Auto ummelden und altes Kennzeichen behalten: Funktioniert das?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann Sie sich nicht von ihrem Nummernschild verabschieden müssen

Können Sie, wenn Sie Ihr Auto ummelden, das Kennzeichen behalten oder müssen Sie es wechseln?
Können Sie, wenn Sie Ihr Auto ummelden, das Kennzeichen behalten oder müssen Sie es wechseln?

In Deutschland werden tagtäglich Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht begangen. Auch wenn in der Bundesrepublik die sogenannte Fahrerhaftung Anwendung findet, wird zuerst einmal der Halter des Kfz ermittelt, mit dem die jeweilige Zuwiderhandlung begangen wurde. Schließlich lässt sich dadurch wohl in den meisten Fällen der wahre Fahrer ausfindig machen.

Das Ganze funktioniert allerdings nur, wenn jedes Kraftfahrzeug ein entsprechendes Kennzeichen aufweist. Doch muss dieses bei jeder Ummeldung gewechselt werden oder gibt es auch Situationen, in denen Sie Ihr Auto ummelden und das Kennzeichen behalten können? Im Ratgeber erfahren Sie es!

FAQ: Auto ummelden und altes Kennzeichen behalten

Wann können Sie Ihr Kfz ummelden, ohne einen Kennzeic‌henwechsel durchzuführen?

Seit dem 1. Januar 2015 können Sie Ihr Auto ummelden und das Kennzeichen behalten, wenn Sie umgezogen sind.

Welche Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie nach einem Umzug Ihr Kfz-Kennzeichen behalten möchten?

Einige Fahrzeughalter gehen davon aus, Sie müssten, wenn Sie Ihr Auto ummelden, das alte Kennzeichen mitbringen, sollten Sie dieses weiterhin nutzen wollen. Dem ist jedoch nicht so. Was Sie im Detail brauchen, lesen Sie hier.

Ist die Kennzeichenmitnahme auch bei einem Halterwechsel möglich?

Ja, seit dem 1. Oktober 2019 bedarf es bundesweit keines Kennzeichenwechsels mehr, wenn sich der Fahrzeughalter ändert. Dazu muss das Kfz allerdings noch angemeldet sein. Sie können es also nicht im alten Zulassungsbezirk abmelden, um es daraufhin im neuen Zulassungsbezirk mit dem vorherigen Nummernschild wieder anzumelden.

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Video: Wann müssen Sie Ihr Kennzeichen umschreiben?

Bei einem Umzug können Sie Ihr Kfz ummelden und das Kennzeichen behalten

So oder so müssen Sie bei einem Umzug Ihr Auto ummelden: Egal ob gleiches Kennzeichen oder nicht.
So oder so müssen Sie bei einem Umzug Ihr Auto ummelden: Egal ob gleiches Kennzeichen oder nicht.

Bis vor einigen Jahren bestand für Fahrzeughalter die Pflicht, das Kennzeichen ihres Kfz im Zuge einer Ummeldung zu ändern, wenn sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen waren. Mit der Aktualisierung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zum 1. Januar 2015 entfiel diese Pflicht jedoch. Seitdem heißt es in § 13 Absatz 3 FZV:

Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich

1. bei der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens, einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und die Berichtigung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil II zu beantragen oder

2. der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung vorzulegen.“

Daraus ergibt sich: Umgezogene Fahrzeughalter müssen ihr Auto immer noch ummelden, dürfen ihr Kennzeichen allerdings behalten. Möchten sie ihr Fahrzeug ummelden und das Kennzeichen nicht behalten, steht ihnen dies ebenfalls frei. Wichtig ist jedoch, dass es sich bei der Ummeldung immer noch um einen verpflichtenden Schritt handelt.

Schließlich müssen die hinterlegten Daten im Fahrzeugregister stets auf dem neuesten Stand sein. Sollte dem nicht so sein, wäre es für die zuständige Behörde logischerweise problematisch, einen Bußgeldbescheid an die korrekte Adresse zu versenden.

Sie möchten Ihr Auto ummelden und das Kennzeichen behalten? Diese Unterlagen brauchen Sie

Wenn Sie sich auf den Weg zur Zulassungsstelle machen, sollten Sie die folgenden Unterlagen parat haben, um Ihr Auto ummelden und das Kennzeichen behalten zu können:

Sie müssen, wenn Sie Ihr Kfz ummelden, die Nummernschilder nicht mitnehmen, wenn Sie diese behalten möchten.
Sie müssen, wenn Sie Ihr Kfz ummelden, die Nummernschilder nicht mitnehmen, wenn Sie diese behalten möchten.

Gut zu wissen: Sie müssen, wenn Sie Ihr Auto ummelden, die alten Nummernschilder nicht mitbringen, wenn Sie diese weiterhin verwenden möchten. Sie können wie gewohnt am Kfz verbleiben, ohne dass sich daraus Probleme für Sie ergeben würden.

Kfz ummelden und das Kennzeichen behalten: Bei einem Halterwechsel ebenfalls möglich

Seit dem 1. Oktober 2019 können Sie auch dann ein Auto ummelden und das Kennzeichen behalten, wenn sich der Halter des Kfz ändert. Dies funktioniert in der Regel bundesweit. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass das Fahrzeug noch angemeldet sein muss. Es kann also nicht im alten Zulassungsbezirk abgemeldet und anschließend im neuen Bezirk mit dem vorherigen Nummernschild wieder angemeldet werden.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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36 Kommentare

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  1. Carmen
    Am 6. Dezember 2024 um 16:48

    Kann ich meine Nummernschilder bei einem neu zu anmelden Fahrzeug behalten?
    Danke für die Info

  2. Tobias F
    Am 18. August 2024 um 13:10

    Hallo,
    Welche Unterlagen benötige ich der Ummeldung eines KFZ zwecks Halterwechsel ?

  3. Hans-R
    Am 15. Juli 2024 um 12:39

    Hallo,

    kann ich bei einer Ummeldung auf Saisonkennzeichen mein „altes KFZ Kennzeichen“ behalten ? Ich würde dann nur die Saison hinzufügen.

    Grüße

  4. Christina
    Am 13. Juni 2024 um 8:33

    Hi,
    Wir sind umgezogen und haben 2015 das Kenzeichen des alten Kreises bei der Ummeldung behalten.
    Ist es jetzt möglich dieses Kennzeichen weiter zu behalten, wenn wir ein neues Fahrzeug anschaffen?

    • Markus
      Am 12. Juli 2024 um 14:32

      Hallo Christina.

      Genau die Frage habe ich auch. Hierzu finde ich aber gar nichts und die Zulassungsstelle lässt keine Personen mehr telefonieren. Es läuft nur eine Computerstimme die Fragen über die jeweilige Taste abfertigt…vorgefertigte Fragen. Aber diese Frage wird nicht beantwortet. Bei der Zentrale habe ich mir nur sagen lassen das Sie keine Fachkraft dafür ist und nur an das Computertelefon vermitteln darf. Und das mein Problem eben mein Problem ist und sie da nicht helfen kann :(.
      Jetzt würde ich auch gerne wissen, bevor ich den Termin wahrnehme ob ich neue Schilder brauche (welche ich nicht beantragt habe) oder ob ich beim Abmelden des alten und Anmelden des neuen meine Schilder behalten darf. Fahrzeug wurde auf den neuen Bezirk 2020 umgemeldet und die Schilder aus dem alten Bezirk wurden übernommen.
      Hast du hier mittlerweile mehr Info?
      Gruß
      Markus

  5. Henrix
    Am 6. Mai 2024 um 18:09

    Hallo. Erstmal Danke für die wertvollen Hinweise. Dazu hätte ich aber noch eine dezidierte Frage: Wenn ich beim StVA mein altes Auto abmelde und ein neues zulasse, dann möchte ich ja mein bisheriges Kennzeichen behalten. Aber darf ich dann auch noch mit dem alten Fahrzeug beispielsweise zum Händler fahren um dort mein neues Auto in Empfang zu nehmen? Normalerweise ist das Versicherungsverhältnis erst um 24.00 Uhr am besagten Tag beendet, aber das Kennzeichen ist nun ja bereits auf ein neues zugelassen. Würde mich freuen, eine Antwort darauf zu bekommen. LG

  6. siegfried s
    Am 27. April 2024 um 20:06

    hallo , ich will mein auto verkaufen , habe aber noch kein neues auto . der käufer meldet das auto ab , kann ich das kennzeichen reservieren , und das neue auto in einer oder zwei wochen mit dem alten kennzeichen anmelden ?

    • Christine L.
      Am 3. Dezember 2024 um 13:43

      Diese Frage habe ich auch

  7. A.Holler
    Am 3. Januar 2024 um 19:58

    Guten Abend, ich freue mich so Ihre Seite gefunden zu haben. Denn zu meiner Frage habe ich in meiner bisherigen Recherche leider nichts gefunden. Ich habe nach meiner bestandenen Führerschien Prüfung mein erstes Auto über meinen Papa zugelassen, er wurde somit zum Halter meines Autos. Mich haben wir als Fahrer zugelassen. Damit ist er auch Halter meines Kennzeichen. Nun habe ich ein Neues Auto was vom Vorbesitzer auch noch angemeldet ist (sozusagen mit Kennzeichen). Dieses Auto möchte ich nun auf mich zulassen, das ich sowohl Halter als auch Fahrer bin. Jedoch möchte ich nicht sein Kennzeichnen übernehmen sondern am liebsten mein Altes. Ist dies möglich?

    PS: Mein Erstwagen soll abgemeldet und verkauft werden.

  8. Antje
    Am 16. Juni 2023 um 18:38

    Ist es rechtlich möglich mein vorhandes „altes“ Kennzeichen ( Saisonkennzeichen) wieder in ganzjährig zurück und nur das H für Historisch ( nach entsprechender TÜV-Prüfung ) umzumelden OHNE das „alte“ Kennzeichen aufgeben zu müssen ???
    Ich will ja also eigentlich nur denSaisonzusatz mit dem H wechseln !

    • Prüfer
      Am 14. Juli 2024 um 9:29

      nein, ist nicht möglich!

  9. Dajana
    Am 22. Februar 2023 um 21:11

    Guten Abend,
    Ist es machbar das alte Auto abzumelden und mit den gleichen Nummernschildern das neue Auto anzumelden?

    • Jennifer
      Am 1. Juni 2023 um 18:12

      Hallo Dajana,

      ja das ist möglich. Dies muss allerdings im selben Zulassungsbezirk stattfinden. Sobald das alte Fahrzeug abgemeldet wird (bundesweit möglich), können die Kennzeichen anschließend nicht mehr auf ein neues Fahrzeug im neuen Zulassungsbezirk übernommen werden.

      LG Jennifer

  10. Werm
    Am 19. August 2022 um 18:52

    Hallo.
    Verstehe ich das richtig…?
    Wenn ich ein zugelassenes Auto aus einem anderen Zulassungsbezirk kaufe, kann ich es mit diesem Kennzeichen (welches ich behalten möchte) auf mich ummelden?
    Mfg

  11. Ivanov
    Am 4. April 2022 um 17:02

    Hallo,
    ich hab von mein Vater das Auto gekauft, nicht abgemeldet.
    Wollte selber ohne mein Vater zulassen auf mich und die Kennzeichen behalten. Brauch ich Vollmacht von mein Vater, und Ausweis oder kann ich selbst alles machen. Oder muss mein Vater dabei sein?
    Danke im voraus.

  12. Andreas
    Am 13. November 2021 um 11:52

    Hallo zusammen,

    ich hab eine Frage bezüglich Kennzeichenmitnahme bei Ummeldung.

    Mein Fahrzeug ist auf mein Vater gemeldet. Momentan wohnen wir beide in Stadt A. Ich ziehe nächstes Jahr in Stadt B. Möchte aber unbedingt das Kennzeichen von Stadt A behalten.
    Solange das Auto auf mein Vater gemeldet bleibt ist das ja kein Problem. Aber was ist wenn in ich das Auto irgendwann auf mich ummelden möchte und dann bereits in Stadt B wohne. Kann ich dann trotzdem das bestehende Kennzeichen mitnehmen oder bekomme ich dann ein Kennzeichen von Stadt B?
    Oder muss ich das Auto auf mich ummelden solange ich noch in Stadt A wohne?

    Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes Wochenende.

  13. Manuela
    Am 26. Oktober 2021 um 8:38

    Ich möchte mein altes Auto abmelden und das neue Auto ummelden. Ich möchte aber das Nummernschild vom alten Auto behalten. Geht das am gleichen Tag?

  14. Matthias E
    Am 20. Oktober 2021 um 13:24

    Hallo, wenn ich mein Vorführwagen in 2 Monaten aus Hamburg abholen und ich ihn Binz auf Rügen abholen, kann ich dann das alte Nummernschild übernehmen?
    Mit freundlichen Grüßen

  15. Michael P
    Am 24. August 2021 um 15:00

    Kann ich die Kennzeichen aus einem anderen Zulassungbezirk bei Halterwechsel tatsächlich behalten? Das Fahrzeug ist noch zugelassen im fremden Zulassungsbezirk. Ich habe es nach Kauf überführt und muß nun den Halterwechsel bei mir zuhause durchführen.
    Auf dieser Website ist es so formuliert als ginge es nach 2019, aber die meisten Auskünfte sind gegenteiliger Meinung wenn es Bezirksüberschreitend ist. Kann dies bitte eindeutig gesagt werden?

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