Welche Arbeitszeit ist für LKW-Fahrer gesetzlich vorgeschrieben?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 11. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mehr Sicherheit im Verkehr durch Einhaltung der Ruhezeiten

Die Arbeitszeit für LKW-Fahrer wird ebenfalls auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.
Die Arbeitszeit für LKW-Fahrer wird ebenfalls auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.

Wohl jeder Arbeitnehmer sah sich schon einmal mit der Situation konfrontiert, dass Überstunden oder eine zu lange Arbeitszeit die Konzentration gefährdet haben.

Ist dies im Büro der Fall, können Aussetzer wegen Müdigkeit meist noch hingenommen werden bzw. die Konsequenzen halten sich dann in Grenzen.

Überfällt einen LKW-Fahrer aufgrund von Übermüdung oder zu langer Lenkzeit ein Sekundenschlaf, kann dieser weitaus dramatischere Folgen haben: Schwere Unfälle sind in solchen Situationen nicht selten. Arbeitszeiten für LKW-Fahrer sollten deshalb immer eingehalten werden.

Aber was fällt genau unter die Arbeitszeit für LKW-Fahrer? Wie unterscheidt sie sich von den Lenk- und Ruhezeiten? Und was passiert, wenn die Wochenarbeitszeit vom LKW-Fahrer überschritten wird? Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber.

FAQ: Arbeitszeit für Lkw-Fahrer

Was zählt zur Arbeitszeit für Lkw-Fahrer?

Zur Arbeitszeit zählen für Lkw-Fahrer die Fahrzeiten, Be- und Entladezeiten, Wartezeiten und Zeiten, in denen der Lkw gereinigt, gewartet oder repariert wird und in denen Behördengänge getätigt werden.

Welche Arbeitszeit müssen Lkw-Fahrer einhalten?

Es gilt auch für Lkw-Fahrer eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden. Diese kann auf zehn Stunden erhöht werden, eine durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten wird. Eine Pause muss nach spätestens sechs Stunden eingelegt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gelten Lenk- und Ruhezeiten als Arbeitszeit?

Lenkzeiten zählt zur Arbeitszeit, Ruhezeiten hingegen nicht. An einem Arbeitstag darf zweimal eine Lenkzeit von 4,5 Stunden absolviert werden. Mit Arbeitsende beginnt und mit Arbeitsbeginn endet die Ruhezeit.

Gesetzliche Arbeitszeit für LKW-Fahrer

Grundsätzlich müssen sich auch LKW-Fahrer an das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – bzw. wenn diese selbstständig sind an das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) – halten. Zur Arbeitszeit für Berufskraftfahrer gehören folgende Zeiten:

  • Fahrzeiten (also z. B. auch die Lenkzeit),
  • Be- und Entladezeiten sowie die Überwachung dieser,
  • Warten auf das Be- und Entladen, wenn die Wartezeit unbekannt ist,
  • Reinigungsarbeiten,
  • Zeiten, in denen Behördengänge im Zusammenhang mit der Arbeit erledigt werden müssen.

Bereitschaftszeiten werden nicht zur Arbeitszeit hinzugerechnet. Ebenfalls wird die Ruhezeit in die Arbeitszeit nicht mit einberechnet und muss gesondert betrachtet werden. Die Lenkzeit hingegen ist Arbeitszeit, allerdings nur ein Teil dieser und kann demnach nicht gleichgesetzt werden. Aber wie viele Stunden darf die tägliche Arbeitszeit für LKW-Fahrer nun genau einnehmen? Unterscheiden sich die Arbeitszeiten bei einem LKW-Fahrer im Nahverkehr zum Fernverkehr?

Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit: Was LKW-Fahrer dürfen

Das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer sieht eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden vor.
Das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer sieht eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden vor.


Normalerweise wird bei Betrachtung der Arbeitszeit für Kraftfahrer von einer Woche ausgegangen, die am Montag um 0 Uhr beginnt und am Sonntag um 24 Uhr endet.

In dieser Woche darf eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden – das besagt das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer.

Demnach ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden, die im Durchschnitt nicht überschritten werden sollte. Allerdings gibt es auch von dieser Regel gewisse Ausnahmen.

Denn: Das Arbeitszeitgesetz für LKW-Fahrer gibt diesen ebenfalls die Möglichkeit, bis zu zehn Stunden täglich zu arbeiten. Das ist allerdings nur möglich, wenn im Durchschnitt eine Arbeitszeit von acht Stunden innerhalb der nächsten sechs Monate (bzw. 24 Wochen) nicht überschritten wird.

Ähnliches gilt für die Wochenarbeitszeit. Berufskraftfahrer sollten eine Arbeitszeit von 48 Stunden die Woche nicht überschreiten. Dies ist aber erlaubt, wenn eine Stundenzahl von 60 wöchentlich nicht übertroffen wird und innerhalb von vier Monaten (bzw. 16 Wochen) durchschnittlich 48 Stunden in der Woche erreicht werden.

Lenk- und Ruhezeiten als Arbeitszeit?

Die Arbeitszeiten für LKW-Fahrer gelten sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.
Die Arbeitszeiten für LKW-Fahrer gelten sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.

Wie bereits erwähnt, werden lediglich die Lenkzeiten zur Arbeitszeit gezählt, nicht aber die Ruhezeiten. Das bedeutet: Das Arbeitszeitgesetz legt für LKW-Fahrer fest, dass zwei komplette Lenkzeiten à 4,5 Stunden beispielsweise nur zweimal am Arbeitstag absolviert werden dürfen, ohne die Höchstgrenze von maximal 10 Stunden zu überschreiten. Ruhezeiten, die ein LKW-Fahrer neben den Lenkzeiten ebenfalls an den Tag legen muss, sind nicht in der Arbeitszeit mit inbegriffen.

Hierfür gilt: Nach sechs Stunden müssen Arbeitnehmer eine 30-minütige Pause einlegen. Beträgt die Arbeitszeit für den LKW-Fahrer pro Tag mehr als neun Stunden, sind sogar 45 Minuten vorgeschrieben. Die Pausen können in jeweils 15-minütige Abschnitte aufgeteilt werden. Obwohl das ArbZG erst nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit eine Pause vorsieht, müssen hierbei die Regeln der Lenk- und Ruhezeiten nicht außer Acht gelassen werden.

Denn: Sind LKW-Fahrer bereits einer Lenkzeit von 4,5 Stunden nachgegangen, so dürfen diese nicht noch so lange weiterfahren, bis sechs Stunden erreicht sind. In diesem Fall muss nach 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Wichtig ist, dass LKW-Fahrer die Arbeitszeit von der Lenkzeit unterscheiden können.

Arbeitszeitgesetz für selbstständige Berufskraftfahrer

Für selbstständige Kraftfahrer gilt, wie bereits erwähnt, das KrFArbZG. Hiernach sind ebenfalls wöchentlich 48 bis maximal 60 Stunden vorgesehen, die unter den gleichen Bedingungen wie bei angestellten LKW-Fahrern abgeleistet werden müssen. Auch die Angaben aus dem ArbZG zur Ruhezeit müssen – genau wie bei nicht selbstständigen Berufskraftfahrern – eingehalten werden. Auch Unterscheidungen zwischen dem Nah- und Fernverkehr gibt es normalerweise nicht.

Zusammenfassung: Lenk- und Ruhezeiten im Überblick

Infografik: Lenk- und Ruhezeiten
Infografik Lenk- und Ruhezeiten: Tageslenkzeit, Lenkzeitunterbrechung, Wochenruhezeit und Tagesruhezeit im Überblick (zum Vergrößern klicken)

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (130 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

97 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Sieberth, M.
    Am 17. August 2020 um 8:40

    Ich habe mir einen VW Crafter für die Firma gekauft und fahre damit quer durch D und besuche meine Baustellen. In dem FZ ist ein Kartenlesegerät verbaut. Muss ich mich automatisch an die Regeln wir ein LKW Fahrer halten, obwohl der Crafter nur bis 3,5 t zugelassen ist? Ich möchte den Krafter aber auch privat und am Wochenende nutzen. Wie ist das auf der Fahrerkarte auseinander zu halten?

  2. bernhard
    Am 23. Juli 2020 um 14:04

    Hallo, wieviele Tage darf ich hintereinander fahren, unabhängig der täglich gefahrenen Stunden?

  3. Jürgen
    Am 3. Juli 2020 um 10:44

    Ich habe am Sonntag 10 30 Uhr angefangen denn Samstag darauf gefahren 24 Stunden Pause gemacht dann bis Freitag 11 Uhr gefahren muss dann mit meinen Pkw 3 45 nachhause fahren ab wann beginnt meine wochenendruhezeit

  4. Tom
    Am 31. März 2020 um 10:14

    Hallo. Ich fahr seit kurzem fahre ich einen Tankzug. Nun ist es so das ich zusammengerechnet eine Fahrzeit von ca 2std habe und eine Arbeitszeit von ebenfalls ca 2std da dies im Pendelverkehr ist ,und sich im 20 Minuten Takt aufbaut. Dürfte ich jetzt nur noch 0,5Std fahren dann 45 min Pause. Oder wie muss ich das berechnen. ?
    Über eine Aussagekräftige Antwort wäre ich erfreut.

  5. H. T. Hartmut
    Am 18. März 2020 um 23:00

    Hallo meine Frage, wenn ich vor Fahrt beginn 2 Stunden in der Firma Arbeite wann muss ich dann die erste Pause machen und wie lange.

  6. Lorenz
    Am 19. Dezember 2019 um 11:15

    Du darfst doch am Tag 2x 4,5h lenken. Wenn du zwischendurch deine Pausen machst.

  7. Lorenz
    Am 19. Dezember 2019 um 11:14

    Es gelten die normalen Arbeitszeiten. Ob du um Mitternacht begibbst oder um 10 Uhr.

  8. Sergej
    Am 16. Dezember 2019 um 0:21

    Hallo zusammen,
    Ich habe Frage und zwar im Vorschriften geschrieben ab Montag 00 Uhr bis Samstag 24 Uhr. Warum wen mann beginnt seine Arbeit um 05 :00 Uhr arbeit dan hat 9 Stunden Lenkzeit und drei Stunden Arbeit, wen man fang um 04 :00 Uhr dan hat nur 9 Stunden lenkzeit und ein Stunde Arbeit.

  9. peter
    Am 17. November 2019 um 11:17

    Wie viele tägliche Schichtzeiten und wie viele tägliche Ruhezeiten darf ich in meine wöchentliche Schichtzeit unterbringen ?

  10. Toure
    Am 12. November 2019 um 22:49

    Mein Name ist Toure,meine Frage lautet, nach 4,5 Std lenkzeit muss man eine pause von 45mn machen, und nach Arbeitzeitgesetz ab 6 Stunden muss man 30mn oder 45mn Pausen machen was ist denn richtig? Da ist mit mein Kollegen über das thema mehrmals diskutiert haben und bin manchmal durcheinander. Danke

  11. Tarik
    Am 2. Oktober 2019 um 11:04

    Servus.
    Meine chef sagen mir da ich kann jeden Tag 15std arbeitzeit mit lenkzeit habe und 9std pause. Und das ist ganze Monath. Richtig oder falsch???
    Danke

  12. uwe
    Am 19. September 2019 um 22:11

    Es müssen viel mehr Berufskraftfahrer solche Arbeitgeber verklagen auf Überstunden die,die Arbeitszeiten nicht einhalten oder mit Füßen treten.Dann wird sich auch was ändern,gegenüber den langen Arbeitszeiten die nicht bezahlt werden bzw. kein Freizeitausgleich statt findet.Nur gemeinsam ist man stark nicht nur einer.Jeder Berufskraftfahrer sollte eine Rechtschutzversicherung haben um später auch vor dem Arbeitsgericht erfolg zu haben.Jeder Berufskraftfahrer sollte die Be-Entladung und Wartezeit im Fahrtenschreiber auf arbeit eingeben,dass ist euer Beweis vor Gericht um die Überstunden gelten zu machen bzw.jeden Tag alles aufschreiben um das vor dem Gericht darzulegen.Nur dann habt ihr erfolg und nicht nur rumjammern dann ändert ihr nichts.

  13. Nenad
    Am 25. August 2019 um 21:45

    Hsllo.meine frage ist,mit pausa de 9 st.mus machen noch dise 3 stunde pause oda nicht,also meine schef sagen 9 oda 10 st.fahren 9 pause und waita fahren,sagen meine liebe schef das ist richtig,2 mal pro woche 11 st.pause und 3 mal pro woche 9 st.pause.

  14. Jan
    Am 21. August 2019 um 14:03

    Hallo ich hab eine Frage bezüglich der Arbeitszeit
    Der Gesetzgeber schreibt 48 st in der Woche bei einer 6 Tage Woche das ergibt 8 Stunden am Tag laut Gesetz
    Kann auf 10 erweitert werden, auch klar doch nun zu meiner Frage.

    Wenn ich nun 10 Stunden mache ist es dann Mehrarbeit ab der 8ten Stunde oder ist das legitim.

    Hoffe es ist verständlich

    Gruß Jan

  15. Kitty
    Am 1. August 2019 um 12:55

    Frage: wenn ich 5 Uhr losfahre zum Kunden 3 Stunden lenke 15 Pause 1,30 Bereitschaft, 50 Minuten lade und noch 1 Stunde lenke und dann nochmal 45 Pause mache. Darf ich noch 4,5 Stunden lenken?

Verfassen Sie einen neuen Kommentar