Richtiges Verhalten nach einem Auffahrunfall
Letzte Aktualisierung am: 22. Oktober 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Was tun bei einem Auffahrunfall?

Auffahrunfälle sind keine Seltenheit auf Deutschlands Straßen. Denn für einen Auffahrunfall genügt ein kurzer Moment Unachtsamkeit. Ein Blick auf das auffällige Werbeplakat und schon werden die plötzlich aufleuchtenden Bremslichter des Vorausfahrenden übersehen.
Es knallt, das Blech der Fahrzeuge verformt sich quietschend und der Schreck fährt tief in die Glieder. Nun ist guter Rat teuer. In der ersten Verwirrung kann es eine echte Herausforderung sein, die Gedanken zu ordnen und die korrekten Schritte einzuleiten.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Auffahrunfall
Bewahren Sie zunächst einmal Ruhe. Das richtige Vorgehen nach einem Verkehrsunfall können Sie unserer Checkliste entnehmen.
Bei einem Personenschaden ist die Polizei immer zu alarmieren, bei einem größeren Sachschaden ist dies ebenfalls ratsam. Bei kleineren Unfällen mit Bagatellschaden muss die Polizei nicht zwangsläufig hinzugezogen werden.
Nein, dass lässt sich so pauschal nicht sagen. Bremst der Vordermann abrupt und ohne triftigen Grund, so kann ihm zumindest eine Teilschuld angelastet werden.
Weiterführende Ratgeber zu Unfallhergang & einzelnen Unfallarten
Im Video: Was zu Auffahrunfällen führen kann
Die ersten Schritte nach dem Auffahrunfall
Wie bei jeder Art von Unfall fällt es zwar auch nach einem Auffahrunfall schwer, die erste Regel lautet aber dennoch: Ruhe bewahren! Außerdem sollten Sie es vermeiden, mit dem Unfallgegner in einen Streit zu geraten. Denn bei einem Unfall es gibt einiges zu erledigen.
Checkliste Auffahrunfall:
- den Warnblinker anstellen, Warnweste überziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern (Abstand 100 bis 400 Meter, je nach Geschwindigkeit des Verkehrs; Bergkuppen und Kurven beachten)
- eventuelle Personenschäden feststellen, gegebenenfalls die Notruf absetzen, Erste Hilfe leisten und die Polizei rufen
- Daten wie die Adresse und Informationen zur Versicherung austauschen, gegebenenfalls durch Fotos den Unfall sowie die Schäden am Fahrzeug dokumentieren
- wenn mit dem Auto ein Auffahrunfall im Ausland geschehen ist, den Europäischen Unfallbericht ausfüllen

Hier finden Sie die Checkliste zum kostenlosen Download
Gerne können Sie diese Checkliste zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:
- Kostenloser Download
- Muster als PDF-Dokument
- Ausdrucken & Mitnehmen
- Panik am Unfallort vermeiden!
Muss bei einem Auffahrunfall die Polizei gerufen werden?
Bei einem Auffahrunfall mit Personenschaden ist es zwingend erforderlich, die Polizei zu alarmieren. Liegt kein Personenschaden vor, kann darauf verzichtet werden. Automobilclubs wie der Auto Club Europa raten dennoch dazu, die Beamten zu verständigen, damit der Schaden von offizieller Stelle dokumentiert wird und so eventuelle spätere Unstimmigkeiten etwa mit der Versicherung oder den anderen Beteiligten ausgeschlossen werden können. Auch wenn in den Auffahrunfall ein Fahrzeug verwickelt ist, das in einem anderen Land zugelassen ist, sollte die Polizei herangezogen werden.
Wird auf die Anwesenheit der Beamten verzichtet, um ein drohendes Bußgeld für den Auffahrunfall zu vermeiden, sollte ebenfalls der bereits erwähnte Europäische Unfallbericht ausgefüllt werden. Von Handgeldern oder der Unterzeichnung eines Schuldanerkenntnisses ist grundsätzlich abzusehen.
Unfall verursacht: Diese Bußgelder sind möglich
„Wer auffährt hat Schuld“ – stimmt das?

Die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall ist oftmals nicht leicht zu klären. So kann sich dies beispielsweise bei Kettenunfällen schwierig gestalten. Die Ansicht, dass der auffahrende Autofahrer stets die volle Schuld am Auffahrunfall trägt, ist ebenso weit verbreitet wie falsch. In besonderen Fällen wie bei Fahrlässigkeit oder Verstößen gegen die Verkehrsregeln kann der vorausfahrende Autofahrer eine Teilschuld tragen. Beispielsweise dann, wenn er eine Vollbremsung unternimmt, weil Kleintiere über die Straße laufen, die er nicht überfahren möchte.
Geschieht an der Ampel ein „Auffahrunfall infolge Bremsens ohne zwingenden Grund und Unaufmerksamkeit“ (Auszug eines Urteils des KG Berlin-Brandenburg; AZ 12 U 70/05) kann der Vorausfahrende ebenfalls eine Teilschuld tragen. Die Schuld bei einem Auffahrunfall trägt also nicht grundsätzlich der Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs.
Einem Auffahrunfall vorbeugen
Natürlich ist es immer besser, wenn es nicht zu einem Auffahrunfall kommt. Jeder Verkehrsteilnehmer kann dazu beitragen, das Risiko eines Auffahrunfalls zu reduzieren. So ist stets der Sicherheitsabstand einzuhalten. Auf diese Weise können Betroffene auch dann noch rechtzeitig zum Stehen kommen, wenn der Vordermann plötzlich bremst. Nicht umsonst gilt die Faustregel: „Abstand gleich halber Tacho.“
Insbesondere auf der Autobahn bedeutet das auch, dass Sie bei Spurwechsel nicht einfach in den Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen einscheren dürfen. Zudem gilt stets: Vorausschauend fahren bzw. im Falle von Bremsmanövern sollten Sie auch den Abstand zum Hintermann berücksichtigen, damit dieser keine unerwarteten Vollbremsungen unternehmen muss, die den nachfolgenden Verkehr in Gefahr bringen.




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Hallo,
ich stand mit meinem Auto auf dem Seiten Parkplatz. Ich hab mein Blinker links gestellt geschaut ob es frei ist und bin los gefahren dann hat es schon geknallt. Meine Frage ist nun was passiert jetzt ich bin noch in der Probe. Ich habe von der Polizei eine Vorladung bekommen fahrlässige Körperverletzung. Die Fahrerin wollte keine Anzeige machen der Polizist vor Ort meinte aber das sie trotzdem dieses Verfahren eingehen müssen. Bin um die 2-3kmh gefahren war noch nicht mal ganz auf der Straße.
Hallo,
mein Name ist Matthias. Ich habe eine Frage an euch da ich ein Unfall hatte und im Netz nix gefunden habe was meinem Unfall gleich kommt. Hoffe mir kann jemand sagen mit was ich rechnen muss.
Unfallhergang:
Ich wahr auf der geradeaus fahrenden Spur und habe bemerkt das ich in der falschen Spur bin. Ich wollte eigentlich nach rechts abbiegen. Ich habe den versuch unternommen durch Blinken und beobachtung durch den rückwertigen Verkehr die Spur weckseln. Leider hatte ich nicht die möglichkeit die Spur zu weckseln da mich keiner reingelassen hat. Dann habe ich mich entschieden weiter geradeaus zufahren. Dabei habe ich leider zu spät gemerkt das die Ampel der gerade ausfahrende Spur schon uber meinem Dach war und damit nicht mehr gesehen habe. In dem Augenblick habe ich gesehen das ein Fahrzeug vor mir war. Durch eine sofortige Notbremsung habe ich versucht den Unfall zu vermeiden. Leider ist es zu einem zusammen stoß gekommen wo ich ihm in die Seite rein gefahren bin. Hoffe ihr könnt euch rein versetzen und mir Helfen. Ich danke euch im Voraus für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Ich hatte auf der Unfallspur angehalten, zur gleichen Zeit wurde ich von einem anderen Fahrzeug getroffen, nachdem es mir eine Körperverletzung an meinen 3 Frakturen verursacht hatte. Es war über 100km
Hallo, mein Freund stand neulich auf der Autobahn im Stau. Tempo ca. 15km/h. Er wollte auf die rechte Spur wechseln, blinkte und fuhr in die Lücke zwischen zwei Autos. Der andere fuhr weiter und toschierte hinten sein Auto. Vorort gab er seine Schuld zu. Er bekam ein Schreiben von der Versicherung, dass der andere jetzt ihm die Schuld gibt.
Geht das überhaupt?
Hallo,
ich hatte vor einer Woche einen Auffahrunfall. Ich stand hinter einem schwarzen BMW an einer roten Ampel und konnte die Ampel durch die größe des Autos nicht sehen. Der BMW vor mir fuhr an, merkte aber nachdem er auf ca 15 kmh beschleunigt hatte, dass die Ampel noch rot war als er losfuhr. Ich fuhr aus reflex auch los und konnte nach seiner Vollbremsung den Auffahrunfall nicht mehr verhindern.
Gibt es hier eine Teilschuld des vorrausfahrenden?
Ich war etwas zu schnell deswegen hab ich bei roter ampel eine vollbremsung gemacht bin leicht mkt vorderreifen über die haltelinie gefahren der hinter man hat auch stark gebremst aber kein unfall mit welchen konsequenzen muss ich rechnen danke imm vorraus
Hallo zusammen,
hatte am Montag einen Unfall mit dem Motorrad. Situation: Steh an einer Kreuzung mit Linksabbiegerspur. Es gibt 2 Ampelphasen. Eine für die Linksabbieger und eine für den geradeaus Verkehr inkl. Rechtsabbieger.
Aus entgegengesetzter Richtung ist die Ampelphase gleich geschaltet. An dieser Ampel steht nur ein Fahrzeug was links abbiegen will und blinkt. Kein Fahrzeug für den Geradeaus Verkehr, kein Fahrzeug das rechts abbiegen will.
Vor mir 2 Autos!
Ampel schaltet auf grün und wir fahren los. Auf der Mitte der Kreuzung bremst das vor mir fahrende Fahrzeug abrupt ab (Vollbremsung). Geschätzte Geschwindigkeit 25 – 30 Km/h. Fahrerin dachte, dass das entgegen kommende links abbiegende Fahrzeug sie „streift oder so ähnlich“.
Motorradfahrer wissen: In der Kurve bremsen, geht gar nicht.
Habe gebremst und bin auf die linke Seite gefallen und gegen das Fahrzeug gerutscht.
Kratzer am Fahrzeug der Fahrerin. Sach- und Personenschaden bei mir.
Ich denke mal das das kein klassischer Auffahrunfall war oder lieg ich da falsch Wie ist da Eure Meinung? Tipps?
Danke im Voraus
Uwe
Hallo liebe Redaktion,
ich bin heute auf dem Beschleunigungsstreifen auf der Autobahn meinem Vordermann aufgefahren, der nachfolgende Verkehrsteilnehmer ist mir daraufhin aufgefahren. Grund war, dass sich der vorausfahrende Wagen ohne ersichtlichen Grund abrupt verlangsamt hat, laut Fahrer ging der Motor einfach aus. Der Fahrer hinter mir konnte dies ebenso bezeugen.
Da wir mitten im Berufsverkehr waren haben wir unsere Daten ausgetauscht und sind weitergefahren, dann funktionierte der Wagen des Vordermanns plötzlich auch wieder.
Ist ihm hier wenigstens eine Teilschuld zuzuweisen? Womit muss ich nun rechnen?
Vielen Dank vorab & liebe Grüße
Tarik
Hallo,
ich bin mit geringer Geschwindikgeit einem anderen Auto aufgefahren. Die Polizei wurde verständigt, aber verzichtete darauf, hinzuzukommen, da es keinen Personenschaden gab. Das andere Auto war ein Firmenwagen. Die Unfallgegnerin rief ihre Firma an und sagte mir, dass sie der Sache wohl auch nicht nachgehen, da auch nicht wirklich viel Schaden entstanden ist. Meine Daten habe ich trotzdem hinterlassen. Meine Frage ist, ob ich jetzt trotzdem meine Versicherung informieren muss, obwohl vermutlich nicht mit einer Meldung des Unfallgegners zu rechnen ist?
Ich bin ganz leicht aufgefahren bei einem Auto in Stau und der unfallgegner behauptet Körperverletzung (Schwindel ,Nacken ) und ließ sich von Krankenwagen abholen ich bin in der Probezeit muss ich mit Entzug oder Verlängerung der Probezeit rechnen ?
Hallo Hassan,
ob sich Folgen hinsichtlich der Probezeit ergeben, hängt davon ab, ob der Verstoß, der zum Unfall geführt hat, ein A-Verstoß ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
hallo ich hatte heute einen Auffahrunfall.ich bin in einer Ortschaft mit noch nicht mal 50km/h gefahren .Wollte links abbiegen hab auch geblickt war noch auf gerader Strecke, auf einmal gab es einen lauten Knall und einen heftigen Ruck.Der Hintermann ist auf gefahren linke Seite beschädigt und bei Ihn ist die ganze rechte Seite vorne kaputt.Er behautete bei der Polizei ich hätte
plötzlich gebremst und wollte sich nicht mehr äussern .Er hat gesagt ,das ich Schuld bin und will einen Rechtsanwalt(Verwandschaft)zufügen..Wie soll ich mich Verhalten Durch die Schäden an den Autos bin ich der Meinung war ihn zu langsam und er wollte überholen .Wer bezaht den Schaden und den Rechtsanwalt für mich????
Hallo Dagmar,
wessen Versicherung für die Schäden aufkommt, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Müssen Sie einen Anwalt hinzuziehen, weil die Schuldfrage noch ungeklärt ist, müssen Sie die Kosten in der Regel zunächst selbst tragen, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich bin mit meinen moped (45kmh) gegen ein auto gefahren, das ohne zur blinken, stark gebremmst hatt und mitten auf der straße stehen geblieben ist, weil sie 2 Freundinnen am Straßenrand gesehen hat. Ich habe einen Sozius mitgehabt und die Fahrbahn war nass, so konnte ich mein Fahrzeug nicht mehr Bremsen.
Der Vordermann meines Vordermanns musste (im dichten Berliner Stadtverkehr) voll bremsen, weil der gestrige Strum einen Tannenbaum auf die Fahrbahn geweht hatte. Mein Vordermann erwischte seinen Vordermann nicht. Ich jedoch fuhr meinem Vordermann hinten auf. Die Polizei stellte weder ein Bussgeld noch eine Ordnungswidrigkeit fest, meinte jedoch, dass der Auffahrende grundsätzlich schuld sei. Stimmt das in diesem Fall oder kann man das auch als Teilschuld werten? Laut Tachoregel hätte ich ca. 15 m Abstand halten müssen (bin knapp 30 kmh gefahren), was im Stadtverkehr völlig unrealsitisch ist. Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Hallo Peter,
wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten, weshalb wir Ihnen leider keine Einschätzung liefern können. Ein Anwalt kann Sie diesbezüglich beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo meine Tochter hatte gestern einen Auffahrunfall und zwar an einer Ampel. Die Ampel war fur die Autofahrer grun fur Fußgänger rot .Aber eine Dame wollte schnell uber die Straße wo der vordere Fahrer eine voll Bremsung machte und meine Tochter auf den vorderen .Der Schaden ist gott sei Dank nicht groß. Aber wenn trifft die Schuld was sollen wir machen.Danke
Hallo Zeynep,
wurde die Polizei hinzugerufen, ist dem Unfallbericht zu entnehmen, wen die Schuld trifft.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich fuhr auf eine rote Ampel zu. Ich bemerkte jedoch danach, dass ich auf der falschen Spur bin und habe den Rückwärtsgang eingelegt, um auf die rechte Spur zu wechseln. Bevor ich sehen konnte, dass hinter mir ein Auto stand, habe ich das Auto von der Fahrerin hinter mir schon angefahren. Wieviel Bußgeld und Punkte steht mir zu? Denn ich habe per Post 120€ Bußgeld und 1 Punkt bekommen.
Hallo Yonca,
das kann generell nicht pauschalisiert werden, da die Bewertung des Unfalls stets Sache der bearbeitenden Behörde ist. Sie wurden wahrscheinlich sowohl für das Rückwärtsfahren als auch das Auffahren sanktioniert. Wenn Sie Fragen bzgl. Ihres Strafmaßes haben, können Sie sich auch an die ausstellende Behörde wenden.
Das Team von bussgeldkatalog.org