Auto verkaufen: Vorher abmelden oder angemeldet weitergeben?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was passiert, wenn Sie das Auto angemeldet verkaufen?

Auto verkaufen und vorher abmelden
Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie das Auto, das Sie verkaufen wollen vorher abmelden. Es gibt Vor- und Nachteile.

Grundsätzlich ist es Ihre Entscheidung, ob Sie lieber ein abgemeldetes oder angemeldetes Auto verkaufen wollen. Gesetzliche Vorschriften gibt es dazu nämlich nicht.

Für beide Optionen gibt es sowohl Vor- als auch Nachteile, die Sie für sich und Ihre Situation entsprechend bewerten sollten. Unser Ratgeber informiert Sie darüber, was Sie beim Verkauf mit und ohne Zulassung beachten sollten, wie es sich mit der Versicherung verhält und was Sie tun können, wenn Sie ein Auto verkauft, aber nicht abgemeldet haben und der neue Besitzer eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht.

FAQ: Abmeldung beim Autoverkauf

Muss ich mein Auto abmelden, bevor ich es verkaufe?

Nein, laut Gesetz Sie sind nicht dazu verpflichtet, das Auto abzumelden, bevor Sie es verkaufen. Dies ist Ihre freie Entscheidung.

Was spricht dagegen, das Auto vor dem Verkauf abzumelden?

Ein abgemeldetes Auto darf nicht im Straßenverkehr geführt werden. Dies kann eine Probefahrt und die Überführung des Fahrzeugs erschweren. Weitere Contra-Argumente für den Verkauf eines abgemeldeten Kfz, die es zu berücksichtigen gilt, finden Sie hier.

Welchen Nachteil hat es, das Auto vor dem Verkauf nicht abzumelden?

Es kann Ihnen passieren, dass der neue Fahrzeughalter das Auto nicht zeitnah ummeldet. Für die Behörden gelten Sie bis damit weiterhin als Halter und müssen die Kfz-Versicherung für das Auto bezahlen, obwohl es Ihnen gar nicht mehr gehört.

Auto verkaufen und vorher abmelden: Vor- und Nachteile

Wer vor dem Autoverkauf eine Abmeldung in Erwägung zieht, sollte sich darüber bewusst sein, dass das Fahrzeug dann nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen darf. Es darf dort weder geparkt noch auf Straßen bewegt werden. Dies kann unter Umständen problematisch werden, wenn der potentielle Käufer eine Probefahrt machen möchte oder Sie selbst bis zum Verkauf das Fahrzeug weiter benutzen wollen. Außerdem benötigen Sie einen Ort, an dem Sie das stillgelegte Fahrzeug vorübergehend abstellen können.

Die Probefahrt und die Überführung des Autos werden also für den Käufer erschwert, wenn Sie, bevor sie das Auto verkaufen, dieses abmelden. Abhilfe kann nur ein Kurzzeitkennzeichen schaffen, mit dem die Probe- bzw. Überfahrt ermöglicht wird oder die Abholung per Anhänger. Das gelbe Kennzeichen gilt für maximal fünf Tage. Das bedeutet, dass in dieser Zeit ein nicht mehr angemeldetes Auto auch zu verkaufen und abzuholen ist. Verzögert sich der Ablauf oder springt der Käufer ab, muss unter Umständen ein neues Kurzzeitkennzeichen organisiert werden.

Ein sogenanntes 5-Tage-Kennzeichen kann nur mit einer gültigen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei z. B. einem Diebstahl wird der Schaden also nicht durch den Versicherer übernommen. Es ist daher auch verständlich, dass viele Interessenten dadurch abgeschreckt werden können. Sie sollten also bereits in der Anzeige erwähnen, dass Sie ein abgemeldetes Auto zu verkaufen haben. Dann können sich potentielle Käufer entsprechend darauf einstellen.

Auto angemeldet verkaufen

Auto verkaufen und vorher abmelden - Kurzzeitkennzeichen
Wenn Sie vor Autoverkauf eine Abmeldung durchführen, benötigen Sie für Probe- und Überfahrt ein Kurzzeitkennzeichen.

Andererseits kann es für Sie auch zum Nachteil werden, wenn Sie ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen. Es hat hauptsächlich mit dem Vertrauen in den Käufer zu tun, denn: Wenn dieser das Fahrzeug nicht frühzeitig ummeldet, kann das ein Risiko für Sie sein. Für die Zulassungsstelle und die Versicherung gelten Sie in diesem Fall immer noch als der Halter des Autos.

Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Behörden bzw. der Versicherer von dem Kaufvertrag erfahren, bleiben Sie der offizielle Ansprechpartner. Für Sie bedeutet das, dass Sie weiterhin die Versicherung zahlen müssen und ggf. sogar hochgestuft werden, sollte es mit dem nicht umgemeldeten Fahrzeug zu einem Unfall kommen.

Auch Bußgeldbescheide können in Ihrem Briefkasten landen. Dann müssen Sie als Halter glaubhaft versichern, dass Sie nicht der Fahrer waren. Das ist zwar mit dem Kaufvertrag möglich, bedeutet aber entsprechenden Papierkram. Ist der Käufer später nicht mehr aufzutreiben und in der Versenkung verschwunden, besteht sogar die Möglichkeit, dass Sie auf den Kosten komplett sitzen bleiben. Sie sind also eher auf der sicheren Seite, wenn Sie das Kfz nicht angemeldet verkaufen.

Autoverkauf mit Kennzeichen – Das sollten Sie beachten!

Wenn Sie Ihr Auto angemeldet verkaufen, können Sie u. U. bei einem Unfall des neuen Besitzers in der Versicherung hochgestuft werden.
Wenn Sie Ihr Auto angemeldet verkaufen, können Sie u. U. bei einem Unfall des neuen Besitzers in der Versicherung hochgestuft werden.

Die meisten Verkäufer räumen dem neuen Besitzer per Kaufvertrag einen Zeitraum von einer Woche ein, um sich umzumelden. In dieser Zeit fährt der Käufer zunächst auf Ihrer Versicherung. Meist ist dies auch unproblematisch, denn häufig gibt es bei den Versicherungen eine Übergangszeit nach einem Autoverkauf. Dennoch sollten Sie die Versicherung frühzeitig über den Verkauf informieren, damit ein möglicher Unfall nicht auf Ihren Schadensfreiheitsrabatt angerechnet wird.

Haben Sie Ihr Auto mit Kennzeichen verkauft, ist das Abmelden des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle und der Versicherung quasi obligatorisch, um die oben angesprochenen Nachteile zu vermeiden. Möglich ist das persönlich oder postalisch mittels Kopie vom Kaufvertrag. Am besten ist es jedoch, gemeinsam mit dem neuen Besitzer direkt zur Zulassungsbehörde zu fahren, um den PKW umzumelden.

Im Übrigen können Sie mit dem Autoverkauf gleichzeitig Ihre Versicherung abmelden. Technisch gesehen, verkaufen Sie diese mit. Der neue Besitzer kann diese ohne Weiteres übernehmen. Möchten Sie den Vertrag aufrechterhalten, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen.

Haben Sie sich dazu entschlossen, das Kfz angemeldet zu verkaufen, sollte Sie ein paar Dinge beachten. Im Streitfall hilft es, wenn Sie nachweisen können, ab wann der neue Besitzer über das Auto verfügen konnte. Notieren Sie den genauen Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) der Fahrzeugübergabe bzw. der Unterschrift unter dem Kaufvertrag und lassen Sie sich diesen durch den Käufer bestätigen. Dadurch können Sie Ihr eigenes Risiko verringern und das Auto entsprechend verkaufen. Ohne Abmeldung weiß zwar die Zulassungsstelle noch nichts vom neuen Besitzer, aber falls tatsächlich ein Bußgeldbescheid kommt, können Sie den Zeitpunkt genau belegen.

Pro & Contra: Auto verkaufen mit und ohne Kennzeichen

Im Text wurden bereits einige Hinweise gegeben, wie Sie Ihr Auto angemeldet verkaufen können. Grundsätzlich bleibt es aber Ihre Entscheidung, ob Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf stilllegen oder nicht. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchte, sollten Sie, bevor Sie das Auto verkaufen, es auch abmelden.

Die wichtigsten Pro- und Contra-Argumente zum Thema „Auto verkaufen mit bzw. ohne Abmeldung“ haben wir nachfolgend noch einmal übersichtlich zusammengestellt:

Auto verkaufen und zuvor abmelden

Pro

  • Kein Risiko – Versicherung und Zulassungsstelle sind informiert.
  • Es fallen keine Steuern mehr an.

Contra

  • Das Fahrzeug darf nicht auf öffentlichem Grund geparkt oder bewegt werden.
  • Sie benötigen einen Abstellort.
  • Sie können das Fahrzeug selbst nicht mehr nutzen.
  • Probefahrt und Überführung sind nur mit Kurzzeitkennzeichen möglich.
  • Interessenten könnten abgeschreckt werden.

Fahrzeug angemeldet verkaufen

Pro

  • Es ist komfortabel für den Käufer.
  • Fahrzeug kann vom Besitzer bis zum Verkauf genutzt werden.
  • Probefahrten sind möglich.
  • Kein Gang zur Behörde notwendig.

Contra

  • Der Käufer könnte die Ummeldung versäumen.
  • Für die Versicherung und Zulassungsbehörde bleiben Sie bis auf Weiteres der Ansprechpartner.
  • Möglicherweise werden Sie bei einem Unfall nach Verkauf hochgestuft.
  • Bußgeldbescheide werden an Ihre Adresse verschickt.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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56 Kommentare

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  1. Talis Mann
    Am 3. August 2019 um 11:12

    Wir haben leider auch angemeldet an einen polnischen Mitbürger der sich Herr „Nowak“ aus Frankfurt nennt verkauft. Wir dachten durch den Vertrag und Fotos seines polnischen Ausweises wären wir sicher, da wir auch seinen richtigen Namen Z. Jabczinski. Nichts da. Und das ist ein Witz hier in unserem Land. Der machte na falsche Adressenangabe im Kaufvertrag und dort wo er mit Einwohnermeldeamt leben sollte wohnt er auch nicht. Wir machen es solchen Verrechern selbst leicht. Nein wir geben denen noch das nötige Geld und Unterkunft dafür.
    Traurig. Meine Frage: Wenn ich Strafzettel erhalte, würde ich die Personalien des Käufers an das Amt weiterleriten. Ich habe gelesen dass auch hierbei Gebühren anfallen. Ist das so? Wenn ja wo kann ich diese nachlesen?

  2. Kraatz
    Am 31. Juli 2019 um 13:32

    ich habe am 27.07.19 meinen nicht verkehrssicheren Wagen verkauft, dies der Versicherung und Zulassungsstelle mit Kaufvertrag mitgeteilt.
    Bisher hat der Käufer KEINE Anstalten gemacht, den Wagen um-bzw. ab zu melden. Meine versicherung habe ich gekündigt, da ich ja nun nicht mehr im Besitz des Wagens bin.
    Was passiert, wenn der Käufer innerhalb der Frist den wagen nicht abmeldet?? LKA kann nix machen oder wollen nicht, da es ja nur eine Ordnungswidrigkeit ist, und ich hafte für Schäden die ich nicht verursacht habe?? Das kann es doch nicht sein!?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2019 um 15:13

      Hallo Kraatz,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Ralle
    Am 2. Juli 2019 um 16:05

    Hallo, ich habe mein Auto nach Polen verkauft. Angemeldet, da es an einem Sonntag abgeholt wurde. Kennzeichen habe ich behalten, er hat sich welche mitgebracht. Leider meldet der Käufer das Auto seit 5 Monaten nicht ab oder um. Ich habe bei meiner Versicherung und der Zulassungsstelle alles angegeben und Daten vom Käufer abgegeben. Soweit ist jetzt alles angemeldet. Nur sagt die Zulassungsstelle wenn der Käufer das nicht um oder abmeldet in Polen muss ich trotzdem noch ein Jahr weiter Kfz Steuer bezahlen. Was ist denn bitte das für ein Vorgehen?
    MFG

  4. Stefan
    Am 28. Mai 2019 um 23:11

    Hallo, ich habe mein Auto vor drei Wochen angemeldet verkauft. Im Kaufvertrag war vermerkt, dass der Käufer das Auto unverzüglich umzumelden hat, was bis heute nicht geschah. Zulassungsstelle und Versicherung sind informiert. Die zuständige Zulassungsstelle des Käufers wurden ebenfalls informiert und haben den Käufer schriftlich aufgefordert.
    Nun habe ich erfahren, dass der Käufer das Auto zum Verkauf anbietet mit Probefahrt mit meinen Kennzeichen. Ich schätze er meldet es nicht um, da es sonst ein Vorbesitzer mehr wäre, dass ist doch Betrug oder? Was kann ich hier machen? Ich möchte das er dafür bestraft wird und will das so nicht auf mir sitzen lassen!

  5. Stefanie
    Am 17. April 2019 um 4:24

    Ich plane mein altes Auto morgen zu verkaufen und habe schon 100 € Anzahlung per Paypal erhalten . Der neue Käufer hat mich gebeten es abzumelden und will rote Kennzeichen mitbringen . Was ist wenn er das Auto dann doch nicht möchte ?

  6. Yvonne
    Am 26. März 2019 um 14:50

    Hallo. Ich habe Ende 2018 mein Ford leider angemeldet verkauft. Seit Anfang des jahreserhalte ich mitlerweile fast täglich bussgeldbescheide und Ordnungswidrigkeiten. Ich habe den Kaufvertrag jetzt schon ein paar Mal kopiert und an die Stellen geschickt jedoch bekomme ich als Antwort
    Ihre Einlassung wurde geprüft, konnte sie aber nicht entlassen.
    Das Fahrzeug wurde mitlerweile stillgelegt. Wie verhalte ich mich jetzt?
    Vlg und danke für Hilfe

  7. Herbert
    Am 23. März 2019 um 11:24

    Guten Tag,

    ich möchte meinen Pkw nach Polen verkaufen. Das Fahrzeug ist noch angemeldet und ich stelle mir vor, dass ich bei Kauf und Abholung (ist ein Samstag) mit Anhänger die Kennzeichen entferne und am nächsten Wochentag mit den Papieren das Fahrzeug abmelde. Dann sende ich dem Käufer die Abmeldung per Post zu. Dürfte da so ohne Risiko für mich sein?

    Mit freundlichen Grüssen

  8. Andres
    Am 6. März 2019 um 21:45

    Ich will mein Auto nach Spanien fahren und ihn meinen Eltern geben (ist ein Diesel?). Soll ich ihn vorher abmelden (mit Überführungskennzeichnen hinfahren) oder wenn ich wieder in Deutschland bin, abmelden und Kennzeichnen zurueckgeben. In Spanien benötigen alle Zulassungsscheine (Teil I und II) und ich hab gehoert, die loechern die danach… verlieren sie dann die Gültigkeit, wenn ich sie in Deutschland so zeige??

  9. Claudia
    Am 6. März 2019 um 21:15

    Ich habe heute mein noch angemeldetes Auzo verkauft was morgen vom neuen Besitzer abgeholt wird. Was genau ist jetzt zu tun für mich bzw für den neuen Besitzer Zweck ab/ummelden?

  10. Robin
    Am 29. Januar 2019 um 9:09

    Hallo ich habe einen sehr besonderen Fall.

    Meine Mutter ist im September 2018 gestorben. Ich wurde das mit Ihrem Auto im Dezember geblitzt, da war Sie noch auf das Auto angemeldet und hat auch entsprechend Post bekommen(die logischerweise von mir angenommen wurde).
    Wenn ich das Auto jetzt verkaufe, was geschiet dann mit dem unbezahltem Bußgeldbescheid?

  11. Michel F.
    Am 31. August 2018 um 18:18

    Will mein auto verkaufen es ist noch angemeldet aber durch ein motorschaden nichz mehr fahrbereit ein Händler versichert mir das auto abzumelden (kenne ihn nicht daher eigenenzscheidung) aber ein risiko für Straftaten entfällt jaa bei dem fahrzeug da es nicht mehr fahrtauglich ist und keine unfallschäden am auto sind die man später so verkaufen könnte (fotos gemacht) nun meine frage gibt es noch andere risiken für mich?

  12. Michael
    Am 19. Juni 2018 um 20:24

    Hallo zusammen
    Ich habe heute mein angemeldetes Auto verkauft. Muss ich meiner Kfz Stelle jetzt noch Bescheid geben? Hab auch keinen Kaufvertrag da der Wagen nichts mehr Wert ist und wie gesagt von mir abgemeldet wurde.
    MFG Michael

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 8:54

      Hallo Michael,
      in der Regel müssen Sie beim Verkauf eines abgemeldeten Fahrzeugs die Zulassungsstelle nicht informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Johannes
    Am 30. Mai 2018 um 17:26

    Hi,
    habe mein Auto angemeldet an einen Ungarn am 16.05.2018 verkauft. Den Verkauf habe ich der Zulassungsstelle und der Versicherung per Postkarte (Anhang Kaufvertrag) gemeldet. Die Versicherung hat sich bereits gemeldet (Vertrag gelöscht). Ich vermute, das Auto ist vom Käufer noch nicht abgemeldet/umgemeldet worden. Dieser lebt in Ungarn. Wie kann ich weiter vorgehen?
    Danke, Johannes

  14. Annabell
    Am 8. Mai 2018 um 13:36

    Hallo,
    in Kaufverträgen steht meist eine recht kurze Frist, in der ein Auto umgemeldet werden muss. Wie soll das funktionieren, wenn man in Berlin unterdessen Wochen bis Monate auf einen Termin bei der Zulassungsstelle warten muss?
    LG Annabell

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:43

      Hallo Annabell,

      bitte fragen Sie bei der Zulassungsstelle nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. BerndD
    Am 23. April 2018 um 22:28

    Hallo, ich möchte mein Auto verkaufen, aber das Nummernschild für das neue (gebrauchte und zugelassene) Auto übernehmen. Kann ich die Nummernschilder des zugelassenen Fahrzeugs dann beim Käufer abmontieren/lassen, das Fahrzeug noch am gleichen Tag abmelden und die Nummernschilder dann bei der Umschreibung des neuen /gebrauchten) Fahrzeugs auf mich (bzw. die „Nummer“ selbst) behalten?

    MfG Bernd D.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:26

      Hallo Bernd,

      beim Wechsel von einem alten auf einen neuen Wagen ist eine Kennzeichenmitnahme grundsätzlich möglich. Bei der Abmeldung des alten Fahrzeugs können Sie direkt angeben, dass Sie Ihr altes Kfz-Kennzeichen weiter verwenden wollen. Für die näheren Umständen erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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