Bußgeld aus dem Ausland: Ist eine Vollstreckung möglich?
Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Bußgelder aus dem Ausland – zahlen oder nicht?

Wenn Sie mit Ihrem Auto im Ausland unterwegs sind, müssen Sie sich an das Verkehrsrecht des jeweiligen Landes halten, sonst drohen Ihnen – wie in Deutschland auch – Bußgelder. Doch was ist zu beachten, wenn Sie sich einen Strafzettel im Ausland eingehandelt haben?
Den Strafzettel nicht bezahlen ist unklug; es droht Ihnen laut § 90 des OWiG ein Vollstreckungsverfahren. Seit einigen Jahren gibt es ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU. Ab einer Bagatellgrenze von 70 € werden ausländische Geldbußen auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstreckt.
Doch selbst wenn das eigentliche Bußgeld im Ausland geringer ist, beachten Sie: es kommt eine Bearbeitungsgebühr hinzu, die noch zur eigentlichen Geldbuße gerechnet werden muss. Haben Sie den Strafzettel nicht bezahlt, droht Ihnen im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens eine Haftstrafe.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über Bußgelder aus verschiedenen Ländern:
Klicken Sie hier auf Ihr gewünschtes Land:
FAQ: Bußgelder aus dem Ausland
Allgemein ist es nicht ratsam, einen ausländischen Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren. Schließlich gibt es bereits seit einigen Jahren ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU.
Laut diesem Abkommen können ausländische Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Dies bezieht sich weiterhin nicht nur auf die Sanktionen; eine Bearbeitungsgebühr wird noch dazugerechnet, sodass diese Grenze relativ schnell erreicht ist.
Weigern Sie sich, ein ausländisches Bußgeld trotz Abkommen zu zahlen, kann im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens sogar eine Haftstrafe auf Sie zukommen.
Inhaltsverzeichnis:
Informationen über spezifische Verkehrsverstöße im Ausland finden Sie auf diesen Seiten:
EU-weite Datenabfrage möglich
Seit Sommer 2013 gilt die EU-Richtlinie zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ (PDF). Einfach gesagt: die zuständigen Behörden in allen Ländern der EU erhalten Zugriff auf die Daten des Fahrzeughalters. Sie können somit ohne großen Aufwand ermitteln, an wen Sie den Strafzettel mit dem Bußgeld aus dem Ausland senden müssen.
Allerdings darf diese Datenbank mit dem Namen „Eucaris“ nur bei bestimmten Verstößen genutzt werden, beispielsweise bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer oder Rotlichtverstößen. Bei anderen Delikten kann allerdings auch ein Bußgeld gegen Sie erhoben werden, nur können die Behörden die Fahrzeughalter-Datenbank dann nicht abfragen. Gerade dann kann es sehr lange dauern, bis der Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten eintrifft: auch zwei Jahre nach der Urlaubsreise kann noch ein Strafzettel bei Ihnen ankommen.
Halterhaftung und Fahrerhaftung

In manchen Ländern, wie z.B. Italien wird bei Vergehen im Straßenverkehr grundsätzlich der Fahrzeughalter belangt – auch wenn der Fahrzeugfahrer sich von diesem unterscheidet. Hier haftet stets der Halter und erhält das Bußgeld im italienischen Ausland. Das Kraftfahrt-Bundesamt allerdings weist die ausländischen Behörden darauf hin, dass die Daten nur zur Ermittlung des Schuldigen benutzt werden dürfen.
Falls Sie als Fahrzeughalter also einen Bußgeldbescheid aus Italien bekommen, und nachweislich nicht selbst gefahren sind, weil Sie z.B. gar keinen Urlaub mit dem Auto unternommen haben, wird das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung nicht durchführen, außer das jeweilige Delikt ist auch in Deutschland mit der sogenannten Halterhaftung belegt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich hier beraten lassen.
Schnell bezahlen lohnt sich
Wenn Sie sofort zahlen, können Sie Ihr Bußgeld aus dem Ausland ein wenig verringern. In manchen Ländern des europäischen Auslands erhalten Sie nämlich einen Rabatt, wenn Sie innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen:
- In Großbritannien erhalten Sie auf manche Verstöße 50 % Rabatt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen zahlen.
- In Spanien erhalten Sie 50 % Rabatt auf das Bußgeld, wenn Sie innerhalb von 20 Tagen zahlen.
- Dies gilt auch für Bußgelder aus Italien. Wenn Sie nach 60 Tagen nicht bezahlt haben, dann verdoppelt sich das Bußgeld!
- Auch in der Türkei, in Belgien, Frankreich, Griechenland und Slowenien gibt es länderspezifische Rabatte für Geldstrafen.
Bußgelder fallen auch im Ausland an
Wenn Sie im Ausland Punkte sammeln, werden diese auf dem jeweiligen Landeskonto vermerkt – es gibt kein länderübergreifendes Punktekonto. Bußgelder müssen Sie allerdings überall bezahlen. Wenn Sie sich ein Fahrverbot einhandeln, so gilt dies nur im betreffenden Land. Ein Fahrverbot, welches sie in Ihrem Heimatland haben, gilt allerdings international. In Deutschland müssen Sie Ihre Papiere ohnehin für die Dauer des Fahrverbots abgeben; ohne diese dürfen Sie nicht fahren.
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Hallo
wir haben auf Gran Canaria ein Strafzettel fürs Falschparken erhalten. Wir haben uns einen Mietwagen geliehen und wissen deswegen nicht inwiefern das Bußgeld von 50 € verfolgt wird?
Grüße
Hallo Hanna,
Bußgelder aus dem Ausland sollten nicht ignoriert werden, da sie auch in Deutschland verfolgt werden können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Bussgeldkatalog-Team,
heute habe ich per Einschreiben einen Brief aus Frankreich bekommen, bei welchem es sich anscheinend um einen Strafzettel handelt (der Brief ist komplett in französisch verfasst). Das Verkehrsdelikt war im März 2016 (Osterurlaub), also vor fast 8 Monaten. Wenn ich das richtig gedeutet habe, soll ich 180,- EUR bezahlen, alternativ 144,- EUR innerhalb von 30 Stunden.
Was soll ich tun? Ist der Strafzettel gültig, wenn er in französisch ankommt?
Ich weiß auch gar nicht was ich da angestellt haben soll. Rechtsschutz habe ich leider nicht.
Danke!!
Hallo Claus,
Strafzettel aus dem Ausland müssen in der Regel übersetzt sein, damit sie von den deutschen Behörden vollstreckt werden können. Ein Verjährung tritt in Frankreich aber erst nach einem Jahr ein. Vollstreckt werden kann das Bußgeld in Frankreich nur zwei Jahre. Sollten Sie wieder nach Frankreich in diesem Zeitraum wollen, wäre das Bezahlen der Buße entsprechend angeraten. Im Zweifel sollten Sie aber einen Anwalt nach Rat fragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Bussgeldkatalog-Team,
Ich habe heute im Büro eine Mahnung aus Italien in Höhe von 458,45 € für einen Strafzettel eines unserer Firmenwagen bekommen.
Die verweisen auf einen Strafzettel vom 16.11.2012 wegen zu schnellem Fahren
Der Strafzettel liegt uns nicht vor.
Was muß ich tun?
Muß ich was tun?
Ist das nicht verjährt nach 4 Jahren?
Hallo Petra,
Verjährungsfristen im EU-Ausland können mehrere Jahre betragen. Beraten Sie sich am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen die beste Strategie in diesem Fall empfehlen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich wurde in Brasilien mit einem Mietwagen geblitzt und hab danach als ich in Deutschland zurück war eine
Mail bekommen , meine Frage wäre wie soll ich darauf reagieren und welche Folgen könnten auf mich zukommen ?
Gibt es irgend ein Abkommen mit Brasilien wegen Verkehrsdelikten ?
Hallo Martin,
was steht denn in der Mail? Sollten Sie in naher Zukunft wieder nach Brasilien reisen wollen, sollten Sie in jedem Fall das Bußgeld zahlen. Ein Abbkommen gibt es nicht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe als Fahrzeughalter eine „Feststellung der Übertretung der Straßenverkehrsordnung“ (gemeint ist wohl Bußgeldbescheid) für eine (geringe) Geschwindigkeitsüberschreitung (82 km statt wohl erlauber 70 km) von der „Comune di Venezia“ jetzt mit Datum 9.9.16 per Einschreiben mit Rückschein erhalten. Die Überschreitung war vor fast 1 Jahr im Nov. 2015. Die Übersetzung in deutsch ist verhältnismäßig schlecht. Das Bußgeld unter Berücksichtigung der 30-%-Ermäßigung beträgt 45,30 €. Ich selbst war nicht der Fahrer und war zu diesem Zeitpunkt nicht in Italien. Gefahren ist vermutlich mein Sohn bzw. meine Schwiegertochter anläßlich eines Urlaubes im Nov 2015.
Um evtl. späteren Einreiseschwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, wollte ich den Betrag auf das angegebene Konto überweisen. Bei dem Überweisungsvorgang wurde die IBAN von meiner Bank als ungültig erkannt. Eine Rückfrage bei meiner Bank ergab, dass die IBAN für italienische Konten 27stellig sein muss, die auf dem angeblichen Bescheid war 33 Stellen lang.
Ein Hinweis, dass über eine Internetseite die Zahlung auch mit Kreditkarte oder Mastercard möglich sei, habe ich auch versucht. Ich kann zwar die Internetseite aufrufen, eine Bezahlung ist für mich aber wegen der italienischen Sprache nicht möglich.
Jetzt bin ich mir insb. wegen der nicht überweisungsfähigen IBAN gar nicht sicher, ob es nicht evtl. um eine „Betrugsmasche“ handelt. Allerdings wäre dies ja für die Betrüger unsinnig, wenn sie Kosten für Einschreibebrief mit Rückschein haben, andererseits kein Geld überwiesen werden kann.
Wegen dieser Schwierigkeiten neige ich dazu, innerhalb der 60-Tage-Frist „Einspruch“ einzulegen, zumal der Bußgeldbescheid von der deutschen Justiz wohl nicht vollzogen wird, da nach deutschem Recht Halterhaftung nicht zulässig ist bei Geschwindigkeitsüberschreitung (anders in Italien). Allerdings ist die „Rechtsbehelfsbelehrung“ im Bescheid auch etwas „hemdsärmlich“ ( 2 Einspruchsmöglichkeiten, mal der Begriff Einspruch mal Berufung, nicht gleich erkennbare Anschrift, wohl nur in italienischer Sprache, nach meiner Recherche allerdings auch englisch zulässig).
Haben Sie Erfahrung mit ähnlich gelagerten Fällen bzw. eine Verhaltensempfehlung für mich.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Hallo Sepp,
diesbezüglich können wir Ihnen leider keine Empfehlungen aussprechen, da es sich hierbei um eine Rechtsberatung handelt. Wenden Sie sich bezüglich diesen Anliegens bitte an einen Rechtsberater. Dieser kann Ihnen in jedem Fall weiterhelfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, Ich habe aus dänemark einen Bescheid bekommen der komplett auf Dänisch ist und ich nichts lesekn klann, was soll ich machen? Ich bin zu schnell gefahren, das stimmt aber für 18km/h zu schnell 400€ ist das gerechtfertigt?
Danke
Hallo Christoph,
in Dänemark gibt es weit höhere Bußgelder die aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten verordnet werden. Die Verordnung ist dabei strenger und dementsprechend gerechtfertigt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
bin abzüglich Korrektur mit 21km/h zu schnell in Belgien gewesen.
Was muss ich tun?
Bezahlen? Wenn ja, wie teuer?
Danke
Gruß
Chris
Hallo Chris,
die Strafe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Belgien kann zwischen 50 und 2.750 Euro variieren. Welcher Betrag in Ihrem Fall fällig wird, erfahren Sie demnach in der Regel erst, wenn der Bescheid bei Ihnen eintrifft. Aufgrund eines Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU können Beträge ab 70 Euro auch in Deutschland von den ausländischen Behörden eingetrieben werden. Wird das Bußgeld nicht gezahlt, kann im schlimmsten Fall eine Erzwingungshaft die Folge sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, meine Frage bezieht sich auf Norwegen. Wurde da leider mit 27 km/h zu viel auf dem Tacho von der Polizei angehalten und soll nun rund 700 € dafür überweisen.
Kann ich die Briefe die mich zu Hause erreichen werden ignorieren, da ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und Norwegen nicht existiert und die Zahlung nicht tätigen?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort
Hallo Sven,
einen ausländischen Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren, ist nicht empfehlenswert. Ratsam ist es, den Bescheid auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen. Dabei kann Ihnen gegebenenfalls ein Rechtsanwalt behilflich sein. Wer einen Strafzettel aus dem Ausland ignoriert, muss gegebenenfalls bei einer erneuten Einreise mit Komplikationen rechnen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich ausländischer Führerschein, genauer gesagt, ich habe einen Führerschein aus Kroatien, der ein Mitglied der Europäischen Union ist! Ich lebe und in Deutschland arbeiten, wo ich angemeldet, aber ich habe mich gefragt, ob ich brauche einen Führerschein zu ändern? Ist meine Führerschein in Deutschland gültig und Wie lange? dank
Hallo Danny,
wenn es sich um einen neuen kroatischen EU-Führerschein handelt, ist dieser von den deutschen Behörden anzuerkennen. Andernfalls sollten Sie den Führerschein in einen EU-Führerschein umtauschen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wir haben heute einen niederländischen Bußgeldbescheid in Höhe von 39,00€ erhalten.
Ich lese immer wieder von einer 70,00€ „Mindestgrenze“. Was hast es damit auf sich?
Danke im Voraus für die Antwort :)
Hallo Nicole,
die Mindestgrenze meint gerade für die ausländischen Bußgeldbescheide das Bußgeld + die anfallenden Verfahrenskosten. Daher kann bei Ihnen durchaus noch der Betrag der Gebühren hinzukommen, wodurch die Mindestgrenze erreicht ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo liebes Bussgeldkatalog-Team,
ich habe ein Schreiben von der Italienischen Inkassofirma EMO bekommen, dass ich am 18.07.2015 in Jesolo falsch geparkt hätte und 57,37 € zahlen müsse. Das Schreiben wurde erst am 01.08.2016 verfasst, also auf jeden Fall nach der 360-Tage Frist. Lohnt sich hier ein Widerspruch? Falls ja, wo soll ich diesen hinschicken?
Vielen Lieben Dank für die Antwort und die tolle Arbeit, die Sie leisten!
Hallo Max G,
in diesem Fall ist es ratsam sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann Ihnen bei einem Einspruch helfen und Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten.
Das Schreiben der Inkassofirma sollten auch eine Adresse beinhalten, die für eine Kontaktaufnahme dient.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich bin letztes Jahr im Juni nach London mit dem Auto gefahren. Nach über einem Jahr jetzt bekomme ich Post von Media Inkasso das ich angeblich geparkthabe ohne gültigen Parkschein. Angeblich habe ich im letzten Jahr drei mal Post von EPC bekommen. Ich habe nie irgend welche Post von denen bekommen !
Zusätzlich dazu bin ich mir 100% sicher das ich zum besagten Datum nirgends geparkt habe oder überhaupt angehalten habe.
Ich habe Media Inkasso eine Email geschrieben das ich nie Post von EPC bekommen habe und dass sich der Auftraggeber direkt bei mir melden soll und nicht über ein Inkasso Büro.
Wo mit müsste ich gegebenen falls rechnen wenn ich weitere Briefe von Dem Inkasso Büro ignoriere. Oder was sollte ich gegebenen falls machen.
Besten danke schon mal
Hallo Manaf,
Schreiben von einem Inkasso-Büro zu ignorieren, kann mitunter teure Konsequenzen haben. Da wir keine Rechtsberatung durchführen können, bitten wir Sie, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise und den Folgen beraten und Hinweise geben, was genau auf Sie zukommen kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Liebe Redaktion,
Marcel hatte in seinem Beitrag die 360 Tage-Regelung angesprochen. Gibt es diese überhaupt und welche Rechtsgrundlage kann man nennen?
„Laut Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen Sie keine individuellen Aussagen machen und keinen Rat geben, wie es weitergehen soll.“
Ich finde, ein „ja“oder „nein“ und ein Verweis auf eine Grundlage würde Marcel und anderen vermutlich schon weiterhelfen und mit Sicherheit keine individuelle Aussage darstellen.
Ich bitte, diese Mail nicht zu löschen, denn von einer Diskussion lebt ein Forum bzw. sollte vom Admin bei allem Verständnis für Angst vor Regressansprüchen wegen Falschberatung nicht in 99% aller Fälle mit:
„um sicherzugehen, solltest Du einen RA konsultieren“ beantwortet werden.
Grüße
Hallo Marc,
das ist durchaus korrekt und daher danke für Ihren Einwand. Allerdings ist jeder Fall anders gelagert, weshalb jeder selbst entscheiden sollte, wie er sich im entsprechenden Fall verhalten will. Ruhe habe Betroffene in der Regel, wenn sie zahlen. Zu beachten sind auch immer die Verjährungsfristen der einzelnen Länder. Dieses beträgt bei einem Verkehrsvergehen in Italien fünf Jahre. Die Italiener treiben Ihre Bußgelder auch systematisch ein, das bedeutet, dass sie Inkasso-Unternehmen beauftragen. Wer wieder in das Land will, muss außerdem damit rechnen, dass die Polizei das Bußgeld und eine saftige Nachzahlung verlangt. Tatsächlich ist der Gang zum Anwalt mit entsprechender Erfahrung wirklich empfehlenswert, wenn man sich wehren möchte. Aufpassen sollten Betroffene zudem auf das Kleingedruckte im Schreiben. Oftmals handelt es sich nicht um ein offizielles Vollstreckungsgesuch – dann wird von „gütiger Einigung“ gesprochen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wie ist es denn andersherum,wenn ich in DE geblitzt wurde aber wieder im Ausland – in diesem Fall Taiwan – bin?
Vielen Dank,
Peter
Hallo Peter,
wenn Sie in Taiwan wohnhaft und gemeldet sind, kommt es darauf an, ob es ein entsprechende Abkommen zwischen Deutschland und Taiwan zur Identitätsverfolgung gibt. Das ist aber recht unwahrscheinlich. Wurden Sie beispielsweise mit einem Mietwagen geblitzt, wird der Mietwagen-Anbieter aber Ihre Daten weiterleiten. In diesem Fall könnte ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Ein Bußgeldbescheid kann aber in Taiwan, anders als bei vielen europäischen Nachbarländern, nicht vollstreckt werden. Sollten Sie später wieder in Deutschland aufgegriffen werden, könnte aber die Buße bis zum Ablauf der Vollstreckungsverjährung vollstreckt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe in Finnland einen Strafzettel bekommen, weil ich keine Parkscheibe verwendet habe (ich habe schlicht das Schild übersehen).
Die Strafe beträgt 50€ + 14€ Bearbeitungsgebühr. Es steht nichts von einer Erhöhung der Strafe bei Nichtzahlen innerhalb einer gewissen Frist auf dem Ticket.
Somit kann das Bußgeld in Deutschland nicht eingetrieben werden, oder?
Vielen Dank und viele Grüße,
Sarah.
Hallo Sarah,
seit einigen Jahren gibt es ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der Europäischen Union, wonach ab einer Bagatelle-Grenze von 70 € ausländische Geldbußen auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstreckt werden können. Ggf. müssten Sie den Betrag bei einer erneuten Einreise aber nachzahlen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org