Trägt immer der Auffahrende die Schuld am Auffahrunfall?
Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2025
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Ist die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall immer eindeutig?

Das Verkehrsrecht ist komplex, umfangreich und lässt viele spezifische und besondere Fälle zu. Einfache Weisheiten, wie „Wer auffährt, hat immer Schuld“, können aus diesem Grund maximal als grobe Orientierung dienen – keinesfalls aber als allgemeingültige Lösung.
In der Tat verteilt sich bei einem Auffahrunfall die Schuld keineswegs immer gemäß diesem Satz. Der Vordermann kann genauso verantwortlich für den Zusammenstoß sein wie der Auffahrende.
Dieser Artikel beleuchtet die Schuldfrage beim Auffahrunfall ausgiebig. Verschiedene Szenarien, welche zu diesem Unfalltypus führen und deren Schadensregulierung werden vorgestellt. Zudem finden Sie zur Orientierung einige Urteile zum Thema.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zur Schuldfrage beim Auffahrunfall
Sehr häufig hat der Auffahrende keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden eingehalten und kam daher nicht rechtzeitig zum Stehen.
Aufgrund von Erfahrungswerten gilt bei einem Rechtsstreit die Vermutung, dass der Auffahrende nicht genügend Abstand eingehalten oder aufgrund einer Unaufmerksamkeit zu spät gebremst hat (Anscheinsbeweis). Streiten sich die Unfallbeteiligten über die Schuldfrage, muss der Auffahrende diese Vermutung durch Beweise widerlegen.
Bremst der Vordermann ohne Grund, begeht er damit selbst einen Verkehrsverstoß (§ 4 I 2 StVO) und trägt damit zumindest eine Teilschuld. Auch ein Rückwärtsrollen oder -fahren des Vordermanns kann diesen Anscheinsbeweis widerlegen.
Welche Verkehrsregeln werden beim Auffahrunfall missachtet?
Der Satz „Wer auffährt, hat Schuld“ basiert auf dem sogenannten Anscheinsbeweis: Eine auf Erfahrungswerte basierende Beweisführung. Gemäß § 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt:
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Auf diesem Grundsatz stützt sich der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall: Kam es zur Kollision, lag Seitens des Auffahrenden offenbar eine Pflichtverletzung vor. Doch ganz so einfach ist auch bei einem Auffahrunfall die Schuldfrage nicht geklärt.
Auffahrunfall im fließenden Verkehr: Wer hat Schuld?

Hat der Auffahrende zu wenig Abstand zum Vordermann eingehalten oder fuhr er zu schnell, ist die Schuldfrage meist einfach geklärt: Dies sind die klassischen Fälle, die Schuld liegt hier beim Hintermann.
Doch was, wenn der Vorausfahrende plötzlich und unerwartet bremst? An dieser Stelle kommt es darauf an, ob dafür ein Grund vorliegt.
Läuft beispielsweise ein Kind oder ein großes Tier über die Straße, ist die Bremsung gerechtfertigt und die Schuld an dem Unfall liegt beim Auffahrenden. Der vordere Fahrer verhinderte durch das Bremsmanöver nämlich ein größeres Übel.
Bremst der Vordermann allerdings ohne Grund, verstößt er gegen § 4 der StVO. Der Paragraph hält nämlich weiterhin fest:
(1) […] Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte beispielsweise am 2. März 2006 in einem Urteil, dass plötzliches und grundloses Bremsen zur Teilschuld an dem Auffahrunfall führt.
Ein „zwingender Grund“ liegt dann vor, wenn durch die Bremsung eine Gefahr für Leib und Leben des Fahrers oder ein hoher Schaden vermieden wird.
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Auf ein stehendes Auto aufgefahren: Wie sieht es mit der Schuldfrage aus?
Kollidiert jemand mit einem stehenden Auto und verursacht einen Auffahrunfall, ist er doch sicherlich schuld? Immerhin bewegte sich das Fahrzeug des Unfallgegners nicht einmal. Doch selbst in dieser Situation greift die Regel „Wer auffährt, hat Schuld“ nicht immer.
Wurde das Auto beispielsweise ohne ausreichende Beleuchtung oder Sicherung auf der Straße abgestellt, kann auch der Halter des entsprechenden Fahrzeuges teilweise haften.



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Guten Tag
Ich bin heute einem Motorroller aufgefahren und zwar fuhr ich natürlich hinter dem Motorroller und auf der rechten Seite kam ein Auto aus einer Einfahrt angefahren schon ein bisschen schnell bremste aber und wartete auf den Verkehr der Motorroller jedoch hat panisch reagiert und plötzlich gebremst womit ich nicht gerechnet habe und bin dadurch aufgefahren. Wie würde man nach dieser Aussage die Situation bewerten,denn mir ist sowas noch nie passiert und ich soll mich bei der Versicherung melden aber warum nicht der Motorrollerfahrer?
Vielen Dank
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist jemand hinten aufgefahren, als ich an einer Garagenausfahrt wartete bis die Fahrbahn leer ist um auszuparken. Mein Fahrzeug stand zu dem Zeitpunkt, und ist nicht gerollt. Das Fahrzeugheck ragte jedoch zum Teil in die rechte Fahrbahn ca. 1m (2Spurige Straße).
Die Person anstatt zu bremsen, gab jedoch Gas um von rechts überholend schnell auf die linke Spur zu gelangen, hat es jedoch nicht ganz geschafft und krachte mit hoher Geschwindigkeit in den Heckbereich meines Autos. Frage: Wer ist nun Schuld ?
Liebe Grüße
Amigo
Guten Abend,
an einer Kreuzung vor einem Kino musste ich beim Fußgänger überweg Bremsen weil eine Alte Dame die Straße überquerte. War keine Notbremsung.
Der junge Herr hintermir ist mir dan im Kotflügel reingefahren.
Trage ich nun die Schuld oder er? Bei der Frage des Polizisten „Sie sind also zu nah an dem Fahrzeug gefahren“ hieß die Antwort „Ja“
Meine Aussage wurde aber nicht aufgenommen. Das ist es was mich Stutzig macht.
Mit freundlichen Grüßen
Karypidis
Hallo, wie sieht es denn aus wenn das Vorrausfahrende Fahrzeug eine automatische Vollbremsung einleitet (Bremsassistent) weil evtl. ein am Straßenrand parkendes Auto als Hinderniss erkannt wird, oder sogar ohne ersichtlichen Grund? Also wenn der Fahrer selbst keinen Grund für die Vollbremsung erkennt.
Hallo ich habe eine frage wegen ein Auffahrunfall ich bin auf einer stehenes Auto ohne blingen und da sie was im Auto was gesucht hat wär ist da schuld mit um mit Hilfe von euch
Hallo Thomas,
für die Klärung der Schuldfrage ist in der Regel die Polizei zuständig.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich bin heute früh auf ein Unfall Wagen Aufgefahren vor mir fuhr ein LKW und ist auf die abbiegen Spur rüber gefahren ich musste grade aus weiter und da war vor mir ein Auto das gerade ein Unfall hatte ich bin ihn aufgefahren wie ist da die schult
Kurze Frage. LKW Fahrer kracht in ein Fahrzeug, dieses knallt noch bei mir rein. Wen ziehe ich zur Rechenschaft, den LKW Fahrer oder die Autofahrerin.
Im Bericht der Polizei ist LKW Nummer 1/ Auto Nummer 2
Danke für Antwort
Was ist hier als „großes Tier“ definiert?
Hase oder erst der Fuchs?
Hallo,
wie sieht es aus, wenn das voran fahrende Fahrzeug plötzlich stark bremst weil die Ampel vor ihm auf rot umschaltet ?
Danke
Auch ich habe eine Frage:
Es handelt sich um eine T Kreuzung, an der von links und rechts Autos kommen können. Wir wollen nach rechts abbiegen und nur ein Auto ist vor uns. Von links kommt kein Auto, der Vordermann fährt an und ich hinterher da immernoch kein Auto kommt. Das Auto vor mir ist quasi aus der Kreuzung raus, bremst dann plötzlich ab obwohl kein Auto kommt und ich fahre hinten rein. Habe ich die alleinige Schuld obwohl der Vordermann keinen Grund hatte zu bremsen?
Hallo liebes Team,
ich bin in einem Auffahrunfall verwickelt, folgende Situation: Vor mir waren zwei Autos und die linke Spur war frei, Schulterblick, Blinker und nach rechts geschwenkt während dem Fahren, der Wagen vor mir (zweispurig alle auf rechter Spur innerorts) hat nach einer Grün Schaltung einer Ampel Gas gegeben, vor ihm war ein Auto das nach rechts abgebogen ist aber gebremst hat weil ein Fußgänger die Straße überquerte. Mein Vordermann ist nach Gas geben ca. 0,5m auf die linke Spur ohne zu blinken ausgewichen um schnell vorbei zu kommen, was er aber nicht geschafft hat und daraufhin eine Vollbremsung einlegen musste, daraufhin habe ich auch eine Vollbremsung gemacht und ihn an der rechten Seite hinten leicht angedockt wodurch ein Lackschaden bei beiden entstanden ist (schätze pro Auto 800-1400€ Schaden). Egal ob der Herr vor mir eine Vollbremsung gemacht hätte oder nicht, wenn er nicht ohne zu blinken auf die linke Fahrbahn (aber trotzdem Fahrtrichtung auf rechten Spur noch haltend) ausgewichen wäre, hätte ich ihn nicht gerammt. Können Sie hier eine Beurteilung kommentieren – ich wäre Ihnen sehr verbunden. Danke im Voraus!
Grüße Jens
Hallo Jens,
wir können und dürfen Ihnen leider weder eine Rechtsberatung noch eine Beurteilung anbieten, das kann nur ein Anwalt. Wir raten Ihnen daher, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Mein Lebensgefährte hatte vorgestern einen Auffahrunfall.
Es fand Abends an einer Kreuzung statt. Die Ampeln waren aus, es galt die allgemeine StVO.
Vor ihm ging ein junger Mann direkt in die Eisen, mit der Begründung, dass er dachte, ein Taxi hätte die Vorfahrt nehmen wollen. Das Taxi stand aber, also hat sich keinen Millimeter bewegt.
So, jetzt zum wesentlichen Punkt:
Leider waren mein Lebensgefährte und der andere Fahrer alkoholisiert, mein Freund war 0,1 über den Höchstwert, also 0,6, der andere Autofahrer hatte 0,3 Promille. Auf was kann man sich denn jetzt einstellen, der Taxifahrer sagt natürlich für meinen Lebensgefährten aus, er hat ja alles beobachtet.
Trägt mein Freund nun die komplette Verantwortung und muss komplett haften?
Oder gibt es eher eine Teilhaftung?
Ich wäre sehr dankbar für eine baldige Antwort.
MfG, Eileen W.
Hallo Eileen W.,
grundsätzlich stellt bereits Fahren unter Alkoholeinfluss ab 0,5 Promille ohne Unfallfolge eine Ordnungswidrigkeit dar. Nachlesen können Sie dies in unserem Artikel über Alkohol und Drogen am Steuer. Wie die weiteren Folgen aussehen, können wir aus der Ferne nicht beurteilen, dies hängt vom Einzelfall ab.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich bin aus meiner Garage rückwärts rausgefahren, als plötzlich ein Bofrosttrasporter im Wendevorgang auf meinem Grundstückwendete und ich ihm reingefahren bin. Ich möchte wissen, ob eine Mitschuld, oder Vollschuld anzuweisen ist, da die unerwartete Wendung auf meinem Grundstück vorlief. Ich mußte acht geben, dass ich aus der Garage komme und als ich in den Spiegel gucktewar kein Auto da. Der Bofrostfahrer hat auch nicht gehupt. Ich finde es nicht richtig die alleinige Schuld zu tragen. Danke!
Hallo Carmen,
eine Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten morgen.
Grundlegend möchte ich vorab bemerken, das der Fahrer des auffahrenden Fahrzeuges, außer leichter Prellungen, keinen Schaden davongetragen hat, was erst einmal das wichtigste ist!
Folgender Fall.
Auffahren auf ein langsam fahrendes unbeleuchtes Fahrzeug ausserorts bei Nacht.
Mein Sohn ist mit seinem Fahrzeug nachts auf einer Kreisstraße auf ein unbeleuchtetes Güllefass aufgefahren.
Er war mit 75- 85 km/h unterwegs da es sehr dunkel und diesig war.. Leider war der vorausfahrende Traktor mit gülleveschmierten, grauen Güllefass erst in allerletzter Sekunde zu erkennen, wodurch es zum Zusammenstoß kam. Allerdings hat das vorausfahrende Fahrzeug daraufhin Fahreflucht begangen. Der Fahrer ist nach über 1 Stunde mit seinem Privat Pkw am Unfallort erschienen. Er hat nicht bemerkt das ein etwa 2,6 Tonnen schwerer VW Bus in sein Heck gefahren ist. Bemerkt hat er es erst als er wieder zuhause war, nachdem er zwischenzeitlich das Güllefass entleert hatte, weil sein Unterfahrschutz verbogen war. Komischerweise kann dieser aber gar nicht beschädigt sein, weil das Fahrzeug meines Sohnes erst ab etwa 1,00 – 1,50 m beschädigt ist, da der Gülleablassrüssel in diesem Bereich, durch die Spritzwand,ins Fahrzeuginnere eingedrungen ist! Normalerweise wäre der Rückweg zu Ihm nach Hause allerdings an der Unfallstelle zurückführen müssen, was er aber durch eine andere, längere, Strecke vermieden hat.
Nach Begutachtung, des Güllefasses,durch die Polizei, beim Bauern Vorort, hielten die Polizisten folgenden Wortlaut im Unfallprotokoll fest:
„Beleuchtungseinheit, mangelhaft bis gar nicht erkennbar. Desweiteren kann davon ausgegangen werden, das bereits gereinigt wurde“.
Gegen den Fahrer des Traktors wird wegen Unfallflucht ermittelt.
Eure Meinung zu diesem Sachverhalt? Sind Euch Präzedenzfälle bekannt? Würde mich über Resonanz freuen.
Hallo…. Wie ist die Rechtslage in folgender Situation: ich fahre eine Ausfahrt einer Bundesstraße runter, die eine nach rechts abknickende Vorfahrtstraße ist. Vor mir ein PKW, der wie ich anzeigt rechts der Vorfahrtstraße zu folgen. Ich schaue noch kurz nach links, ob die Autos auch wirklich halten und als ich nach vorne schaue steht der PKW vor mir. Ich bremse, aber es kommt dennoch zum Auffahrunfall. Dufte der PKW vor mir einfach anhalten, obwohl er anzeigte der Vorfahrtsstraße zu folgen?
Hallo Michi,
bei Auffahrunfällen haben oft beide jeweils eine Teilschuld. Bitte wenden Sie sich ggf. an die Rechtsberatung Ihrer Versicherung oder einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org