangt?

Sobald die zuständige Behörde an Ihrer Fahreignung zweifelt, kann Sie ein ärztliches Gutachten anordnen. Dies kann Sie sowohl als Anwärter auf den Führerschein treffen als auch als Inhaber einer Fahrerlaubnis.

Welche Gründe können ein ärztliches Gutachten rechtfertigen?

Hier erfahren Sie, welche Gründe zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens führen können.

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie sich weigern, das ärztliche Gutachten erstellen zu lassen?

In einem solchen Fall kann Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Schließlich kann sich die zuständige Behörde dann nicht von Ihrer Fahreignung überzeugen und zweifelt sie entsprechend weiterhin an.

Ärztliches Gutachten über die Fahreignung
Das Gutachten über die Fahreignung wird von einem Facharzt durchgeführt.

Welche Gründe gibt es für ein ärztliches Gutachten?

Es gibt viele Anlässe, warum die Führerscheinstelle von Ihnen ein ärztliches Gutachten verlangen kann. Das Spektrum reicht dabei von körperlichen Erkrankungen wie Diabetes, Herz- und Gefäßerkrankungen oder Erkrankungen des Nervensystems über psychische Erkrankungen über zu Alkohol- und Drogenauffälligkeiten bis hin zur Verlängerung der Führerscheinklassen C und D.

Im entsprechenden Schreiben der Behörde werden Sie zu den genauen Anlässen für die Zweifel an Ihrer Fahreignung informiert. Ihnen wird auch mitgeteilt, innerhalb welcher Frist Sie das ärztliche Gutachten durchführen müssen. Ein solches Gutachten kann mehrmals und zu verschiedenen Sachverhalten angeordnet werden.

Häufige Gründe für ein ärztliches Gutachten sind:

  • Körperlichen Erkrankungen
  • Psychischen Erkrankungen
  • Arzneimittel-, Alkohol- und Drogenkonsum

Wer kann ein ärztliches Gutachten durchführen?

Ruft die Führerscheinstelle Sie zu einer solchen Untersuchung auf, werden Sie darüber informiert, wer das Gutachten durchführen kann.

Je nach Einzelfall sind das:

  • Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
  • Ärzte des Gesundheitsamts
  • Betriebsärzte bzw. Arbeitsmediziner
  • Fachärzte für Rechtsmedizin
  • Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF)

Grundsätzlich gilt, dass der untersuchende Facharzt nicht Ihr behandelnder Arzt sein darf. Haben Sie sich nach diesen Vorgaben für einen Gutachter entschieden, müssen Sie diese Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen. Diese nimmt dann Kontakt zum Arzt auf, der das ärztliche Gutachten durchführt. Dabei wird erörtert, welche Fragen in Bezug auf die Fahreignung geklärt werden sollen.

Die Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) bieten zum Thema „Ärztliches Gutachten zur Fahreignung“ häufig Beratungen an. Aufgrund ihrer Erfahrungen im Bereich medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) können dort auch verkehrsmedizinische Gutachten erstellt werden. Die Kosten erfragen Sie am besten vor Ort.

Die Behörde prüft das ärztliche Gutachten.
Nachdem Sie sich für einen Facharzt entschieden haben, prüft die Führerscheinstelle Ihre Unterlagen und nimmt Kontakt zum Arzt auf.

Medizinisches Gutachten – Was erwartet Sie?

Die Untersuchung ist weniger umfangreich als eine MPU. Es geht auch nicht darum, eine Prognose zu erstellen, stattdessen soll die gegenwärtige Situation in Bezug auf Ihre Fahreignung abgeklärt werden. Je nach Einzelfall können verschiedene Methoden zum Tragen kommen.

Körperliche und psychische Erkrankungen

Erfährt die Führerscheinstelle von Erkrankungen, welche die Verkehrssicherheit gefährden könnten wie beispielsweise Epilepsie oder orthopädische Erkrankungen, kann sie ein verkehrsmedizinisches Gutachten anordnen, um die Zweifel an Ihrer Fahreignung abklären zu lassen.

Im Fokus der Untersuchung stehen, z. B.:

  • allgemeiner Gesundheitszustand
  • der Bewegungsapparat
  • die Sinnesfunktionen
  • die Reaktionsfähigkeit
  • die Belastbarkeit
  • das Nervensystem
  • die „psychische Verfassung“
  • ggf. labortechnische Untersuchungen
  • regelmäßiger Konsum bestimmter Arzneimittel

Der Arzt wird Sie entsprechend Ihrer Krankheit begutachten und in Fragen zur Fahrtauglichkeit beraten. Möglicherweise kann er Sie auch bei der Wiedererlangung des Führerscheins unterstützen und Sie darüber informieren, unter welchen Umständen Sie ein Auto führen dürfen. Gemäß § 11 FeV Satz 6 haben Sie stets das Recht, ein fachärztliches Gutachten für den Führerschein einzusehen.

Ärztliches Gutachten zu Drogen- und Alkoholkonsum

Ärztliches Gutachten bei Drogen
Häufig wird ein ärztliches Gutachten wegen Drogenkonsum angeordnet.

Bezweifelt die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung aufgrund von Alkohol oder Drogen, geht es in dem Gutachten darum, Fragen zu Ihren Konsumgewohnheiten und deren Auswirkung auf Ihre Fahrtauglichkeit abzuklären. Neben dem Gespräch und der Feststellung Ihrer allgemeinen Gesundheit stehen dann häufig labormedizinische Untersuchungen an.

Diese können sein:

Anhand der Laborergebnisse und des Gesprächs soll der Arzt herausfinden, ob ein regelmäßiger Konsum von Alkohol oder Drogen vorliegt. Häufig werden dazu Drogenscreenings durchgeführt bzw. bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit entsprechende Blutuntersuchungen. Der Facharzt kann Ihnen dabei helfen, einen unbegründeten Verdacht auszuräumen. Aber auch, wenn eine Alkoholabhängigkeit oder Drogenkonsum (z. B. Cannabis) vorliegt, kann der Arzt Sie bei der Wiedererlangung des Führerscheins unterstützen.

Was kostet das ärztliche Gutachten?

Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Die Kosten sind stark davon abhängig, wer das Gutachten erstellt und welche Untersuchungen durchgeführt werden. Der Einzelfall ist für ein fachärztliches Gutachten entscheidend.

Die Gebühren erfragen Sie am besten im Vorfeld bei der entsprechenden Stelle. Dort können Sie sich individuell zu Ihrem Fall beraten lassen und ggf. einen Termin vereinbaren. Aber generell gilt: Für ein ärztliches Gutachten tragen Sie die Kosten selbst.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (551 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

178 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. M.G.
    Am 16. März 2018 um 14:55

    Hallo,
    habe nach vorangegangenem Entzug der Fahrerlaubnis (März 2017) wegen BTM im Dezember 2017 einen Antrag auch Wiedererteilung gestellt. Im Januar kam der Brief, dass geprüft werden muss ob ich eine MPU absolvieren muss. Seitdem habe ich nichts mehr von der FSST gehört.
    Habe nun zwei Fragen hierzu:
    1.)Ist es ratsam bei der Behörde nachzufragen weshalb noch keine Entscheidung getroffen wurde, da ein Antrag auf Wiedererteilung ja auch nur eine gewisse Zeit gültig ist?
    2.) Ist es auch möglich, dass anstatt einer MPU nun ein ärztliches Gutachten angefordert wird?
    ich habe bereits meine Abnstinenznachweise für 12 Monate freiwillig absolviert

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 13:37

      Hallo M.G.,

      nach Verstößen in Verbindung mit BTM wird in der Regel eine MPU verlangt. Wenn Sie Bedenken haben, bei der Behörde nachzufragen, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht um Rat fragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. P.T
    Am 9. März 2018 um 1:30

    Hallo
    Ich wurde angehalten ein schnelltest gemacht war positiv.Dann Blut genommen und war 1ng/ml hab ein Briefbekommen ich muss zu eine Fachärztliche untersuchung.ich war schon dort lief alles gut Urinprobe negativ weil ich auch nicht consumiere.habe nur an gelegenheiten consumiert.Die Führerscheinstelle will von mir dass ich MPU mache.hab dort angerufen und die haben mir gesagt das ich über die werte habe bei der urinprobe.Ich hab die ergebnisse von TÜV auch bekommen und da steht ich habe nix consumiert und da sind keine spuren von consum.Meine Frage ist darf die Führerscheinstelle von mir MPU verlangen? Ich habe mein Führerschein nicht abgegeben ich darf es behalten…

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 13:46

      Hallo P.T,

      bei Unregelmäßigkeiten und Zweifeln ist es immer besser, einen Anwalt für Verkehrsrecht um Rat zu fragen. Er kann die Vorgänge dann für Sie prüfen. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Eddi
    Am 28. Februar 2018 um 18:47

    Hallo,
    Wurde vor zwei Jahren bei einer Verkehrskontrolle erwischt unter Canabis rausch, ich war bei einer Verkehrsgutachtenstelle habe ein Gespräch gehabt und 2 Urinproben wo negativ waren, jetzt steht in dem Brief wo ich heute erhalten habe von der Gutachtenstelle dass ich als Gelegentlicher Konsumer bin sonst keine Mängel, den Brief muss ich jetz persönlich in die Führescheinstelle bringen. Was erwartet mich wird mir der Führeschein entzogen.
    L.g

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 15:55

      Hallo Eddi,

      dies entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Markus
    Am 20. Februar 2018 um 13:55

    Hallo hab ne Frage hab das psychologische gutachten gemacht ist positiv verlaufen auch die 2 zufallsurinproben waren negativ trotzdem will die Führerscheinbehprde mir den Führerschein abnehmen und ein mpu aufdrücken kann ich nichts dagegen Unternehmen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 13:11

      Hallo Markus,

      wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  5. E.S.
    Am 31. Januar 2018 um 17:15

    Hallo,
    mein Sohn hat seinen Führerschein beantragt und angegeben dass er Asthma hat, er dachte sich nichts dabei weil er kein schweres Asthma hat.Jetzt kam ein Schreiben vom Landratsamt dass er ein ärztliches Gutachten vorlegen muss.
    Dann müsste doch jeder wo Heuschnupfen oder Allergien hat ein Gutachten vorlegen ???

    Grüße
    e.ss

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2018 um 15:42

      Hallo E.S.,

      wann jemand ein Gutachten vorlegen muss, entscheidet die Behörde. Demnach ist ein Gutachten vorzulegen, wenn an der Fahreignung Zweifel besteht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Norbert
    Am 28. Januar 2018 um 23:55

    Hallo zusammen, bei einem Polizeieinsatz wurde bei mir 1,6 % Alkohol und Kokain im Blut festgestellt.
    Dies war am 21.01.2017 gestern 27.01.2018 habe ich ein Brief der Führerscheinbehörde bekommen ,mit dem Text:
    Überprüfung der Kraftfahreignung-mit beabsichtigte Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis.
    Meine Frage , ist das schon Verjährt ? Was kann auf mich zu kommen ? Drogentest ,Urin,Blut Test kein Problem bin sauber.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 12:31

      Hallo Norbert,

      geht die Behörde davon aus, dass Sie nicht dazu geeignet sein könnte, Kraftfahrzeuge zu führen, kann sie eine derartige Untersuchung veranlassen. Eine Verjährung gibt es in solchen Fällen unseres Kenntnisstandes nach nicht. In der Regel sollte dabei auch mit Drogentests zu rechnen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Marc
    Am 14. Dezember 2017 um 18:21

    Hallo,

    Ich wurde vor längerer Zeit vor einem Club als ich zu Fuß auf dem Heimweg war von der Polizei kontrolliert. Dabei wurde eine halbe Tablette Ecstasy gefunden. Ich habe keinen Test gemacht und war wie gesagt zu Fuß unterwegs. Jetzt meldete sich die Führerscheinstelle mit der Anordnung eines Gutachtens. Die Klage wegen Drogenbesitz ist fallen gelassen worden. Ist die Anordnung des Gutachtens rechtmäßig? Selbst wenn das Gutachten (wovon ich ausgehe) für mich gut ausfällt, dürfen die eine MPU anordnen?

    Danke für die Antwort

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 15:42

      Hallo Marc,
      die Anordnung einer MPU ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn Zweifel an der Fähigkeit ein Kfz zu führen bestehen. Ob dies in Ihrem Fall gerechtfertigt ist, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt abwägen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Markus B.
    Am 11. Dezember 2017 um 21:10

    Hallo zusammen,

    vor kurzem wurde Person 1 mit Cannabis erwischt und sein Handy wurde durchsucht, dabei wurden Fotos von Person 2 festgestellt. Nun gab es eine Hausdurchsuchung bei Person 2, wobei kein Cannabis festgestellt wurde. Anschließend war Person 2 bei der Polizei und sie konnten ein Jahr Konsum nachweisen durch die Aussage von Person 1., Person 2 bestätigte sein Konsumverhalten (nicht im Straßenverkehr).
    Frage Eins: Was passiert nun?
    Frage Zwei: Was passiert mit meinen Führerschein?
    (Randinfo, Person 1/2 ist aus Niederbayern)

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2017 um 11:37

      Hallo Markus,

      sollte die Information darüber, dass Sie Drogen konsumieren an die Führerscheinstelle gelangen, ist es durchaus möglich, dass Sie zu einer medizinischen Untersuchung aufgefordert werden.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  9. Moni
    Am 5. Dezember 2017 um 19:55

    Hallo,
    die KP war im April bei mir zuhause und hat Anhaftungen von Anphetamin gefunden. Nun weiß die Führerscheinstelle davon und möchte ein ärztliches Gutachten von mir erhalten, da ein direkter Konsum nicht vorliegt aber sie den Verdacht haben das ich etwas eingenommen habe. Eine Woche vor dem Besuch der Polizei habe ich wenig konsumiert. Bis heute aber komplett die Finger davon gelassen. Jetzt stelle ich mir die Frage. Wenn in diesem Gutachten, z.B durch eine Haarprobe, festgestellt wird, dass ich im April konsumiert habe, seitdem aber nichts mehr genommen habe und das laut dem Test auch stimmt, wird dann mein Führerscheinstelle trotzdem entnommen ?

    Ich Danke im Voraus.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Dezember 2017 um 17:50

      Hallo Moni,

      die Führerscheinstelle kann eine Entziehung des Führerscheins unter anderem dann anordnen, wenn sie davon ausgeht, dass Sie zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht trennen können. Inwiefern dies bei Ihnen der Fall ist, entscheidet die Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Daniel
    Am 16. November 2017 um 22:53

    Hallo,
    Hab Mal eine Frage bin zu Fuss mit Marihuana erwischt worden eine geringe Menge muss ich mir jetzt Sorgen um meinen Führerschein machen?
    Mit freundlichen Gruß

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 11:47

      Hallo Daniel,

      in der Regel nein, wenn keine Beteiligung am Straßenverkehr vorlag. Allerdings kann unter Umständen ein Drogenscreening angeordnet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. K.S.H
    Am 16. November 2017 um 16:32

    Hallo Zusammen,

    ein Bekannter wurde letztes im Auto angehalten zur Polizeiwache mitgenommen und im Blut wurde THC gefunden.

    Nach Abgabe des Führerscheins für einen Monat und Anordnung eins Screenings- & eines ärztlichen Gutachtens hatten wir zwei Monate nichts von der Behörde gehört.

    Nun haben wir die Info – telefonisch erhalten, dass, obwohl die Urintests negativ waren – nun ein Haartest folgen sollen, sowie eine MPU.

    Uns wundert dies nun wirklich sehr, da dass ärztliche Gutachten für uns nicht negativ klingt.

    Auszüge aus diesem:

    Bei … liegen im Zusammenhang mit dem früheren Drogenkonsum keine folgen vor, die die Fahreignung ausschließen.

    Der gelegentliche Konsum wird von … eingeräumt. Die Befunde weisen im Zeitraum X keinen weitern Konsum vor.

    Die medizinische Untersuchung ergibt keine Hinweise auf aktuellen Konsum von Drogen oder die Folgen eines chronischen Konsums von Drogen.

    Hinweise auf eine Suchtverlagerung besteht ebenfalls nichts. Kontakt zu Drogenkonsumenten bestünde nicht mehr.

    Schlusssatz:

    Das Konsummuster von … ist als gelegentlich zu bezeichnen.

    Kann dies von der Fahrerlaubnisbehörde als negatives Gutachten auslegt werden ?

    Danke für eine Info.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 11:29

      Hallo,

      bei einem Nachweis des Konsums ist die Anordnung einer MPU nicht ungewöhnlich. Für eine umfassende Beratung in Ihrem Einzelfall wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Anett
    Am 25. Oktober 2017 um 21:22

    Hallo zusammen,

    mein Schwiegervater hatte einen Schlaganfall mit Hirnblutungen und vor einer Woche eine OP an der Schlagader die zu 80% verstopft war. Nach der Reha geht er noch am Stock und hat Lähmungserscheinungen der linken Hand. Trotz mehrfachen Hinweises der Ärzte und auch von uns setzt er sich ins Auto und nimmt am Straßenverkehr teil. Wir haben ihn informiert das er keinen Versicherungsschutz hat und das er einen Fahrtauglichkeitstest machen muss/sollte. Ich habe Sorge das er einen schweren Unfall verursacht und massive Kosten entstehen da ja die Versicherungen hier wegen grobem Vorsatz nicht zahlen werden von den Unfallopfern und er Belastung in solchen Fällen mal abgesehen.

    Was kann ich tun um zu verhindern das er ein Fahrzeug führt? Kann bzw. sollten wir den Schlaganfall der Versicherung und der zuständigen Führerscheinstelle melden? Vielen Dank

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 11:37

      Hallo Anett,

      laut der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, ist nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet, wer neurologische und/oder neuropsychologische Ausfälle hat. Hierzu zählen beispielsweise Gesichtsfeldausfälle oder Lähmungen. Aus diesem Grund sollte die Fahreignung überprüft werden. Eine Meldung macht deshalb durchaus Sinn. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://staging.bussgeldkatalog.org/autofahren-nach-schlaganfall/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. altin
    Am 19. Oktober 2017 um 23:11

    hallo,
    und zwar muss ich ein fachärztliches gutachten eines psychiaters mit verkehrsmedizinischer qualifikation machen.
    und dies innerhalb 8 monaten vorlegen, und innerhalb 2 wochen einen untersuchungsauftrag abgeben in dem ich Haare abgeben soll falls dies nicht möglich 2 urintests innerhalb 8 wochen
    kann ich da wählen würde schon lieber urin abgeben da man in haaren viel länger nachweissen kann ? hab zwar 2 monate nichts mehr genommen und 2 negative drogenscreenings schon bestanden für gericht aber das mit den haaren abgeben macht mir angst? und ob des dann erledigt ist nach dem drogentest oder muss ich noch etwas machen? weil da was von 8 monate steht dachte erstmal mpu ??

    MfG altin

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 11:08

      Hallo Altin,

      in der Regel sollte bei Ihnen eine Haaranalyse angeordnet werden. Nur wenn spezielle Gründe dagegen sprechen, sollte ein Urintest möglich sein. Ob weitere Maßnahmen angeordnet werden, liegt im Ermessen der Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Robert
    Am 13. Oktober 2017 um 13:46

    Hallo,ich habe seit jahren Atrose im linken und Wahrscheinlich im rechten auch schon und 2 Bandscheibenvorfälle in der Lende und bin nun auf L-Polamindon eingestellt worden und nun möchte ich ein gutachten machen das ich damit fahrtüchtig bin und wolllte fragen ob ich sogenante mpu machen?ich hoffe sie können mir da weiter helfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Robert

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 12:03

      Hallo Robert,

      am besten setzen Sie sich direkt mit der Fahrerlaubnisbehörde, einem entsprechenden Facharzt oder etwa einer Begutachtungsstelle für Fahreigung in Kontakt. Dort werden Sie kompetent beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Laura
    Am 30. September 2017 um 10:46

    Hallo,
    Ich wurde auf einem festival bei einer Einlasskontrolle von Securities mit 4,1g Marihuana erwischt. Die Polizei nahm mich daraufhin mit auf die Wache um eine Aussage zu machen und Personalien aufzunehmen. Ich bin Ersttäter gewesen und hatte davor noch nie etwas mit der Polizei zu tun. Diese meinte auch es wird keine Auswirkungen auf meinen Führerschein haben.
    Ich habe vor 2 wochen meinen Führerschein beantragt. Muss ich mit einem äG rechnen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 10:44

      Hallo Laura,

      dies liegt im Ermessen der Behörden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar