Auto privat verkaufen – mit diesen Tipps bewahren Sie den Durchblick
Letzte Aktualisierung am: 11. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Darauf kommt es beim privaten Autoverkauf an

Soll das eigene Fahrzeug verkauft werden, entschließen sich viele Verbraucher dazu, nicht auf einen Händler zurückzugreifen, sondern das Auto privat zu verkaufen. Schließlich können sie in der Regel einen höheren Preis erzielen. Nicht nur deswegen erfreuen sich Online-Gebrauchtwagen-Portale großer Beliebtheit.
Doch was ist zu berücksichtigen, wenn Sie privat ein Auto verkaufen? Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Verkäufer? Und wie ist das mit der Gewährleistung? Wir schaffen Klarheit!
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Auto privat verkaufen
Es ist wichtig, dass alle Angaben zum Fahrzeug korrekt sind und Sie keine Mängel verschweigen. Des Weiteren sollte ein Haftungsausschluss im Kaufvertrag vermerkt werden.
Ein Wertgutachten gibt Aufschluss darüber, wie viel Ihr Wagen noch Wert ist. Zudem kann sich ein Blick in die Schwacke-Lise lohnen.
Eine Übersicht der Vorteile des privaten Autoverkaufs finden Sie hier.
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Privater Autoverkauf – das sind die Vorteile
Sich für die private Veräußerung eines Gebrauchten zu entscheiden, geht mit vielerlei Vorteilen einher.
- größere Auswahl an potenziellen Abnehmern
- kostenloses Inserieren auf vielen Online-Plattformen
- größerer Verhandlungsspielraum
- höherer Verkaufserlös
In Zeiten des Internets ist der Privatverkauf vom Auto heutzutage so einfach wie selten zuvor. Schnell die wichtigsten Fahrzeugdaten eingegeben sowie ein paar Bilder von der Außen- und Innenansicht geschossen, schon ist das Inserat auf der Online-Gebrauchtwagen-Plattform so gut wie fertig. Überregional können Interessierte sich nun beim Verkäufer melden und all ihre Fragen stellen, noch bevor sie sich auf den Weg machen, um das Auto zu begutachten. Schnell wird so die Spreu vom Weizen getrennt. Der Verkäufer profitiert in der Hinsicht, dass er sich den Käufer selbst aussuchen kann. Er weiß also genau, an wen er seinen Pkw abgibt.
Durch die größere Auswahl an potenziellen Abnehmern, ist auch der Verhandlungsspielraum beim Privat-Autoverkauf ein ganz anderer. Schließlich ist der Verkäufer nicht von einem gewerblichen Interessenten und seinem Zahlungsangebot abhängig. Hierbei ergibt sich noch ein Vorteil im Vergleich zum Kfz-Verkauf, der nicht privat, sondern über einen Händler erfolgt: Sie als Verkäufer übernehmen die Suche nach einem Käufer und die Lagerung des zu verkaufenden Pkw selbst. Hierfür werden keine zusätzlichen Kosten fällig, weshalb Sie für den Pkw-Verkauf privat einen höheren Preis verlangen können.
Auto-Privatverkauf – das sagt die Statistik

Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt wurden im Jahr 2014 7,07 Millionen Besitzumschreibungen vorgenommen. Im Bereich der Personenkraftwagen erfolgten diese zu 95 Prozent von privat.
Am häufigsten ging es dabei um besonders alte Autos (12 Jahre und älter). Ihr Anteil machte 29 Prozent an der Gesamtzahl aus. Dahinter reihten sich die „jungen Gebrauchten“ ein (zwei bis vier Jahre alt). Ein Fünftel der privat verkauften Pkw wurde innerhalb des ersten Jahres umgeschrieben.
Autoverkauf privat – das ist beim Kaufvertrag zu beachten
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen verkaufen und das privat, dann ist gerade der Gestaltung des Kaufvertrages höchste Aufmerksamkeit zu widmen. In diesem erklären sich Käufer und Verkäufer dazu bereit eine Kaufsache bereitzustellen, diese zu bezahlen und auch zu übergeben. Er beinhaltet demnach sowohl die Rechte als auch Pflichten, die aus dem Geschäft resultieren.
Auch wenn das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlaubt, mündliche oder schriftliche Kaufverträge zu schließen, sollten Sie bei der Veräußerung Ihres Autos auf die Schriftform setzen. Dabei müssen Sie nicht zwingend einen Anwalt mit der Ausformulierung der entsprechenden Klauseln beauftragen.
Im Internet finden sich zahlreiche Muster-Exemplare, die Sie kostenfrei nutzen können, wenn Sie Ihren Pkw privat verkaufen möchten. Ein Vergleich lohnt sich dabei immer. Womöglich enthält ein Formular nicht alle, für Sie wichtigen Klauseln. Nehmen Sie sich für die eingehende Kontrolle deshalb ausreichend Zeit und modellieren Sie sich Ihren Vertrag nach den eigenen Bedürfnissen.
Verkauf von privat – so sieht es mit der Gewährleistung aus
Den wohl wichtigsten Punkt im privaten Autoverkauf stellt die Gewährleistung dar. Sie besagt, dass ein Verkäufer nach der Übergabe des Autos zwei Jahre lang für Fahrzeugmängel, die bereits zum Zeitpunkt vorlagen, aufzukommen hat. Wenn Sie ein Auto privat verkaufen, was müssen Sie dann also beachten?

Mit dieser Klausel sichern Sie sich beim Autoverkauf privat zwar eine Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungspflichten zu, sind jedoch nicht gänzlich von allen Ansprüchen entbunden.
Private Verkäufer sind dazu verpflichtet, den Käufer aus eigenem Antrieb über alle am Pkw vorliegenden Mängel zu unterrichten. Das BGB sagt hierzu in Paragraph 444:
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.“
Das bedeutet: War das privat zu verkaufende Auto bereits in einen Unfall verwickelt, dürfen Sie darüber beim Verkauf nicht schweigen. Diese arglistige Täuschung beeinflusst die Entscheidung des Käufers womöglich nachteilig, weshalb der Kaufvertrag nachträglich anfechtbar ist. Im schlechtesten Fall müsste der Verkäufer den Wagen dann zurücknehmen und den bereits bezahlten Kaufpreis zurückerstatten.
Auto verkaufen privat – so bereiten Verkäufer den Wagen optimal vor
Um den Pkw zu einem möglichst guten Preis zu verkaufen, sollten Verkäufer einige einfache Regeln beachten:
- Bringen Sie das Auto auf Vordermann und reinigen Sie es gründlich – sowohl im Innenraum als auch außen. Der erste Eindruck ist häufig entscheidend.
- Ermöglichen Sie dem potenziellen Käufer eine Probefahrt. Sie ist wichtig, damit er ein Gefühl für das Fahrzeug bekommt. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie als Beifahrer fungieren.
- Handelt es sich um einen Unfallwagen, sollte dieser Umstand auch im Kaufvertrag vermerkt werden.
- Durch eine Barzahlung sichern Sie sich vor dubiosen Autokäufern ab.
- Sind Sie selbst nicht der Erstbesitzer des Autos, das Sie privat verkaufen, fügen Sie der im Vertrag festgehaltenen Laufleistung den Zusatz „laut Tacho“ oder „soweit bekannt“ hinzu.
- Kümmern Sie sich schnellstmöglich um die Ab- bzw. Ummeldung des Autos. Ist der Verkauf abschlossen, sollten auch die Versicherung und die Zulassungsstelle hierüber informiert werden.


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Darf man die Fotos vom Autohaus verwenden wenn man auf diesen nicht sicht was für ein Autohaus das ist?
Hallo Marina,
dies ist aus urheberrechtlicher Sicht ist dies nicht erlaubt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag!
Ich hätte gerne ein Angebot /Bewertung für den Verkauf meines Fiat 500 L Pop Star, kann diesen jedoch nicht auf ihrer Web-Seite unter den angegebenen Fahrzeugen aufrufen.
Bitte um Kontaktaufnahme!
MFG
Jörg
Hallo Jörg,
bei dem Bewertungstool handelt es sich um einen Service der Firma WirKaufenDeinAuto.de – möglicherweise ist es hilfreich, wenn Sie sich direkt an deren Kundensupport wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo bitte um Hilfe
Geht um volgendes:mein mann hat privat ein Auto gekauft und beim heim fahren stellte sich leider heraus das das Auto einen Motorschaden hat. Haben dann sofort den Käufer angerufen der sagt natürlich ist privat Verkauf selber schuld. Was können wir jetzt machen? Es kann doch nicht sein das man als Käufer überhaupt kein Recht hat. Oder?
Hallo Manuela,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen daher an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hey !
Habe einen Wagen gekauft und der hat nach 3Tagen -Totalen Motorschaden
ein Gutachter schrieb allerdings :- Der Verkäufer müste es gewust haben , muss aber nicht.
Dieser Satz kann mir das Knick brechen oder ?
Beim Kauf wurde mir gesagt das der Wagen neuen TÜV bekommen hat und alles OK sei !
Doch er verheimlichte mir das die Klimaanlage kaputt ist und die Schlüssel nicht per Druck funktionieren ?
Der Motorschaden kam durch die kaputte Wasserpume und ein KFZ -Meister bestättigte das der Schaden
schon vor dem Kauf bestanden hat!?
Hallo Manfred,
vermutlich haben Sie von privat gekauft. In diesem Fall wird häufig die Haftung ausgeschlossen. Bei einem Händler muss dagegen eine Gewährleistung von einem Jahr gegeben werden. Es kommt also grundsätzlich darauf an, was in Ihrem Kaufvertrag zur Haftung steht. Gehen Sie von arglistiger Täuschung aus, sollten Sie den Gang zum Anwalt nicht scheuen. Dieser kann Sie genau beraten und ggf. eine Rückabwicklung des Kaufs veranlassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Vielen Dank für die wertvollen Tipps zum Auto verkaufen. Vor allem der Tipp zum richtigen Kaufpreis zu kommen, macht vollkommen Sinn.