Atemalkohol vs. Blutalkohol: Welche Messung ist beweiskräftiger?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das Problem mit der Ermittlung der Promille

Abweichung beim Alkoholtest: Atemluft und Blut können unterschiedliche Messwerte offenbaren.
Abweichung beim Alkoholtest: Atemluft und Blut können unterschiedliche Messwerte offenbaren.

Alkohol hat im Straßenverkehr nichts zu suchen. Und doch kommt es wegen Fahrern, die zu viel Promille aufweisen, immer wieder zu Verkehrsunfällen. Der Tatbestand „Trunkenheit im Verkehr“ führt zum Leidwesen vieler Kfz-Führer immer wieder zu gefährlichen Situationen.

Auffällige Fahrer werden in der Regel durch ihren Atemalkohol oder ihren Blutalkohol überführt. Ist der gemessene Wert zu hoch, kann sogar der Führerschein entzogen und die Teilnahme an einer MPU angeordnet werden.

Der vorliegende Ratgeber beschäftigt sich mit der Frage: Was geschieht, wenn bei der Messung von Atemalkohol und Blutalkohol eine merkbare Differenz entsteht? Hier werden Sie über die grundlegenden Unterschiede zwischen beiden Alkoholtests aufgeklärt und erfahren, wie es dazu kommen kann, dass der Atemalkohol höher bzw. niedriger als Blutalkohol ausfällt.

FAQ: Atemalkohol und Blutalkohol

Wie unterscheiden sich die Messungen von Atemalkohol und Blutalkohol?

Während der Atemalkohol mobil von Polizeibeamten gemessen wird („pusten/blasen“), kann der Blutalkohol nur im Labor ermittelt werden. Die entsprechende Blutprobe darf nur ein Arzt entnehmen.

Sind die entsprechenden Untersuchungen freiwillig oder muss ich diese Werte messen lassen?

Der Atemalkoholtest darf verweigert werden. Allerdings können die Polizeibeamten dann die Anordnung einer Blutprobe anordnen, wenn der Verdacht einer Verkehrsstraftat im Raum steht.

Welcher Wert ist vor Gericht anerkannt: Atemalkohol oder Blutalkohol?

Beide. Wenn die Polizisten mit neueren, geeichten Präzisionsmessgeräten den Atemalkohol messen, kann dieser Wert auch verwendet werden. Bei Verdacht einer Straftat ordnen sie dennoch eine Blutprobe als Beweismittel an.

Der grundlegende Unterschied zwischen Atemalkohol und Blutalkohol

Die Messung des Blutalkohols folgt einer langen Tradition und erfolgt unter strengen Richtlinien der forensischen Toxikologie. Aus diesem Grund besitzt eine ermittelte Blutalkoholkonzentration (BAK) vor Gericht stets eine hohe Beweiskraft.

Ein Blutalkoholtest kann von Beamten in der Regel nicht mobil durchgeführt werden. Die Verdächtigen müssen dafür aufs Revier gebracht werden, wo es schließlich zur Blutentnahme durch einen Arzt kommt. Unter Laborbedingungen kann dann die Auswertung der Probe erfolgen.

Die Feststellung von Atemalkohol besitzt gegenüber Blutalkohol den Vorteil, dass durch portable Geräte eine spontane Überprüfung stattfinden kann. Dabei wird der Alkohol im Körper in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) gemessen.

Für diese Messvariante hat der Gesetzgeber 1998 extra eine höchstzulässige Atemalkoholkonzentration festgelegt. Diese liegt bei 0,25 mg/l. Durch diesen eigens festgelegten Grenzwert muss keine Umrechnung von Atemalkohol in Blutalkohol erfolgen. Auf diese Weise sollen rechtliche Probleme vermieden werden, die sonst die Sanktionierung in einigen Fällen erschweren könnten.

Unsere Infografik zeigt Ihnen, wie ein mobiles Luft-Alkoholmessgerät funktioniert:

Infografik: So funktioniert ein mobiler Alkomat
Infografik: So funktioniert ein mobiler Alkomat

Rechtliche Vorschriften zum Messverfahren

Bei der Feststellung von Blutalkohol und Atemalkohol liegt der Unterschied nicht nur in den sich unterscheidenden Messverfahren. Auch in puncto Beweiskraft sind beide nicht immer gleichwertig: Die Blutalkoholkonzentration (BAK) gilt vor Gericht allgemein als stichfester als der Wert, der sich aus der Atemluft ergibt.

Mittlerweile sorgen verfeinerte Messmethoden aber dafür, dass auch Atemlufttests immer präziser werden und dadurch ihre Beweiskraft zunimmt.
Atemalkohol und Blutalkohol können sich in ihrer Beweiskraft unterscheiden.
Atemalkohol und Blutalkohol können sich in ihrer Beweiskraft unterscheiden.

Nichtsdestotrotz müssen Tests zu Atemalkohol gegenüber Blutalkohol einige Anforderungen erfüllen, damit Sie nicht direkt als ungültig angesehen werden. Die im Folgenden genannten Kriterien sind dabei besonders bedeutsam.

  • Die Zeit vor dem Atemtest: 10 Minuten vor dem eigentlichen „Pusten“ darf der jeweilige Fahrer keine anderen Substanzen zu sich nehmen. Er darf also nicht essen, trinken, rauchen oder Medikamente einnehmen.
  • Der Abstand zum Alkoholkonsum: Zwischen dem Test und der alkoholischen Genussmittel müssen mindestens 20 Minuten liegen. So wird sichergestellt, dass der Alkohol ins Blut gelangt ist.
  • Der doppelte Check: 5 Minuten nach der ersten Überprüfung muss eine weitere erfolgen. Dadurch wird die Messsicherheit erhöht. Beide Messwerte dürfen sich darüber hinaus nicht zu stark voneinander unterscheiden.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Blutalkoholwert höher als ein Atemalkoholwert ausfällt. Das liegt daran, dass die Konzentration von Alkohol in der Atemluft oft etwas niedriger ausfällt als es im Blut der Fall ist. Haben Sie in Bezug auf die Ermittlung von Atemalkohol oder Blutalkohol Zweifel, sollten Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

Keine Lust zu lesen – Alkohol- und Drogentest im Video erklärt

Video zum Alkohol- und Drogentest
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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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52 Kommentare

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  1. Martin
    Am 1. September 2024 um 4:03

    Ich habe 1,33 Promille gepustet , wie viel werde im Blut haben ? Dürfen der Polizei sofort der Führerschein wegnehmen?

  2. Franz j
    Am 2. April 2024 um 16:38

    Ich habe 2018 einen leichten Unfall auf dem Parkplatz da durfte ich pusten da hatte och 0,33 dann mußte ich zur Blutabnahme da hatte ich plötzlich 1,72 Promille. Da war die Fahrerlaubnis direkt weg dann hat die polizei noch verkehrten Parkplatz angegeben aber ich weiss nicht wie die auf solche Werte kommen

  3. Kerem
    Am 8. Mai 2023 um 17:48

    Guten Tag,

    was genau kann denn bei einem Bluttest festgestellt werden auser der aktuelle Blutalkoholwert. Sagen wir mal ich habe vor 3 Stunden zwei Bier getrunken und eine bis anderthalb stunden vorher eine halbe Flasche Whisky. kann dann genau eingesehen werden wann ich wie viel Promille hatte ?

  4. Kohn
    Am 24. Juli 2022 um 18:53

    Bin am Samstag Abend angehalten worden hatte zuviel Alkohol im Blut Test der erst morgen Montag ins Labor kommen ist der Alkohol raus oder nicht

  5. Ingo B
    Am 9. Mai 2022 um 16:54

    Ich wurde gestern kontrolliert und hatte einen Alkohol wert von 0,86 mit was für Konsequenzen muss ich rechnen ich befinde mich auch noch dazu in der verlängerten Probezeit

  6. Ricci
    Am 5. November 2021 um 9:30

    Hallo, ich musste vor knapp 10 Jahren meinen Führerschein wegen 2 Fahrten mit Cannabis abgeben und musst eine MPU machen … haben den Führerschein seit 2 Jahren wieder und bin an Halloween nach dem feiern 6 std im Auto geblieben… als ich los fuhr hielt mich die Polizei an und ich musste pusten, hatte einen restalkohol von 0,73 …. Auf der Wache musste ich nochmal pusten und hatte dort 0,88 Promille….
    Womit muss ich jetzt rechnen ?

  7. Dennis
    Am 11. Oktober 2021 um 8:15

    Hallo
    Am Freitag hatte ich paar Bierchen getrunken Pustewert ergab 1,1 Promille.Problem wahr das mein arbeitskolle mir ins Lenkrad grief sodass wir ins schleudern geraten und ich aber glücklicherweise den Wagen ohne verletzte zu stehen bekam was kann da jetzt kommen lg

  8. Johanna
    Am 10. Juli 2021 um 13:23

    Nachdem ich ein Bier 0,5l getrunken hatte bin ich direkt losgefahren. Auf einer doppelspurigen Landstraße habe ich dann ein Polizeiauto mit 115km/h überholt. Anschließend wurde ich angehalten wegen zu schnellen fahrens. Ich wurde aufgefordert zu pusten (10 min nach dem Biertrinken) Ergebnis 0,38 mg. Danach fuhren wir auf die Dienststelle noch mal 10min und ich musste noch mal auf ein Gerät pusten. Ergebnis 0,75 Promille. An dem Tag hatte ich leider auch fast nichts gegessen. Ist das alles so rechtens. Für ein Bier finde ich die Strafe nicht gerechtfertigt.

  9. Andre
    Am 20. Juli 2020 um 16:29

    Hallo,
    Ich wurde letztes Wochenende mit einem elektro-roller um kurz vor 4 Uhr morgens angehalten und es lief darauf hinaus dass ich pusten musste weil ich gefragt wurde. Ich sagt gestern Abend hatte ich was getrunken und ein Wert von 1,12 Promille wurde auf der Wache festgestellt. Um den genauen Wert festzustellen musste ich auch Blut abgeben. Ich wurde nur wegen Alkohol befragt und dann körperliche Tests vom Arzt sehr gut bestanden. Meine Frage ist, ich hatte 6 Stunden zuvor eine Line Kokain gezogen, darf falls dieses im Blut gefunden wird auch gegen mich verwendet werden oder suchen die im Labor nur nach dem festgestellten Alkoholwert?

  10. Maik
    Am 2. März 2020 um 7:45

    Hallo
    Ich bei ein Verkehrskontrolle mit 1.14 Promille am Steuer erwischt und musste mit auf die Wache zur blutentnahme .das ergebnis steht noch aus.ich vorher nie auffällig geworden und habe die auch keine Anstalten gemacht bei der Kontrolle und alles über mich ergehen lassen .meine Frage ist da ich wirklich nur knapp drüber bin und sonst sie auffällig geworden bin und auch einsichtig bin, das ich vielleicht die Chance haben meine Führerschein zu behalten den sie mir bei der Kontrolle abgenommen haben .

  11. Jakob
    Am 8. Februar 2020 um 13:23

    Hallo!
    Ich wurde gestern mit den Auto angehalten. Ich habe 2 Stunden davor mein letztes von 2 bieren getrunken. Danach war ich noch Döner essen und habe mich echt Nüchtern gefühlt. Beim Ersten Pusten hatte ich ca. 0,42 promille und bei einem zweiten schnelltest ist mein wert auf 0,28 promille gesunken. Auf der wache sollte ich nochmal pusten doch bei dem gerät kam aus dem nichts 0,52 promille raus. Wie ist dieser große Unterschied zu erklären und was habe ich zu erwarten, wenn ich 19 Jahre alt bin aber schon aus der Probezeit raus bin?
    Danke schonmal!

  12. Björn
    Am 3. Februar 2020 um 20:01

    Hallo zusammen.
    Vielleicht bin ich hier falsch aber fragen kostet ja nichts :)
    Ich hätte da auch mal eine Frage jedoch nicht wegen Verkehr.
    Ich war Freitag in einer Kneipe wo 3 stunden lang einer gestänkert hat.Irgendwann hats mir gereicht und ich maulte ihn an er solle doch bitte gehen oder mit der Person,mit der er das Problem hat an einen Tisch sitzen und das da besprechen. War ihm wohl zu viel. Als ich später auf Toilette bin und mit runtergelassener Hose am Pissoir stand, kam er mir hinterher und schlug mir von rechts ins Gesicht. Vor lauter Panik hab ich nur noch um mich geschlagen.Es heisst ,es sei degen den Kondom Automat mit Kopf,was ich in der Hektik nicht gemerkt habe. Jedoch war er später stark am bluten. Krankenwagen und Polizei kamen.Alkoholtest hies es verdoppeln,hätte dann geheissen 2,5 Promille nach nicht ganz 4 Bier a 0,5. Aber vor dem Puste Test hatte ich auch noch einen Schluck genommen. Also nichtmal 5 Minuten davor. Seh ich das richtig,dass das dann gar nicht gezählt werden kann? Zum Bluttest ging es für mich nicht,bei ihm weis ich es nicht. Da ich keine Anzeige erstattet habe,wäre es für mich interessant zu wissen,sollte er mich wegen den Verletzungen anzeigen, wie das mit dem Alkoholwert ist und er so bei der Polizei vermerkt werden darf.
    Grüßle Björn

  13. Aguaumreal
    Am 16. Dezember 2019 um 18:13

    Hallo,
    Ab wann spricht man eigentlich von einer „amtlichen Feststellung“ und gilt diese auch für eine Atemmessung?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 15:46

      Hallo Auguaumreal,
      in der Regel ist von einer amtlichen Feststellung im Zuge einer Blutuntersuchung die Rede.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Frank
    Am 12. Dezember 2019 um 17:38

    Hallo,
    bei einer Alkoholkontrolle wurden mir 0,34 mg/l vorgeworfen, x2 also 0,68.
    Auf der Diensstelle musste ich nochmal in ein Gerät pusten dessen Wert dann gerichtsverwertend ist.
    Da wurde mir ein Wert von 0,37 mg/l gesagt, wieder x2 also 0,74 Promille.
    Ich konnte aber auf dem Display einen Wert von 0,037 erkennen.
    Dies ist jetzt 9 Wochen her und ich habe noch keinen Busgeldbescheit bekommen.
    Macht es Sinn bei Erhalt einen Anwalt zu konsultieren?

    Danke im Vorraus für ihre Antwort

  15. Aida
    Am 10. Dezember 2019 um 21:02

    Hallo,
    Ich bin E-Scooter gefahren und beim Atemalkohol 0.56 Promille hatte, dann habe ich Bluttest gemacht und einen Brief bekommen dass ich eigentlich 1.1 Promille habe, dazu steht 163a Abs. 1 Satz 2 StPO. Ich habe gelesen, welche Sanktionen drohen, wenn man alkoholisiert einen E-Scooter fahren, und es steht dass ab 0,5 Promille ist 500€ zu zahlen und ab 1.1 ist was anders. Ich bin also an Grenze. Könnten Sie mir bitte sagen, wo befinde ich mich, ob ich mit diese ab 0,5 rechnen kann oder ab 1.1. Vielen Dank!

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