Anhänger richtig parken und Bußgelder vermeiden
Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wo finde ich einen Parkplatz für meinen Anhänger?

Steht ein Besuch im Baumarkt oder Möbelhaus an, kann ein Anhänger sehr praktisch sein, denn nicht immer passen alle Einkäufe auch ins Auto. Wer häufig Besorgungen dieser Art tätigt, möchte vielleicht nicht immer einen Anhänger mieten und entschließt sich daher, ein entsprechendes Fahrzeug zu erwerben.
Allerdings überlegen wohl nicht alle Interessenten vor dem Kauf gründlich, wo ein geeigneter Stellplatz für den Anhänger wäre. Denn dass das Parken nicht überall möglich ist, ergibt sich aus den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Doch wo dürfen Sie innerorts gemäß StVO einen Anhänger parken? Gibt es dafür spezielle Stellplätze? Wie lange darf ein Anhänger auf einem Parkplatz stehen? Und was droht bei einem Verstoß gegen die Vorschriften? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Anhänger parken
Ohne Zugfahrzeug dürfen Anhänger nicht länger als zwei Wochen auf einem Parkplatz stehen.
Ja, in Wohngebieten gelten für Lkw mit Anhängern über 2 t nachts und an Sonn- sowie Feiertagen Parkverbote.
Bei Verstößen gegen die geltenden Verkehrsregeln sieht der Bußgeldkatalog in der Regel ein Verwarngeld vor. Die konkreten Bußgelder können Sie der Bußgeldtabelle hier entnehmen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Thema „Anhänger parken“
| Tatbestand | Bußgeld |
|---|---|
| Sie parkten Ihren Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen. | 20 € |
| Sie parkten einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet, obwohl dies zu dieser Zeit untersagt war. | 30 € |
Video: Infos zum Fahren mit Anhänger
Was besagt die StVO zum Parken mit dem Anhänger?

Wo und wie lange Anhänger auf der Straße parken dürfen, ergibt sich dabei vor allem aus § 12 StVO, denn dieser beschäftigt sich mit den Vorgaben zum Halten und Parken. Zur Frage, ob beim Anhänger das Parken auf öffentlichen Straßen zulässig ist, heißt es unter § 12 Abs. 3b StVO:
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.
Möchten Sie also nur einen Anhänger abstellen – also ohne das entsprechende Zugfahrzeug –, ist dies für maximal vierzehn Tage gestattet. Ist diese Frist verstrichen, muss der Halter den Anhänger umsetzen. Versäumt er dies, kann gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro drohen.
Natürlich müssen die Beamten dazu erst einmal feststellen, wie lange Sie dort schon parken. Befindet sich der Stellplatz, auf dem Sie ihren Anhänger abstellen, allerdings im Wohngebiet, kann es schon sein, dass sich Anwohner beim Ordnungsamt beschweren.
Wichtig! Beim aufmerksamen Lesen des Auszugs aus der StVO fällt unter Umständen eine Besonderheit auf. Denn es kann einen großen Unterschied machen, ob Sie den Anhänger beim Parken mit oder ohne Zugfahrzeug abstellen. Denn der Gesetzgeber begrenzt grundsätzlich nur die Parkdauer für Anhänger ohne Zugfahrzeug, für ein Gespann gilt somit keine Frist. Allerdings ist es im Alltag durchaus schwierig, eine passende Lücke zu finden, die ausreichend Platz für Pkw und Anhänger zum Parken im Wohngebiet bietet.
Wo lasse ich meinen Anhänger, wenn ein öffentlicher Parkplatz nicht in Frage kommt?
Wer einen Platz sucht, auf dem er seinen Anhänger länger parken kann, der hat mehrere Optionen. So gibt es zum Beispiel spezielle Plätze für Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile parken dürfen. Allerdings handelt es sich hierbei in der Regel um ein Angebot zum Dauerparken, sodass Sie mit dem Besitzer einen Mietvertrag vereinbaren und entsprechende Gebühren zahlen müssen.
Am einfachsten ist natürlich das Abstellen auf dem eigenen Grundstück. Denn dafür fallen keine zusätzlichen Kosten an. Zudem steht der Hänger auch für spontane Erledigungen jederzeit parat. Wer kein eigenes Grundstück mit Haus besitzt, kann alternativ dazu bei vielen Miethäusern einen Stellplatz mieten.
Lkw-Anhänger abstellen: Was gilt es zu beachten?

Der Gesetzgeber sieht für das Parken von Lkw und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2 t besondere Vorgaben vor. In § 12 Abs. 3a StVO heißt es dazu:
Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
- in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
- in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
- in Kurgebieten und
- in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Demnach ist ein regelmäßiges Parken der Lkw-Anhänger im Wohngebiet nachts sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt. Gemäß Bußgeldkatalog droht für Lkw-Fahrer, die ihren Anhänger unerlaubt parken, ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:


(177 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Welchen Hintergrund hat die 2-Wochen Beschränkung? Für den (zugelassenen) Anhänger zahlt man doch auch Steuern und Versicherung. Er braucht exakt gleichviel Raum, egal ob angehängt oder hier oder woanders geparkt oder in Betrieb. Und er stört in der Regel auch nicht mehr als ein Auto (auch Zwei- und Drittfahrzeug). Warum soll ich für einen Anhänger extra Parkraum anmieten und mim Auto darf ich unbeschränkt parken? Wer kann aufklären?
Wenn du denen Anhänger so lange nicht brauchst, brauchst du auch keinen Anhänger und auch keinen Platz zum parken. Also tu allen einen Gefallen und verkaufe ihn. Dann brauchst du dich auch nicht zu beschweren das du dafür steuern zahlst
Falsches Argument oder? Warum siehst du dich in der Lage den Nutzen oder nicht nutzen für jemand anderen zu bewerten?
Leider steht auf der Bodelschwingher Straße in Dortmund schon seit länger Zeit ein Hänger ,der die Sicht auf die Vorfahrtstrasse behindert.Schon bei
normal großen Fahrzeugen ist die Sicht schwierig die Straße einzusehen.ist das schon eine Verkehrsbehinderung?wer kann mir darauf eine Antwort geben?
Die Notwendigkeit, den Anhänger nach zwei Wochen aus dem „Gebiet“ zu entfernen ergibt sich aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Diese Vorschrift gibt den Ordnungsämtern eine „Hilfestellung“ bei der Auslegung der StVO.
Dort heißt es
„Zu § 12 Halten und Parken
[…]
Zu Absatz 3a
[…]
4 II. Wirkt sich das regelmäßige Parken schwerer Kraftfahrzeuge oder Anhänger in anderen als den aufgeführten Gebieten, z. B. in Mischgebieten, störend aus, kommen örtliche, zeitlich beschränkte Parkverbote in Betracht (§ 45 Abs. 1).“
Entscheidend sind hier die Wörter „regelmäßig“ und „in anderen als den aufgeführten Gebieten“. Regelmäßig ist etwas, wenn es wiederholt und/oder fortgesetzt erfolgt. Das Abstellen eines Anhängers ohne Zugfahrzeug sieht der Gesetzgeber dann als regelmäßig an, wenn es länger als zwei Wochen dauert (§ 12 Absatz 3b der StVO). In der o.g. Vorschrift wird zudem über das Wort „Mischgebiet“ eine Abgrenzung zum (stärker geschützten) Wohngebiet gemacht. Aus der o.g. Ausführung, dass sich regelmäßiges Parken von zugfahrzeuglosen Anhängern sogar in Mischgebieten (also z.B. Gewerbegebieten) ggf. störend auswirken KANN, darf die Behörde im Umkehrschluss ableiten, dass es sich in reinen Wohngebieten AUF JEDEN FALL störend auswirkt und dies mit einem Bußgeld sanktionieren. Was genau unter „Gebiet/Bezirk“ fällt, ist Auslegungssache des jeweiligen Ordnungsamtes, in dessen örtlicher Zuständigkeit die Ordnungswidrigkeit stattfindet. In jedem Fall reicht ein einfaches Verschieben des Hängers nicht aus. Stattdessen muss dieser mit einem Zugfahrzeug entfernt und in einem gänzlich anderen Gebiet abgestellt werden. Aus meiner obigen Ausführung zu „wiederholt“ folgt zudem auch, dass bei erneutem Abstellen des Hängers an derselben Stelle (auch wenn dazwischen einige Zeit vergangen ist) eine Regelmäßigkeit abgeleitet werden kann, die den Bußgeldtatbestand erfüllt. Ein weiterer Umstand, der zwar SEHR unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich ist: Fällt man mit dem ordnungswidrig geparkten Anhänger immer wieder in der gleichen Stadt auf, kann es zu Zweifeln an der Fahreignung kommen mit entsprechenden Konsequenzen für den Führerschein.
In der Praxis ist es so oder so einfacher, sich einen regulären Anhängerstellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes zu mieten. Der kostet meist 15 Euro/Monat und ist damit in der Regel günstiger UND stressfreier als das alle zwei Wochen notwendige Umparken des Hängers oder das Bußgeld (20 Euro).
Wir nutzen als tafel-ähnliche Gruppe einmal pro Woche den Anhänger zum Gemüsetransport. Danach kommt er wenn möglich auf den gleichen Parkplatz. Diese Nutzung würden hier im Forum ein paar Leute gerne verbieten.
Als ich kein Auto und keinen Anhänger hatte fand ich es ungerecht, dass ich keinen Baum auf einem öffentlichen Parkplatz Pflanzen darf so wie andere dort wochenlang ein Auto abstellen.
An einem Stau oder an der Parkplatzknappheit sind bekanntlich immer all die Anderen Schuld. Das erinnert mich daran, dass ich für ganz viele so ein Anderer bin.
Dieser Vorschift handelt sich um Absatz 3a. Regel für PKW Anhänger sind in 3B vorgesehen.
Also meine einsicht is. Anhänger ankoppeln, wegfahren un neu Parken ist rechtlich kein Problem.
Worin besteht der Unterschied zwischen PKW und PKW-Anhänger wenn beide angemeldet, versucht und versteuert sind?
Ob ich den PKW nur 2x im Jahr nutze, oder den Anhänger? Mir erschließt sich die Logik nicht? Elektrische Mietroller dürfen auf Fußwegen kreuz und quer stehen?
Ein Einachshänger steht nachts ohne Beleuchtung in einer Kurve. Ist das erlaubt?
Ich habe ein Ticket von 10 €bekommen weil ich auf einem riesigen freien Parkplatz meinen Anhänger abgestellt habe, obwohl ein Schild steht Parkplatz PKW. Darf ich auf dem Parkplatz nicht Stehen?
Hallo,
ich habe einen Bußgeldbescheid von der Polizei erhalten, obwohl mein Anhänger an der Zugfahrzeug gekuppelt war. Dies wurde vom Ordnungsamt damit begründet, dass weder Sicherungsseil noch Elektrik verbunden war. In der StVO konnte ich hierzu nichts finden. Gibt es hierzu ein Urteil?
Viele Grüße
Was soll das! Welcher Schwachsinn besteht solch eine Diskussion zu führen. Wegen solchen ist der Gesetzgeber immer wieder angehalten Neue Gesetze zu schaffen. Kein Problem mal einen Hänger sogar etwas länger als zwei Wochen zu parken aber es sollte kein Dauerzustand werden oder Baut wer auch einen Bungalow in einen Campingplatz. Es gibt auch noch unzählige Beispiele für Gewerbeanhänger. Usw.
Hallo darf ein Lkw 3,5 T mit einem Anhänger 3,5 T Gesamtlänge 13,5 m gesamtbreite 2,4 m in der stadt parken wenn sich eine geeignete Parklücke findet?
Freundliche Grüße
Mal ne doofe Frage wegen den 2Tonnen.
Verstehe ich das richtig, dass ich meinen Autoanhänger ( zul. Gesamtmasse 3,5Tonnen ) in der Zeit von 22Uhr bis 6Uhr mit Zugfahrzeug nicht vor meinem Haus auf der Straße (ist reines Wohngebiet) parken darf? Ich frag deshalb, weil wir eh schon „Stress“ mit unserem Nachbarn haben und wir demnächst ne größere Aktion haben, wo das Parken für ca. 1 – 2 Wochen auf der Straße unausweichlich ist, weil da wo der Hänger normalerweise auf meinem Grundstück steht frisch gepflastert wird und sonst nirgends Platz ist.
HALLO..bei uns in der Straße ist sehr schwierig einer Parkp. zu bekommen.Und dann steht noch einer Anhänger über 1 Jahr auf gl.Stelle- wird nicht Bewegt.Melden- ja- nein?Es gibt P- not und dan sowas!
Wenn jemand durch einen Anhänger von einem Nachbarn genervt ist, wäre es doch das Naheliegendste, erst einmal mit dem Nachbarn zu sprechen.
Weiterhin ist es recht unwahrscheinlich, dass man sich durch abgestellte Anhänger im öffentlichen Straßenraum genervt fühlen kann, es sei denn, es handelt sich um einen wirklich riesigen Anhänger. Ein kleiner PkW-Anhänger sollte niemanden nerven.
Hier gleich mit Ordnungsamt, Beweisfotos oder gar einem Rechtsanwalt zu drohen, halte ich für völlig überzogen und spiegelt den westdeutschen Zeitgeist im Sinne einer gut bekannten Verklagementalität wieder !
Den Anhänger im öffentlichen Raum parken
Das vorübergehende Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen oder auf der Straße stellt überhaupt kein Problem dar. Allerdings ist die maximale Parkdauer auf 14 Tage beschränkt. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass regelmäßiges Umparken keine Lösung darstellt. Andere Verkehrsteilnehmer müssen die Chance haben, dort ebenfalls zu parken. Wer seinen Anhänger fortlaufend umparkt, riskiert also auch ein Bußgeld.
Allso ich habe mit dem Ordnungsamt gesprochen ,Hänger 14tage
Dann Ordnungswidrigkeit Strafe von 20-30€ aber nichts weiter
es besteht kein Grund den Hänger ab zu schleppen..Er stört nicht
Den fließenden Verkehr.. Also nach dieser Aussage beraucht
Mann auch den Paragraph 12 nicht.
Ordnungsamt kann ihn nicht weg schleppen lassen. Außer
2 Tonnen dann darf er nicht stehen bleiben.
Da ist der Gesetzgeber gefordert.Den Hängerbesitzer interessiert das nicht.Immer noch billiger,als einen Stellplazz mieten.Polizei ist auch fast machtlos.Das Ordnungsamt sollte selber Foto machen.Ventilstellung bringt ja nichts.
Dann fahre ich einmal um den Block und stelle ihn wieder da hin.
Meine Frage wurde leider nicht eindeutig beantwortet!
Ich wollte wissen, ob man einen Anhänger ohne Zugfahrzeug in einer Kurzparkzone abstellen darf, weil ja keine Parkscheibe vorhanden ist bzw. keine Vorrichtung um diese sicher auszulegen.
Die gleiche Frage betrifft auch eine gebührenpflichtige Kurzparkzone,; wo sollte man den Parkschein deponieren?
Danke für eine Antwort.