Bußgeld aus dem Ausland: Ist eine Vollstreckung möglich?
Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Bußgelder aus dem Ausland – zahlen oder nicht?

Wenn Sie mit Ihrem Auto im Ausland unterwegs sind, müssen Sie sich an das Verkehrsrecht des jeweiligen Landes halten, sonst drohen Ihnen – wie in Deutschland auch – Bußgelder. Doch was ist zu beachten, wenn Sie sich einen Strafzettel im Ausland eingehandelt haben?
Den Strafzettel nicht bezahlen ist unklug; es droht Ihnen laut § 90 des OWiG ein Vollstreckungsverfahren. Seit einigen Jahren gibt es ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU. Ab einer Bagatellgrenze von 70 € werden ausländische Geldbußen auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstreckt.
Doch selbst wenn das eigentliche Bußgeld im Ausland geringer ist, beachten Sie: es kommt eine Bearbeitungsgebühr hinzu, die noch zur eigentlichen Geldbuße gerechnet werden muss. Haben Sie den Strafzettel nicht bezahlt, droht Ihnen im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens eine Haftstrafe.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über Bußgelder aus verschiedenen Ländern:
Klicken Sie hier auf Ihr gewünschtes Land:
FAQ: Bußgelder aus dem Ausland
Allgemein ist es nicht ratsam, einen ausländischen Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren. Schließlich gibt es bereits seit einigen Jahren ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU.
Laut diesem Abkommen können ausländische Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Dies bezieht sich weiterhin nicht nur auf die Sanktionen; eine Bearbeitungsgebühr wird noch dazugerechnet, sodass diese Grenze relativ schnell erreicht ist.
Weigern Sie sich, ein ausländisches Bußgeld trotz Abkommen zu zahlen, kann im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens sogar eine Haftstrafe auf Sie zukommen.
Inhaltsverzeichnis:
Informationen über spezifische Verkehrsverstöße im Ausland finden Sie auf diesen Seiten:
EU-weite Datenabfrage möglich
Seit Sommer 2013 gilt die EU-Richtlinie zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ (PDF). Einfach gesagt: die zuständigen Behörden in allen Ländern der EU erhalten Zugriff auf die Daten des Fahrzeughalters. Sie können somit ohne großen Aufwand ermitteln, an wen Sie den Strafzettel mit dem Bußgeld aus dem Ausland senden müssen.
Allerdings darf diese Datenbank mit dem Namen „Eucaris“ nur bei bestimmten Verstößen genutzt werden, beispielsweise bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer oder Rotlichtverstößen. Bei anderen Delikten kann allerdings auch ein Bußgeld gegen Sie erhoben werden, nur können die Behörden die Fahrzeughalter-Datenbank dann nicht abfragen. Gerade dann kann es sehr lange dauern, bis der Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten eintrifft: auch zwei Jahre nach der Urlaubsreise kann noch ein Strafzettel bei Ihnen ankommen.
Halterhaftung und Fahrerhaftung

In manchen Ländern, wie z.B. Italien wird bei Vergehen im Straßenverkehr grundsätzlich der Fahrzeughalter belangt – auch wenn der Fahrzeugfahrer sich von diesem unterscheidet. Hier haftet stets der Halter und erhält das Bußgeld im italienischen Ausland. Das Kraftfahrt-Bundesamt allerdings weist die ausländischen Behörden darauf hin, dass die Daten nur zur Ermittlung des Schuldigen benutzt werden dürfen.
Falls Sie als Fahrzeughalter also einen Bußgeldbescheid aus Italien bekommen, und nachweislich nicht selbst gefahren sind, weil Sie z.B. gar keinen Urlaub mit dem Auto unternommen haben, wird das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung nicht durchführen, außer das jeweilige Delikt ist auch in Deutschland mit der sogenannten Halterhaftung belegt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich hier beraten lassen.
Schnell bezahlen lohnt sich
Wenn Sie sofort zahlen, können Sie Ihr Bußgeld aus dem Ausland ein wenig verringern. In manchen Ländern des europäischen Auslands erhalten Sie nämlich einen Rabatt, wenn Sie innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen:
- In Großbritannien erhalten Sie auf manche Verstöße 50 % Rabatt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen zahlen.
- In Spanien erhalten Sie 50 % Rabatt auf das Bußgeld, wenn Sie innerhalb von 20 Tagen zahlen.
- Dies gilt auch für Bußgelder aus Italien. Wenn Sie nach 60 Tagen nicht bezahlt haben, dann verdoppelt sich das Bußgeld!
- Auch in der Türkei, in Belgien, Frankreich, Griechenland und Slowenien gibt es länderspezifische Rabatte für Geldstrafen.
Bußgelder fallen auch im Ausland an
Wenn Sie im Ausland Punkte sammeln, werden diese auf dem jeweiligen Landeskonto vermerkt – es gibt kein länderübergreifendes Punktekonto. Bußgelder müssen Sie allerdings überall bezahlen. Wenn Sie sich ein Fahrverbot einhandeln, so gilt dies nur im betreffenden Land. Ein Fahrverbot, welches sie in Ihrem Heimatland haben, gilt allerdings international. In Deutschland müssen Sie Ihre Papiere ohnehin für die Dauer des Fahrverbots abgeben; ohne diese dürfen Sie nicht fahren.
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Habe einen Strafzettel für Falschparken über 50,-Euro in FINNLAND bekommen,obwohl ich einengen Parkschein gekauft und
Auch vorne aufs Armaturenbrett sichtbar gelegt habe
Galt für 24 Stunden
Morgens dann bei der Abfahrt der Strafzettel über 50,- Euro
Obwohl noch mindestens 8 Stunden zu parken währen.
Was kann ich machen?
Fotos ect. Habe ich gemacht
War in England mit dem Wohnmobil. Bin, wegen dem Navi , kurz durch London durchgefahren. Hab nicht gewußt das mann sich registrieren muss. Hab jetzt nach 30 Tagen ein Bußgeld von € 1214.- bekommen .
Meine Frage ist das nicht zu viel. Hab was gelesen von €260.- und muss ich bezahlen da jetzt England nicht mehr bei der EU ist.
Danke für dir Antwort im voraus.
Hallo Hubert T.,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für britisches Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
das Datum der übertretung auf dem Bußgeldbescheid stimmt für 100 % nicht.
Bußgeldbescheid mit meinem Foto u. Kennzeichen stimmt schon.
Wie muß ich mich verhalten?
Bezahlen od. nicht reagieren?
Schließlich ist es ein Fehler auf dem Bußgeldbescheid.
Hallo Roswitha P.,
es kommt in der Regel auf die Umstände an. Wenn keine Verwechslungsgefahr besteht, führt ein falsches Datum nicht unbedingt zur Ungültigkeit. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, wenn die Behörde auf Ihren Einspruch nicht reagiert.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr im August mein Auto an eine Bekannte verliehen und sie war einen Monat in Österreich unterwegs.
Jetzt habe ich nach über einen Jahr zwei Strafzettel wegen falschparken bekommen. Gilt das als verjährt oder muss ich die Strafe bezahlen?
LG
Hallo miteinander.
Ich wohne und arbeite in den USA, bin in D seit 2 Jahren nicht mehr gemeldet.
Letzte Woche habe ich ein Falschparkticket (von der Polizei Muenchen) in Hoehe von 35 Euro fuer mein Mietauto (von Enterprise) bekommen.
Frage: Was ist die beste Vorgehensweise (ausser Bezahlen natuerlich…;-) ? Hat irgendjemand schon aehnliche Erfahrungen gemacht.
Vielen lieben Dank fuer eure Antworten!
Ein in Kanada wohnender, kanadischer Fahrer hat während eines kurzen Aufenthaltes in Deutschland im Mai 2014 in Freiburg im Breisgau mit einem Mietwagen einen Rotlichtverstoß (weniger als 1 Sekunde) begangen und hat nach Zusendung eines Anhörungsbogens im August 2014 einen Bußgeldbescheid über 90 EUR an seine kanadische Adresse (vermutlich per Einschreiben; Adressermittlung wohl über die Mietwagenfirma) erhalten, den er in der Folge nicht bezahlt hat. Es gab keine weiteren ihm bekannten Ermittlungsschritte. Er beabsichtigt, diesen Sommer über den Flughafen München erstmals wieder nach Deutschland und Europa einzureisen. Droht ihm bei der Grenzkontrolle eine Nachzahlung (+ evtl. Strafgebühren)?
Hallo Michael,
diese Option besteht grundsätzlich.
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Guten Tag,
ich habe gestern von meinem Firmenwagen-Leasinggeber ein Bußgeldprotokoll von der Italien. Behörde in Pisa zugeschickt bekommen, mit der Aufforderung, der Italien. Bußgeldzahlungsaufforderung zu folgen.
Vorwurf ist die (versehentlich) unerlaubte Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Zone in der Innenstadt Ende Mai 2018.
Neben meinem Firmenwagenkennzeichen ist als Adressat auf dem Bussgeldprotokoll nur die Leasingfirma (Fahrzeughalter) genannt. Die Vorlage eines Beweisfotos auf dem der Fahrer zu erkennen wäre, fehlt bislang. Ich selbst bin gar nicht namentlich genannt. Auf meine Anfrage hin hat die Leasingfirma zunächst einmal das angebliche Beweisfoto angefordert.
Muss ich jetzt ggü. den ital. Behörden reagieren bzw. zahlen? Und läuft schon ab jetzt die Zahlungsfrist ab für den Rabatt bei kurzfristiger Bezahlung? Besten Dank!
Hallo,
wir wollen im August wieder nach England.
Die Sorge: ich wurde eventuell von einer roten Ampel erwischt. Das war im Mai 2015. Ich habe aber bisher keinerlei Post bekommen. Falls ich damals geblitzt worden bin, wie sähe es da mit der Verjährung aus? Ich fahre ja unwissend wieder nach England.
Danke
hallo zusammen, wir haben 10.07.2016 mit Mietwagen Urlaub in Italien gemacht , jetzt 2,5 Jahre später, also gesterm 24.11.2018 bekäme ich von eurotreuhand Inkasso ein Brief, im welchen die mich auf das vergehen hinweisen , und möchten 380 e haben weil ich damals ins verkehersbegrentzte Zone reingefahren bin, laut Brief „nivi credit“ hat mich mehrmals eingeschrieben(hab leider inzwischen umgezogen) und habe nie ein Brief bekommen, also bis gestern, was jetzt muss man das zahlen, irgendwo habe ich gelesen das nur deutsche Behörde können Bußgeld eintreiben und nicht Inkasso ?? danke für die antwort
Hallo,
wann verjährt ein Parkknöllchen in Polen, wenn der Strafzettel nur an die Windschutzscheibe geheftet wurde und nicht zugesendet wurde?
Besten Dank! John
Hallo zusammen,
als ich jetzt auf der griechischen Insel Rhodos nun wieder einen Mietwagen buchen wollte, habe ich 3 falsch-Parken-Tickets von der Autovermietung erhalten aus August 2015! 80 EUR zusammen. Das war Zufall, wie mir die Autovermietung mitteilte, denn jetzt grade haben sie von der Stadt Rhodos alle aufgelaufenden Bussgeldbescheide seit 2014 bekommen. Meine Frage: Ist das zulässig? Wann verjährt ein falsch-Parken-Ticket dort? Ich kann mich doch jetzt nicht mehr erinnern, wo ich 2015 evtl. falsch geparkt habe. Ausserdem habe ich damals keinen Strafzettel an der Windschutzscheibe oder so gehabt. Komisch
Herzlichen Dank. Rina
Hallo Rina,
wenden Sie sich an einen Anwalt.
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Hallo,
ich habe wegen Falschparken einen Bußgeldbescheid von 200€ bekommen in Granada, Spanien. Habe also online alles ausgefüllt und mir den Wisch schicken lassen. Wollte dann zu einer Bank und das regeln, dummerweise ist hier Samstags bzw. Sonntags alles zu und Montag ganz früh fliege ich nach Hause. Meine Frage ist nun ob och Ärger bei der Ausreise bekommen kann? Achja der Bescheid wurde von der Stadtverwaltung ausgestellt, nicht von der Polizei.
Gruß, Christian
Hallo Christian,
die Ausreise sollte normalerweise problemlos möglich sein.
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Ich habe folgende Frage:
Ich habe am Mittwoch, den 06.06.2018 eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten über ein nicht bezahltes Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit in Italien am 25.08.2016. Als Vergehen ist angegeben: In Wohngebiet auf für andere Fahrzeuge reservierter Spur gefahren. Diesen Bußgeldbescheid kann ich online, auf einem angegebenen Link der Mahnung, einsehen. Dieser Eigentliche Bescheid ist aber niemals bei mir angekommen, ich weiß von der ganzen Sache erst, als ich vergangenen Sonntag vom Urlaub zurück kam und diese Mahnung zu Augenschein bekomme. Was kann ich in dem Fall machen? Die Strafe Betrug sich auf 112,72€, die ich auch bezahlen würde, jetzt mit Verzugskosten und Mahngebühr soll ich nun 274,52€ bezahlen.. Können Sie mir helfen?
Vielen Dank in Vorraus
Adrian
Hallo Adrian,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
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Hallo,
ich habe vor kurzem eine Lenkererhebung per Einschreiben aus Österreich bekommen, allerdings ohne Angabe eines Verkehrsdeliktes. Ich habe zurückgeschrieben, dass ich zum gegebenen Zeitpunkt (Anfang Dezember 2017) gefahren bin und mitlerweile eine Sendungsinformation über ein (vermutlich) weiteres Einschreiben der österreichischen Landesbehörde erhalten. Lohnt es sich dieses Einschreiben, welches noch nicht bei der Post abgeholt wurde, zu ignorieren und ggf. auf eine Verjährung zu hoffen?
Vielen Dank im Vorraus!
Daniel
Hallo Daniel,
finanzielle Forderungen unterliegen einer sehr langen Verjährung. Wenden Sie sich an einen Anwalt.
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Hallo,
habe aus Brasilien von der Vermieterfirma per E-Mail einen Strafzettel bekommen wegen Befahrens einer Busspur. (Das Mail habe ich nur zufällig aus dem Spamfilter gefischt). Ich habe extra geschaut, an der Stelle gab es kein Verbotsschild, diese Straße zu befahren.
Nun soll ich per Brief innerhalb drei Tagen (!) einen Fragebogen ausfüllen, eine Kopie meines Führerscheins sowie eine Kopie des Reisepasses samt Ein- und Austrittsstempeln einschicken.
Ein Brief aus Deutschland wird es erfahrungsgemäß in drei Tagen nicht nach Brasilien schaffen.
Ist es ratsam hier einfach mal abzuwarten? Ich plane nächstes Jahr wieder nach Brasilien zu reisen. Was kann dann schlimmstenfalls passieren?
Danke im Voraus!
Hallo Martin,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
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