Bußgeld aus dem Ausland: Ist eine Vollstreckung möglich?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgelder aus dem Ausland – zahlen oder nicht?

Gegen Sie kann auch ein Bußgeld aus dem Ausland verhängt werden.
Gegen Sie kann auch ein Bußgeld aus dem Ausland verhängt werden.

Wenn Sie mit Ihrem Auto im Ausland unterwegs sind, müssen Sie sich an das Verkehrsrecht des jeweiligen Landes halten, sonst drohen Ihnen – wie in Deutschland auch – Bußgelder. Doch was ist zu beachten, wenn Sie sich einen Strafzettel im Ausland eingehandelt haben?

Den Strafzettel nicht bezahlen ist unklug; es droht Ihnen laut § 90 des OWiG ein Vollstreckungsverfahren. Seit einigen Jahren gibt es ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU. Ab einer Bagatellgrenze von 70 € werden ausländische Geldbußen auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstreckt.

Doch selbst wenn das eigentliche Bußgeld im Ausland geringer ist, beachten Sie: es kommt eine Bearbeitungsgebühr hinzu, die noch zur eigentlichen Geldbuße gerechnet werden muss. Haben Sie den Strafzettel nicht bezahlt, droht Ihnen im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens eine Haftstrafe.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über Bußgelder aus verschiedenen Ländern:

Klicken Sie hier auf Ihr gewünschtes Land:

Bußgeld aus Australien

Austr‌alien

Bußgeld aus Belgien

Bel‌gien

Bußgeld aus Bosnien

Bosnien-Herze‌gowina

Bußgeld aus Bulgarien

Bulg‌arien

Bußgeld aus Dänemark

Dän‌emark

Ratgeber: Bußgeldkatalog Estland

Est‌land

In Finnland kann ein Bußgeld teuer werden.

Fin‌nland

Die Verkehrsregeln in Frankreich gelten auch für eine kleine Straße oder Gasse.

Fran‌kreich

Bußgeld aus Griechenland

Griech‌enland

England: Die Flagge von UK

Großbri‌tannien

Bußgeldkatalog Irland

‌Irl‌and

Bußgeldkatalog Island

Isl‌and

Die Verkehrsregeln in Italien sollen auch die Natur schützen und Immissionen einsparen.

Ital‌ien

 bußgelder=

Kroat‌ien

Bußgeld aus Lettland

Let‌tland

Bußgeld aus Liechtenstein

Liech‌tenstein

Bußgeld aus Litauen

Lita‌uen

Bußgeldkatalog Luxemburg

Lux‌emburg

Bußgeldkatalog Malta

Malt‌a

Bußgeld aus Montenegro

Monten‌egro

Ratgeber Bußgeldkatalog Niederlande

Niederl‌ande

Im Bußgeldkatalog von Nordmazedonien sind die Sanktionen für Verkehrsverstöße bestimmt.

Nordmazedonien

Bußgeld aus Norwegen

Norw‌egen

Bußgeldkatalog für Österreich

Öste‌rreich

Der Bußgeldkatalog in Polen, klärt über all die Verkehrsrichtlinien auf.

Pol‌en

Sie müssen Autobahngebühren in Portugal zahlen.

Portug‌al

Bußgeld aus Rumänien

Rum‌änien

Bußgeld aus Russland

Rus‌sland

Die Flagge in Schweden vor der Stadt.

Sch‌weden

Bußgeldkatalog Schweiz

Schw‌eiz

Bußgeld aus Serbien

Se‌rbien

Im Bußgeldkatalog der Slowakei sind die Sanktionen für Verkehrsverstöße definiert.

Slow‌akei

Bußgeld aus Slowenien

Slow‌enien

Die Flagge in Spanien

Sp‌anien

Tschechischer Bußgeldkatalog

Tsch‌echien

Flagge aus Ungarn.

Ung‌arn

Die Flagge der USA weht im Wind.

U‌SA

Bußgeld aus Zypern

Zyp‌ern

FAQ: Bußgelder aus dem Ausland

Muss ich ein Bußgeld aus dem Ausland bezahlen?

Allgemein ist es nicht ratsam, einen ausländischen Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren. Schließlich gibt es bereits seit einigen Jahren ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU.

Wann können ausländische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden?

Laut diesem Abkommen können ausländische Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Dies bezieht sich weiterhin nicht nur auf die Sanktionen; eine Bearbeitungsgebühr wird noch dazugerechnet, sodass diese Grenze relativ schnell erreicht ist.

Was kann passieren, wenn ich ein Bußgeld aus dem Ausland nicht bezahle?

Weigern Sie sich, ein ausländisches Bußgeld trotz Abkommen zu zahlen, kann im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens sogar eine Haftstrafe auf Sie zukommen.

EU-weite Datenabfrage möglich

Seit Sommer 2013 gilt die EU-Richtlinie zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ (PDF). Einfach gesagt: die zuständigen Behörden in allen Ländern der EU erhalten Zugriff auf die Daten des Fahrzeughalters. Sie können somit ohne großen Aufwand ermitteln, an wen Sie den Strafzettel mit dem Bußgeld aus dem Ausland senden müssen.

Allerdings darf diese Datenbank mit dem Namen „Eucaris“ nur bei bestimmten Verstößen genutzt werden, beispielsweise bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer oder Rotlichtverstößen. Bei anderen Delikten kann allerdings auch ein Bußgeld gegen Sie erhoben werden, nur können die Behörden die Fahrzeughalter-Datenbank dann nicht abfragen. Gerade dann kann es sehr lange dauern, bis der Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten eintrifft: auch zwei Jahre nach der Urlaubsreise kann noch ein Strafzettel bei Ihnen ankommen.

Halterhaftung und Fahrerhaftung

Müssen Sie zahlen, wenn Sie aus dem Ausland einen Bußgeldbescheid erhalten?
Müssen Sie zahlen, wenn Sie aus dem Ausland einen Bußgeldbescheid erhalten?

In manchen Ländern, wie z.B. Italien wird bei Vergehen im Straßenverkehr grundsätzlich der Fahrzeughalter belangt – auch wenn der Fahrzeugfahrer sich von diesem unterscheidet. Hier haftet stets der Halter und erhält das Bußgeld im italienischen Ausland. Das Kraftfahrt-Bundesamt allerdings weist die ausländischen Behörden darauf hin, dass die Daten nur zur Ermittlung des Schuldigen benutzt werden dürfen.

Falls Sie als Fahrzeughalter also einen Bußgeldbescheid aus Italien bekommen, und nachweislich nicht selbst gefahren sind, weil Sie z.B. gar keinen Urlaub mit dem Auto unternommen haben, wird das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung nicht durchführen, außer das jeweilige Delikt ist auch in Deutschland mit der sogenannten Halterhaftung belegt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich hier beraten lassen.

Schnell bezahlen lohnt sich

Wenn Sie sofort zahlen, können Sie Ihr Bußgeld aus dem Ausland ein wenig verringern. In manchen Ländern des europäischen Auslands erhalten Sie nämlich einen Rabatt, wenn Sie innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen:

  • In Großbritannien erhalten Sie auf manche Verstöße 50 % Rabatt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen zahlen.
  • In Spanien erhalten Sie 50 % Rabatt auf das Bußgeld, wenn Sie innerhalb von 20 Tagen zahlen.
  • Dies gilt auch für Bußgelder aus Italien. Wenn Sie nach 60 Tagen nicht bezahlt haben, dann verdoppelt sich das Bußgeld!
  • Auch in der Türkei, in Belgien, Frankreich, Griechenland und Slowenien gibt es länderspezifische Rabatte für Geldstrafen.

Bußgelder fallen auch im Ausland an

Wenn Sie im Ausland Punkte sammeln, werden diese auf dem jeweiligen Landeskonto vermerkt – es gibt kein länderübergreifendes Punktekonto. Bußgelder müssen Sie allerdings überall bezahlen. Wenn Sie sich ein Fahrverbot einhandeln, so gilt dies nur im betreffenden Land. Ein Fahrverbot, welches sie in Ihrem Heimatland haben, gilt allerdings international. In Deutschland müssen Sie Ihre Papiere ohnehin für die Dauer des Fahrverbots abgeben; ohne diese dürfen Sie nicht fahren.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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217 Kommentare

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  1. Moni
    Am 15. August 2016 um 14:11

    Hallo,

    im Mai waren wir in Australien und laut Mietwagenfirma wurden wir ganze drei mal geblitzt. Die Mietwagenfirma hat hierfür auch eine Bearbeitungsgebühr von jeweils 20 € berechnet. Uns wurde gesagt, dass wir die Strafzettel nach Deutschland geschickt bekommen. Bis heute ist nichts angekommen. Ergo konnten wir auch nichts begleichen.
    Nun wollen wir nächstes Jahr nach Neuseeland fliegen, wobei ein Stop in Australien nötig sein wird. Könnte es bei dem Stop in Australien Probleme geben?

    Vielen Dank!
    Monik

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2016 um 9:22

      Hallo Moni,

      in der Tat kann das Bußgeld bei einer Einreise in Australien nachverlangt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Moni
        Am 4. Oktober 2017 um 16:09

        Hallo,

        wir haben bis heute den Strafzettel nicht per Post nach Hause geschickt bekommen.
        Dafür war Samstag ein Brief von einem deutschen Inkassounternehmen in der Post mit einer Inkassomahnung.
        Es ist doch richtig, dass australische Bußgelder nicht in Deutschland vollstreckt werden können? Dementsprechend könnte ich dieses Schreiben auch einfach ignorieren…

        Viele Grüße
        Moni

        • staging.bussgeldkatalog.org
          Am 23. Oktober 2017 um 10:56

          Hallo Moni,

          tatsächlich können Bußgelder aus Australien nicht in Deutschland vollstreckt werden, da kein entsprechendes Abkommen darüber besteht.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Dirk
    Am 11. August 2016 um 16:08

    Hallo,
    ich habe auf einem Parkplatz in den Niederlanden einen STrafzettel über 61,10 EUR bekommen, weil ich angeblich kein Ticket gelöst hatte. Ich hatte aber ein Tagesticket gekauft, welches vermutlich beim Schließen der Tür (es war an diesem Tag sehr windig), auf die Seite geweht wurde. Auf dem Strafzettel steht auf niederländisch, dass ich innerhalb 6 Wochen bezahlen muss.
    Eine Bankverbindung ist nicht hinterlegt, also kann ich auch nicht bezahlen.
    Sollte nun ein Bußgeldebscheid per Post kommen, habe ich eine Chance, nicht bezahlen zu müssen, wenn ich mein Parkticket in Kopie dem Widerspruch beilege?

    Besten Dank

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 15. August 2016 um 8:17

      Hallo Dirk,
      wir würden Ihnen empfehlen, sich in dieser Angelegenheit an einen Anwalt zu wenden, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Marcel
    Am 7. August 2016 um 9:26

    Hallo,
    habe einen Bussgeldbescheid aus der Schweiz erhalten. Durch eine Lasermessung wurde ein Übertreten der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 17kmh festgestellt. 137kmh statt der 120kmh. Nur ich dieses Jahr überhaupt nicht in der Schweiz und das angegebene Kennzeichen gehört meinem Wohnwagen. Ablesefehler? Was kann ich tun?
    Gruß Marcel

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 8. August 2016 um 9:06

      Hallo Marcel,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, daher möchten wir Sie bitten sich in diesem Fall an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie in Bezug auf das weitere Vorgehen, wie einem eventuell möglichen Einspruch, beraten und unterstützend zur Seite stehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Ronny
    Am 31. Juli 2016 um 19:31

    Hallo,

    gerade in Göteborg ein Ticket über 600SEK bekommen. Hatte zwar ein Parkticket, stand jedoch mit dem Fahrradträger über die Begrenzung hinaus auf dem nachfolgenden Platz :-( Auf dem Schein steht Kontrollavgiftsfaktura (Göteborgs Stads Parkeringaktiebolag), Bankverbindung nur eine Plusgiro-Verbindung. Was tun, zahlen, warten oder ignorieren ?

    Danke und Gruß
    Ronny

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 1. August 2016 um 9:17

      Hallo Ronny,

      das Abwarten oder Nichtbezahlen kann unter Umständen Konsequenzen nach sich ziehen, wenn es ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und Schweden gibt.
      Daher sollten Sie sich hier an die ausstellende Behörde in Schweden wenden und versuchen zu erfahren, wie Sie die ausgesprochene Sanktion bezahlen können.
      In Schweden ist es auf den Banken in der Regel möglich Geld auf ein bekanntes schwedisches Konto zu überweisen.
      Eventuell kann Ihnen auch die deutsche Botschaft mit Informationen weiterhelfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Rudi
    Am 26. Juli 2016 um 13:13

    Guten Tag,

    habe heute eine s.g. Verzeigevorhalt erhalten wegen 12-5 = 7 km zu schnell und Überfahren der Sicherheitslinie, also dem durchgezogenen Mittelstreifen. Ohne Angabe eines Betrages. Muss ich darauf reagieren? Falls ja, muss ich bezahlen hier in D?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort

    Rudi L.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juli 2016 um 9:46

      Hallo Rudi,

      es scheint sich dabei lediglich um das schweizer Pendant zum Anhörungsbogen zu halten. Durch diesen erhalten Sie lediglich die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Deshalb ist darin auch noch kein Betrag festgesetzt, sodass bisher noch keine Zahlungen durch Sie zu veranlassen sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Anette
    Am 23. Juli 2016 um 6:25

    Hallo,
    ich habe soeben ein Einschreiben von der Post abgeholt, in welchem ich beschuldigt werde in einer verkehrsberuhigten Zone zur falschen Zeit wohl unterwegs gewesen zu sein. Das ganze war in Verona, Italien vor einem Jahr (Juli 2015).
    Kostenpunkt: 98 EUR, wenn ich gleich bezahle.
    Muss ich bezahlen? Denn inzwischen bin ich nach Australien ausgewandert und habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. In sollchen Fällen ärgere ich mich über meinen Nachsendeauftrag!!

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. Juli 2016 um 9:18

      Hallo Anette,

      sollen Sie in nächster Zeit nicht wieder in Italien fahren wollen, schadet es Ihnen nicht, wenn Sie den Bescheid nicht bezahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Tim
    Am 22. Juli 2016 um 21:52

    Hallo zusammen,

    Vor ca. 14 Tagen bin ich laut dem auf Niederländisch verfassten Schreiben des Niederländischen Inkassobüros cibj 102 km/h auf der Landstraße N281 gefahren. Laut diesem Schreiben liegt dort die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 70 km/h.

    Da mein Navi anzeigte das dort 100km/h erlaubt ist bin ich auch 100 km/h gefahren.

    Das Bußgeld beträgt 338€.

    Nun die Frage ob ich das Bußgeld bezahlen muss, da das Schreiben ja auf Niederländisch verfasst ist. Bei Bedarf schicke ich Ihnen das Schreiben per E-Mail.

    Weiterhin, bin ich noch in der Probezeit weshalb ich mich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen eigentlich pinibel halte.

    Im Vorraus schonmal danke für Ihre Antwort!
    Mit freundlichen Grüßen
    Tim

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. Juli 2016 um 9:45

      Hallo Tim,

      generell gilt: Ein Bußgeldbescheid muss in der geltenden Landessprache verfasst worden sein (in diesem Fall in Deutsch), damit Sie zur Zahlung verpflichtet sind. Sollten Sie die Geldbuße jedoch nicht zahlen, könnte es bei Ihrem nächsten Besuch der Niederlande großen Ärger geben. Im Zweifelsfall lohnt es sich, einen Rechtsanwalt aus dem Verkehrsrecht um Rat zu bitten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Daniel
    Am 22. Juli 2016 um 10:56

    Hallo,

    wir hatten am Auto einen Strafzettel von 40€ und noch einmal weiter drunter 20€ wegen Falschparken in Slowenien. Konnten aber außer den Summen nichts verstehen, da alles in slowenisch war. Haben dann das örtliche Polizeiamt per Email angeschrieben und einen Infozettel bekommen. nun habe ich hier aber mehrfach gelesen, dass man unter 70€ gar nichts bezahlen muss, da der Betrag zu gering ist und es sich für die Behörden nicht lohnt, das einzutreiben. Kann ich das Ganze also ignorieren?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. Juli 2016 um 10:16

      Hallo Daniel,
      oft kommt zu dem eigentlichen Bußgeld noch eine Verwaltungsgebühr hinzu, die schnell dafür sorgt, dass eine Grenze von 70 Euro überschritten wird. Einen Strafzettel aus dem Ausland sollten Sie demnach in der Regel nicht ignorieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Schreiben aus Italien wegen Umzugs nicht zugestellt und nun bei der Inkasso Firma
    Am 12. Juli 2016 um 22:45

    Servus,

    Vor 3 Jahren, im Juni 2013 waren wir im Urlaub in Italien… Und erst vor ein paar Tagen kam die Strafe von einer Inkasso Firma in Deutschland, weil die Italiener mich nach dem Umzug innerhalb einer Stadt im November 2013 nicht mehr finden konnten.

    Ich will die Strafe für das Einfahren in die Verkehrsberühigte Zone bezahlen aber.. hier gibt es 2 Punkte:

    1. Die Freunde aus Polen, die den gleichen Verstoß verübt haben – wir sind zusammen mit 2 Autos hintereinander gefahren – haben das Schreiben nach einem Jahr im Juni 2014 bekommen und die Strafe betrug „nur“ 100€ und bei mir ca. 190€ der Grundstrafe. Warum müssen die deutschen Autos / Fahrer 90€ mehr bezahlen als die Polen? Es ist doch alles in der EU!

    2. Bei welchem Behörde in Deutschland muss ich das Versagen der italienischen und der deutschen Beamten klären, um die allen zusätzlichen Kosten (wiederhotles Senden, Inkasso Firma) nicht bezahlen zu müssen. Ich habe keinen Brief früher bekommen.

    Danke für Ihre Antwort im Voraus!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juli 2016 um 9:27

      Hallo,

      die erhöhten Kosten könnten unter Umständen mit Ihrem Umzug zusammenhängen, da sich dadurch auch der Aufwand der Behörden erhöht hat. Um die Kosten für das Inkassounternehmen dürften Sie voraussichtlich nicht herumkommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. caterina
    Am 6. Juli 2016 um 13:00

    Hallo Bußgeldredaktion,

    mein Sohn war 2012 mit meinem Auto in Italien und 2013 kam ein Bußgeldbescheid aus Florenz (Einfahrt in eine verkehrberuhigte Zone), den ich auch sofort bezahlt habe.
    Gestern kam nun eine Mahnung über einen angeblich nicht bezahlten Bußgeldbescheid aus 2013 über ebenfalls einen Vorgang aus 2012 in Florenz , allerdings mit einen anderen Vorgangsnummer. Ist es sinnvoll dem zu widersprechen, mit dem Hinweis, ich hätte schon bezahlt? Ich habe damals nur einen Bescheid bekommen. Wie soll ich nach der langen Zeit nachvollziehen können, ob er tatsächlich ein oder zweimal geblitzt wurde? Das Foto bei „emu“ hat kein Datum/Uhrzeit.

    Ab wann beginnt die 5jährige Verjährungsfrist zu laufen? Beginnt sie mit der Mahnung neu? Wird die Autonummer oder der Name gespeichert?
    Vielen Dank!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juli 2016 um 9:36

      Hallo caterina,

      diesbezüglich können wir Ihnen keine Empfehlung aussprechen, wie Sie am besten für Ihren speziellen Fall reagieren sollten. Daher sollten Sie sich an an einen Rechtsberater wenden, welcher Ihnen eine gute Auskunft geben kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Markus
        Am 18. März 2018 um 10:55

        Mir ist nun genau der gleiche Fall mit der Stadt Florenz passiert.
        Bußgeldbescheide im März 2015; bezahlt und nun Zahlungserinnerungen.
        Können Sie sagen wie Ihr Fall ausgegangen ist?

  11. Roland
    Am 29. Juni 2016 um 9:18

    Hallo,

    wir haben einen Bussgeldbescheid aus Frankreich wegen eines Geschwindigkeitsverstosses erhalten. Wir waren aber nie in Frankreich, weder zu einem anderen Zeitpunkt noch mit dem angegebenen Fahrzeug.

    Was tun?

    Vielen Dank

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juni 2016 um 8:58

      Hallo Roland,

      möglicherweise liegt hier eine Verwechslung vor. Dann sollten Sie sich an die Behörde richten, welche Sie angeschrieben hat. Diese sollte das genau überprüfen, anhand Ihrer Angaben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Bayirli
    Am 27. Juni 2016 um 11:47

    Hallo,

    habe Strafzettel aus Ungarn bekommen. Angeblich habe ich kein Maut bzw ohne Vignette eine gebührenpflichtige Straße benutzt. Da ich ganz sicher bin dass ich gekauft habe, habe ich vergliechen und stellte fest das sie die letzte Nummer von meine Kennzeichen falsch getippt hat. Habe Belege hier.
    Meine Frage wäre; wo kann ich Widerspruch machen und muss ich mein Widerspruch ungarisch machen?

    Danke

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juni 2016 um 9:50

      Hallo,

      der Einspruch sollte auf ungarisch formuliert sein. Der Adressat ist der Versender des Bußgeldbescheids.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Isabelle
    Am 27. Juni 2016 um 11:35

    Liebe Bußgeldkatalog-Redaktion, 

    super dass man hier so viele Infos auch zu Bußgeldern im Ausland findet. 

    Ich war vor ziemlich genau einem Monat mit einem Auto, das auf den Vater einer Bekannten zugelassen ist, in Österreich unterwegs und bin dort geblitzt worden. Nun erging gegenüber dem Vater / Halter eine Anonymverfügung. Wenn ich als Fahrerin diese nun nicht innerhalb eines Monats (oder gilt doch eine andere Frist?) begleiche, wie läuft das Verfahren weiter? Wird dann durch die österreichischen Behörden versucht, den Fahrer zu ermitteln, und wie lange ist hierfür die (Verjährungs-)Frist? Erhöht sich dann das Bußgeld signifikant, wenn ich erst nach Fahrerermittlung den Bußgeldbescheid erhalte, oder bleibt dieses zunächst gleich? 
    Ich möchte nicht, dass jemand anderes Ärger für meinen Verstoß bekommt, sehe es aber auch nicht ein, klaglos zu bezahlen, da ich für die Strecke wirklich eine angemessene Geschwindigkeit gefahren bin und mE völlig willkürlich beschränkt war. 

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten. 

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juni 2016 um 9:17

      Hallo Isabelle,

      da ein Verstoß vorliegt, ist eine Vollstreckung durch das Bundesministerium der Justiz wahrscheinlich, sofern das Bußgeld 70 Euro oder mehr beträgt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Jörg
    Am 15. Juni 2016 um 11:27

    Hallo,

    wir haben einen Bußgeldbescheid aus Italien erhalten. Aus 09.07.2012. Also knapp vier Jahre her.
    Es geht um eine angeblich nicht bezahlte Mautgebühr.
    Wie ist hier die Verjährungsfrist in diesem Fall?

    Danke

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juni 2016 um 9:16

      Hallo Jörg,

      die Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide wegen nicht bezahlter Maut beträgt in Italien zehn Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Eki
    Am 14. Juni 2016 um 23:14

    Hallo zusammen,
    Ich wurde lt. Sixt in Barcelona geblitzt, ca. 80 km/h zu schnell gefahren. Wie lange dauert es in etwa, bis ich ein Schreiben aus Spanien bekomme?
    LG

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juni 2016 um 9:32

      Hallo,

      leider können wir hier keine konkreten Aussagen treffen – die Verjährung des Bußgeldes aus Spanien beträgt jedoch maximal ein Jahr.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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