Trägt immer der Auffahrende die Schuld am Auffahrunfall?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ist die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall immer eindeutig?

Die häufigste Frage beim Auffahrunfall: Wer ist schuld?
Die häufigste Frage beim Auffahrunfall: Wer ist schuld?

Das Verkehrsrecht ist komplex, umfangreich und lässt viele spezifische und besondere Fälle zu. Einfache Weisheiten, wie „Wer auffährt, hat immer Schuld“, können aus diesem Grund maximal als grobe Orientierung dienen – keinesfalls aber als allgemeingültige Lösung.

In der Tat verteilt sich bei einem Auffahrunfall die Schuld keineswegs immer gemäß diesem Satz. Der Vordermann kann genauso verantwortlich für den Zusammenstoß sein wie der Auffahrende.

Dieser Artikel beleuchtet die Schuldfrage beim Auffahrunfall ausgiebig. Verschiedene Szenarien, welche zu diesem Unfalltypus führen und deren Schadensregulierung werden vorgestellt. Zudem finden Sie zur Orientierung einige Urteile zum Thema.

FAQ: Zur Schuldfrage beim Auffahrunfall

Auf welchen Verkehrsverstößen beruht ein Auffahrunfall normalerweise?

Sehr häufig hat der Auffahrende keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden eingehalten und kam daher nicht rechtzeitig zum Stehen.

Also stimmt es, dass immer derjenige die Schuld trägt, der auffährt?

Aufgrund von Erfahrungswerten gilt bei einem Rechtsstreit die Vermutung, dass der Auffahrende nicht genügend Abstand eingehalten oder aufgrund einer Unaufmerksamkeit zu spät gebremst hat (Anscheinsbeweis). Streiten sich die Unfallbeteiligten über die Schuldfrage, muss der Auffahrende diese Vermutung durch Beweise widerlegen.

Welche Tatsachen würden diesen Anscheinsbeweis entkräften?

Bremst der Vordermann ohne Grund, begeht er damit selbst einen Verkehrsverstoß (§ 4 I 2 StVO) und trägt damit zumindest eine Teilschuld. Auch ein Rückwärtsrollen oder -fahren des Vordermanns kann diesen Anscheinsbeweis widerlegen.

Welche Verkehrsregeln werden beim Auffahrunfall missachtet?

Der Satz „Wer auffährt, hat Schuld“ basiert auf dem sogenannten Anscheinsbeweis: Eine auf Erfahrungswerte basierende Beweisführung. Gemäß § 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt:

(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

Auf diesem Grundsatz stützt sich der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall: Kam es zur Kollision, lag Seitens des Auffahrenden offenbar eine Pflichtverletzung vor. Doch ganz so einfach ist auch bei einem Auffahrunfall die Schuldfrage nicht geklärt.

Trotz Anscheinsbeweis kann die Polizei bei einem Auffahrunfall keine Schuld pauschal zuweisen: Sie muss den Unfallort sorgfältig evaluieren und eventuelle Zeugenaussagen aufnehmen.

Auffahrunfall im fließenden Verkehr: Wer hat Schuld?

Auffahrunfall: Wer hat Schuld? Nicht immer der Auffahrende!
Auffahrunfall: Wer hat Schuld? Nicht immer der Auffahrende!

Hat der Auffahrende zu wenig Abstand zum Vordermann eingehalten oder fuhr er zu schnell, ist die Schuldfrage meist einfach geklärt: Dies sind die klassischen Fälle, die Schuld liegt hier beim Hintermann.

Doch was, wenn der Vorausfahrende plötzlich und unerwartet bremst? An dieser Stelle kommt es darauf an, ob dafür ein Grund vorliegt.

Läuft beispielsweise ein Kind oder ein großes Tier über die Straße, ist die Bremsung gerechtfertigt und die Schuld an dem Unfall liegt beim Auffahrenden. Der vordere Fahrer verhinderte durch das Bremsmanöver nämlich ein größeres Übel.

Bremst der Vordermann allerdings ohne Grund, verstößt er gegen § 4 der StVO. Der Paragraph hält nämlich weiterhin fest:

(1) […] Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte beispielsweise am 2. März 2006 in einem Urteil, dass plötzliches und grundloses Bremsen zur Teilschuld an dem Auffahrunfall führt.

Ein „zwingender Grund“ liegt dann vor, wenn durch die Bremsung eine Gefahr für Leib und Leben des Fahrers oder ein hoher Schaden vermieden wird.

Übrigens: Bremsen Sie stark ab, um ein Bußgeld aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu vermeiden, liegt kein „zwingender Grund“ vor. Ein Bußgeld kann in diesem Zusammenhang nicht als hoher Schaden definiert werden. Ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm (OLGR 1993, 19) bestätigt dies.

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Auf ein stehendes Auto aufgefahren: Wie sieht es mit der Schuldfrage aus?

Kollidiert jemand mit einem stehenden Auto und verursacht einen Auffahrunfall, ist er doch sicherlich schuld? Immerhin bewegte sich das Fahrzeug des Unfallgegners nicht einmal. Doch selbst in dieser Situation greift die Regel „Wer auffährt, hat Schuld“ nicht immer.

Wurde das Auto beispielsweise ohne ausreichende Beleuchtung oder Sicherung auf der Straße abgestellt, kann auch der Halter des entsprechenden Fahrzeuges teilweise haften.

Es wird deutlich: Die Frage „Wer hat an einem Auffahrunfall Schuld“ ist nicht pauschal zu beantworten. Da diese Form des Unfalls besonders bei Versicherungsbetrügern beliebt ist, welche die Kollision mit Absicht provozieren, lohnt sich die Hinzuziehung eines Anwalts in vielen Fällen.

Im Video: Was zu Auffahrunfällen führen kann

Dieses Video behandelt eine bekannte Fahrschulfrage: Was kann zu Auffahrunfällen führen?
Dieses Video behandelt eine bekannte Fahrschulfrage: Was kann zu Auffahrunfällen führen?

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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58 Kommentare

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  1. Sarah
    Am 23. April 2023 um 0:54

    Hallo,
    Wir sind über die Ampel normal gefahren. Ich habe bisschen gas gegeben. Der andere hat plötzlich gehalten weil er nach links wollte bzw wenden wolle( darf er eigentlich nicht, weil da ja eine durchgezogene Linie ist) so habe ich halten müssen bzw es war sehr unerwartet. Ich habe es leider berührt das Auto. Bin ich schuld?

  2. Herbert
    Am 8. April 2023 um 12:03

    Hallo liebe Leute!

    Hier ist ja immer vom starkem Bremsen (also Gefahrenbremsung) die rede. Wie sieht es aber aus, wenn ein kleineres Tier wie ein Fuchs oder eine Taube auf der Straße steht und ich dann normal abbremse. Ist das dann ok und wer würde schuld bekommen, wenn mir deshalb jemand auffährt?

    Danke und Leibe Grüße

  3. J. Sippel
    Am 18. Dezember 2022 um 8:16

    Ich bin ca. 5Uhr morgens auf ein unbeleuchtetes, nicht abgesichertes, anscheinend defektes Fahrzeug aufgefahren. Das Fahrzeug stand ca. 100m vom Ortsschild entfernt außerorts halb auf der Fahrbahn. Ich habe das kommende Hindernis nicht sehen können in der Schnelle. Es entstand Schaden an meinen Fahrzeug und auch am abgestellten. Habe daraufhin die Polizei geholt und die haben festgestellt daß es sich um ein Leasingfahrzeug aus Polen handelt. Der Halter des Fahrzeugs konnte noch nicht ermittelt werden. Die Polizei hatt mir die Daten der Leasing Firma und das Aktenzeichen gegeben. Das Warndreieck das der Halter aufgestellt hatte lag nur 2m hinter dem Fahrzeug umgefallen auf der Straße. Aus meiner Fahrtrichtung war gar nichts abgesichert. Leicht eingeschneit war es auch noch. Die Straße ist nicht breit genug, daß zwei Fahrzeuge aneinander vorbeikommen ohne vorher auszuweichen.
    Ich habe nun mitbekommen daß das Fahrzeug am Tag vor meiner Kollision auch schon dort stand und am Tag des Unfalls auch noch bis Abends bis es dann auch abgeschleppt wurde. Meiner Versicherung habe ich sofort alles durchgegeben und mein Fahrzeug wurde schon zur Werkstatt abgeschleppt zur Begutachtung und Reparatur. Nun meine Fragen.
    Muss ich mich nun selbst bei der Leasing Firma zur Klärung melden oder wie läuft das ab?
    Wer haftet für den Unfall? Was passiert mit dem Halter wenn er denn ausfindig gemacht werden kann?

    Liebe Grüße

  4. Leon S.
    Am 16. Mai 2022 um 12:07

    Guten Tag meine sehr geehrten Damen und Herren,
    Ich hätte eine Frage für Sie.
    Unzwar wurde meiner Freundin und mir vor kurzen an einer Ampel leicht aufgefahren.
    Wir waren uns unsicher , haben aber einen entsetzten Blick von der Fahrerin hinter uns gesehen.
    Jedoch war es früh am Morgen , sodass wir weiter gefahren sind und erst 5min später nachgesehen haben ob ein Schaden entstanden ist.
    Indertat war eine Schramme drin, sodass wir zur Polizei gefahren sind und es gemeldet haben.
    Zum Glück haben wir noch das Kennzeichen aufgeschrieben da die Auffahrerin ebenfalls einfach weiter gefahren ist und so getan hat als wäre nix passiert.
    Meine Frage lautet:

    Wie ist es rechtlich geregelt , da wir nicht direkt ausgestiegen sind sondern vom ,,Unfallort„ weitergefahren sind??
    LG Leon S.

  5. S.L
    Am 7. Januar 2022 um 1:42

    Guten Tag, vielleicht haben Sie einen Rat für mich.
    Am 30.12.2021 bin ich einem Fahrzeug aufgefahren.
    Folgende Situation:
    Vor dem Auto ist jemand Inneorts aus dem Nichts und ohne zu blinken nach links abgebogen, dadurch ist das hintere Fahrzeug in eine Notbremse geraten (nicht genug Abstand). Ich habe dies von weiten gesehen (Berg runter und Straße nass) und geriet ebenfalls in die Notbremse und bin dem Fahrer leicht aufgefahren, durch arttock Bremsen und nasser Fahrbahn. Leider haben wir von dem Fahrzeug was abgebogen ist kein Nummernschild und die Aussage der Polizei war sehr schnell gefallen: wer auffährt ist Schuld/nicht genug Abstand von mir.
    Trage ich alleine die Schuld oder entsteht auch für das Fahrzeug vor mir eine Teilschuld, da hier bereits nicht genug Abstand gehalten worden ist und es so nicht zu dieser Situation gekommen wäre.

    Vielen Dank im Voraus.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 17. Januar 2022 um 12:46

      Hallo S.L.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Nicole S.
    Am 23. Dezember 2021 um 18:38

    Mir ist heute morgen ein Rollerfahrer in mein Auto aufgefahren. Der junge Mann war schon längere Zeit dicht hinter mir und bin aufgrund dessen schon eh behutsam gefahren.
    Ich bin in einer 30er Zone gefahren, habe gebremst,links geblinkt und wollte wenden um in einer Parklücke zu parken, wo die komplette Seite frei zum wenden und parken reichte.
    Der junge Mann konnte nicht mehr bremsen und hat mein Auto gestriffen.Ich habe natürlich sofort angehalten. Es waren 2 Zeugen vor Ort, wo der Eine bestätigte das der junge Mann viel zu dicht drauf war und kein Abstand hielt. Die Andere Zeugin hat bezweifelt ob ich geblinkt hätte,woraufhin dann der junge Mann Dieses auch in Frage stellte.Aber Das ich geblinkt habe weiss ich zu 1000%.Und auch wenn ich nicht wenden wollte wäre das selbe passiert wenn ich rechts für eine Einfahrt geblinkt hätte.Und ich frage mich wie sie Zeugin das Blinken angeblich nicht gesehen hat, der Unfall ist ja erst daraufhin passiert.
    Die Polizei war sich auch einig,dass mich keine Schuld trifft und hat auch als Verursacher den Rollerfahrer eintragen. Ich habe im Anschluss direkt meine Versicherung sowie des Unfall Verursachers angerufen um den Unfall zu melden.
    Kann mir dir falsche Aussage der Zeugin das ich nicht geblinkt haben soll,Probleme machen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Januar 2022 um 12:03

      Hallo Nicole S.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Ian S.
    Am 8. Dezember 2021 um 9:44

    Hallo,
    Ich hatte gerade einen auffahr Unfall auf der Bundesstraße. DIeser ist aber zur Stande gekommen da im Gegenverkehr sich jemand unterschätzt hatte und einen LKW überholen wollte. Mein Vordermann und Ich haben beide eine Vollbremsung gemacht. Aber ich bin ihn am Ende hinein gerutscht. WIe sieht es dort aus mit der Schuld. Der Fahrer des Gegenverkehrs der den Unfall eigentlich verschuldet hat ist weiter gefahren. NUrnoch der Vordermann und ich waren noch da. Wie sieht es mit der Schuld aus?

    MfG
    Ian S.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 15. Dezember 2021 um 11:05

      Hallo Ian S.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich an Ihre Versicherung oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Valery
    Am 13. Oktober 2021 um 4:20

    Hallo,
    Ich bin Fahrschüler, genau gestern während meiner PKW praktischen Prüfung , ein LKW ist uns hinten drauf gefahren . Das war in einem rechten Ausfahrt mit Verkehrlicht und nach dem Verkehrlicht, gab eseinen Schild ( vorfahrt gewähren) , das Verkehrlicht war rot und ich habe angehalten , wenn der Verkehrlicht nicht mehr rot war, bin ich wieder gefahren und vor dem Schild( vorfahrt gewähren) bin ich langsam gefahren und plötlich ist uns hinten ein LKW drauf gefahren. Der Prüflehrer hat sich entschieden dass ich die Prüfung nicht bestanden habe weil ich mich verzögert habe. Was kann ich tun , wenn das Unfallprotokoll dem LKW Fahrer Schuld gibt?
    Danke.

  9. Florian
    Am 26. März 2021 um 1:19

    Hallo,
    Ich bin einem fahrzeug das hinter einer S Kurve stand mit knapp 60 kmh aufgefahren (landstraße 100 kmh erlaubt) der Unfallgegner sagte das er drehen wollte ( am ende der S kurve war links ein Feldweg den er dafür benutzen wollte). Es kam kein gegenverkehr und er stand einfach da. Was mir im nachhinein komisch vorkommt ist das seine Räder NICHT nach links eingeschlagen waren sondern nach rechts, da er durch den Aufprall fast nach rechts eine Böschung runter gefahren wäre. Vor ort wurde mir von der Polizei mitgeteilt das gegen mich Strafantrag wegen fahrlässiger körperverletzung gestellt werden könne.
    Bin ich da jetzt alleine schuld oder hat hier der Fahrer des anderen Pkws teilschuld?

  10. Melanie
    Am 12. November 2020 um 20:06

    Ausfahrt weniger als schrittgeschwindigkeit rausgefahren, vor gehweg angehalten, links rechts links nach fussgänger und fahrräder ausschau gehalten, nix, langsam vorgetastet und stehen geblieben vor strasse, links rechts links geschaut. Strasse komplett auf beiden Seiten frei.Blinker gesetzt für rechts rausfahren, kupplung losgetreten, Kollege schrie Achtung. Beim rufen meines Kollegen. Gleich wieder kupplung und bremse getreten, Frau fuhr aber weiter und riss ihre ganzeAutoseite und meine busnase auf. Fotos. Ganze Nase von links nach rechts gestreift. Strasse, ist eine Kurven strasse, wo die Ausfahrt kurz vorm Ende der Kurve ist. Sie sagt, sie sei nur 50 km gefahren. Und hat mich nur aus den Augenwinkel gesehen. Ich habe sie garnicht gesehen, waren auch parkende Autos auf den gehweg Nach meinen letzten links gucken, wo nix war, blinker nach rechts gesetzt und langsam rausfahren wollte zum einscheren in den Verkehr kam es nicht. Nase von meinen Bus war 15 bis 20 cm auf der Fahrbahn. Wer hat schuld
    Beim rufen meines Kollegen. Gleich wieder kupplung und bremse getreten, Frau fuhr aber weiter und riss ihr ganzen Auto und meine busnase auf.

  11. K. Wald
    Am 31. August 2020 um 16:02

    Folgendes:

    es ist eine T-Kreuzung, an der ich links abbiegen möchte. Ich sehe, dass weder von links noch von rechts ein Auto kommt, bremse jedoch zur Sicherheit ab, so dass ich zum stehen komme und mir fährt hinten einer drauf.
    Wie sieht hier die Schuldfrage aus.

    lG

  12. Sven
    Am 21. August 2020 um 15:36

    Folgender Sachverhalt :

    Es ist 5:00 Uhr früh, es ist noch dunkel, die Straßenbeleuchtung ist ausgeschaltet. Ich fahre mit 50 bis 55 km/h die gerade Straße entlang, bin kurz durch eine Bewegung am Straßenrand abgelenkt, und kann selbst durch Notbremsung und Ausweichmanöver ein Auffahren auf einen LKW mit Kippsattel, der unbeleuchtet und ungesichert auf der Fahrspur abgestellt ist, nicht verhindern.

    Frage :
    Wer trägt hierbei zu wieviel Prozent die Schuld an diesem Unfall ?

  13. Jenny Sch.
    Am 15. Juli 2020 um 6:59

    Hallo ich habe eine Frage er stand auf einem eigentlich monatlich bezahlbaren Stellplatz ein Firmenwagen der zur Reparatur in einem Haus tätig war der sonst noch nie dort stand ich wollte mit meinem Auto von meinem Stellplatz runter fahren und habe nicht bemerkt trotz Rückspiegel Blick das dort dieser große Firmenwagen hinter mir stand jetzt bin ich in ihn hinein gefahren und frage mich wer schuld ist… er wollte keine Polizei informieren.. aber auf dem Stellplatz steht groß geschrieben widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden angezeigt und abgeschleppt Wer ist nun im Recht

  14. Viviani
    Am 6. Juli 2020 um 13:25

    Hallo wollte wenden wo ich es nicht durfte.
    Ein Auto fuhr Dan hinten in mich rein
    Wehr ist schuld

  15. Oliver
    Am 12. Juni 2020 um 0:19

    Ich habe auf der Fahrbahn eines Supermarktparkplatz gestanden da durch ein und ausparken, das weiterfahren nicht möglich war. Plötzlich fährt ein anderer PKW Fahrer mir links seitlich (90grad zu mir) in vorder und Hintertüre. Bei mir wurde die Hintertüre erheblich beschädigt, die Vordertüre im hinteren Bereich. Der Pkw der seitlich auffuhr hat nur ein verbogenes Nummernschild. Die gegnerische Versicherung meint ich hätte 50% Teilschuld. Ich verstehe es nicht, denn am Schaden ist eindeutig zu sehen dass das andere Auto in mein Auto drückte. Ein Streifschaden gibt es nicht. Nur die Türe ist hin. Wo soll ich denn mit dem stehenden Fahrzeug hin? Nach der Aussage der Versicherung könnte man nun jedes parkende Auto rammen und der gerammte ist immer Mitschuld.

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