Anhörungsbogen nicht beantworten: Ist das erlaubt?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 12. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Geblitzt: Anhörungsbogen ignorieren und nicht beantworten?

Anhörungsbogen nicht beantworten: Ist dies erlaubt?
Anhörungsbogen nicht beantworten: Ist dies erlaubt?

Wenn jemand von der Polizei bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erwischt wurde, etwa bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß, hat der betreffende Fahrer eine Sanktion zu erwarten. Diese erreicht ihn in der Regel in der Form eines Bußgeldbescheids.

Oft ist es aber so, dass zuvor noch ein Anhörungsbogen verschickt wird. Betroffene sind bei seinem Eintreffen zum Teil verunsichert und wissen nicht, was dieser zu bedeuten hat oder wie sie sich nun zu verhalten haben.

Was passiert, wenn Sie einen Blitzer-Anhörungsbogen ignorieren und nicht beantworten? Können Ihnen dann Konsequenzen drohen? Wirkt sich dies negativ auf das Bußgeldverfahren aus? Im Folgenden sollen diese Fragen beantwortet werden.

FAQ: Anhörungsbogen nicht beantworten

Was geschieht, wenn ich den Anhörungsbogen nicht beantworte?

Ein Anhörungsbogen gibt einem vermeintlichen Verkehrssünder lediglich die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht. Daher müssen Sie den Anhörungsbogen auch nicht beantworten, sondern lediglich Angaben zu Ihrer Person machen. Da diese meist schon vorhanden sind, geschieht in der Regel nichts, wenn Sie den Bogen ignorieren.

Wann sollte ich den Anhörungsbogen nicht ignorieren?

Sind Sie tatsächlich nicht mit dem Kfz gefahren, als der jeweilige Verstoß begangen wurde, sollten Sie dies auch angeben. Handelt es sich bei dem wahren Fahrer um einen engen Verwandten, müssen Sie ihn jedoch nicht verraten, sondern können von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Keine Lust zu lesen? Der Anhörungsbogen im Video erklärt

Video zum Anhörungsbogen
Video: Was hat es mit dem Anhörungsbogen auf sich?

Welche Rolle spielt der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren?

Bevor wir zu der Frage kommen, ob es zulässig ist, den Anhörungsbogen nicht zu beantworten, müssen wir zunächst klären, worum es sich hierbei eigentlich handelt.

Mit dem Versand des Anhörungsbogens wird das Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Anhörung hat die Funktion, den Betroffenen über den Vorwurf zu informieren und ihm die Möglichkeit zu geben, sich in dieser Sache zu äußern.

Dies ist der entscheidende Punkt: Der Betroffene hat die Möglichkeit zur Äußerung, aber nicht die Pflicht. Er muss den Anhörungsbogen also nicht beantworten.

Eine Ausnahme besteht lediglich bei den Angaben zur Person: Diese sind verpflichtend.

Soll ich die Anhörung zum Bußgeldverfahren ignorieren?

Aber ist es überhaupt sinnvoll, den Anhörungsbogen nicht zu beantworten? In welchen Fällen sollte ich den Anhörungsbogen nicht ausfüllen?

Geblitzt: Anhörungsbogen einfach ignorieren oder nicht?
Geblitzt: Anhörungsbogen einfach ignorieren oder nicht?

Grundsätzlich sollte es nicht notwendig sein, die Anhörung ausgefüllt zurückzuschicken. Sie dient lediglich dazu, dem Betroffenen rechtliches Gehör zu verschaffen.

Es kann unter Umständen sogar besser sein, den Anhörungsbogen nicht zu beantworten. So könnten Sie sich mit Ihren Angaben zur Sache selbst belasten oder sanktionsverschärfende Details liefern, ohne dies zu wollen. Sie sind aber nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten.

In der Regel muss der Anhörungsbogen also nicht beantwortet werden – mit Ausnahme der Angaben zur Person. Im Einzelfall können Sie sich aber von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, wie Sie am besten reagieren. Dieser kann beurteilen, welche Angaben in Ihrer Situation am günstigsten sind.

Wann sollte ich den Anhörungsbogen nicht ignorieren?

Wann sollten Sie es eher vermeiden, den Anhörungsbogen nicht zu beantworten? Falls Sie tatsächlich nicht gefahren sind, weil zum Beispiel Ihr Auto gestohlen wurde oder sie es verliehen hatten, oder wenn es sich um einen Firmenwagen handelt und ein Mitarbeiter diesen Verstoß begangen hat, ist es in Ihrem Interesse, auf dem Anhörungsbogen den Fahrer anzugeben, der dort in Wirklichkeit zugange war.

Denn die Anhörung dient auch dazu, den Fahrer festzustellen. Durch das Blitzerfoto kann die Polizei über das Kfz-Kennzeichen jedoch in der Regel zunächst nur den Halter des Fahrzeugs ermitteln.

Da in Deutschland – anders als in vielen anderen Ländern – die Fahrerhaftung und nicht die Halterhaftung gilt, müssen die Behörden zunächst die Person herausfinden, die das Fahrzeug gefahren hat. Ist dies nicht innerhalb von drei Monaten möglich, verjährt der Verstoß und kann nicht mehr mit einem Bußgeld belegt werden.

Wenn allerdings ein enger Verwandter betroffen ist, sind Sie nicht gezwungen, diesen mit Ihren Angaben zu belasten: In diesem Fall können Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und den Anhörungsbogen diesbezüglich nicht beantworten.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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24 Kommentare

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  1. klaus
    Am 16. August 2018 um 23:14

    angaben zur person nicht pflicht bei verwarnungsgeld, siehe stpo 163b und owig 46. nur bei bußgeld oder straftat. die behörde lügt also bei verwarnung, rechtsbehelf lesen UND nachprüfen hilft.

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