Auto verkaufen: Vorher abmelden oder angemeldet weitergeben?
Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Was passiert, wenn Sie das Auto angemeldet verkaufen?

Grundsätzlich ist es Ihre Entscheidung, ob Sie lieber ein abgemeldetes oder angemeldetes Auto verkaufen wollen. Gesetzliche Vorschriften gibt es dazu nämlich nicht.
Für beide Optionen gibt es sowohl Vor- als auch Nachteile, die Sie für sich und Ihre Situation entsprechend bewerten sollten. Unser Ratgeber informiert Sie darüber, was Sie beim Verkauf mit und ohne Zulassung beachten sollten, wie es sich mit der Versicherung verhält und was Sie tun können, wenn Sie ein Auto verkauft, aber nicht abgemeldet haben und der neue Besitzer eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Abmeldung beim Autoverkauf
Nein, laut Gesetz Sie sind nicht dazu verpflichtet, das Auto abzumelden, bevor Sie es verkaufen. Dies ist Ihre freie Entscheidung.
Ein abgemeldetes Auto darf nicht im Straßenverkehr geführt werden. Dies kann eine Probefahrt und die Überführung des Fahrzeugs erschweren. Weitere Contra-Argumente für den Verkauf eines abgemeldeten Kfz, die es zu berücksichtigen gilt, finden Sie hier.
Es kann Ihnen passieren, dass der neue Fahrzeughalter das Auto nicht zeitnah ummeldet. Für die Behörden gelten Sie bis damit weiterhin als Halter und müssen die Kfz-Versicherung für das Auto bezahlen, obwohl es Ihnen gar nicht mehr gehört.
Auto verkaufen und vorher abmelden: Vor- und Nachteile
Wer vor dem Autoverkauf eine Abmeldung in Erwägung zieht, sollte sich darüber bewusst sein, dass das Fahrzeug dann nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen darf. Es darf dort weder geparkt noch auf Straßen bewegt werden. Dies kann unter Umständen problematisch werden, wenn der potentielle Käufer eine Probefahrt machen möchte oder Sie selbst bis zum Verkauf das Fahrzeug weiter benutzen wollen. Außerdem benötigen Sie einen Ort, an dem Sie das stillgelegte Fahrzeug vorübergehend abstellen können.
Die Probefahrt und die Überführung des Autos werden also für den Käufer erschwert, wenn Sie, bevor sie das Auto verkaufen, dieses abmelden. Abhilfe kann nur ein Kurzzeitkennzeichen schaffen, mit dem die Probe- bzw. Überfahrt ermöglicht wird oder die Abholung per Anhänger. Das gelbe Kennzeichen gilt für maximal fünf Tage. Das bedeutet, dass in dieser Zeit ein nicht mehr angemeldetes Auto auch zu verkaufen und abzuholen ist. Verzögert sich der Ablauf oder springt der Käufer ab, muss unter Umständen ein neues Kurzzeitkennzeichen organisiert werden.
Ein sogenanntes 5-Tage-Kennzeichen kann nur mit einer gültigen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei z. B. einem Diebstahl wird der Schaden also nicht durch den Versicherer übernommen. Es ist daher auch verständlich, dass viele Interessenten dadurch abgeschreckt werden können. Sie sollten also bereits in der Anzeige erwähnen, dass Sie ein abgemeldetes Auto zu verkaufen haben. Dann können sich potentielle Käufer entsprechend darauf einstellen.
Auto angemeldet verkaufen

Andererseits kann es für Sie auch zum Nachteil werden, wenn Sie ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen. Es hat hauptsächlich mit dem Vertrauen in den Käufer zu tun, denn: Wenn dieser das Fahrzeug nicht frühzeitig ummeldet, kann das ein Risiko für Sie sein. Für die Zulassungsstelle und die Versicherung gelten Sie in diesem Fall immer noch als der Halter des Autos.
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Behörden bzw. der Versicherer von dem Kaufvertrag erfahren, bleiben Sie der offizielle Ansprechpartner. Für Sie bedeutet das, dass Sie weiterhin die Versicherung zahlen müssen und ggf. sogar hochgestuft werden, sollte es mit dem nicht umgemeldeten Fahrzeug zu einem Unfall kommen.
Auch Bußgeldbescheide können in Ihrem Briefkasten landen. Dann müssen Sie als Halter glaubhaft versichern, dass Sie nicht der Fahrer waren. Das ist zwar mit dem Kaufvertrag möglich, bedeutet aber entsprechenden Papierkram. Ist der Käufer später nicht mehr aufzutreiben und in der Versenkung verschwunden, besteht sogar die Möglichkeit, dass Sie auf den Kosten komplett sitzen bleiben. Sie sind also eher auf der sicheren Seite, wenn Sie das Kfz nicht angemeldet verkaufen.
Autoverkauf mit Kennzeichen – Das sollten Sie beachten!

Die meisten Verkäufer räumen dem neuen Besitzer per Kaufvertrag einen Zeitraum von einer Woche ein, um sich umzumelden. In dieser Zeit fährt der Käufer zunächst auf Ihrer Versicherung. Meist ist dies auch unproblematisch, denn häufig gibt es bei den Versicherungen eine Übergangszeit nach einem Autoverkauf. Dennoch sollten Sie die Versicherung frühzeitig über den Verkauf informieren, damit ein möglicher Unfall nicht auf Ihren Schadensfreiheitsrabatt angerechnet wird.
Haben Sie Ihr Auto mit Kennzeichen verkauft, ist das Abmelden des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle und der Versicherung quasi obligatorisch, um die oben angesprochenen Nachteile zu vermeiden. Möglich ist das persönlich oder postalisch mittels Kopie vom Kaufvertrag. Am besten ist es jedoch, gemeinsam mit dem neuen Besitzer direkt zur Zulassungsbehörde zu fahren, um den PKW umzumelden.
Im Übrigen können Sie mit dem Autoverkauf gleichzeitig Ihre Versicherung abmelden. Technisch gesehen, verkaufen Sie diese mit. Der neue Besitzer kann diese ohne Weiteres übernehmen. Möchten Sie den Vertrag aufrechterhalten, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen.
Haben Sie sich dazu entschlossen, das Kfz angemeldet zu verkaufen, sollte Sie ein paar Dinge beachten. Im Streitfall hilft es, wenn Sie nachweisen können, ab wann der neue Besitzer über das Auto verfügen konnte. Notieren Sie den genauen Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) der Fahrzeugübergabe bzw. der Unterschrift unter dem Kaufvertrag und lassen Sie sich diesen durch den Käufer bestätigen. Dadurch können Sie Ihr eigenes Risiko verringern und das Auto entsprechend verkaufen. Ohne Abmeldung weiß zwar die Zulassungsstelle noch nichts vom neuen Besitzer, aber falls tatsächlich ein Bußgeldbescheid kommt, können Sie den Zeitpunkt genau belegen.
Pro & Contra: Auto verkaufen mit und ohne Kennzeichen
Im Text wurden bereits einige Hinweise gegeben, wie Sie Ihr Auto angemeldet verkaufen können. Grundsätzlich bleibt es aber Ihre Entscheidung, ob Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf stilllegen oder nicht. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchte, sollten Sie, bevor Sie das Auto verkaufen, es auch abmelden.
Die wichtigsten Pro- und Contra-Argumente zum Thema „Auto verkaufen mit bzw. ohne Abmeldung“ haben wir nachfolgend noch einmal übersichtlich zusammengestellt:
Auto verkaufen und zuvor abmelden
Pro
- Kein Risiko – Versicherung und Zulassungsstelle sind informiert.
- Es fallen keine Steuern mehr an.
Contra
- Das Fahrzeug darf nicht auf öffentlichem Grund geparkt oder bewegt werden.
- Sie benötigen einen Abstellort.
- Sie können das Fahrzeug selbst nicht mehr nutzen.
- Probefahrt und Überführung sind nur mit Kurzzeitkennzeichen möglich.
- Interessenten könnten abgeschreckt werden.
Fahrzeug angemeldet verkaufen
Pro
- Es ist komfortabel für den Käufer.
- Fahrzeug kann vom Besitzer bis zum Verkauf genutzt werden.
- Probefahrten sind möglich.
- Kein Gang zur Behörde notwendig.
Contra
- Der Käufer könnte die Ummeldung versäumen.
- Für die Versicherung und Zulassungsbehörde bleiben Sie bis auf Weiteres der Ansprechpartner.
- Möglicherweise werden Sie bei einem Unfall nach Verkauf hochgestuft.
- Bußgeldbescheide werden an Ihre Adresse verschickt.


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Hallo,
habe ich mein Fahrzeug am 09.06.2021 an einem Herrn verkauft und am 09.06.2021 übergeben.
Er hatte mir zugesagt, das Fahrzeug umgehend umzumelden. Das hat er bisher nicht getan und er ist nicht mehr zu erreichen.
Ich weiß es nicht, was ich machen soll?
Bitte geben Sie mir eine Lösung!
Vielen Dank im Voraus.
Kurzzeitkennzeichen Kurzzeitkennzeichen Kurzzeitkennzeichen
Ich habe ein zugelassenes Auto und die richtigen Nummernschilder, aber ich möchte Kurzzeitkennzeichen bekommen „weil ich ein Auto verkaufe! Ich habe eine Frist für das Kurzzeitkennzeichen „11.03.2021“ gesetzt Werden die richtigen Nummernschilder entfernt und automatisch auf mich gelegt? Muss ich das Auto aus dem Register entfernen und dann ein vorübergehendes Nummernschild anfordern? Wie mache ich es richtig? Vielen Dank im Voraus,
Ich habe ein zugelassenes Auto und die richtigen Nummernschilder, aber ich möchte Kurzzeitkennzeichen bekommen „weil ich ein Auto verkaufe! Ich habe eine Frist für das Kurzzeitkennzeichen „11.03.2021“ gesetzt Werden die richtigen Nummernschilder entfernt und automatisch auf mich gelegt? Muss ich das Auto aus dem Register entfernen und dann ein vorübergehendes Nummernschild anfordern? Wie mache ich es richtig? Vielen Dank im Voraus,
Die Aussage das mach hochgestuft wird wenn das Auto angemeldet verkauft wird und der Käufer in einen Unfall verwickelt ist, stimmt nicht!
Viele ADAC Mitglieder sind momentan verunsichert, wie sie ihren Fahrzeugverkauf am besten abwickeln sollen. Wer sein Auto verkauft und das Fahrzeug angemeldet übergibt, haftet nicht, wenn der Käufer anschließend einen Unfall verursacht. Darauf weisen die Verbraucherschützer des ADAC Nordrhein hin. „Die Versicherung geht mit Vertragsabschluss auf den Käufer über. Deshalb wird der eigene Schadenfreiheitsrabatt durch den Unfall nicht beeinträchtigt“, beruhigt Rechtsexpertin Elke Hübner. Trotzdem ist der Verkäufer verpflichtet, die Versicherung und die Zulassungsstelle von dem Verkauf zu unterrichten. Denn die laufenden Kosten (Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuer) muss noch immer der eingetragene Halter bezahlen.
salve a tutti voi.
ho letto con attenzione i vostri commenti.
mi sento di dire,che oggi siamo al 2020.
e non bisogna di aver fiducia di nessuno a questo mondo.
capisco a volte,per esigenza di vendere l’auto per soldi.
si commettono degli errori.
ci sono passato anche io una volta.
ma poi non piu.
adesso se vendo l’auto 1la cancello ,2 assicurazione,ecc.
dopo io sono sicuro,e tranquillo che a casa non arrivera mai nessuno.
non vendete le vostre auto immatricolate.
perche alla fine chi ci rimette e collui che vende.
Hallo,
2018 habe ich mein Auto beim Händler verkauft,
dieser versicherte mir er würde sich um die Abmeldung kümmern, hat er aber nicht und den Wagen ins Ausland verkauft. Ich konnte den Wagen nicht abmelden, da ich keine Unterlagen mehr habe.
Nachdem Auto wird jetzt polizeilich gefahndet, da es ja ohne Versicherung ist.
Das Zollamt in Münster zieht immer noch die Kfz Steuer ein und sagt ich sollte mich ans Strassenverkehrsamt wenden, die sagen solange nachdem Wagen gefahndet wird kann dieser nicht zwangsabgemeldet werden und ich sollte mich an die Polizei wenden.
Die Polizei sagt die Fahndung dauert so lange bis der Wagen wieder auftaucht. Sehr unwahrscheinlich.
Heisst für mich, solange der Wagen nicht auftaucht muss ich also Steuern dafür zahlen !
Kann doch nicht sein, es muss doch eine möglichkeit geben dieses Fahrzeug zwangsabzumelden.
Bitte um Hilfe, Vielen Dank und beste Grüße
Claus W.
Ich habe ein Auto aus Deutschland gekauft, um es nach Spanien zu bringen. Der Verkäufer hat mir mitgeteilt, dass er es abgemeldet hat. Wie kann ich bestätigen, dass es abgemeldet wurde?
Hallo, ich habe eine Frage … Ich habe meine Auto gestern verkauft. Aber ich ließ ihm meine Nummernschilder an, weil er mich gefragt, ihn bis nach Hause fahren zu lassen. Wenn er das Auto nicht neu anmeldet und meine Kennzeichen anlässt, kann ich mich ohne Nummernschilder abmelden, nur mit dem Vertrag, den wir unterschreiben? Danke.
Ich habe meinen Pferdeanhänger mit Mängeln verkauft, der noch auf mich angemeldet und versichert ist. TÜV ist abgelaufen. Der Käufer möchte den Anhänger vor Abmeldung überführen. Wie kann ich mich absichern, zB wenn durch einen Reifenplatzer o.ä. etwas bei der Überführung passiert?
Guten Tag,
Ich möchte einen Oldtimer nach Holland verkaufen, nun hätte der Käufer gerne das ich das Auto nach Holland bringe und ihm da übergebe. Das Auto wäre somit noch angemeldet. Nun habe ich gelesen, man soll sein Auto möglichst nicht angemeldet verkaufen. Mein Plan wäre die Nummernschilder, Fahrzeugbrief und Fahrzeigschein mitzunehmen, das Auto abzumelden und dem Käufer dann die Papiere zuzuschicken. Wäre das möglich?
Hallo, ich habe auch gerade über Ebay Kleinanzeigen (20.03.2020), so einen ganz speziellen Käufer. Ein Frank aus Berlin. Möchte mein Motorrad kaufen. Ich habe auch reingeschrieben, das es gerne mit dem Nummernschild mitgenommen werden darf. Ich merke schon direkt an seiner Schreibweise, das irgend etwas nicht stimmt.
Keine Fragen über die Maschine, keine sinnigen Aussagen, keine Vorstellung. Nur so Seltsame Worte wie Mojeeeeen, als Begrüßung. Über Whatsapp, dann noch lustige Corona Videos. Also sind alle Alarmanlagen angesprungen. Leute die mit so einem Gestammel, vertrauenvoll erscheinen wollen und dann warscheinlich in der Realität, mehr ypsillons im Namen Tragen, als ich ausprechen kann, erscheinen mir Suspekt.
Ich habe deshalb einfach folgendes geschrieben. Eben aus dem Grund, weil ich dem Herrn nicht vertraue.
„Ich kann ihnen das Kennzeichen, nur gegen eine Sicherheitsleistung, übergeben. Sie erhalten den Vertrag, jedoch alle Papiere nur als Kopie, nach der Rücksendung des Kennzeichens und der Abmeldung, übersende ich Ihnen dann alle Papiere per Einschreiben. Denn ein angemeldetes Motorrad zu verkaufen, ist vertrauens Sache. “
Da ich selbst, ja hier an meinem Wohnsitz anzutreffen bin, der Herr zugang zur Garage und zum Haus bekommt, darf er sich gern davon überzeugen, das er es mit jemandem zu tun hat, dem sein Leumund wichtig ist. Dann kann er sich überlegen ob er mit meinen Bedinungen Einverstanden ist oder wieder fährt.
Aber ganz ehrlich, ich habe eigentlich schon gar keine Lust mehr es an den zu verkaufen. Es steht trocken und friedlich und wenn der mit meinen Bedingungen nicht einverstanden ist, wartet es auf jemanden, der zumindest die selbe Sprache spricht, einen richtigen Namen hat und an der Maschine interessiert ist und nicht am Wetter.
Will sagen, man merkt es eigentlich an der Sprache und ist manchmal nur selbst zu dämlich um direkt, radikal unhöflich zu werden, was aber leider heutzutage bisweilen notwendig ist.
Hallo bitte helfe ich habe 28.11 meine opel astra mit private kennzeichen verkaufen und hab auch vertrag gemacht dort seht der Kaufer abmeldet das auto selber. Er hat nur ummeldung gemacht .
Zulassung sagt mir tut mir leid
Policei sagt auch so
Versicherung auch
Was kann ich mache ?
Sollisch bis meine ende leben versicherung und steuer bezahlen ?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Mein Auto hat einen Kupplungsschaden und mir ist vor kurzem jemand hinten drauf gefahren. Das Auto ist zwar noch fahrtüchtig, aber es kann im Prinzip jeden Moment verrecken. Ich habe es deshalb auf meinen Parkplatz abgestellt und mir einen Leihwaagen geholt bis ich ein neues Auto angemeldet habe. Wie organisiere ich am besten den Verkauf des Autos? Sollte ich es vorher abmelden, da eine Probefahrt ja kaum möglich ist oder sollte ich es angemeldet lassen?
Habe ich nach oder bei dem Verkauf irgendwelche Nachteile wenn das Auto sowohl bei der Versicherung als auch bei der Zulassungsstelle bereits abgemeldet ist?
Über Tipps wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Martin
Hallo,
Ich habe mir ein Auto gekauft habe jetzt aber das Problem, dass der Verkäufer mein Altes Auto mitnimmt und ich sein Auto Fahre mit seinen Nummernschildern wie gehe ich nun am besten vor ? Kann ich mit den Nummernschildern des Verkäufers zur Zulassungsstelle fahren ? und dann die Kennzeichen abmontieren und mit rein nehmen dann meine Neuen Kennzeichen Vorort auf dem Parkplatz wieder montieren ?
MFG
Ich denke, dass es besser ist, das Fahrzeug auf speziellen Kfz Auktionen direkt an Händler zu verkaufen.
Da sind wenigstens alle Händler geprüft. Und fast alle Händler sind entweder im Besitz von roten Kennzeichen oder haben einen Anhänger bzw. Abschleppfahrzeug. So kann Verkäufer sein Auto abgemeldet übergeben und sich Ärger wegen Ab-/Ummeldung sparen.