Atemalkohol vs. Blutalkohol: Welche Messung ist beweiskräftiger?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das Problem mit der Ermittlung der Promille

Abweichung beim Alkoholtest: Atemluft und Blut können unterschiedliche Messwerte offenbaren.
Abweichung beim Alkoholtest: Atemluft und Blut können unterschiedliche Messwerte offenbaren.

Alkohol hat im Straßenverkehr nichts zu suchen. Und doch kommt es wegen Fahrern, die zu viel Promille aufweisen, immer wieder zu Verkehrsunfällen. Der Tatbestand „Trunkenheit im Verkehr“ führt zum Leidwesen vieler Kfz-Führer immer wieder zu gefährlichen Situationen.

Auffällige Fahrer werden in der Regel durch ihren Atemalkohol oder ihren Blutalkohol überführt. Ist der gemessene Wert zu hoch, kann sogar der Führerschein entzogen und die Teilnahme an einer MPU angeordnet werden.

Der vorliegende Ratgeber beschäftigt sich mit der Frage: Was geschieht, wenn bei der Messung von Atemalkohol und Blutalkohol eine merkbare Differenz entsteht? Hier werden Sie über die grundlegenden Unterschiede zwischen beiden Alkoholtests aufgeklärt und erfahren, wie es dazu kommen kann, dass der Atemalkohol höher bzw. niedriger als Blutalkohol ausfällt.

FAQ: Atemalkohol und Blutalkohol

Wie unterscheiden sich die Messungen von Atemalkohol und Blutalkohol?

Während der Atemalkohol mobil von Polizeibeamten gemessen wird („pusten/blasen“), kann der Blutalkohol nur im Labor ermittelt werden. Die entsprechende Blutprobe darf nur ein Arzt entnehmen.

Sind die entsprechenden Untersuchungen freiwillig oder muss ich diese Werte messen lassen?

Der Atemalkoholtest darf verweigert werden. Allerdings können die Polizeibeamten dann die Anordnung einer Blutprobe anordnen, wenn der Verdacht einer Verkehrsstraftat im Raum steht.

Welcher Wert ist vor Gericht anerkannt: Atemalkohol oder Blutalkohol?

Beide. Wenn die Polizisten mit neueren, geeichten Präzisionsmessgeräten den Atemalkohol messen, kann dieser Wert auch verwendet werden. Bei Verdacht einer Straftat ordnen sie dennoch eine Blutprobe als Beweismittel an.

Der grundlegende Unterschied zwischen Atemalkohol und Blutalkohol

Die Messung des Blutalkohols folgt einer langen Tradition und erfolgt unter strengen Richtlinien der forensischen Toxikologie. Aus diesem Grund besitzt eine ermittelte Blutalkoholkonzentration (BAK) vor Gericht stets eine hohe Beweiskraft.

Ein Blutalkoholtest kann von Beamten in der Regel nicht mobil durchgeführt werden. Die Verdächtigen müssen dafür aufs Revier gebracht werden, wo es schließlich zur Blutentnahme durch einen Arzt kommt. Unter Laborbedingungen kann dann die Auswertung der Probe erfolgen.

Die Feststellung von Atemalkohol besitzt gegenüber Blutalkohol den Vorteil, dass durch portable Geräte eine spontane Überprüfung stattfinden kann. Dabei wird der Alkohol im Körper in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) gemessen.

Für diese Messvariante hat der Gesetzgeber 1998 extra eine höchstzulässige Atemalkoholkonzentration festgelegt. Diese liegt bei 0,25 mg/l. Durch diesen eigens festgelegten Grenzwert muss keine Umrechnung von Atemalkohol in Blutalkohol erfolgen. Auf diese Weise sollen rechtliche Probleme vermieden werden, die sonst die Sanktionierung in einigen Fällen erschweren könnten.

Unsere Infografik zeigt Ihnen, wie ein mobiles Luft-Alkoholmessgerät funktioniert:

Infografik: So funktioniert ein mobiler Alkomat
Infografik: So funktioniert ein mobiler Alkomat

Rechtliche Vorschriften zum Messverfahren

Bei der Feststellung von Blutalkohol und Atemalkohol liegt der Unterschied nicht nur in den sich unterscheidenden Messverfahren. Auch in puncto Beweiskraft sind beide nicht immer gleichwertig: Die Blutalkoholkonzentration (BAK) gilt vor Gericht allgemein als stichfester als der Wert, der sich aus der Atemluft ergibt.

Mittlerweile sorgen verfeinerte Messmethoden aber dafür, dass auch Atemlufttests immer präziser werden und dadurch ihre Beweiskraft zunimmt.
Atemalkohol und Blutalkohol können sich in ihrer Beweiskraft unterscheiden.
Atemalkohol und Blutalkohol können sich in ihrer Beweiskraft unterscheiden.

Nichtsdestotrotz müssen Tests zu Atemalkohol gegenüber Blutalkohol einige Anforderungen erfüllen, damit Sie nicht direkt als ungültig angesehen werden. Die im Folgenden genannten Kriterien sind dabei besonders bedeutsam.

  • Die Zeit vor dem Atemtest: 10 Minuten vor dem eigentlichen „Pusten“ darf der jeweilige Fahrer keine anderen Substanzen zu sich nehmen. Er darf also nicht essen, trinken, rauchen oder Medikamente einnehmen.
  • Der Abstand zum Alkoholkonsum: Zwischen dem Test und der alkoholischen Genussmittel müssen mindestens 20 Minuten liegen. So wird sichergestellt, dass der Alkohol ins Blut gelangt ist.
  • Der doppelte Check: 5 Minuten nach der ersten Überprüfung muss eine weitere erfolgen. Dadurch wird die Messsicherheit erhöht. Beide Messwerte dürfen sich darüber hinaus nicht zu stark voneinander unterscheiden.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Blutalkoholwert höher als ein Atemalkoholwert ausfällt. Das liegt daran, dass die Konzentration von Alkohol in der Atemluft oft etwas niedriger ausfällt als es im Blut der Fall ist. Haben Sie in Bezug auf die Ermittlung von Atemalkohol oder Blutalkohol Zweifel, sollten Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

Keine Lust zu lesen – Alkohol- und Drogentest im Video erklärt

Video zum Alkohol- und Drogentest
Im Video: Wie läuft der Alkohol- und Drogentest ab? Und ist er Pflicht?

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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52 Kommentare

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  1. Johann F.
    Am 19. November 2019 um 21:12

    Hallo,

    ich kam in eine Polizeikontrolle nachdem ich auf einem E-Scooter angehalten wurde. Dabei hatte ich einen Atemalkohol von 1,36 Promille.
    Ich musste mit aufs Revier. Es dauerte circa 45 Minuten bis mir der Arzt Blut entnommen hat.

    Weitere Angaben: Alter 22, nicht mehr in der Probezeit, Student, Erstkontakt mit der Polizei

    Daher meine Fragen:
    1) Mit welchen Strafen kann ich rechnen?
    2) Kann ich in jedem Fall das Fahrverbot verschieben?
    3) Wie hoch kann die Geldstrafe als Student (kaum Einkommen) höchstens sein?

    Vielen Dank

  2. Mirko
    Am 10. August 2018 um 17:00

    allo. Ich wurde letzte Woche samsatg Abend mit Mopeld angehalten. Habe von ca 15uhr bis 22:30 Uhr 8bier0.5L getrunken zwischen durch was gegessen. Die Zeit zwischen trinkende und pusten betrugen ca 15min habe auch zwischendurch noch eine Zigarette geraucht. Beim pusten lag der Wert bei 1.63 musste danach zur Blutentnahme. Dort wurden auch Test gemacht Finger Nase und ein paar Schritte laufen. Habe mich nicht besoffen gefühlt. Bluttest steht noch aus. Kann es sein das durch den kurzen Abstand von trinkende und pusten der atemalkohol so hoch sein kann? Und wird mich eine mpu erwarten auch wenn die Blutprobe unter 1.6 ist? War es erste mal und natürlich auch es letzte mal das ich sowas gemacht habe

  3. Rudi
    Am 10. August 2018 um 16:55

    Hallo. Ich wurde letzte Woche samsatg Abend mit meinen Mopeld angehalten. Habe von ca 15uhr bis 22:30 Uhr 8bier0.5L getrunken zwischen durch was gegessen. Die Zeit zwischen trinkende und pusten betrugen ca 15min habe auch zwischendurch noch eine Zigarette geraucht. Beim pusten lag der Wert bei 1.63 musste danach zur Blutentnahme. Dort wurden auch Test gemacht Finger Nase und ein paar Schritte laufen. Habe mich nicht besoffen gefühlt. Bluttest steht noch aus. Kann es sein das durch den kurzen Abstand von trinkende und pusten der atemalkohol so hoch sein kann? Und wird mich eine mpu erwarten auch wenn die Blutprobe unter 1.6 ist? War es erste mal und natürlich auch es letzte mal das ich sowas gemacht habe

  4. Martin
    Am 19. Juni 2018 um 21:35

    Hallo letztens hat mich Polizei angehalten bei pusten kam es eine wert von 1.1 Promille es ist mir erstestmal passiert halbe std später mussten die Beamten Blut abnehmen mit was kann ich den rechnen kann seit tagen nicht mehr schlafen

  5. Lisa
    Am 4. Juni 2018 um 10:30

    Hallo zusammen,
    ich wurde gestern Positiv auf Alkohol getestet. Hatte vorher noch nie was gehabt
    bin 30 Jahre und lange aus der Probezeit raus.

    Der Wert betrug 0,44 mg/l der Polizist meinte das sind 0,88 Promille.
    Stimmt das so? Blut wurde nicht abgenommen.

    Das bedeutet Laut der Tabelle:
    Erstverstoß 2 Punkte, 500Euro, 1 Monat Fahrverbot.

    Der Polizist meinte aber das sich die Gesätze seit März 2018 geändert haben und eine MPU dazu kommt! stimmt das so mit der MPU.
    Mach mir die ganze Zeit richtige sorgen was auf mich zukommt.

    MfG an das Team
    Lisa

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 14:04

      Hallo Lisa,

      eine MPU kommt unseres Wissens nach erst in Frage, wenn min. 1,1 Promille nachgewiesen wurden. Bitte warten Sie den Bescheid ab und wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. S.L.
    Am 30. Mai 2018 um 12:01

    Ich wurde auf dem Weg von der Arbeit nach Hause von einem Autofahrer der mich im Verkehr durch sehr dichtes Auffahren bedrängt hat bei der Polizei gemeldet das ich Schlangenlienen gefahren habe. Ich hatte auf der Arbeit 2 Sekt (Piccolo) und einige Weinbrandbohnen, dazu kommt fast den ganzen Tag nichts gegessen. Zu Hause kam nach einiger Zeit ein Polizeiauto. Im Atemtest waren es ca 0,9 Promille. Ich kann mir den hohen Wert nicht erklären. Bluttestergebnis steht noch aus. Führerschein wurde direkt einbehalten. Gestern habe ich Post zur Anhörung in einem Monat erhalten. Heißt es das ich den Führerschein auch nicht vorläufig wieder bekomme?

    Velen Dank im Voraus

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 21. Juni 2018 um 16:32

      Hallo S.L.,

      bitte erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, inwieweit eine vorläufige Wiedererlangung möglich ist. In der Regel wird diese aber nicht erteilt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Heiko
    Am 22. Mai 2018 um 21:06

    Hallo
    Ich bin jetzt 22 jahre und habe seit ich 16 bin den mopedschein (bis 125ccm). Jetzt möchte ich den Autoschein machen
    und war auf der Fahrerlaubnisbehörde um diesen zu beantragen. Da sagte man mir ,das ein Ermittlungsverfahren wegen „Trunkenheit am Steuer“ aus dem Jahr 2017 im Mai bekannt ist. Ich war zwar letztes Jahr im Mai zur Blutprobe von der Polizei gebracht worden, ich habe aber seitdem nie wieder was davon gehört oder bin benachrichtigt worden. Jetzt bekomme ich erst mal keine Zulassung zur Autofahrerlaubnis,weil das Verfahren läuft von dem ich gar nichts weiß. Das war alles vor einem Jahr,wie kann das sein?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 9:37

      Hallo Heiko,

      in solchen Fällen sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden und die Details Ihres Verfahrens erfragen. Wir können hierzu aus der Ferne keine Einschätzung geben. Eine MPU – sofern dies im Raum steht – wird zudem von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Sabine
    Am 25. April 2018 um 9:07

    Hallo
    Was ist wenn nur ein Atemalkoholtest gemacht wurde. Kann man sich dann auf einen Fehler bei der Durchführung berufen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 9:36

      Hallo Sabine,

      grundsätzlich ist ein Atemalkoholtest ausreichend für die Beweisführung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden. Wenn Sie Einspruch einlegen wollen, wenden Sie sich für eine Beratung bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Ben
    Am 6. März 2018 um 14:26

    Hallo Bußgeldkatalog-Team,

    ich wurde letzte Woche von der Polizei angehalten
    da ich meine rote Ampel beim Abbiegen überfahren habe, diese wurde gerade rot also ich gehe von unter einer Sekunde aus. Blöderweise hatte ich Bier getrunken und habe 0,52 Promille Atemalkohol gehabt. Ich musste mit auf die Wache zur Blutentnahme. Ich bin in dieser Hinsicht noch nie aufgefallen und punktefrei. Mit was muss ich rechnen ? Vielen Dank

    MfG

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 10:10

      Hallo Ben,

      grundsätzlich können wir genaue Sanktionen nicht pauschal vorhersehen – dies ist von den fallindividuellen Umständen und der bearbeitenden Behörde abhängig. Inwiefern Ihre beiden Delikte bewertet werden, können wir ebenso wenig einschätzen. Da Sie über den erlaubten 0,5 Promille lagen, ist es nicht auszuschließen, dass Ihnen dies in Kombination mit dem Rotlichtverstoß als Gefährdung des Verkehrs ausgelegt wird. Generell müssen Sie sich auf ein Bußgeld, Punkte und evt. auch ein Fahrverbot einstellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Ben
    Am 5. März 2018 um 14:41

    Hallo Bußgeldkatalog-Team

    Letzte Woche Donnerstag bin ich nach vier Bier über den Abend verteilt angehalten worden weil ich ganz knapp über eine rot werdende Ampel gefahren bin beim Abbiegen..
    Habe dann gepustet und es wurden 0,52 Promille Atemalkohol gemessen. Musste mit zur Wache Blut abnehmen lassen. Den Führerschein musste ich sofort abgeben. Das ist das erste Mal das ich überhaupt wegen sowas angehalten werde, bin punktefrei. Mit was muss ich nun rechnen? Kann ich das anfechten falls die Polizei die rote Ampel als Alsfallerscheinung durch Alkoholeinfluss sieht? Denn das war es aus meiner Sicht definitiv nicht. ( Eher , das schaff ich noch.. )
    Vielen Dank .

    Gruß

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 15:57

      Hallo Ben,

      die Sanktionen bei einem Alkoholverstoß können Sie hier nachlesen: https://staging.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/
      Ob sich ein Einspruch lohnt, können Sie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen, der Sie dahingehend beraten kann. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Rudi G.
    Am 15. Februar 2018 um 20:29

    Hallo hab meine Fahrerlaubnis verloren und ich hätte eine Frage da steht ich zitiere „die am 24.09.2018 gegen 5:36 Uhr entnommene Blutprobe ergab zurückgerechnet auf die Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von 1,13 und zur entnahmezeit von 1,08 Promille im Mittelwert“
    Und meine Frage wäre welcher Wert ist relevant? Ich mein beim blutnehmen hat ich ein Wert von 1,08 normalerweise zählt ja nur das vor Gericht und wenn das so wäre dann wäre das ja noch keine Straftat so gesehen aber ich bin mir auch nicht sicher.
    Und falls schon bemerkt das Datum stimmt so mit 2018 so steht das drin aber gemeint ist natürlich letztes Jahr hilft mir das vielleicht?
    Vielen dank schon mal.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. März 2018 um 15:50

      Hallo Rudi,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Um rechtliche Auskunft zu konkreten Fragen in Ihrem Einzelfall zu erhalten, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Lucas
    Am 14. Februar 2018 um 3:40

    Hallo, ich wurde um 4 Uhr morgens angehalten und musste pusten Ergebniss 1.55% Promille . Daraufhin wurde ich mit zur Dienstelle genommen wo mir ca um halb 5 dann Blut abgenommen wurde 1.72% Promille.
    Um 6 Uhr wurde ich wieder zurück gebracht und habe nochmal gepustet weil ich freiwillig wissen wollte wieviel ich wohl noch habe und dabei kam 1.20% Promille raus. Kann das alles so stimmen mit dem Blutergebniss? Wieso ist die Promille beim pusten erst 1.55% beim Blutergebniss dann 1.72% und eine halbe Stunde später bei pusten nur noch 1.20%?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. März 2018 um 16:38

      Hallo Lucas,

      die Ergebnisse können aufgrund der unterschiedlichen Messmethoden abweichen. Beim „Pusten“ wird nur der Atemalkoholwert gemessen, während bei der Blutanalyse der Alkoholgehalt im Blut erhoben wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Brown
    Am 9. Februar 2018 um 22:29

    Hallo mein mann ist gestern nach dem Fasching morgens gegen 10 in eine Kontrolle geraten er hatte ca 5 Bier von 21-4 Uhr morgens getrunken und beim blasen 0,8 die beaten nahmen ihn mit zu blutkontrolle und die meinte es sei mindestens das doppelte beim Blut mit was für einer Strafe muss er rechnen?LG

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2018 um 12:39

      Hallo Brown,

      ohne den genauen Blutalkoholwert ist eine Prognose der Strafe nicht möglich. Eine MPU-Anordnung erfolgt gewöhnlich ab 1,1 Promille.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  14. Matthias B.
    Am 6. Januar 2018 um 14:42

    Ich wurde gestern mit Alkohol am Steuer erwischt
    Beim pusten hatte ich 1,38.
    Was kommt auf mich jetzt zu.?

    • I.G.
      Am 14. März 2022 um 16:07

      Ich wurde am Wochenende mit dem Fahrrad kontrolliert und sollte pusten. Der Wert wurde nicht genannt lediglich das ich besser das Fahrrad schiebe. Es wurde auch nur ein Wert gemessen. Gibt es da Erfahrungen was kommen könnte?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 10. Januar 2018 um 18:15

      Hallo Matthias B.,

      Sie müssen mit 3 Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug und einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  15. Alois L.
    Am 18. Dezember 2017 um 3:51

    Die Atemalkoholmessungen sind völliger Schrott. Sie weisen in vielen Fällen, so wie bei mir, einen weit überhöhten Alkoholgehalt auf, insbesondere wenn man nach Alkoholgenuss sofort kontrolliert wird. Dass man vor dem „Blasen“ nichts essen darf, dient allein dem Zweck, einen hohen Alkoholgehalt nachzuweisen. Bei mir hat man einmal einen Atemalkoholgehalt von 2 Promille festgestellt, weil ich unmittelbar vorher einen einzigen Schnaps getrunken hatte. Da ich auch für den Polizisten offensichtlich nicht angetrunken war, erlaubte man mir, einen Bissen zu essen (Gegen die Vorschrift)-
    Die darauf folgende Messung ergab dann 0,2 Promille(i.W.: null.komma zwei !!) ! Dass man vor der Atemalkoholmessung nichts essen darf, zeigt schon, dass die Polizei es darauf anlegt, einen möglichst hohen Alkoholwert nachzuweisen. Warum sonst sollte es dieses Essenverbot vor der Messung geben ? Kann das mal jemand hier erklären ?
    Auch die in die Medien oft kursierenden Meldungen von Alkoholsündern mit 4 und noch mehr Promille, mit denen man ja, würden sie stimmen, schon längst tot wäre, sind ein Beweis, dass die Atemalkoholmessungen völlig falsch sind.

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