Angeln ohne Angelschein in Rheinland-Pfalz (RLP)
Letzte Aktualisierung am: 5. August 2025
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Angeln in Rheinland-Pfalz – normalerweise nur mit Angelschein

Angeln in Rheinland-Pfalz ist nicht nur wegen des 180 Kilometer langen Rheins für Freizeitangler interessant. Weitere Gewässer sorgen für Abwechslung, Entspannung und Vergnügen. Auch der Laacher See bei Koblenz ist mit seinen 330 Hektar ein regelrechtes Angelmekka. Hechte, Zander, Karpfen und Co. können im Wasser beispielsweise im Westerwald gefangen werden.
Doch diese Freude eröffnet sich einem Angler erst, wenn er einen Angelschein in RLP (Rheinland-Pfalz) erlangt hat. Ansonsten ist das Angeln ohne Angelschein in Rheinland-Pfalz nur mit wenigen Ausnahmen erlaubt, welche es schwierig machen, ohne eine absolvierte Fischereiprüfung zu angeln.
Jedoch gibt es Hoffnung aufgrund der Nähe zu Nachbarländern und der Grenzflüsse. Hier gibt es andere Gesetze, die gelten und Freiheiten für das Angeln ohne Angelschein in Rheinland-Pfalz eröffnen.
Neben diesem Verbot gibt es noch weitere Ordnungswidrigkeiten bezüglich des Angelns in dem Bundesland, welche die nachfolgende Tabelle verdeutlichen soll.
| Tatbestand | Bußgeld |
|---|---|
| Hinweis: Die jeweils zuständige Behörde kann Gegenstände, die sich auf die Begehung der Tat bzw. auf die Vorbereitung dieser beziehen, einziehen. | |
| Fischfang ausgeübt, obwohl der vorgeschriebene Fischereischein oder Erlaubnisschein nicht bei sich geführt wurde | bis zu 5000 EUR |
| Fischfang ausgeübt, obwohl der vorgeschriebene Fischereischein oder Erlaubnisschein nicht zur Kontrolle ausgehändigt wurde | bis zu 5000 EUR |
| Ohne Begleiter Fischfang ausgebüt (nur mit Jugend- oder Sonderfischereischeins) | bis zu 5000 EUR |
| Fischfang mit verbotenen Mitteln ausgeübt | bis zu 5000 EUR |
| Fischfang auf Fischwegen ausgeübt | bis zu 5000 EUR |
| Obwohl Angeln für die Person nicht zulässig ist, Geräte für die Fischerei an oder auf dem Wasser mitgeführt | bis zu 5000 EUR |
| Auf Verlangen Fang, Ausrüstung oder Köder nicht vorgezeigt | bis zu 5000 EUR |
| Ohne Erlaubnis oder über diese hinaus Elektrofischerei durchgeführt | bis zu 5000 EUR |
| Fische vor Erreichen der Schonmaße geangelt | bis zu 5000 EUR |
| Schonzeiten, Fangverbote oder Anlandeverpflichtung missachtet und den Fischfang dennoch ausgeübt | bis zu 5000 EUR |
| Fangverbot missachtet und lebensfähigen Fisch nicht dem Gewässer zugeführt | bis zu 5000 EUR |
| Fischfang mit lebendem Köder ausgeübt | bis zu 5000 EUR |
| Fischlaich oder Fischnährtiere entnommen oder beschädigt | bis zu 5000 EUR |
| Störung anderer in ihrer Ausübung des Fischfangs | bis zu 5000 EUR |
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Angeln ohne Fischereischein (Angelschein) in Rheinland-Pfalz
Ja, wer in Rheinland-Pfalz auf Fischfang gehen will, braucht einen Fischereischein bzw. Angelschein. Nur wer z. B. einen Fischereiberechtigten oder Fischereipächter beim Fischen unterstützt, braucht hierfür keinen eigenen Angelschein. Ansonsten ist das Angeln ohne Angelschein tabu.
Nein. Sie benötigen außerdem eine Angelerlaubnis (Erlaubnisschein) für den jweiligen Gewässerabschnitt. Diesen erhalten Sie bei örtlichen Anglervereinen oder im Angelfachgeschäft – aber nur, wenn Sie vorher die Fischerprüfung absolviert und den Angelschein erworben haben.
Wer einen Fischereischein erwerben will, muss zuerst eine staatliche Fischerprüfung bestehen. Es ist ratsam, hierfür einen entsprechenden Vorbereitungskurs zu absolvieren, um sich das erforderliche Wissen anzueignen.
Angeln in Rheinland-Pfalz: An der Grenze auch ohne Schein möglich

Die Überschrift verrät es ja bereits. An den Grenzgewässern ist das Angeln ohne Angelschein in Rheinland-Pfalz möglich. Im Inneren des Landes gestaltet sich dies ohne gültigen Schein schwierig.
Den Hintergrund für das Recht, keinen Angelschein aus RLP vorzeigen zu müssen, liegt in den jeweiligen Fischereigesetzen der Bundesländer begründet. Im rheinland-pfälzischen Fischereigesetz findet sich bereits im ersten Paragraphen eine Lücke, die das Angeln ohne Angelschein in Rheinland-Pfalz erlaubt.
Und zwar gilt dieses Gesetz nicht für Gewässer, die zum unmittelbaren Haus- und Wohnbereich gehören sowie Fischzuchtanlagen, sofern beides nicht angelfischereilich genutzt wird.
Da hier das Gesetz nicht gilt, benötigen Angler auch keinen Angelschein. Dies ist aber nur eine kleine Ausnahme, die im Gegensatz zur Friedfischerlaubnis in Brandenburg einen auf Deutsch gesagten „Tropfen auf dem heißen Stein“ bedeutet.
Zusätzlich dürfen Sie einen „Fischereiberechtigten, Fischereipächter oder einen von diesen beauftragten Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen“ (Quelle: § 33 Abs. 1 S. 1 Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz). Dabei ist aber darauf zu achten, dass das Angeln in diesen Gewässern in Rheinland-Pfalz dennoch verboten ist.
Sie dürfen also dem Pächter etc. helfen, aber keine Handangel oder Geräte zum Fang von Köderfischen benutzen.
Angeln ohne Angelschein in Rheinland-Pfalz: Grenzfälle
Die Landesverordnung über die Fischerei in den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our macht das Angeln in Rheinland-Pfalz bzw. an der Grenze möglich. Jedoch gibt es zwei Eingrenzungen.
Zum einen muss der Angler das 14. Lebensjahr vollendet haben, zum anderen benötigt er einen auf seinen Namen lautenden Fischereierlaubnisschein, der er bei sich zu führen hat.
Am Ufer ist das Angeln mit einer Handangel erlaubt. Hierfür benötigen Sie einen Uferschein. Für Mosel und Sauer gibt es einen Nachenschein, der die Fischerei mit einer Handangel unter Verwendung eines Bootes, Floßes, Nachens oder ähnlichen Vorrichtungen erlaubt.
Zudem gilt er auch für die Our, wobei hier keine Nachenbenutzung erlaubt ist. Der Nachenschein schließt außerdem den Uferschein ein.
Der Angelschein in RLP (Rheinland-Pfalz) und wie Sie ihn erwerben
Um das Angeln nicht mehr ohne Angelschein in Rheinland-Pfalz zu bertreiben, ist die Fischereiprüfung zu absolvieren, für welche der zukünftige Angler einen Vorbereitungslehrgang benötigt. Diese Lehrgänge werden meist im Frühjahr und im Herbst angeboten. Es besteht eine Anwesenheitspflicht. Wer eine Stunde verpasst, wird in der Regel nicht zur Prüfung zugelassen.

Der Lehrgang für den Fischereischein in RLP umfasst mindestens 35 Unterrichtsstunden. Zudem erlernen Sie wichtige Informationen über fünf Sachgebiete:
- allgemeine Fischkunde
- spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
Die Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz dauert maximal 120 Minuten und besteht aus 50 Fragen zu Fischen und Co., also zehn Fragen je Sachgebiet. Sie gilt als bestanden, sobald der Prüfling mindestens sieben Fragen pro Gebiet richtig beantwortet hat. Die Angelvereine in Deutschland organisieren die Schulungen und auch Prüfungen.
Angeln in der Pfalz – Was kostet mich das?
Wer nicht illegal angeln will – also ohne Angelschein – muss in Rheinland-Pfalz auch mit Kosten rechnen. Der Fischereischein in Rheinland-Pfalz verursacht natürlich Kosten. Der Lehrgang schlägt mit 100 Euro für Jugendliche und 150 Euro für Erwachsene zu Buche. Die Prüfung kostet 29 Euro.
Um in Rheinland-Pfalz angeln zu können, müssen Sie außerdem eine Fischereiabgabe zahlen. Diese ist bereits in der Gebühr für den Angelschein aus RLP enthalten. Der Jugendfischereischein kostet etwa sechs Euro, der Jahresschein 12 Euro und der Fünfjahresschein 41 Euro.
Der Fischereischein aus Rheinland-Pfalz ist also entweder für ein Jahr oder für fünf Jahre gültig. Angeln in Rheinland-Pfalz bzw. an den Grenzflüssen kostet:
- 15 Euro für einen Jahreserlaubnisschein (Uferschein) bzw. 40 Euro (Nachenschein)
- zehn Euro für einen Monatserlaubnisschein (Uferschein) bzw. 25 Euro (Nachenschein)
- fünf Euro für einen Wochenerlaubnisschein (Uferschein) bzw. zehn Euro (Nachenschein)


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Tja Freunde, ich habe es nicht nur einmal, sondern es schon mehrmals gesagt. Man ist ein Hobbyangler – wer braucht ein *Fischereischein* keiner. Ich Angel schon über 55 Jahre, aber was sich hier abspielt ( z.b Rheinland Pfalz ) sei es von den Fischereibehörden, der Gesetzgeber oder Angelvereinen grenzt schon an einer riesen großen Sauerei. Wer braucht hier, Gewässerkunde, Gerätekunde u.s.w.. Was soll ich damit, und wozu brauche ich als *Angler* eine Fischereiprüfung oder ein Fischereischein die mir so ein haufen Geld kostet, was sich manch einer nicht leisten kann. Diesen ganzen *Mist* brauche ich als *Hobbyangler* nicht. Ich ( man ) weiß auch so über den *Fischen* bescheid was man darf oder nicht darf. Denn diese Gelder die man von uns holt, sind in meinen Augen pure *Abzocke* und *Ausbeutung* wieder nichts. Denn das braucht keiner.
Viele Angler sind sowas von Sauer – aber was soll’s die Behörden machen ja sowieso was sie wollen – denn sie spielen Gott.