Angeln ohne Angelschein in NRW (Nordrhein-Westfalen)

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ist das Angeln ohne Angelschein in NRW erlaubt?

Angeln ohne Angelschein in NRW: Ist das erlaubt?
Angeln ohne Angelschein in NRW: Ist das erlaubt?

Nordrhein-Westfalen (NRW) ist bestens zum Angeln geeignet. In dem Bundesland gibt es die meisten Einwohner, aber dennoch viele Teiche, Kanäle, Flüsse, Seen und andere Gewässer, an denen Hobbyangler Ruhe und Entspannung finden können, wie beispielsweise die Lippe oder Weser.

Besonders das Kanalnetz mit seinen Wasserstraßen wie beispielsweise der Dortmund-Ems-Kanal sind gut zum Angeln in NRW geeignet. Aus diesem Grund pilgern die Angler vielfach in das Bundesland, um Karpfen, Forellen, Zander und Co. in Deutschland zu fangen.

Doch wie verhält es sich, wenn der Freizeitangler keinen Fischereischein besitzt? Ist das Angeln ohne Angelschein in NRW erlaubt?

TatbestandBußgeld
Hinweis: Wer eine dieser Ordnungswidrigkeiten begeht, muss damit rechnen, dass Geräte und Mittel, mit denen der Angler die Tat begangen hat, eingezogen werden können.
vorsätzlich oder fahrlässig den Fischfang ausgeübt, ohne einen Fischereischein zu besitzen bzw. ihn nicht mitzuführenbis zu 5.000 Euro
vorsätzlich oder fahrlässig Fischfang in Fischwegen oder auf gekennzeichneten Strecken oberhalb oder unterhalb der Fischwege geangeltbis zu 5.000 Euro
Fischereischein oder Erlaubnisschein nicht auf Verlangen vorgezeigtbis zu 5.000 Euro
Fischfang mit künstlichem Licht, verbotenen Mitteln oder verletzenden Geräten ausgeübtbis zu 5.000 Euro
Fische, Fanggeräte oder Fischbehälter nicht auf Verlangen vorgezeigtbis zu 5.000 Euro
vorsätzlich oder fahrlässig Fische in der Schonzeit bzw. vor Erreichen der Mindestmaße dem Wasser entnommenbis zu 5.000 Euro
Fische gefangen, die dem Fangverbot unterliegenbis zu 5.000 Euro
Elektrofischerei („Schokkerfischerei“) ausgeübt, ohne eine Genehmigung zu besitzenbis zu 5.000 Euro

FAQ: Angeln ohne Angelschein in NRW

Dürfen Angler in NRW auch ohne Angelschein angeln?

Nein, wer Fische fangen möchte, braucht dazu grundsätzlich einen Fischereischein (auch Angelschein genannt).

Gibt es Ausnahmen von dieser Angelscheinpflicht?

Ja, Personen, die einen Angelschein-Inhaber unterstützen, brauchen dafür selbst keinen Fischerei- bzw. Angelschein. Auch Eigentümer eines Privatgewässers benötigen keinen Fischereischein.

Wie kann ich einen Angelschein erwerben?

Zukünftige Angler lernen in einem Vorbereitungslehrgang alles Notwendige über Fische, Gewässer, Angeln und andere Fischfanggeräte sowie deren Anwendung. Anschließend müssen sie die Fischerprüfung bestehen.

Angeln in NRW: Ist das ohne Angelschein möglich?

Angeln ohne Angelschein ist in NRW nicht möglich - dafür aber beim holländischen Nachbarn.
Angeln ohne Angelschein ist in NRW nicht möglich – dafür aber beim holländischen Nachbarn.

Nein, in Nordrhein-Westfalen ist Angeln ohne gültigen Fischereischein nicht erlaubt. Oftmals empfehlen Angler, in privaten Forellenteichen zu angeln, da dies ohne Schein erlaubt sein soll.

Diese Annahme ist jedoch falsch. Das Angeln ohne Angelschein in NRW ist im Rahmen vom nordrhein-westfälischen Fischereigesetz nicht definiert. Oftmals sehen Besitzer oder Pächter von Gewässern wie beispielsweise einem Forellenteich vom Vorzeigen des Fischereischeines ab. Damit machen sie sich jedoch strafbar.

Auch Angler, die dem zustimmen, können sich strafbar machen. Wer ohne Angelschein Fische fängt, muss mit einem Strafverfahren rechnen, an dessen Ende ein Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe stehen kann.

Diese Strafen gibt es nicht nur beim Angeln ohne Angelschein in NRW. Da diese Tat im Strafgesetzbuch (StGB) unter „Fischwilderei“ steht, definiert dieser Passus bundesweites Recht. Mit der Einleitung des Strafverfahrens ist eine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis ziemlich sicher.

Wer Eigentümer eines Privatgewässers ist, benötigt keinen Fischereischein. Aber auch Privatgewässer, die unmittelbar zum „Haus-, Wohn- und Hofbereich gehören oder nicht größer als 0,5 Hektar sind“ (Quelle: § 1 Abs. 4 Landesfischereigesetz NRW), unterliegen dem nordrhein-westfälischen Fischereirecht, sodass hier für Angler, ausgenommen dem Besitzer, die Angelscheinpflicht gilt.

Im Rahmen von Paragraph 31 Absatz 5 des Landesfischereigesetzes kann auch denjenigen Personen ein Jahresfischereischein ausgestellt werden, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Deutschland gemeldet sind.

Hierfür benötigen sie kein Zeugnis über eine abgelegte Angelscheinprüfung in NRW oder anderen Ländern. Die Angler müssen lediglich die notwendigen Kenntnisse über die Ausübung des Fischfangs nachweisen. Dies können sie in der Regel über den Mitgliedsausweis eines ausländischen Angelverbandes tun.

Wer dennoch angeln möchte, ohne einen Angelschein aus NRW oder einem anderen Bundesland zu besitzen, sollte in die benachbarten Niederlanden fahren. Denn hier ist der deutsche Fischereischein ungültig. In Holland bzw. den Niederlanden ist der „VISpas“ verpflichtend, der sogar in einigen deutschen Geschäften erhältlich ist.

Den Angelschein machen in NRW

Angeln in NRW ist mit dem Angelschein möglich. Die Prozedur, um einen Fischereischein in NRW zu erlangen, ist – grob gesagt – zu den übrigen Bundesländern gleich.

Wer in einem anderen Bundesland eine Angelprüfung abgelegt hat, seinen ständigen Wohnsitz aber in NRW hat, kann hier keinen Angelschein beantragen. So stelle man sich vor, dass Person A in Düsseldorf wohnt, aber in München zum Urlaub fährt. In der Zeit legt er die Fischereiprüfung ab und möchte nun aber den Fischereischein in seiner Heimat NRW beantragen. Dies wird leider nicht anerkannt, weshalb A die Prüfung noch einmal in Nordrhein-Westfalen ablegen muss.

Als Vorbereitung auf die Angelprüfung in NRW wird ein Vorbereitungslehrgang empfohlen. Dieser ist aber keine Pflicht. In anderen Bundesländern, wie beispielsweise Hessen, ist der Lehrgang zwingend erforderlich.

Die Angelscheinprüfung in NRW findet in der Regel einmal im Jahr, meistens im November, statt; der Termin kann im zuständigen Ordnungsamt erfragt werden.

Die Angelprüfung in NRW besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, um zu zeigen, dass der zukünftige Angler auch eine Angel benutzen kann. Der schriftliche Teil besteht aus sechs Themengebieten:

  1. allgemeine Fischkunde
  2. spezielle Fischkunde
  3. Gewässerkunde und Fischhege
  4. Gerätekunde
  5. Gesetzeskunde
Wer die Angelprüfung in NRW bestanden hat, bekommt ein Prüfungszeugnis.
Wer die Angelprüfung in NRW bestanden hat, bekommt ein Prüfungszeugnis.

Die Prüfung darf maximal 90 Minuten dauern. Unabhängig davon, ob Sie Ihren Angelschein in Düsseldorf, Dortmund oder einer anderen Stadt machen, kann sich die Zeit auch verkürzen.

In manchen Regionen beträgt die Prüfungszeit lediglich 40 Minuten.

In den sechs Sachgebieten werden jeweils zehn Fragen aus einem großen einheitlichen Fragenkatalog ausgewählt, sodass die Prüfung 60 Fragen enthält. Davon müssen die zukünftigen Angler, um den Angelschein in NRW zu erhalten, mindestens 45 Fragen insgesamt und jeweils mindestens sechs Fragen in jedem Gebiet korrekt beantworten.

Der praktische Teil der Angelscheinprüfung zum Angeln in NRW besteht aus folgenden Aufgaben:

  • ein von zehn Angelgeräten für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen und das notwendige Zubehör hinzufügen
  • sechs von 44 Bildtafeln mit Fischen benennen

Diese Fischerprüfung darf maximal 15 Minuten dauern und gilt als bestanden, wenn der Prüfling mindestens 25 von 28 Punkten im Rutenzusammenbau sowie mindestens vier von sechs nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Bildtafeln richtig benannt hat.

Hat der Prüfling beide Teile der Angelprüfung in NRW bestanden, bekommt er ein Zeugnis, welches er gemeinsam mit seinem Personalausweis und einem Passfoto zur Beantragung vom Fischereischein in NRW vorlegen muss.

Der Angelschein: Kosten in NRW

Angeln am Rhein in NRW folgt den gleichen gesetzlichen Regelungen wie beispielsweise dem Angeln in Dortmund oder Düsseldorf. Für alle Bezirke ist der Fischereischein aus NRW ein Jahr oder fünf Jahre gültig.

Je nachdem, für welchen Gültigkeitszeitraum sich der Angler entscheidet, unterscheiden sich die für den Angelschein in NRW notwendigen Kosten. In den Gebühren ist in der Regel die Fischereiabgabe enthalten.

Der Angelschein in NRW für ein Jahr kostet 16 Euro, der für fünf Jahre 48 Euro, der „Ausländerfischereischein“ 16 Euro und die Zweitausfertigung des Scheins fünf Euro.

Die Fischereiabgabe muss die gleiche Höhe der Geldsumme umfassen, wie die Verwaltungsgebühren. Am Beispiel des Jahresfischereischeins bedeutet das, dass die Verwaltungsgebühr acht Euro und die Fischereiabgabe wiederum acht Euro beträgt.

Die Prüfungsgebühr beträgt in der Regel 50 Euro. Wer den praktischen Teil wiederholen muss, um den Angelschein in NRW zu erlangen, hat Kosten in Höhe von 30 Euro.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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37 Kommentare

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  1. Saleem A
    Am 19. Mai 2023 um 20:34

    ich war mit mein bruder Mein Bruder hat einen Angelschein, und ich habe keinen Angelschein, und ich habe eine rotet in einen Fluss geworfen. Was ist meine Strafe?

    • Helge S
      Am 2. Juli 2024 um 1:09

      Unterstützer eines Angelscheininhabers mit Erlaubnisschein bekommen keine Strafe, wenn sie mit ihm angeln.
      Aber mache doch einfach den Fischereischein. Er ist einfacher, als du denkst.

  2. Agnes F.
    Am 20. August 2022 um 22:22

    Hallo,
    Bei uns in der Nähe fließt die Aaa und daneben hat die Stadt vor Jahren einen großen Wasserrückhaltebecken gebaut. Jetzt muss ich leider immer wieder beobachten wie selbst ernannte Angler egal welchen Alters Fische fangen. Wo muss man sich melden um diesen wildangeln ein Ende zu setzen? Denn es werden werden immer mehr.

  3. Michael S
    Am 12. Dezember 2021 um 21:59

    Hallo!
    Wie viele Angeln darf man in NRW eigentlich benutzen?
    Könnte ich bspw. mit einer Angel Spinnfischen und mit einer anderen mit Pose Friedfische angeln?
    Grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. Januar 2022 um 9:54

      Hallo Michael S.,

      darüber liegen uns leider keine Informationen vor. Wenden Sie sich ggf. an die Fischereibehörde Ihres jeweiligen Landes.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Thomas
    Am 13. Juni 2021 um 22:29

    Ich weiß nicht warum ihr schimpft.16€ für das Jahr ist doch nicht teuer .In Leipzig zahlst du 130,00€ und für Forellenmarke 80,00€

  5. Laurin
    Am 22. Juli 2020 um 21:47

    Hallo liebe Bussgeldredaktion

    Wenn man eine Person mit einem Angelschein unterstützt, braucht die unterstützende Person keinen Angelschein. Wie sieht aber genau das „Unterstützen“ aus. Darf der Unterstützer selber eine Angel ins Wasser halten, oder darf er nur Köder Anreichen? Wo kann ich das genau nachlesen? Vielen Dank
    LG Laurin

  6. Ia
    Am 8. Mai 2020 um 20:28

    Welche strafe droht mir wenn ich 2 angeln zuviel im wasser hatte?

  7. Matej
    Am 18. September 2019 um 15:16

    Ist es auch möglich den Prüfung zu bestehen ohne gute Deutschkenntnisse weil das ist mein Fall?

  8. Dr-Hecht
    Am 3. Juni 2019 um 23:08

    Ich wurde schon 50 mal kontroliert und habe 20 mal meine Papiere Angelschein + Tages karte vorgezeigt

    So bald der kontrolleur sich aussweisen KANN NUR DAN zeige ich meine Papiere vor

    Also wen sich einer als Fischmeister und eure papiere sehen will und er sich nicht aussweisen kann braucht ihr in keine rechenschaft ablegen und in ins wasser schmeissen euch überlassen :-)

  9. kai-uwe
    Am 28. April 2019 um 18:03

    Öffentliche Gewässer sind von Jedermann zu nutzen ! Einen Verein würde ich als Schachspieler wählen um einen Gegner zu haben , ihr Vereinsangler macht euch mir zum Gegner sofern Gewässer natürlichen Ursprunges als Besitz euer erklärt wird !

  10. volker w.
    Am 2. Juli 2018 um 18:38

    ich hab mal eine frage
    ich hab 1987 den fischrreischein gemacht. durch umzüge und auch durch nicht mehr angeln gehen, ist mein fischerreischein abhanden gekommen. ich hab mich bei der unteren fischerreibehörde informiert. da wurde mir gesagt. sie sind nicht mehr im system. ergo das heisst muss ich den jetzt komplet neu machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 14:55

      Hallo volker w.,

      eventuell wurden ältere Scheine bei der Behörde archiviert. Ob Sie den Schein trotzdem neu machen müssen, kann Ihnen ebenfalls die zuständige Behörde sagen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Eddy
    Am 17. Mai 2018 um 20:50

    Hallo,

    ich selbst besitze einen Angelschein.
    Nun hat mich ein Freund (ohne Schein) gefragt ob er mitkommen kann.
    Sollte dieser in meinem Besein angeln, habe ich dann auch mit Konsequenzen zu rechnen?

    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 15:17

      Hallo Eddy,

      in NRW ist dies normalerweise nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Ivon
    Am 15. Mai 2018 um 22:40

    Hallo, wie ist es denn wenn ich ein Angelschein in Hamburg gemacht habe, darf ich damit auch in NRW angeln gehen? Oder benötige ich dann noch einen extra Schein für die Gewässer ? Wenn ja wo bekommt man den ? Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 15:07

      Hallo Ivon,

      bitte wenden Sie sich direkt an das zuständige Ordnungsamt, um die Frage zu klären. In der Regel ist die Anerkennung von Angelscheinen in NRW nicht ohne Weiteres möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Gunnar
        Am 15. Oktober 2023 um 14:16

        Doch, die Angelscheine aus anderen Bundesländern werden unbeschränkt anerkannt, soweit der Angelscheininhaber zu dem Zeitpunkt der Ausstellung des Angelscheins Wohnhaft in dem Bundesland der Ausstellung war. Zu den meisten Fragen hilft die Gesetzeslektüre des Landesfischeregesetz NRW (in diesem Fall § 31 I, IV LanFischG-NRW).

        mfg GunnarGunnarson

  13. Peter
    Am 29. April 2018 um 16:04

    Hallo, ich wollte mal mit meinem 6 jährigen Sohn angeln. Aber das ist wohl in Deutschland nicht möglich! Traurig! Wir suchen kein neues Hobby, haben nämlich schon mehrere. So ein Aufwand und soviel Geld um 1-2 mal im Jahr zu angeln ist schon unverschämt!!!
    Typisch deutsch!!!
    Da machen wir nicht mit

  14. Mailing
    Am 11. April 2018 um 16:59

    Hallo,

    also ich ärgerlich mich maßlos über dieses Gesetz. Für allgemeines Fischen in öffentlichen Gewässern möge es richtig sein. Aber wenn ich im privat Angelpark auf Lachsforelle angele, warum muss ich ein Angelschein besitzen? In Holland und Belgien ist es nicht nötig; die Anglern wandern aus und hier im Lande bleiben die Parks leer!

    Appell an Politiker, bitte überlege es Euch noch mal?!

    SG

  15. Max
    Am 9. November 2017 um 13:05

    Hallo,
    ich hab einen Angelschein und erfülle alle Voraussetzungen, möchte aber mit meinen Freund (hat keinen Schein) angeln.
    Ich würde zwei Ruten mitnehmen, eine halte ich, die andere lass ich meinen Freund für mich halten.
    Ist das erlaubt?

    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 13:42

      Hallo Max,

      in der Regel wäre das Angeln ohne Angelschein. Es kommt aber auch auf das Bundesland an, in welchem Umfang ein Helfer helfen darf. Das Halten der Angel schließt dies jedoch meist nicht ein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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