Welche Arbeitszeit ist für LKW-Fahrer gesetzlich vorgeschrieben?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 11. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mehr Sicherheit im Verkehr durch Einhaltung der Ruhezeiten

Die Arbeitszeit für LKW-Fahrer wird ebenfalls auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.
Die Arbeitszeit für LKW-Fahrer wird ebenfalls auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.

Wohl jeder Arbeitnehmer sah sich schon einmal mit der Situation konfrontiert, dass Überstunden oder eine zu lange Arbeitszeit die Konzentration gefährdet haben.

Ist dies im Büro der Fall, können Aussetzer wegen Müdigkeit meist noch hingenommen werden bzw. die Konsequenzen halten sich dann in Grenzen.

Überfällt einen LKW-Fahrer aufgrund von Übermüdung oder zu langer Lenkzeit ein Sekundenschlaf, kann dieser weitaus dramatischere Folgen haben: Schwere Unfälle sind in solchen Situationen nicht selten. Arbeitszeiten für LKW-Fahrer sollten deshalb immer eingehalten werden.

Aber was fällt genau unter die Arbeitszeit für LKW-Fahrer? Wie unterscheidt sie sich von den Lenk- und Ruhezeiten? Und was passiert, wenn die Wochenarbeitszeit vom LKW-Fahrer überschritten wird? Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber.

FAQ: Arbeitszeit für Lkw-Fahrer

Was zählt zur Arbeitszeit für Lkw-Fahrer?

Zur Arbeitszeit zählen für Lkw-Fahrer die Fahrzeiten, Be- und Entladezeiten, Wartezeiten und Zeiten, in denen der Lkw gereinigt, gewartet oder repariert wird und in denen Behördengänge getätigt werden.

Welche Arbeitszeit müssen Lkw-Fahrer einhalten?

Es gilt auch für Lkw-Fahrer eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden. Diese kann auf zehn Stunden erhöht werden, eine durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten wird. Eine Pause muss nach spätestens sechs Stunden eingelegt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gelten Lenk- und Ruhezeiten als Arbeitszeit?

Lenkzeiten zählt zur Arbeitszeit, Ruhezeiten hingegen nicht. An einem Arbeitstag darf zweimal eine Lenkzeit von 4,5 Stunden absolviert werden. Mit Arbeitsende beginnt und mit Arbeitsbeginn endet die Ruhezeit.

Gesetzliche Arbeitszeit für LKW-Fahrer

Grundsätzlich müssen sich auch LKW-Fahrer an das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – bzw. wenn diese selbstständig sind an das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) – halten. Zur Arbeitszeit für Berufskraftfahrer gehören folgende Zeiten:

  • Fahrzeiten (also z. B. auch die Lenkzeit),
  • Be- und Entladezeiten sowie die Überwachung dieser,
  • Warten auf das Be- und Entladen, wenn die Wartezeit unbekannt ist,
  • Reinigungsarbeiten,
  • Zeiten, in denen Behördengänge im Zusammenhang mit der Arbeit erledigt werden müssen.

Bereitschaftszeiten werden nicht zur Arbeitszeit hinzugerechnet. Ebenfalls wird die Ruhezeit in die Arbeitszeit nicht mit einberechnet und muss gesondert betrachtet werden. Die Lenkzeit hingegen ist Arbeitszeit, allerdings nur ein Teil dieser und kann demnach nicht gleichgesetzt werden. Aber wie viele Stunden darf die tägliche Arbeitszeit für LKW-Fahrer nun genau einnehmen? Unterscheiden sich die Arbeitszeiten bei einem LKW-Fahrer im Nahverkehr zum Fernverkehr?

Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit: Was LKW-Fahrer dürfen

Das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer sieht eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden vor.
Das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer sieht eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden vor.


Normalerweise wird bei Betrachtung der Arbeitszeit für Kraftfahrer von einer Woche ausgegangen, die am Montag um 0 Uhr beginnt und am Sonntag um 24 Uhr endet.

In dieser Woche darf eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden – das besagt das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer.

Demnach ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden, die im Durchschnitt nicht überschritten werden sollte. Allerdings gibt es auch von dieser Regel gewisse Ausnahmen.

Denn: Das Arbeitszeitgesetz für LKW-Fahrer gibt diesen ebenfalls die Möglichkeit, bis zu zehn Stunden täglich zu arbeiten. Das ist allerdings nur möglich, wenn im Durchschnitt eine Arbeitszeit von acht Stunden innerhalb der nächsten sechs Monate (bzw. 24 Wochen) nicht überschritten wird.

Ähnliches gilt für die Wochenarbeitszeit. Berufskraftfahrer sollten eine Arbeitszeit von 48 Stunden die Woche nicht überschreiten. Dies ist aber erlaubt, wenn eine Stundenzahl von 60 wöchentlich nicht übertroffen wird und innerhalb von vier Monaten (bzw. 16 Wochen) durchschnittlich 48 Stunden in der Woche erreicht werden.

Lenk- und Ruhezeiten als Arbeitszeit?

Die Arbeitszeiten für LKW-Fahrer gelten sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.
Die Arbeitszeiten für LKW-Fahrer gelten sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.

Wie bereits erwähnt, werden lediglich die Lenkzeiten zur Arbeitszeit gezählt, nicht aber die Ruhezeiten. Das bedeutet: Das Arbeitszeitgesetz legt für LKW-Fahrer fest, dass zwei komplette Lenkzeiten à 4,5 Stunden beispielsweise nur zweimal am Arbeitstag absolviert werden dürfen, ohne die Höchstgrenze von maximal 10 Stunden zu überschreiten. Ruhezeiten, die ein LKW-Fahrer neben den Lenkzeiten ebenfalls an den Tag legen muss, sind nicht in der Arbeitszeit mit inbegriffen.

Hierfür gilt: Nach sechs Stunden müssen Arbeitnehmer eine 30-minütige Pause einlegen. Beträgt die Arbeitszeit für den LKW-Fahrer pro Tag mehr als neun Stunden, sind sogar 45 Minuten vorgeschrieben. Die Pausen können in jeweils 15-minütige Abschnitte aufgeteilt werden. Obwohl das ArbZG erst nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit eine Pause vorsieht, müssen hierbei die Regeln der Lenk- und Ruhezeiten nicht außer Acht gelassen werden.

Denn: Sind LKW-Fahrer bereits einer Lenkzeit von 4,5 Stunden nachgegangen, so dürfen diese nicht noch so lange weiterfahren, bis sechs Stunden erreicht sind. In diesem Fall muss nach 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Wichtig ist, dass LKW-Fahrer die Arbeitszeit von der Lenkzeit unterscheiden können.

Arbeitszeitgesetz für selbstständige Berufskraftfahrer

Für selbstständige Kraftfahrer gilt, wie bereits erwähnt, das KrFArbZG. Hiernach sind ebenfalls wöchentlich 48 bis maximal 60 Stunden vorgesehen, die unter den gleichen Bedingungen wie bei angestellten LKW-Fahrern abgeleistet werden müssen. Auch die Angaben aus dem ArbZG zur Ruhezeit müssen – genau wie bei nicht selbstständigen Berufskraftfahrern – eingehalten werden. Auch Unterscheidungen zwischen dem Nah- und Fernverkehr gibt es normalerweise nicht.

Zusammenfassung: Lenk- und Ruhezeiten im Überblick

Infografik: Lenk- und Ruhezeiten
Infografik Lenk- und Ruhezeiten: Tageslenkzeit, Lenkzeitunterbrechung, Wochenruhezeit und Tagesruhezeit im Überblick (zum Vergrößern klicken)

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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97 Kommentare

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  1. Yuriy
    Am 1. August 2019 um 10:45

    Hallo, 10e fahrstunde Pflicht oder freiwillig?

  2. Georgios
    Am 22. Juli 2019 um 15:10

    Hallo zusamen meine Frage ist viefel Stunden kann ich insgesamt arbeiten und fahren zusammen am Tag?
    Habe Regel mesig viele stops also sage ich bis 8-9 stops pro Tag Arbeitgeber sagte kann ich biss 10 Stunden arbeiten u d fahren insgesamt außer Pause. Ist das rigtig

  3. Heinemann
    Am 26. Juni 2019 um 4:21

    Hallo ist das erlaubt eine Schichtzeit von 15stunden zu haben?
    MfG

    • AnetteKK
      Am 8. Februar 2024 um 19:25

      Hallo Belmont,

      höchstens 10 Stunden plus mindestens 45 Minuten Pause pro Schicht und das auch nur im Ausnahmefall. – also bis 12:45 Uhr. Normal 8 Stunden plus 45 Minuten Pause (wegen der Lenkzeit) – also 10:45 Uhr. (eigentlich)

      LG

    • AnetteKK
      Am 8. Februar 2024 um 19:13

      Hallo Heinemann,

      ohne Bereitschafts- oder Ruhezeitunterbrechung? Ganz klar: NEIN!

      LG

  4. Belmont
    Am 13. April 2019 um 16:33

    Hallo. Wie lange darf ich fahren, bzw Schicht haben wenn ich um 02:00 anfange zu fahren ?! Danke.

  5. Kalli
    Am 6. April 2019 um 12:28

    Wenn ich nach 4,5 std schichtende mache darf ich dann nach 8 std Pause wieder 9 std fahren.

  6. joggel
    Am 4. April 2019 um 22:57

    Hallo ich habe ein Frage zur Arbeitszeit.
    undzwar möchte ich am Wochenende zu meiner normale Arbeit bei einer 40 Std. Woche von Montag bis Freitag(keine fahr o. Lenkzeiten unter der Woche). Samstags oder Sonntags noch nebenbei Bus fahren auf 450 EUR basis. die Frage hierzu wie lange dürfte ich Bus fahren gibt es unterschide dan zwischen reiner lenkzeit oder der kompletten Zeit die ich unterwegs bin mit Pause oder Wartezeiten?

  7. Sven
    Am 20. März 2019 um 21:22

    ich habe da mal eine Frage :
    Ich bin im Baustoff Handel als LKW Fahrer Tätig
    1. meiner Meinung nach Fällt der weg von mir zu Hause in die Firma mit dem LKW unter Arbeitszeit
    2. ich bin der Meinung das ich für meinen lkw mit Kranaufbau (16,0 m l) einen Krahnschein benötige bin ich dahingehend richtig Informiert oder wurde ich da falsch aufgeklärt

  8. Xaver
    Am 10. März 2019 um 18:44

    Hallo,
    ich verstehe nicht den Unterschied zwischen Arbeitszeit und Schichtzeit. ¿Ist das nicht das selbe?
    ¿Wenn ich aber maximal 48 Stunden arbeiten darf in der Woche, wie kann ich dann fünf Tage á 13 Stunden Schichten arbeiten?

    Danke für im Voraus für die Antwort
    Xaver

    • AnetteKK
      Am 8. Februar 2024 um 19:34

      Hallo Xaver,

      ganz einfach: weil Du es tust!

      Erlaubt ist das Nicht ;)

      LG

  9. M.
    Am 30. Januar 2019 um 12:03

    Hallo.

    Fahre von Montag bis Freitag. Im 2-3 wöchentlichen Rythmus muss ich Samstags hofdienst verrichten. Hierbei wird kein lkw gelenkt. Muss ich die verkürzte Wochenruhezeit ausgleichen?

    MfG

    • AnetteKK
      Am 8. Februar 2024 um 19:49

      Hallo M.

      ich glaube die Frage hier ist eher, ob Du Deine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden damit einhälst. Auf der Fahrerkarte wird die Samstagsarbeit ja nicht vermerkt, was bei einer Kontrolle dann ja nicht auffiele (zumindest um Moment der Auslesung).

      LG

  10. Bienert T.
    Am 29. Dezember 2018 um 9:27

    Wer bestimmt die Länge der schichtzeiten (15&13) Bei uns in der Firma wird zum wochenanfang grundsätzlich auf 15h schichtzeit disponiert . Ein Kollege sagt das der Fahrer und nicht die Dispo darüber zu entscheiden hat . Und ist es zulässig jede Woche 60h Arbeitszeit leisten zu müssen .

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2019 um 16:33

      Hallo Bienert T.,

      die maximalen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten finden Sie im obigen Text.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. pawel
    Am 28. November 2018 um 7:16

    Hallo
    Ich fahre nachferker und immer mit Chef diskutieren wie viel Stunde pro Tag dürfen arbeiten?ich sage 10 Stunden one Pause und Chef sagen 13-15 Stunden Schichtzeit.Wie 10 Stunden arbeitzeit dürfen nicht überschreiten wirden.wer hat recht?
    Vielen Dank

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 16:42

      Hallo pawel,

      die Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden normalerweise nicht überschreiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Benjamin B.
    Am 18. Oktober 2018 um 12:45

    Darf die tägliche Arbeitszeit (lenkzeiten+lade-/entladezeit) mehr als 10h pro Tag betragen?

  13. Messebauer
    Am 18. September 2018 um 12:02

    Hallo zusammen,

    ich bin Fahrer und Messebauer auf 450€-Basis.
    Das ich als Messebauer die Module gem. BKFrQG nicht brauche, habe ich schon aus den vielen Gesetzestexten herausgegelesen.
    Jetzt ist der Aufbau einer Messe mit ca. 8 Stunden Anfahrt geplant.
    Am folgenden Tag wieder ca.
    8 Stunden Rückfahrt mit Lkw 7,5 to.
    Zwischen An- und Abfahrt soll auch der Messestand aufgebaut werden.
    Frage: Wie lange darf nach den 8 Stunden Anfahrt noch Arbeiten?
    Hinweis: Die Wochenarbeitszeit wird nicht überschritten, da ich in der besagten Woche nur diese 2 Tage arbeite.
    Frage: Gibt es Sonderregelung für 450 € Kräfte?
    Hinweis: Ich habe kein Problem damit, an den beiden Tagen 12 oder 14 Stunden täglich zu arbeiten (incl. Lenkzeiten) möchte lediglich vorher abklären, ob ich bei einer entsprechenden Kontrolle dann Probleme bekomme.

    Viele Grüße
    Messebauer

  14. Markus
    Am 31. Juli 2018 um 16:18

    Guten Tag, also wenn ich das jetzt alles so richtig verstanden habe – unter Arbeitszeit fällt auch die Fahrzeit u. Wartezeit – die die Lagerarbeiter zum beladen brauchen schon klar ! – aber mein Chef behauptet uns nach Lenk und Ruhezeiten zu bezahlen – hm , wir sollen z.B. beim stehen an der Rampe Pause drücken da wir ja da nicht arbeiten – ( Überseecontainer Fahrer ) – wir laden nicht selber – damit habe ich letzten Monat 250 h im LKW verbracht ( Nahverkehr ) habe aber eine 40 h Woche laut Arbeitsvertrag – darauf angesprochen – wenn du da rumstehst machst du ja nichts – also ist das Pause und die bezahle ich nicht ! Ich muss aber im Truck bleiben da ich ja jederzeit abfahren muss sobald die fertig sind mit beladen !

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 15:12

      Hallo Markus,

      wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. isa
    Am 17. Juli 2018 um 23:43

    Du darfst. 2 mal. In der Woche. 15. Stunden. Arbeiten. U. 9. std. Lenken. Den Rest. 8. std. Lenken. U. 12. std. Arbeiten.
    ist das korrekt??
    das kann doch nicht stimmen oder?

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