Anhörungsbogen zurückschicken: Müssen Sie die Frist beachten?
Letzte Aktualisierung am: 12. August 2025
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Anhörungsbogen: Welche Frist ist zu beachten?

Nach einem Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften beginnt eine spannende Zeit: Es ist nicht nur die Zustellung eines Bußgeldbescheids zu erwarten, sondern im Vorfeld auch der Empfang eines Anhörungsbogens.
Dieser stellt die Eröffnung des Bußgeldverfahrens dar. Er informiert die betroffene Person über den bestehenden Vorwurf und gibt ihr die Möglichkeit, sich dazu zu äußern. Er dient somit unter anderem dazu, ihr „rechtliches Gehör“ zu verschaffen.
Für die Beantwortung und Rücksendung ist in der Regel im Anhörungsbogen eine Frist angegeben. Jedoch gibt es rund um die Anhörung noch andere Fristen, die für Sie interessant sein könnten. Unter anderem geht es darum, wann ein Verstoß eigentlich verjährt und Sie nicht mehr belangt werden können. Näheres hierzu bietet der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Frist beim Anhörungsbogen
Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Der zuständigen Behörde stehen nach der Zuwiderhandlung jedoch maximal drei Monate zur Verfügung, um den Fahrer zu ermitteln. Nach dieser Frist kommt es zur Verjährung.
Da Sie nicht dazu verpflichtet sind, den Anhörungsbogen auszufüllen, müssen Sie in der Regel mit keinen Konsequenzen rechnen, wenn Sie die Frist nicht einhalten.
Da der Anhörungsbogen die dreimonatige Verjährungsfrist unterbricht und sie daraufhin von vorn beginnt, hat die Behörde nach dem Versenden der Anhörung erneut drei Monate lang Zeit, um Ihnen den Bußgeldbescheid zukommen zu lassen.
Keine Lust zu lesen? Der Anhörungsbogen im Video erklärt
Wann kommt der Anhörungsbogen?
Sie haben einen Verstoß begangen, sind zum Beispiel zu schnell gefahren und wurden geblitzt. Nun erwarten Sie Post von der Bußgeldstelle. Doch wann kommt eigentlich der Anhörungsbogen?
Eine pauschale Aussage lässt sich hier nicht treffen. Doch die Behörde sollte ein Interesse daran haben, so schnell wie möglich zu handeln. Der Grund dafür: Die Anhörung dient unter anderem dazu, den tatsächlichen Fahrer ausfindig zu machen. Über das mit dem Blitzer aufgenommene Kennzeichen lässt sich nämlich lediglich der Halter des Fahrzeugs ermitteln.
Eine Frist muss der Anhörungsbogen allerdings einhalten: Innerhalb von drei Monaten muss er eingegangen sein, damit die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht nicht verjährt.
Was bedeutet die im Anhörungsbogen angegebene Frist?
Sie sind nicht verpflichtet, den Anhörungsbogen auszufüllen. Sie haben zwar die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern, doch dies ist freiwillig. Somit hat die Frist, die im Anhörungsbogen zur Rücksendung angegeben wird, keine weitere Bedeutung. Sie soll wohl dazu dienen, den Betroffenen zu einer Aussage zu bewegen, ist aber nicht mit einem Zwang verbunden.
Wenn also die im Anhörungsbogen genannte Frist verpasst wird, hat dies in der Regel keine weiteren Konsequenzen.
Wann kommt der Bußgeldbescheid?

Nach dem Anhörungsbogen kommt im Bußgeldverfahren der Bußgeldbescheid. Erst dieser teilt Ihnen die Sanktion mit, die Ihnen wegen der Ordnungswidrigkeit droht. Dies kann ein Bußgeld sein, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot. Doch wann können Sie mit dem Bescheid rechnen?
Wichtig ist hier die oben schon erwähnte Verjährungsfrist. Der Anhörungsbogen unterbricht die Frist zunächst. Denn eigentlich verjährt eine Ordnungswidrigkeit nach drei Monaten, wenn bis dahin kein Bußgeldbescheid ergangen ist. Dadurch, dass die Behörde eine Anhörung versendet, wird dies ausgesetzt.
Genauer gesagt: Mit dem Anhörungsbogen beginnt die Verjährungsfrist von vorn. Sobald Sie also die Anhörung erhalten, hat die Behörde wieder drei Monate Zeit, Ihnen einen Bußgeldbescheid zuzustellen, bevor es zur Verjährung kommt.
Sollte die Behörde beispielsweise nach dem Anhörungsbogen innerhalb der Frist nicht in der Lage sein, den tatsächlichen Fahrer ausfindig zu machen, so muss dieser keine Sanktion befürchten.



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Mein Auto wurde am 27.01.2019 geblitz und ich war nicht der Fahrer! Ich habe von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht. Der Anhörungsbogen datiert auf den 30.01.2019. Meinerseits erfolgte keine Reaktion. Um die Frist zu unterbrechen muss ja nunmehr ein neuer Anhörungsbogen an den Fahrer zugstellt werden. Hier frage ich mich nur, wie muss die Polizei nachweisen, dass der Anhörungsbogen auch tatsächlich zugestellt wurde. Viele Anhörungsbögen werden ja einfach zurückdatiert von der Polizei. Wir haben leider immer sehr viel schlechte Erfahrung mit der Post gemacht, weil uns Briefe einfach nicht zugehen aber nachfragen möchte ich auch nicht. Bisher kam die Post immer mit der PIN Post und es gibt keinen Zustellungsnachweis.
Am 9.11.2018 geblitzt worden, keinen Anhörungsbogen bekommen, dafür am 20.12. bei der Polizei den Verstoß zugegeben.
Bußgeldbescheid kam am 29.03.2019 ist er verjähr odert muss ich zahlen? Vielen Dank
Hallo,
mein Sohn ist am 4.12. wegen zu schnellen Fahrens geblitzt worden.
Am 11.2.habe ich als Halter einen Zeigefragebogen erhalten, habe aber von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Jetzt im März hat mein Sohn einen auf den 5.3. datierten Anhörungsbogen erhalten.
Meiner Meinung nach ist sein Vergehen verjährt. Sollte er den Bogen dennoch zurücksenden, vielleicht mit dem Hinweis auf Verjährung??? Oder ist es besser nicht zu reagieren?
Guten Tag,
würde mich sehr freuen, wenn in Bezug auf die Verjährung in meinem Fall, die Experten von Bußgeldkatalog antworten könnten.
Am 09. November 2018 habe ich einen Anhörbogen erhalten, diesen habe ich an selben Tag noch online auf der im Anschreiben angegeben Internetseite der Polizei beantwortet. Ich habe mein Vergehen sofort zugegeben und endsprechend mich zeitnah auf einen Bußgeldbescheid eingestellt.
Ich habe auch am 9. November 2018 sofort eine Sendebestätigung bekommen, welche ich sofort aufgedruckt habe.
Das Problem ist (oder auch nicht), dass ich bis Heute (13. Februar 2019) keinen Bußgeldbescheid erhalten habe!? Es sind jetzt 3 Monate und 4 Tage vergangen seit dem ich mein Vergehen zugegeben habe, ohne das mir ein Bußgeldbescheid zugestellt worden ist!
Ist die Sache jetzt verjähr? War der Stichtag für die Zustellung der 9. Februar 2019?
Danke für die Beantwortung im Voraus!
Hallo,
Ich wurde am 1.7. und habe mein Anhörungsbogen erst nach über 3 Monaten zugestellt bekommen. Auf dem Anhörungs steht allerdings 28.9. drauf, quasi 2 Tage vor Verjährung.
Ist es denn trotzdem verjährt, da die Zustellung zu spät erfolgte oder gilt das Bearbeitungsdatum auf dem Anhörungsbogen?
MfG
Hallo Hakan,
auch ein Anordnungsvermerk in der Akte, einen Anhörungsbogen zu verschicken, kann die Verjährung unterbrechen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen,
meine Frau wurde im Mai 2016 angeschleppt, da sie vor einer Garageneinfahrt geparkt hat. Wir haben im Nachgang das sichergestellte Fahrzeug beim Abschleppunternehmen abgeholt und die (Abschlepp)Gebühren bezahlt.
Heute am 13.11.2018 erhalten wir eine Information von der Polizei, dass gegen meine Frau eine Gebührenbescheid erlassen werden soll, mit dem die Verwaltungsgebühren für den Polizeieinsatz geltend gemacht werden sollen. Wir hätten ab heute 2 Wochen Zeit uns dahingehend schriftlich zu äußern.
Nun meine Frage: Kann es sein, dass der Gebührenbescheid nach fast 2 1/2 Jahren noch statthaft ist und noch keine Verjährung/Fristüberschreitung eingetreten ist? Wie sollen wir uns verhalten?
Vielen Dank für eine kurze Information und beste Grüße
Christian
Hallo Christian,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Mir wurde mittlerweile nach dem Anhörbogen auch der Bußgeldbescheid zugesandt. Der Bußgeldstelle ist jedoch ein Fehler unterlaufen, indem sie in beiden Schreiben nicht meinen Rufnamen sondern einen zweiten Vornamen als Vornamen verwendet haben (die restlichen Angaben stimmen überein). Damit könnte also theoretisch auch mein Namensgeber (Onkel) gemeint sein.
In zwei Wochen würde die Ordnungswidrigkeit verjähren.
Muss ich mich unter diesen Bedingungen „angesprochen“ fühlen oder kann ich die Ordnungswidrigkeit getrost verjähren lassen?
Ich bedanke mich für die Hilfe bereits im Voraus!
Gruß
Dominik
Hallo Dominik,
da wie Sie schreiben auf dem Bescheid weitere Angaben zur Ihrer Person zu finden sind (etwa Geburtsort und –datum) sollte der fehlerhafte Bescheid gültig sein. Bußgeldbescheide sind nur bei besonders schwerwiegenden Mängeln unwirksam, zum Beispiel dann, wenn die Identität des Betroffenen nicht eindeutig festgestellt werden kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Abend
ich hatte am 13.04.2018 Post bekommen erst mal nur ein Zeugenfragebogen zur tat
das Bild sieht man icht teutlich da es schwarz ist.
Die tat war aussehr Orts Auf der B 100 Landsberg geschwinkeit von 100 auf 80 und von 80 auf 50
und meine gefahrene Geschwinigkeit betraf 92 Km/H
zulässige geschwindikeit 50KM/h
wir haben drei autos was alles auf meine mutter läuft und zur dieser tat zeit war meine mutter arbeiten.
ich wolte ja was zur tat :ich sage wie folgt aus….. weiß nicht ob das bringt wenn man da was aussagt um die straffe zu mildern.mir gehts um diesen Punkt nicht um das geld oder um die 2 Punkte eher wegen diesen Fahrverbot.
mfg
Hallo Christian,
nähere Informationen zum Thema „Fahrverbot umgehen“ finden Sie auf https://staging.bussgeldkatalog.org/fahrverbot/umgehen/. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org