Ausnahmen von der Maskenpflicht in Deutschland

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Für wen gilt eine Ausnahme bei der Maskenpflicht?

Maskenpflicht: Gibt es Ausnahmen von der Mundschutzpflicht, etwa für Busfahrer?
Maskenpflicht: Gibt es Ausnahmen von der Mundschutzpflicht, etwa für Busfahrer?

Seit dem 27. April gilt fast bundesweit eine Maskenpflicht beim Einkauf und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch Berlin erweitert ab dem 29. April 2020 die Maskenpflicht auf Geschäfte (war bisher das einzige Bundesland, in dem eine Mund-Nasen-Bedeckung nur im öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben ist).

Doch wie sieht es eigentlich aus: Wer muss wirklich einen Mundschutz im Einzelhandel und im ÖPNV tragen? Gilt die Maskenpflicht auch schon für Kinder? Was gilt für Fahrer und Verkäufer? Und was, wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme das Tragen einer Maske unzumutbar wäre – weil es etwa zu schweren Atembeschwerden käme? Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?

Wir informieren im Folgenden über die allgemeinen Altersgrenzen in den einzelnen Bundesländern und wer von der Maskenpflicht ggf. ausgenommen ist. Wir orientieren uns hierbei an den Vorgaben der Länder und versuchen den aktuellsten Stand widerzugeben. Eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.

FAQ: Ausnahmen von der Maskenpflicht

Gilt die Maskenpflicht auch für Kinder?

Ja. Die Bundesländer haben jedoch teils abweichende Altersgrenzen festgelegt. Eine Übersicht zu den einzelnen Regelungen finden Sie hier.

Müssen auch Angestellte im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften der Maskenpflicht nachkommen?

Auch hier treffen die Bundesländer unterschiedliche Vorgaben. Eine Zusammenfassung der derzeit geltenden Ausnahmen für Beschäftigte finden Sie hier.

Was droht bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht?

Ein Bußgeld beim Verstoß gegen die Maskenpflicht droht bislang noch nicht in allen Bundesländern. Eine Übersicht zu den bisher geplanten Sanktionen finden Sie hier. Zusätzlich können Betreiber von Geschäften und Nahverkehr ggf. Personen ohne Maske ein Betretungsverbot aussprechen.

Im Video: Dürfen Sie eigentlich mit Maske hinters Steuer?

Video: Maske am Steuer
Im Video erklären wir, ob ihr auch beim Fahren eine Maske tragen dürft.

Für kleine Kinder gelten bei der Maskenpflicht häufig Ausnahmen

Da die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in den Händen der Bundesländer liegt, gelten bei der Maskenpflicht für Kinder teils abweichende Regelungen. In der folgenden Übersicht finden Sie die derzeit in den einzelnen Ländern geltenden Altersgrenzen. Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten dann für Kinder, die das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben.

BundeslandAb welchem Alter gilt die Maskenpflicht?
Baden-Württemberg6 Jahre
Bayern6 Jahre
Berlin6 Jahre
Brandenburg6 Jahre
Bremen6 Jahre
Hamburg7 Jahre
Hessen6 Jahre
Mecklenburg-Vorpommern6 Jahre
Niedersachsen6 Jahre
Nordrhein-Westfalen6 Jahre
Rheinland-Pfalz6 Jahre
Saarland6 Jahre
Sachsen6 Jahre
Sachsen-Anhalt2 Jahre
Schleswig-Holstein6 Jahre
Thüringen6 Jahre

Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht für Verkäufer, Bus- und Taxifahrer?

Auch hier ist eine einheitliche Regelung nicht gegeben. In der folgenden Übersicht finden Sie Hinweise der einzelnen Bundesländer, ob die Maskenpflicht auch für Fahrer öffentlicher Verkehrsmittel sowie das Personal in Geschäften gilt:

Achtung! Städte und Gemeinden können abweichende bzw. ergänzende Regelungen treffen. So gilt in Jena etwa auch an Arbeitsplätzen ohne Publikumsverkehr eine Maskenpflicht, wenn sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch in Schulen sollen Schüler hier ab dem 04.05.2020 Masken während des Unterrichts tragen. Prüfen Sie daher auch die örtlichen Bestimmungen für Ihren Wohn- bzw. Arbeitsort (aktualisierte Infos finden sich in aller Regel auf den Portalen der Städte und Gemeinden).

Was gilt im Einzelhandel: Besteht eine Ausnahme von der Maskenpflicht z. B. für Angestellte?
Was gilt im Einzelhandel: Besteht eine Ausnahme von der Maskenpflicht z. B. für Angestellte?
  • Baden-Württemberg: Eine Pflicht, einen Mundschutz zu tragen, gilt nicht, wenn es einen anderen baulichen Schutz gibt (z. B. Plexiglasscheiben).
  • Bayern: Für Personal des Einzelhandels gilt keine Ausnahme von der Maskenpflicht (außer in Kassen- oder Thekenbereichen, sofern andere bauliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden). Fahrer hingegen müssen keine Maske tragen, Kontroll- und Servicepersonal hingegen schon.
  • Berlin: Eine Maskenpflicht ist laut Verordnung nur für die „Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs“ sowie Kunden in Ladengeschäften vorgesehen. Mittlerweile gilt die Maskenpflicht auch für nicht fahrzeugführendes Personal (z. B. Kontrolleure). Darüber hinaus müssen auch Angestellte in Friseurbetrieben und ähnlichen Betrieben im Bereich der Körperpflege eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ebenso müssen Angestellte in Gaststätten, die Kundekontakt haben, einen Mundschutz tragen.
  • Brandenburg: Fahrer des ÖPNV sind von der Maskenpflicht ausgenommen. In Verkaufsstellen gilt die Maskenpflicht für „alle Personen“.
  • Bremen: Für das Personal in Geschäften und Einrichtungen sowie Fahrer im öffentlichen Nahverkehr gilt eine Ausnahme von der Maskenpflicht.
  • Hamburg: Die Maskenpflicht gilt auch für das Fahrpersonal und Verkäufer, soweit keine anderen Einrichtungen einen angemessenen Schutz gewährleisten können (z. B. Plexiglasscheiben).
  • Hessen: Eine Maskenpflicht gilt nicht auch für das Personal, sofern andere wirksame Einrichtungen – insbesondere Trennvorrichtungen – vorhanden sind.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für Fahrer im ÖPNV (Pflicht explizit nur für Fahrgäste), nicht jedoch für Angestellte in Verkaufsstellen.
  • Niedersachsen: Eine Pflicht gilt nicht für Angestellte und Fahrpersonal. Einzige Ausnahme: Frisöre müssen bei Wiedereröffnung ebenso wie ihre Kunden einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • NRW: In NRW gelten keine Ausnahmen von der Maskenpflicht für Beschäftigte. Auch Handwerker und Dienstleister, die einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kunden bei der Tätigkeit nicht einhalten können, müssen Masken tragen. Ausgenommen hiervon sind einzig Fahrzeugführer.
  • Rheinland-Pfalz: Auch Verkäufer sind zum Tragen von einem Mundschutz verpflichtet (ebenso andere Mitarbeiter in Bereichen mit Publikumsverkehr), sofern keine anderen geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Im ÖPNV gilt die Maskenpflicht nicht für die Fahrer.
  • Saarland: Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Fahrer im öffentlichen Nahverkehr. Auch Angestellte in Einrichtungen und Verkaufsstellen mit Publikumsverkehr müssen keinen Mundschutz tragen, sofern andere wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen wurden.
  • Sachsen: In Geschäften muss auch das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Fahrpersonal im öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr ist von der Mundschutzpflicht ausgenommen.
  • Sachsen-Anhalt: Fahrer im ÖPNV sind nicht verpflichtet Masken zu tragen. Für Verkäufer hingegen gelten keine Ausnahmen von der Maskenpflicht.
  • Schleswig-Holstein: Für Verkäufer sowie Fahrpersonal gilt keine Pflicht, einen Mundschutz zu tragen.
  • Thüringen: Fahrer im ÖPNV und Verkäufer müssen keinen Mundschutz tragen.

Maskenpflicht: Ausnahme auch bei gesundheitlichen Einschränkungen möglich

Darüber hinaus gelten in allen Bundesländern auch dann Ausnahmen von der Maskenpflicht, wenn das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund gesundheitlicher oder psychischer Einschränkungen nicht zumutbar bzw. nicht möglich ist. Das kann etwa Asthma oder anderen schweren Lungen- aber auch Herzerkrankungen gelten, bei denen die Sauerstoffversorgung bereits eingeschränkt ist. Wichtig: In aller Regel sollte die Erkrankung durch ein ärztliches Attest belegt sein, um einen entsprechenden Nachweis hierüber zu haben. Das Mitführen einer entsprechenden Bescheinigung kann Probleme bei Kontrollen verhindern. Auch für Hörgeschädigte und Gehörlose Personen gilt die Maskenpflicht mittlerweile in den meisten Bundesländern nicht (ebenso für deren Begleitpersonen, die mit ihnen kommunizieren).

Bußgeldkatalog: Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht?

BundeslandBußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht
Baden-Württemberg100 - 250 €
Bayern150 € (bei Kindern unter 14 Jahren für die - strafmündige - Begleitperson)
Berlin50 - 500 €
Brandenburg50 - 250 €
Bremen50 €
Hamburg80 €
Hessen50 €
Mecklenburg-Vorpommern50 - 150 €
Niedersachsen150 €
NRW150 €
Rheinland-Pfalz50 €
Saarland50 - 100 €
Sachsen60 €
Sachsen-Anhaltzunächst kein Bußgeld festgelegt
Schleswig-Holstein150 €
Thüringen60 €

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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143 Kommentare

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  1. manu
    Am 17. Oktober 2020 um 18:42

    einzelhandel: wenn ein kunde nach höflichem fragen sein attest zur befreiung des tragens eines atemschutzes nicht zeigen will, darf man uneingeschränkt hausrecht ausüben u ihn des ladens verweisen?

  2. Olli
    Am 16. Oktober 2020 um 13:08

    Hallo, danke für den ausführlichen Artikel.

    Eine Frage: In eurem Text steht „Wichtig: In aller Regel muss die Erkrankung durch ein ärztliches Attest belegt sein.“ Ich finde allerdings keine Quelle/Regelung/Verordnung dazu.

    Woher habt ihr diese Aussage? Danke im voraus, Olli

  3. Sussan
    Am 14. Oktober 2020 um 13:59

    Kann mir jemand die Paragrafen geben fur die Gesetze?

  4. Ronny
    Am 9. Oktober 2020 um 11:24

    Hallo, muss ich als Busfahrer im Reiseverkehr während der Fahrt eine Maske tragen, unser Sitz ist in Sachsen?!

  5. christa
    Am 8. Oktober 2020 um 9:32

    muss eine verkäuferin,die einen kunden ohne maske bedient,strafe zahlen?

  6. Jasmina
    Am 1. Oktober 2020 um 18:45

    Hallo
    Meine Tochter geht in die 8. Klasse in NRW.
    Manche Lehrer nötigen Sie während des Unterrichts eine Maske zu tragen, andere wiederum nicht.
    Ist das richtig, dass ich als Mutter darauf bestehen kann, dass meine Tochter während des Unterrichts die Maske abnimmt.
    Mittlerweile hat sie Beschwerden im Brustbereich, ist ständig müde und Schlapp und ich mache mir große Sorgen.
    Kann ich den Lehrern die darauf trotzdem bestehen mit einer Anzeige drohen?

    MfG

  7. Kay
    Am 26. September 2020 um 20:26

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in Bayern und Nordrhein-Westfalen haben Gerichte vor wenigen Tagen entschieden, dass bei Schülern Atteste zur Befreiung des Corona-Mund-Nasen-Schutzes nur dann anerkannt werden, wenn darauf die D i a g n o s e steht. Bislang scheint das wie gesagt nur für Schüler in diesen Bundesländern zu gelten, nicht für Erwachsene (z.B. im öffentlichen Nahvkehr).
    Ich lebe in Berlin und bin mit meinem Attest – ohne Diagnose, aber mit den üblichen Formulierungen – immer durchgekommen. Ist zu erwarten, dass die Diagnose überall zur Bedingung wird? Und ist das rechtlich überhaupt in Ordnung? Bislang wurde auch immer behauptet, dass die Diagnose gar nicht draufstehen darf! (…auf Krankschreibungen z. B. erfährt der Arbeitgeber ja auch nicht die Diagnose).

  8. Eli
    Am 25. September 2020 um 22:08

    Hallo,
    Ich will demnächst den Führerschein machen, weil ich in eine Gegend ziehe, wo ich auf ein Auto angewiesen sein werde.
    Soweit ich informiert bin, gilt beim Fahrunterricht Maskenpflicht. Mein erstes Problem damit ist, dass ich schon beim Einkaufen nach 5-10 Minuten mit Maske benommen bin und danach eine Weile brauche, um zum Normalzustand zurückzukehren. Nein, ich stelle mich nicht an, bin eher robust, und ja, das ist wegen der CO2-Rückatmung durchaus erklärbar. Länger habe ich die Maske noch nicht getragen, weil ich es nicht riskieren will, dass mich jemand vom Fußweg aufsammeln muss. Wer übernimmt die Haftung, wenn ich wegen der Maske beim Fahren nicht voll konzentrationsfähig bin oder gar einen Kreislaufzusammenbruch bekomme?
    Und zum anderen kommt mir die Maske als Schutz nicht besonders sinnvoll vor, wenn jemand neben mir sitzt. Ohne Maske atme ich nach vorne, mit Maske entweicht die Luft seitlich, also genau in Richtung der Person, die geschützt werden soll (genauso wie wenn im Bus oder im Zug jemand neben mir sitzt oder steht). Das ist doch kontraproduktiv, oder?

  9. Uschi
    Am 9. September 2020 um 16:03

    Hallo,
    ich arbeite im Einzelhandel in NRW. Es kommen Kunden ohne Maske in unser Ladenlokal und sagen, daß sie ein Attest haben. Wenn wir das dann sehen möchten, wird das abgelehnt mit dem Hinweis auf Datenschutz. Ist das korrekt ?

  10. Katharina
    Am 7. September 2020 um 9:58

    Hallo, in unserem Vereinsheim wurde auch eine Scheibe aus Plexiglas an der Theke angebracht. Muss das Thekenpersonal trotzdem noch einen MNS tragen? Ich habe gehört, sobald mehr als eine Person am Ausschank ist, sei das Pflicht!? LG

  11. Nancy
    Am 2. September 2020 um 17:37

    Hallo, ich arbeite im Einzelhandel in NRW. Muß ich beim einräumen der Ware auch Mundschutz tragen? Auch wenn gerade kein Kunde im Laden ist?
    Oder besser: kann man zwischendurch die Maske am Kinn tragen, wenn keine Kundschaft da ist?

  12. Nicole
    Am 1. September 2020 um 1:26

    Ich habe ein Attest darf man mich trotzdem nötigen eine Maske zu tragen und mir ein Visier verweigern.

    Zb in Tankstellen, Krankenhaus, Therapien usw

  13. Patrick
    Am 30. August 2020 um 0:10

    Guten Abend,

    ich hab eine Frage, wenn ein Mitarbeiter im Einzelhandel durch einen Attest von der Maskenpflicht befreit ist, darf er trotzdem zwischen den Regalen Arbeiten oder muss er an der Kasse? Weil wenn ich ein Mitarbeiter sehe, der keine Maske trägt, dass würde mich schon abschrecken und würde den nicht annähern wollen.

  14. Johannes P.
    Am 28. August 2020 um 12:26

    Wir stellen uns die Frage bezüglich einer Ausübung eines Ehrenamts, von Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske (Attest) aber auch kein Visier für diese Zeit tragen können.
    Hierbei wird oft in kleinen Gruppen (3-6) bzw. auch unter Publikumsverkehr gearbeitet
    Diese ehrenamtliche Tätigkeit wurde, unter den Coronaverordnungen, rechtlich als „Einkaufssituation“-in Hamburg-zusammen gefasst.

    Hat ein ein Betroffener trotzdem das Recht, ohne Maske, ehrenamtlich mitzuwirken oder MUSS wenigstens ein Visier, zum Schutz möglicher Dritter, getragen werden.?

    Vielen Dank für Ihre Mühe.
    MfG Johannes

  15. Klaus- Dietrich
    Am 28. August 2020 um 10:51

    Kommt die Abweisung von maskenbefreiten Kunden im Einzelhandel nicht einer Diskriminierung gleich? Wer darf überhaupt das ärztliche Atest einsehen? Danke

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