Richtiges Verhalten nach einem Auffahrunfall

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 22. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was tun bei einem Auffahrunfall?

Was ist bei einem Auffahrunfall zu tun?
Was ist bei einem Auffahrunfall zu tun?

Auffahrunfälle sind keine Seltenheit auf Deutschlands Straßen. Denn für einen Auffahrunfall genügt ein kurzer Moment Unachtsamkeit. Ein Blick auf das auffällige Werbeplakat und schon werden die plötzlich aufleuchtenden Bremslichter des Vorausfahrenden übersehen.

Es knallt, das Blech der Fahrzeuge verformt sich quietschend und der Schreck fährt tief in die Glieder. Nun ist guter Rat teuer. In der ersten Verwirrung kann es eine echte Herausforderung sein, die Gedanken zu ordnen und die korrekten Schritte einzuleiten.

FAQ: Auffahrunfall

Was muss ich nach einem Auffahrunfall tun?

Bewahren Sie zunächst einmal Ruhe. Das richtige Vorgehen nach einem Verkehrsunfall können Sie unserer Checkliste entnehmen.

Ist es immer notwendig, die Polizei zu rufen?

Bei einem Personenschaden ist die Polizei immer zu alarmieren, bei einem größeren Sachschaden ist dies ebenfalls ratsam. Bei kleineren Unfällen mit Bagatellschaden muss die Polizei nicht zwangsläufig hinzugezogen werden.

Stimmt es, dass immer der Auffahrende die Schuld am Unfall trägt?

Nein, dass lässt sich so pauschal nicht sagen. Bremst der Vordermann abrupt und ohne triftigen Grund, so kann ihm zumindest eine Teilschuld angelastet werden.

Im Video: Was zu Auffahrunfällen führen kann

Dieses Video behandelt eine bekannte Fahrschulfrage: Was kann zu Auffahrunfällen führen?
Dieses Video behandelt eine bekannte Fahrschulfrage: Was kann zu Auffahrunfällen führen?

Die ersten Schritte nach dem Auffahrunfall

Wie bei jeder Art von Unfall fällt es zwar auch nach einem Auffahrunfall schwer, die erste Regel lautet aber dennoch: Ruhe bewahren! Außerdem sollten Sie es vermeiden, mit dem Unfallgegner in einen Streit zu geraten. Denn bei einem Unfall es gibt einiges zu erledigen.

Checkliste Auffahrunfall:

  • den Warnblinker anstellen, Warnweste überziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern (Abstand 100 bis 400 Meter, je nach Geschwindigkeit des Verkehrs; Bergkuppen und Kurven beachten)
  • eventuelle Personenschäden feststellen, gegebenenfalls die Notruf absetzen, Erste Hilfe leisten und die Polizei rufen
  • Daten wie die Adresse und Informationen zur Versicherung austauschen, gegebenenfalls durch Fotos den Unfall sowie die Schäden am Fahrzeug dokumentieren
  • wenn mit dem Auto ein Auffahrunfall im Ausland geschehen ist, den Europäischen Unfallbericht ausfüllen
Auffahrunfall: Dank Checkliste richtig reagieren

Hier finden Sie die Checkliste zum kostenlosen Download

Gerne können Sie diese Checkliste zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF-Dokument
  • Ausdrucken & Mitnehmen
  • Panik am Unfallort vermeiden!

Muss bei einem Auffahrunfall die Polizei gerufen werden?

Bei einem Auffahrunfall mit Personenschaden ist es zwingend erforderlich, die Polizei zu alarmieren. Liegt kein Personenschaden vor, kann darauf verzichtet werden. Automobilclubs wie der Auto Club Europa raten dennoch dazu, die Beamten zu verständigen, damit der Schaden von offizieller Stelle dokumentiert wird und so eventuelle spätere Unstimmigkeiten etwa mit der Versicherung oder den anderen Beteiligten ausgeschlossen werden können. Auch wenn in den Auffahrunfall ein Fahrzeug verwickelt ist, das in einem anderen Land zugelassen ist, sollte die Polizei herangezogen werden.

Wird auf die Anwesenheit der Beamten verzichtet, um ein drohendes Bußgeld für den Auffahrunfall zu vermeiden, sollte ebenfalls der bereits erwähnte Europäische Unfallbericht ausgefüllt werden. Von Handgeldern oder der Unterzeichnung eines Schuldanerkenntnisses ist grundsätzlich abzusehen.

Unfall verursacht: Diese Bußgelder sind möglich

„Wer auffährt hat Schuld“ – stimmt das?

Die Schuldfrage ist bei einem Auffahrunfall nicht immer eindeutig zu klären.
Die Schuldfrage ist bei einem Auffahrunfall nicht immer eindeutig zu klären.

Die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall ist oftmals nicht leicht zu klären. So kann sich dies beispielsweise bei Kettenunfällen schwierig gestalten. Die Ansicht, dass der auffahrende Autofahrer stets die volle Schuld am Auffahrunfall trägt, ist ebenso weit verbreitet wie falsch. In besonderen Fällen wie bei Fahrlässigkeit oder Verstößen gegen die Verkehrsregeln kann der vorausfahrende Autofahrer eine Teilschuld tragen. Beispielsweise dann, wenn er eine Vollbremsung unternimmt, weil Kleintiere über die Straße laufen, die er nicht überfahren möchte.

Geschieht an der Ampel ein „Auffahrunfall infolge Bremsens ohne zwingenden Grund und Unaufmerksamkeit“ (Auszug eines Urteils des KG Berlin-Brandenburg; AZ 12 U 70/05) kann der Vorausfahrende ebenfalls eine Teilschuld tragen. Die Schuld bei einem Auffahrunfall trägt also nicht grundsätzlich der Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs.

Einem Auffahrunfall vorbeugen

Natürlich ist es immer besser, wenn es nicht zu einem Auffahrunfall kommt. Jeder Verkehrsteilnehmer kann dazu beitragen, das Risiko eines Auffahrunfalls zu reduzieren. So ist stets der Sicherheitsabstand einzuhalten. Auf diese Weise können Betroffene auch dann noch rechtzeitig zum Stehen kommen, wenn der Vordermann plötzlich bremst. Nicht umsonst gilt die Faustregel: „Abstand gleich halber Tacho.“

Insbesondere auf der Autobahn bedeutet das auch, dass Sie bei Spurwechsel nicht einfach in den Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen einscheren dürfen. Zudem gilt stets: Vorausschauend fahren bzw. im Falle von Bremsmanövern sollten Sie auch den Abstand zum Hintermann berücksichtigen, damit dieser keine unerwarteten Vollbremsungen unternehmen muss, die den nachfolgenden Verkehr in Gefahr bringen.

Video: Richtiges Verhalten beim Unfall

Video zum Verhalten bei einem Unfall
Wie Sie sich beim Unfall verhalten sollten, erfahren Sie auch in unserem Video.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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40 Kommentare

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  1. Pat
    Am 11. Oktober 2017 um 8:48

    Hallo,

    mir ist heute auch ein Auffahrunfall passiert. Ich stand an einer Kreuzung (musste also halten) und wollte rechts abbiegen. Hinter mir stand ein Auto. Ich bin angefahren und habe aber dann gesehen das von links ein Auto schnell angefahren kommt und habe gebremst. Das Auto hinter mir fuhr daraufhin auf mich auf. Wie liegt die Lage hier? Lag eine Teilschuld bei mir weil ich doch nochmals gebremst habe?

    Danke =)

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 9:31

      Hallo Pat,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie kompetent beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Caro
    Am 14. August 2017 um 17:28

    Hallo,

    Mein Verlobter war am Samstag mit meinem Auto auf dem Weg zur Arbeit und hat Abstand zum Vordermann eingehalten. Dieser machte plötzlich eine Vollbremsung, da er auf der Gegenfahrbahn ein Eichhörnchen sah.
    Mein Verlobter bremste auch sofort und versuchte auf die freie Gegenfahrbahn auszuweichen. Leider reichte es nicht mehr aus und es krachte.
    Der vorher fahrende gab zu das es ein Fehler doch von ihm sei, auch gegenüber der Polizei.
    Nun hab ich den großen Schaden.
    Gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit das nicht ich auf meinem Schaden sitzen bleibe.

    Danke

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 10:55

      Hallo Caro,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Mustafa
    Am 30. Juli 2017 um 4:07

    Hallo folgendes problem war auf der autobahn „unbegrenzt“ 3 spurige fahrbahn..
    Ich fuhr mit ~230 km/h auf der linken spur mit ungefähr 150 metern sicherheitsabstand zum vordermann..
    Fahrzeug auf der mittleren Fahrbahn nutz den sicherheitsabstand aus und schert mir in spur rein (mit 130 km/h laut aussagen) gesagt getan trotz durchgetretener bremse auffahrunfall mit ca 180 km/h …
    1 Zeuge hat ebenso ausgesagt das er mir in die spur rein geschert ist
    Wer ist nun in dem Fall schuldträger …

    Mit freundlichen Grüßen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:47

      Hallo Mustafa,

      dies ist durch die Polizei bzw. die Versicherungen zu klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Birigt
    Am 14. Juli 2017 um 9:49

    Hallo, ich stehe an einer Tankstelle neben einem Aut re. an der Tanksäule und fahre dann , parallel zum Eingang der Tankstelle und halte da an. Da fährt der Wagen, der vorher li. von mir stand los, ohne nach rechts oder vor sich zu sehen los und fährt mir in die Seiten tür. Er hat die Schuld vor Ort und Polizei zugegeben. Mein Auto stand. Jetzt möchte die Vericherung eine Teilschuld bei mir anzeigen. Von einem Protokoll vor Ort hat man abgesehen, weil die die Polizisten feststellten, das die Schuldfrage einwandfrei klar war. Wie will die Versicherung jetzt wegen einer Teilschuld ermitteln ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 14:19

      Hallo Birgit,

      die Versicherung kann ein Gutachten erstellen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Abdil
    Am 27. Juni 2017 um 15:30

    Halloo,
    hatte gestern einen Auffahrunfall an der Ampel.
    Vor mir wollte ein Transporter über die Kreuzung, als der genau an der Ampel war und die Ampel von grün auf gelb wechselte machte er eine Vollbremsung obwohl er die Kreuzung noch locker überqueren konnte. Nach der Vollbremsung kam der transporter zum stehen aber mit den Hinterreifen auf der anhalte Linie, daraufhin machte ich natürlich auch eine Vollbremsung, aber da leider die Straße uneben war und die Fahrbahn leichte wölbungen hatte bin ich trotz einer Vollbremsung und einhaltung von 2 Fahrzeuglängen nicht zum stehen gekommen.
    Bin dann bei ihm hinten rauf.
    Später als die Polizei kam hat sich auch raus gestellt, dass der Fahrer vom Transporter alkoholisiert unterwegs war. Er musste sein Fahrzeug abstellen und mit zur Polizeirevier. Die Polizeibeamten haben trotzdem mich als Verursacher eingestuft was ich überhaupt nicht verstehen kann:(. Habe übrigens 2 Familienangehörige Zeugen die bei mir im Fahrzeug saßen und eine unbekannte Zeugin die am Unfallort neben mir an der Ampel stand.

    Mit was muss ich da rechnen und habe ich gewinnchancen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 15:24

      Hallo Abdil,

      dem Auffahrenden wird meist vorgeworfen, dass er zu schnell war oder zuwenig Abstand ließ. Wenn Sie davon überzeugt sind, dass Sie keine Schuld oder nur eine geringe Teilschuld trifft, sollten Sie den Gang zum Anwalt nicht scheuen. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung durchführen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Gümüs
    Am 27. Juni 2017 um 13:25

    Halloo,
    hatte gestern einen Auffahrunfall an der Ampel.
    Vor mir wollte ein Transporter über die Kreuzung, als der genau an der Ampel war und die Ampel von grün auf gelb wechselte machte er eine Vollbremsung obwohl er die Kreuzung noch locker überqueren konnte. Nach der Vollbremsung kam der transporter zum stehen aber mit den Hinterreifen auf der anhalte Linie, daraufhin machte ich natürlich auch eine Vollbremsung, aber da leider die Straße uneben war und die Fahrbahn leichte wölbungen hatte bin ich trotz einer Vollbremsung und einhaltung von 2 Fahrzeuglängen nicht zum stehen gekommen.
    Bin dann bei ihm hinten rauf.
    Später als die Polizei kam hat sich auch raus gestellt, dass der Fahrer vom Transporter alkoholisiert unterwegs war. Er musste sein Fahrzeug abstellen und mit zur Polizeirevier. Die Polizeibeamten haben trotzdem mich als Verursacher eingestuft was ich überhaupt nicht verstehen kann:(. Habe übrigens 2 Familienangehörige Zeugen die bei mir im Fahrzeug saßen und eine unbekannte Zeugin die am Unfallort neben mir an der Ampel stand.

    Mit was muss ich da rechnen und habe ich gewinnchancen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 9:56

      Hallo,

      eine Einschätzung Ihrer Chancen dürfen wir nicht vornehmen und müssen an dieser Stelle an einen Anwalt verweisen. Grundsätzlich haben Sie als Autofahrer die Pflicht, so zu fahren, dass Sie jederzeit rechtzeitig abbremsen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Lutz P.
    Am 14. Mai 2017 um 14:40

    Ich bin auf der Autobahn im Stau bei Tempo ca 70/80 km/h auf das Vorderfahrzeug aufgefahren. 2 Verletzte , ich auch und 3 defekte Autos.
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 8:40

      Hallo Lutz,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Günter Breidbach
    Am 16. März 2017 um 13:42

    Die Ampel an einer Kreuzung schaltet auf „grün“. Der vor mir fahrende Lieferwagen fährt an. Ich fahre ebenfalls an ( mit gesichertem Abstand) Nach ca. 3-5 m Fahrstrecke verspüre nich einem heftigen Ruck und höre einen lauten Knall. Hinter mir steht im Abstand von ca. 1,50 m ein PKW, der auf mein Fahrzeug aufgefahren ist. Der Fahrer sagt´dass ich eine Mitschuld habe, da ich gebremst habe(, was nicht zutrifft). Wir sind beide in derselben KFZ-Haftpflichtversicherung, die angedeutet hat, dass eine Mitschuld meinerseits vorliegen würde. Das hätte wohl zu bedeuten, dass ich sowohl mit meiner Selbstbeteilung ( Kasko € 300.00) als auch möglichweise mein Schadensfreiheitsrabatt neu bewertet würde. Meine Frage:
    1. Kann die Versicherung das so einfach machen ?
    2. Ist denn der Unfallgegner nicht verpflichet, so rechtzeitig zu bremsen, dass er nicht auffährt und das bei min. Geschwindigtkeit?
    Danke für Ihre Beratung vorab.
    Mfg
    Breidbach

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 10:14

      Hallo Günther,

      wenn ein Mitverschulden Ihrerseits vorliegt, kann die Versicherung die Selbstbeteiligung verlangen und den Schadensfreiheitsrabatt hochsetzen. Entsprechende Bestimmungen finden sich im Vertrag mit der Versicherung. Der Unfallverursacher ist verpflichtet den Mindestabstand einzuhalten, damit er rechtzeitig bremsen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Geissler
    Am 7. März 2017 um 17:47

    Hallo
    Ich bin an einer roten Ampel auf ein bereits stehenden PKW aufgefahren.Nun bekam ich Post bon der Polizei und mir wird Fahrlässige Körperverletzung bei VU (Para.229StGB)
    und Strassenverkehrsordnung (Para.49 StVO)zur Last gelegt.
    Mit welcher Strafe muß ich rechnen??

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 12:27

      Hallo Geissler,

      bei der fahrlässigen Körperverletzung handelt es sich um eine Straftat, welche mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Das genaue Strafmaß legt ein Richter anhand der Schwere des Falls bzw. der Verletzungen fest. Gemäß Bußgeldkatalog werden bei Straftaten drei Punkte vergeben. Möglich ist auch der Entzug der Fahrerlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Gündüz
    Am 22. Februar 2017 um 22:50

    Hallo meiner Freundin ist ein Auffahrunfall passiert. Sie ist mit ca 40 km/h auf einer Hauptstraße gefahren. Vor ihr ist ein FirmenWagen gefahren. Sie haben ohne Grund ihre Geschwindigkeit mal erhöht und dann wieder gebremst. Meine Freundin hat sehr genau aufgepasst und ist deshalb auch langsamer gefahren. Auf einmal haben sie eine vollbremsung gemacht und meine Freundin ist mitotal ca. 30 km/h drauf gefahren. Sie wollte noch ausweichen und ist dann mit der Beifahrerseite reingefahren. Wer hat jetzt Schuld?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 9:43

      Hallo Gündüz,

      das lässt sich nicht so einfach sagen. Vermutlich hat der Fahrer des Transporters eine Teilschuld, wie hoch diese ist, sollte ein Richter feststellen. So wie Sie es beschreiben, könnte es auch ein provozierter Unfall sein. Im besten Fall wenden Sie sich an einen Anwalt. Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, ohne ersichtlichen Grund einfach eine Vollbremsung durchzuführen. Dies verstößt gegen den Vertrauensgrundsatz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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