Angeln ohne Angelschein in MV (Mecklenburg-Vorpommern)
Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Angeln ohne Angelschein in MV: Welche Regelungen gibt es?

Mecklenburg-Vorpommern gilt als eines der begehrtesten Bundesländer für Hobbyangler. Mit über 2.000 Seen, einer Küste und Bodden an der Ostsee, die sich über insgesamt 2.000 Kilometer erstrecken und einem Fließgewässer, das zusammen 26.000 Kilometer zählt, ist das Angeln in MV ein absolutes Paradies für Angelfreunde.
Das hat auch die mecklenburg-vorpommerische Landesregierung gemerkt, als die Anzahl der Urlaubsangler kontinuierlich stieg. Aus diesem Grund änderte sie im Jahr 2005 das hiesige Fischereigesetz sowie alle bezugnehmenden Verordnungen, sodass das Angeln ohne Angelschein in MV möglich ist – und das nicht nur für Touristen, sondern auch für Bürger.
Dennoch müssen sich Angler an gewisse Regeln und Gesetze halten. Begehen sie eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat, können sie mit einer Geldbuße oder – im schlimmsten Falle – auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
| Tatbestand | Bußgeld |
|---|---|
| Hinweis: Die obere Fischereibehörde kann Fischereigeräte, Fischereizubehör oder Fischbehälter samt geangelter Fische einziehen, sofern sie zur Begehung benutzt oder nach der Begehung der Tat erlangt wurden. | |
| Fischereierlaubnis nicht mit sich geführt | bis zu 75.000 Euro |
| Fischerei ausgeübt, ohne eine behördliche Erlaubnis zu besitzen | bis zu 75.000 Euro |
| Fischereischein nicht mit sich geführt | bis zu 75.000 Euro |
| Fischerei ausgeübt, ohne die Entrichtung der Fischereiabgabe nachweisen zu können | bis zu 75.000 Euro |
| Fischerei nicht mit der Handangel oder der Köderfischsenke ausgeübt (ohne Befugnis dazu) | bis zu 75.000 Euro |
| Fischerei mit Schusswaffen, Speere, Harpunen, Schlingen oder anderweitig verletzenden Geräten ausgeübt bzw. die Mittel einsatzbereit auf dem Wasser mitgeführt (Ausnahme: Angelhaken) | bis zu 75.000 Euro |
| Fischerei mit Sprengstoffen oder anderen ähnlich wirkenden Stoffen ausgeübt bzw. die Mittel einsatzbereit auf dem Wasser mitgeführt | bis zu 75.000 Euro |
| Fischerei mit betäubenden Mitteln ausgeübt bzw. die Mittel einsatzbereit auf dem Wasser mitgeführt bzw. die Elektrofischerei ohne Genehmigung ausgeführt | bis zu 75.000 Euro |
| Fischerei mit vergiftenden Stoffen ausgeübt bzw. die Mittel einsatzbereit auf dem Wasser mitgeführt | bis zu 75.000 Euro |
| Fischerei mit lebenden Köderfischen ausgeübt | bis zu 75.000 Euro |
| Fischereierlaubnis oder Fischereischein nicht unverzüglich zur Prüfung ausgehändigt | bis zu 75.000 Euro |
| mitgeführte Fanggeräte, Fischereizubehör, Fischbehälter oder gefangene Fische nicht zur Prüfung vorgelegt | bis zu 75.000 Euro |
| Fisch während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß gefangen (Küstengewässer) | bis zu 75.000 Euro |
| Fisch während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß gefangen (Binnengewässer) | bis zu 10.000 Euro |
| Fischereifang an Fischwegen oder in unmittelbar angrenzenden Gewässerstrecken von 100 Metern ausgeübt (Binnengewässer) | bis zu 10.000 Euro |
| Fischerei mit reißenden, klemmenden oder stechenden Fachgeräten ausgeübt | bis zu 10.000 Euro |
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Angeln ohne Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern
Nein, grundsätzlich benötigt jeder Angler einen sogenannten Fischereischein (umgangssprachlich: Angelschein). Voraussetzung für dessen Erwerb ist eine entsprechende Sachkunde- bzw. Fischereiprüfung.
Jein. Touristische „Nicht-Angler“ müssen zwar keine Fischereiprüfung ablegen, wie sie für einen Angelschein erforderlich ist. Aber sie benötigen dennoch einen Touristenfischereischein. Dieser gilt für 28 Tage und kostet inklusive Fischereiabgabe 24 Euro.
Ja, Fischereischeine aus anderen Bundesländern werden anerkannt, sofern sie gültig sind. Um in bestimmten Gewässern angeln zu dürfen, benötigen Angler zusätzlich eine Angelerlaubnis (Fischereierlaubnisschein).
Der Touristenfischereischein in Mecklenberg-Vorpommern
Angeln in MV (Mecklenburg-Vorpommern) ist auch ohne Angelschein möglich. Der Angelschein wird nicht benötigt, wenn sich Freizeitangler an bestimmte Regelungen halten.
Der Touristenfischereischein in Mecklenburg ist 28 Tage lang gültig und berechtigt zum Angeln ohne Angelschein. In MV gilt er aber nicht nur für Touristen und Urlauber aus dem Ausland, sondern auch für die Bürger des Bundeslandes.
Zudem kann der Zeitraum auch mehrfach verlängert werden. Der „zeitlich befristete Fischereischein“ für Mecklenburg-Vorpommern kann bei den örtlichen Ordnungsbehörden beantragt werden. Die Behörden können aber auch Tourismusbüros, Angelläden und andere Einrichtungen befähigen, diesen auszustellen.
Angeln in MV wird durch den Touristenfischereischein erheblich vereinfacht, da er bereits im Voraus beantragt werden kann. Spätestens 21 Tage vor dem Urlaub kann die Behörde den Schein an die Adresse schicken, damit Sie gleich am ersten Tag der Reise angeln können.

24 Euro kostet der Touristenfischereischein aus Mecklenburg-Vorpommern in der Erstausstellung. Die Verlängerung schlägt mit 13 Euro zu Buche.
Zusätzlich erwerben Sie mit dem Touristenfischereischein aus Mecklenburg die Fischereiabgabemarke und eine Informationsbroschüre. Letztere soll dem Hobbyangler noch einmal das nötige Wissen zum Fischfang vermitteln.
Zudem muss sich der Inhaber vom Touristenfischereischein aus Mecklenburg-Vorpommern um eine Angelerlaubnis kümmern. Sie kann direkt bei Fischern, Pächtern bzw. bei örtlichen Angelvereinen erworben werden und bescheinigt, dass der Angler auch an diesem Gewässer fischen darf. Diese Angelerlaubnis gibt es auch in anderen Bundesländern wie beispielsweise beim Angeln in Bayern.
Der Touristenfischereischein befähigt ausschließlich dazu, in Binnen- und Küstengewässern von MV zu angeln. Er ist nicht in anderen Bundesländern gültig und kann auch nicht in einen regulären Fischereischein umgetauscht werden.
Folgende Dokumente werden zur Erteilung vom zeitlich befristeten Angelschein in MV benötigt:
- schriftlicher Antrag
- ausgefülltes Formblatt zur Erklärung über den Erwerb der Kenntnisse des Fischfangs sowie über „Verstöße gegen fischerei-, tierschutz-, umweltschutz- oder wasserrechtliche Vorschriften“
- Personalausweis
Den Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern erwerben
Der Touristenfischereischein umgeht zwar die Fischereiprüfung, dennoch ist er nur für Kurzurlaube gedacht. Denn das mehrmalige Verlängern ist doch sehr kostspielig. Aus diesem Grund ist es für Bürger des Landes von Vorteil, einen Angelschein in MV zu erwerben.
Angeln in MV ist nach diesen Schritten möglich:

- Fischereilehrgang: Der Lehrgang ist nicht zwingend notwendig, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Jedoch bildet er eine gute Vorbereitung für diesen Test. In der Regel dauert er 25 Stunden. Der Lehrgang kostet etwa 60 Euro für Erwachsene und 40 Euro für Kinder. Letztere können ab dem 10. Lebensjahr daran teilnehmen.
- Fischereiprüfung: Entweder nach dem Lehrgang oder der autodidaktischen Vorbereitung muss der Angler eine Fischereiprüfung bestehen. Es gibt fünf Prüfungskomplexe, die aus jeweils zwölf Fragen bestehen. Insgesamt zählt die Prüfung für den Fischereischein von Mecklenburg-Vorpommern 60 Fragen, wofür der Prüfling 90 Minuten Zeit hat.
- Prüfungszeugnis: Hat der zukünftige Angler mindestens sechs Fragen in jeder der fünf Komplexe sowie mindestens 45 Fragen richtig beantwortet, erhält er das Prüfungszeugnis. Damit kann er den Fischereischein von Mecklenburg-Vorpommern beantragen.
- Angelerlaubnis: Nicht nur in MV, auch in anderen Bundesländern ist die Angelerlaubnis notwendig, um die Angel benutzen zu dürfen. Sie berechtigt dazu, in einem bestimmten Gewässer fischen zu dürfen. Sie wird entweder vom Eigentümer oder Pächter eines Gewässers (Binnengewässer) bzw. bei Angelläden oder der oberen Fischereibehörde (Küstengewässer) ausgestellt. Die Kosten belaufen sich auf: 6 Euro (Tageskarte), 12 Euro (Wochenkarte) sowie zwischen 10 und 30 Euro (Jahreskarte).
Wo kann ich angeln in MV?
Wer den Angelschein oder den Touristenfischereischein besitzt, kann in dem Land angeln. Um einen Anreiz zu geben, haben wir hier einige Angelziele aufgelistet.
Angeln auf Rügen
Rügen ist die größte Insel in Deutschland und liegt an der Ostseeküste. Sie gehört zu Mecklenburg-Vorpommern. Wer auf Rügen angeln möchte, benötigt entweder einen Angelschein oder einen Touristenfischereischein.
Es gibt keinen speziellen Angelschein für Rügen. Die Küstenkarte bzw. Angelerlaubnis erhalten Sie bei der oberen Fischereibehörde. Das Angeln auf Rügen ist damit mit drei Handangeln und je sechs Anbissstellen erlaubt.
Angeln: Die Mecklenburgische Seenplatte lädt ein
Über 1.000 Seen laden in der Mecklenburger Seenplatte zum Angeln ein. Die Müritz bildet das größte Gewässer in der Region und bietet sauberes Wasser sowie ein Fischartenreichtum.
Auch hier benötigen Sie einen Touristenfischereischein oder einen Angelschein sowie eine Angelerlaubnis, um das Angeln in Mecklenburg-Vorpommern (MV) ohne Bußgelder genießen zu können.
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Hallo ich habe heute auf Facebook gelesen das man in MV kein angelschein mehr braucht sondern man muss Mitglied werden, ist da was wahres dranne mit freundlichen Gruß Herr D.
Hallo Ralf,
gemäß dem Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (§ 7) benötigen Sie einen Fischereischein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org