Ausnahmen von der Maskenpflicht in Deutschland

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Für wen gilt eine Ausnahme bei der Maskenpflicht?

Maskenpflicht: Gibt es Ausnahmen von der Mundschutzpflicht, etwa für Busfahrer?
Maskenpflicht: Gibt es Ausnahmen von der Mundschutzpflicht, etwa für Busfahrer?

Seit dem 27. April gilt fast bundesweit eine Maskenpflicht beim Einkauf und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch Berlin erweitert ab dem 29. April 2020 die Maskenpflicht auf Geschäfte (war bisher das einzige Bundesland, in dem eine Mund-Nasen-Bedeckung nur im öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben ist).

Doch wie sieht es eigentlich aus: Wer muss wirklich einen Mundschutz im Einzelhandel und im ÖPNV tragen? Gilt die Maskenpflicht auch schon für Kinder? Was gilt für Fahrer und Verkäufer? Und was, wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme das Tragen einer Maske unzumutbar wäre – weil es etwa zu schweren Atembeschwerden käme? Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?

Wir informieren im Folgenden über die allgemeinen Altersgrenzen in den einzelnen Bundesländern und wer von der Maskenpflicht ggf. ausgenommen ist. Wir orientieren uns hierbei an den Vorgaben der Länder und versuchen den aktuellsten Stand widerzugeben. Eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.

FAQ: Ausnahmen von der Maskenpflicht

Gilt die Maskenpflicht auch für Kinder?

Ja. Die Bundesländer haben jedoch teils abweichende Altersgrenzen festgelegt. Eine Übersicht zu den einzelnen Regelungen finden Sie hier.

Müssen auch Angestellte im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften der Maskenpflicht nachkommen?

Auch hier treffen die Bundesländer unterschiedliche Vorgaben. Eine Zusammenfassung der derzeit geltenden Ausnahmen für Beschäftigte finden Sie hier.

Was droht bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht?

Ein Bußgeld beim Verstoß gegen die Maskenpflicht droht bislang noch nicht in allen Bundesländern. Eine Übersicht zu den bisher geplanten Sanktionen finden Sie hier. Zusätzlich können Betreiber von Geschäften und Nahverkehr ggf. Personen ohne Maske ein Betretungsverbot aussprechen.

Im Video: Dürfen Sie eigentlich mit Maske hinters Steuer?

Video: Maske am Steuer
Im Video erklären wir, ob ihr auch beim Fahren eine Maske tragen dürft.

Für kleine Kinder gelten bei der Maskenpflicht häufig Ausnahmen

Da die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in den Händen der Bundesländer liegt, gelten bei der Maskenpflicht für Kinder teils abweichende Regelungen. In der folgenden Übersicht finden Sie die derzeit in den einzelnen Ländern geltenden Altersgrenzen. Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten dann für Kinder, die das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben.

BundeslandAb welchem Alter gilt die Maskenpflicht?
Baden-Württemberg6 Jahre
Bayern6 Jahre
Berlin6 Jahre
Brandenburg6 Jahre
Bremen6 Jahre
Hamburg7 Jahre
Hessen6 Jahre
Mecklenburg-Vorpommern6 Jahre
Niedersachsen6 Jahre
Nordrhein-Westfalen6 Jahre
Rheinland-Pfalz6 Jahre
Saarland6 Jahre
Sachsen6 Jahre
Sachsen-Anhalt2 Jahre
Schleswig-Holstein6 Jahre
Thüringen6 Jahre

Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht für Verkäufer, Bus- und Taxifahrer?

Auch hier ist eine einheitliche Regelung nicht gegeben. In der folgenden Übersicht finden Sie Hinweise der einzelnen Bundesländer, ob die Maskenpflicht auch für Fahrer öffentlicher Verkehrsmittel sowie das Personal in Geschäften gilt:

Achtung! Städte und Gemeinden können abweichende bzw. ergänzende Regelungen treffen. So gilt in Jena etwa auch an Arbeitsplätzen ohne Publikumsverkehr eine Maskenpflicht, wenn sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch in Schulen sollen Schüler hier ab dem 04.05.2020 Masken während des Unterrichts tragen. Prüfen Sie daher auch die örtlichen Bestimmungen für Ihren Wohn- bzw. Arbeitsort (aktualisierte Infos finden sich in aller Regel auf den Portalen der Städte und Gemeinden).

Was gilt im Einzelhandel: Besteht eine Ausnahme von der Maskenpflicht z. B. für Angestellte?
Was gilt im Einzelhandel: Besteht eine Ausnahme von der Maskenpflicht z. B. für Angestellte?
  • Baden-Württemberg: Eine Pflicht, einen Mundschutz zu tragen, gilt nicht, wenn es einen anderen baulichen Schutz gibt (z. B. Plexiglasscheiben).
  • Bayern: Für Personal des Einzelhandels gilt keine Ausnahme von der Maskenpflicht (außer in Kassen- oder Thekenbereichen, sofern andere bauliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden). Fahrer hingegen müssen keine Maske tragen, Kontroll- und Servicepersonal hingegen schon.
  • Berlin: Eine Maskenpflicht ist laut Verordnung nur für die „Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs“ sowie Kunden in Ladengeschäften vorgesehen. Mittlerweile gilt die Maskenpflicht auch für nicht fahrzeugführendes Personal (z. B. Kontrolleure). Darüber hinaus müssen auch Angestellte in Friseurbetrieben und ähnlichen Betrieben im Bereich der Körperpflege eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ebenso müssen Angestellte in Gaststätten, die Kundekontakt haben, einen Mundschutz tragen.
  • Brandenburg: Fahrer des ÖPNV sind von der Maskenpflicht ausgenommen. In Verkaufsstellen gilt die Maskenpflicht für „alle Personen“.
  • Bremen: Für das Personal in Geschäften und Einrichtungen sowie Fahrer im öffentlichen Nahverkehr gilt eine Ausnahme von der Maskenpflicht.
  • Hamburg: Die Maskenpflicht gilt auch für das Fahrpersonal und Verkäufer, soweit keine anderen Einrichtungen einen angemessenen Schutz gewährleisten können (z. B. Plexiglasscheiben).
  • Hessen: Eine Maskenpflicht gilt nicht auch für das Personal, sofern andere wirksame Einrichtungen – insbesondere Trennvorrichtungen – vorhanden sind.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für Fahrer im ÖPNV (Pflicht explizit nur für Fahrgäste), nicht jedoch für Angestellte in Verkaufsstellen.
  • Niedersachsen: Eine Pflicht gilt nicht für Angestellte und Fahrpersonal. Einzige Ausnahme: Frisöre müssen bei Wiedereröffnung ebenso wie ihre Kunden einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • NRW: In NRW gelten keine Ausnahmen von der Maskenpflicht für Beschäftigte. Auch Handwerker und Dienstleister, die einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kunden bei der Tätigkeit nicht einhalten können, müssen Masken tragen. Ausgenommen hiervon sind einzig Fahrzeugführer.
  • Rheinland-Pfalz: Auch Verkäufer sind zum Tragen von einem Mundschutz verpflichtet (ebenso andere Mitarbeiter in Bereichen mit Publikumsverkehr), sofern keine anderen geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Im ÖPNV gilt die Maskenpflicht nicht für die Fahrer.
  • Saarland: Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Fahrer im öffentlichen Nahverkehr. Auch Angestellte in Einrichtungen und Verkaufsstellen mit Publikumsverkehr müssen keinen Mundschutz tragen, sofern andere wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen wurden.
  • Sachsen: In Geschäften muss auch das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Fahrpersonal im öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr ist von der Mundschutzpflicht ausgenommen.
  • Sachsen-Anhalt: Fahrer im ÖPNV sind nicht verpflichtet Masken zu tragen. Für Verkäufer hingegen gelten keine Ausnahmen von der Maskenpflicht.
  • Schleswig-Holstein: Für Verkäufer sowie Fahrpersonal gilt keine Pflicht, einen Mundschutz zu tragen.
  • Thüringen: Fahrer im ÖPNV und Verkäufer müssen keinen Mundschutz tragen.

Maskenpflicht: Ausnahme auch bei gesundheitlichen Einschränkungen möglich

Darüber hinaus gelten in allen Bundesländern auch dann Ausnahmen von der Maskenpflicht, wenn das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund gesundheitlicher oder psychischer Einschränkungen nicht zumutbar bzw. nicht möglich ist. Das kann etwa Asthma oder anderen schweren Lungen- aber auch Herzerkrankungen gelten, bei denen die Sauerstoffversorgung bereits eingeschränkt ist. Wichtig: In aller Regel sollte die Erkrankung durch ein ärztliches Attest belegt sein, um einen entsprechenden Nachweis hierüber zu haben. Das Mitführen einer entsprechenden Bescheinigung kann Probleme bei Kontrollen verhindern. Auch für Hörgeschädigte und Gehörlose Personen gilt die Maskenpflicht mittlerweile in den meisten Bundesländern nicht (ebenso für deren Begleitpersonen, die mit ihnen kommunizieren).

Bußgeldkatalog: Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht?

BundeslandBußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht
Baden-Württemberg100 - 250 €
Bayern150 € (bei Kindern unter 14 Jahren für die - strafmündige - Begleitperson)
Berlin50 - 500 €
Brandenburg50 - 250 €
Bremen50 €
Hamburg80 €
Hessen50 €
Mecklenburg-Vorpommern50 - 150 €
Niedersachsen150 €
NRW150 €
Rheinland-Pfalz50 €
Saarland50 - 100 €
Sachsen60 €
Sachsen-Anhaltzunächst kein Bußgeld festgelegt
Schleswig-Holstein150 €
Thüringen60 €

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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143 Kommentare

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  1. Andreas
    Am 3. August 2020 um 14:36

    Hallo,
    Trotz Befreiung ( Attest ) , wurde ich in einem Baumarkt zur Tür gewiesen.
    Obwohl in der Maskenverordnung ,Ausnahmen mit Attest beschrieben steht.
    Ist es nicht eine Ordnungswiedrigkeit seitens des Baumarktest ?

    • Isabel W
      Am 4. Oktober 2021 um 12:39

      Leider nur, dann beruft er sich nämlich auf sein Hausrecht. Da kann man leider nichts dagegen machen.

      • Christian N
        Am 28. März 2022 um 9:29

        Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.). Unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens entsteht eine Bindung des Eigentümers an die Zutrittsbefugnis, die es ihm verbietet, sein Hausrecht willkürlich auszuüben (Christensen, Taschenkontrolle im Supermarkt und Hausverbot, JuS 1996, 873 [874]).

        LG Bonn, (entfernt von der Redaktion)

  2. Jo
    Am 2. August 2020 um 9:00

    Gibt es Quellenverweise? Insbesondere zu den Ausnahmeregelung?
    Zum Satz „Wichtig: In aller Regel muss die Erkrankung durch ein ärztliches Attest belegt sein.“ habe ich bisher nirgends etwas finden können, das dies als offiziele Darstellung bestätigt ( Bsp Hamburg)

    Zudem erlaubt das Infektionsschutz Gesetz m.W einzig die Quarantänisierung von Erkrankten, die ein Risiko für ihre Mitmenschen darstellen. Dies als Pauschalurteil für die gesamte Bevölkerung auszusprechen; durch welches Gesetz ist das erlaubt? Sind die Ermächtigungsgesetze (von Beginn 2020) noch in Kraft?

  3. Daniel
    Am 1. August 2020 um 18:13

    Hallo ich hätte mal ne frage wie sied es aus mit visier tragen beim einkaufen darf man das

  4. Chris
    Am 30. Juli 2020 um 20:58

    Wie verhält sich das wenn ich striktes Verbot habe eine Maske zu tragen? Ich habe vor wenigen Wochen eine Operation der Atemwege und auch der gesamten Nase hinter mir. es darf weder etwas das Nasenbein in den nächsten 12 Monaten berühren, noch darf etwas unten dagegen kommen da dies alles erst frisch wieder angenäht wurde. Leider bin ich aber Beruflich Deutschlandweit unterwegs und mir wurde auch schon das Betreten von Läden in Bayern verboten obwohl ich meine Problematik geschildert habe.
    Wie soll ich damit umgehen? Mir wird damit verweigert mich unter der Woche zu versorgen und was mache ich wenn ich mal an einen Polizisten gerate der mir dann Beispielsweise ein Bußgeld erteilt?

  5. Angela
    Am 25. Juli 2020 um 22:53

    Was bitteschön nutzt dem Gehörlosen, wenn ER von der Maskenpflicht ausgenommen ist, wo er doch darauf angewiesen ist ANDEREN von den Lippen abzulesen???? Noch mehr Unsinn geht einfach nicht

  6. thomas
    Am 25. Juli 2020 um 22:16

    Hallo, ich bin Paketfahrer in RLP gilt für mich auch eine Maskenpflicht ,wenn ich in die Firmen bzw. in den Laden gehe.
    mfg

  7. Andreas
    Am 19. Juli 2020 um 9:32

    Ich finde die Klagen bezüglich Maskenpflicht als unangemessen bis albern.
    Welche Erkrankungen rechtfertigen ein Attest? Wie kann es sein, dass jemand mit Attest sich frei ohne Maske innerhalb eines Cafes bewegt?
    Es geht hier um den Schutz vor Ausbreitung einer Pandemie! Und es geht um eine Erkrankung, deren Schweregrad sich zunehmend als gravierender darstellt als ursprünglich angenommen. Personen, die keine Maske tragen können sollten ihr öffentliches Auftreten auf das Notwendigste beschränken müssen, Cafe-Besuche gehören nicht dazu.
    Ich bin Anästhesist und möchte nur daran erinnern, dass medizinisches Personal im OP tagein tagaus genau diese Masken 8 bis 16 Stunden täglich trägt, und das ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen und Gejammer.

  8. Anne
    Am 18. Juli 2020 um 9:43

    Hallo,
    grundsätzlich werden die Ausnahmeregelungen m.M.n. zu schlecht und zu wenig kommuniziert. Sowohl Tagesschau als auch andere regionale und überregionale Medien MÜSSEN dies regelmäßig in ihre Berichterstattung haben. Zumal die Zahl der Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen (Herz, Lungen, Atemwegserkrankungen, usw.) ja nun auch nicht gerade klein ist.
    Ich treffe ständig Menschen, die noch nie etwas von einer Ausnahmeregelung gehört haben, und viele verhalten sich leider nicht sehr freundlich.
    Es ist eine Unverschämtheit, daß man erst danach suchen muss.

    Ordentliche und umfassende Aufklärung der Bevölkerung sieht anders aus. Und so viel, wie über Corona in Dauerschleife berichtet wird, glaube ich nicht, daß man da zu „überfordert“ ist auch mal öfters über die Ausnahmen zu berichten.

  9. Michael
    Am 14. Juli 2020 um 10:11

    Die ganzen corona Verordnungen und ihre ausnahmen.
    Hier auf der Seite steht das ich mich aus gesundheitlichen Gründen vom tragen der Mundnasenmaske befreien lassen kann und mit Ärztlichem Attest auch einkaufen und den öpnv nutzen kann. In der Coronaverordnung Paragraph 2 absatz 10 heisst es Zitat „falls das dauerhafte Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung zu Beeinträchtigungen führt – durch das Tragen eines das Gesicht vollständig bedeckenden Visiers ersetzt werden.“
    Was ist jetzt richtig?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2020 um 16:44

      Hallo Michael,

      Ausnahmen von der Maskenpflicht können in den Bundesländern gelten, wenn das Tragen einer Maske unzumutbar oder nicht möglich ist (z. B. wegen gesundheitlicher Einschränkungen). Ein Attest kann hierüber als Nachweise dienen. Wen eine Maske stark beeinträchtigt, eine Ausnahme von der Maskenpflicht aber nicht direkt vorliegt, kann Ihrem Zitat folgend dann alternativ auch ein Gesichtvisier genutzt werden. Dies gilt jedoch nur in dem jeweiligen Bundesland, in dessen Verordnung dies festgehalten ist! Bundesweite Regelungen gibt es nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Tschubi
    Am 7. Juli 2020 um 12:57

    Ich wurde als Security an den Eingang gestellt um die Hausordnung durchzusetzen, d. h. die Angestellten und andere Kunden vor Kranken zu schützen. Angeblich gab es 3 Beschwerden an einem Tag <ber mich, das war gleich am Anfang der Ladenöffnungen. Nun bin ich seit 6 Wochen auf Kurzarbeit und ein anderer macht den Job. Das heisst, man lässt das Arbeitsamt bezahlen, obwohl Arbeit da ist. Ach so, ich bin <brigens der Objektleiter und dort seit 15 Jahren, zu meinem Schutz hatte ich 3 Kameras auf den Eingang gerichtet, da ich angepöbelt, weggedrängelt und beschimpft wurde, weil die Leute so reinwollten.
    Dann beschweren die sich noch und erzählen Blödsinn.

  11. B.
    Am 6. Juli 2020 um 20:19

    Ich habe eine Frage…Ich bin vom Mundschutz befreit…Ich arbeite im Altenheim dort ist Mundschutzpflicht…was mache ich wenn mein Arbeitgeber auf Mundschutz besteht..Das kann er da er Hausrecht hat…was passiert mit mir…

  12. mo
    Am 3. Juli 2020 um 14:04

    Für was werden Menschen, die keine Masken tragen dürfen/können, Atteste ausgestellt, wenn diese im Zweifelsfall keinen Zweck erfüllen und es einem „Hausrecht“ obliegt, Menschen das Grundrecht nach Artikel 3 zu verwehren – oder darf neuerdings WIEDER aufgrund von Krankheit / Behinderung diskriminiert werden und was ist mit Teilhabe? Steht das Hausrecht neuerdings über einem Grundrecht? Das, was in diesem Land passiert riecht für mich leider verdammt nach „let history repeat itself“ nur unter umgekehrten Vorzeichen…. erst rechts, jetzt links. Schöne neue Welt… NICHT!

  13. Rita
    Am 2. Juli 2020 um 16:45

    Leider bringt mich dies alles nicht weiter. Mein Arzt stellt kein Attest aus, da dies haftungsrechtlich nicht abgesichert ist. Offensichtlich ist die Verordnung hierzu nicht rechtseindeutig.

    MfG
    Rita

  14. Gabriele
    Am 30. Juni 2020 um 22:14

    Ich bin durch ein ärztliches Attest vom Tragen eines Mund-/Nasenschutzes befreit. Gilt das in Schleswig-Holstein auch für einen Frisörbesuch?

  15. Andrea
    Am 28. Juni 2020 um 23:52

    Ich war heute in einer Bäckerei mit Cafe . Das Personal war dicht zusammen hinterm Tresen. Keine trug eine Maske. Ausserdem war sehr dicht an diesem Tresen eine Kundin ohne Maske und unterhielt sich mit den Damen. Der Tresen hatte keine Schutzvorrichtung. Ist das ok?

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