Gibt es eine Airbag-Pflicht in Deutschland?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 11. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Luftgefüllter Lebensretter bei Unfällen

Der Airbag ist keine Pflicht in Deutschland.
Der Airbag ist keine Pflicht in Deutschland.

Unter dem Begriff des „Airbags“ ist ein Aufprallkissen zu verstehen, welches in Kraftfahrzeugen zum Einsatz kommt. Es handelt sich um eine Art Insassenrückhaltesystem, bei dem sich der Airbag als Luftkissen entfaltet, sobald es zu einem Aufprall des Fahrzeuges kommt. Verhindert wird dabei ein Zusammenstoß von Fahrer und Fahrzeugfront bei einem Unfall.

Mittlerweile gehört der Airbag zur gängigen Serienausstattung in nahezu allen neu hergestellten Kraftfahrzeugen. Üblich sind dabei der Einbau von Front-, Seiten- und Kopfairbag.

Indes soll der Airbag jedoch keineswegs einen Ersatz des Sicherheitsgurtes darstellen, sondern diesen Schutz im Auto vielmehr ergänzen. Obwohl sich das System zum Aufprallschutz oftmals schon bewährt hat, ist der Airbag hierzulande keine Pflicht.

FAQ: Airbagpflicht

Muss in jedem Auto ein Airbag vorhanden sein?

Nein, eine Airbagpflicht gibt es tatsächlich nicht. Allerdings ist der Airbag in gut 92 Prozent der Fahrzeuge (besonders in Neufahrzeugen) enthalten und gilt durchaus als Teil der Grundausstattung.

Muss der Airbag irgendwann ausgetauscht werden?

Auch eine Austauschpflicht gibt es nicht. Trotz der langen Haltbarkeiten ist es aber durchaus empfehlenswert, den Airbag überprüfen und ggf. austauschen zu lassen (z. B. wenn die Kontrolleuchte Sie darauf hinweist).

Kann ich den Airbag selbst austauschen?

Davon wird dringend abgeraten. Da in den Kissen explosionsfähige Treibmittel enthalten sind, sollte der Austausch nur von einer Fachkraft in der Werkstatt vorgenommen werden.

Airbag: Keine Pflicht in Deutschland

Obwohl ein Airbag keine Pflicht ist, werden in der Regel fast alle Neufahrzeuge damit ausgestattet, insbesondere in Kleinwagen. Nur Sportwagen bilden eine gewisse Ausnahme. Rund 92 Prozent der betroffenen Kfz besitzen einen Airbag.

Der Grund, weshalb der Einbau vom Airbag keine Pflicht ist, lässt sich damit erklären, dass die Luftsäcke, anders als Sicherheitsgurte, nicht ganz unumstritten sind. Zum Teil waren sie selbst schon Auslöser und Ursache für schwerwiegende Verletzungen. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle wie beispielsweise die Körpergröße des Autofahrers, dessen Gewicht sowie die Art und Geschwindigkeit des Zusammenstoßes.

Gibt es beim Airbag die Pflicht zum Austausch?

Vor rund 30 Jahren wurde der Einbau von Airbags in Kraftfahrzeugen gängig. Erste mit ihm ausgestattete Fahrzeuge sind heute bereits Oldtimer. Halter derartiger Fahrzeuge stellen sich mithin die Frage, ob der Airbag im Ernstfall überhaupt noch funktioniert.

Ursprünglich gab es beim Airbag ein Verfallsdatum, welches sich zunächst auf zehn Jahre belief. Eine Austauschpflicht gibt es mittlerweile indes nicht mehr. Seit der Einführung des Airbags sind rund 30 Jahre vergangen. Dies ist eine lange Zeit, in der das Material durchaus verschleißen kann, was jedoch nicht zwingende Folge ist.

Erfahrungsberichten zufolge weisen die Luftkissen trotz langer Zeiträume erstaunliche Haltbarkeiten auf. Die Ausfallraten sind beim Airbag gering. Eine Pflicht zum Austausch erscheint demnach nicht als notwendig.

Austausch nur vom Fachmann

Auch der Austausch ist beim Airbag keine Pflicht.
Auch der Austausch ist beim Airbag keine Pflicht.

Obwohl es beim Airbag keine Pflicht zum Austausch gibt, sollte dieser, wenn Sie sich dazu entscheiden, ihn durchführen zu lassen, dennoch ausschließlich vom Fachmann in einer Werkstatt getätigt werden.

In den Luftkissen sind explosionsfähige Treibmittel enthalten. Hier ist das entsprechende Know-How gefragt.

Dass etwas an den Airbags im Auto kaputtgeht, kommt trotz aller Stabilität und Haltbarkeit immer wieder mal vor. Beim Unterbrechen der Zündleitung leuchtet dann entsprechend die Kontrollleuchte auf. Hauptsächlich liegen die Fehlerquellen im Airbag-System in der Elektrik.

Auch der Verlust von Quecksilber im Schalter des Luftpolsters ist eine weitere Ursache für Fehler. Dies wird allerdings nicht per Kontrollleuchte angezeigt.

Gleiches gilt für alternde Kabel, bei denen die zum Teil verhärtete Ummantelung ausgetauscht werden muss. Andernfalls drohen Kurzschlüsse. Ob sich der Fahrer eines Oldtimers oder gar eines Neuwagens zum Austausch entscheidet, obliegt ihm selbst.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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32 Kommentare

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  1. Tanja T.
    Am 15. Dezember 2017 um 23:29

    Ich möchte statt einer Doppelsitzbank mit Seitenairbag einen Drehsitz ohne Seitenairbag einbauen. Gibt es da ein Problem? Wie gehe ich vor.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 14:49

      Hallo Tanja T.,

      grundsätzlich müssen Sie bei solchem Umbauten stets sicherstellen, dass die Betriebserlaubnis Ihres Kfz nicht erlischt. Setzten sie sich diesbezüglich am Besten mit dem Hersteller, einer örtlichen Werkstatt oder dem TÜV auseinander.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  2. Benjamin K.
    Am 2. Oktober 2017 um 12:34

    hallo. mich würde interessieren, ob man den Airbag ausbauen darf?
    also ausbauen dürfen, im Sinne von zukünftigen TÜV Prüfungen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 9:12

      Hallo Benjamin,

      der Ausbau eines Airbags ist in de Regel nicht gestattet, wenn dieser zur Erfüllung des gesetzlich geforderten Schutzes beim Frontaufprall nötig ist. Weitere Informationen erhalten Sie in einer Fachwerkstatt bzw. bei einer Prüfstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Milan
        Am 25. September 2018 um 11:45

        Ihre Antwort ist nicht korrekt, beziehungsweise wiederspricht den oberen Artikel.
        Im Artikel heißt es: keine Airbag Pflicht
        Also auch kein gesetzlicher Schutz.
        Aber! Wenn ein Airbag drin ist, darf ich ihn nicht ausbauen und die Abdeckung einfach wieder rauf machen, ohne das es gekennzeichnet wird, das jeder und vor allem der zukünftiger Halter es sofort sieht.

  3. Ria m.-M.
    Am 5. September 2017 um 13:03

    Ich würde gerne wissen ob mir der TÜV die Plakette verweigern darf weil der Airbag auf der Beifahrerseite defekt
    anzeigt. Ansonsten hatte das Fahrzeug bei der Vollabnahme keine Mängel, Können Sie mir das beantworten?

    Mit freundlichen Grüßen
    Ria M.-M.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 12:24

      Hallo Mia M. M.,

      wenn eine Kontrolleuchte so etwas anzeigt, ja, dann kann der TÜV auf einen Mangel schließen und Ihnen rechtmäßig die Plakette verweigern.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

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