Behindertenrabatt beim Autokauf: Welche Zuschüsse gibt es?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Rabatt für Schwerbehinderte beim Autokauf – Das ist zu beachten

Unter gewissen Voraussetzungen bekommen Sie einen Behindertenrabatt für den Autokauf.
Unter gewissen Voraussetzungen bekommen Sie einen Behindertenrabatt für den Autokauf.

Laut Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. In Absatz 3 dieses Gesetzes wird dies noch weiter definiert. So darf niemand beispielsweise wegen seines Geschlechtes oder Glaubens diskriminiert werden.

Außerdem wird ein weiterer, äußerst wichtiger Aspekt genannt:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Damit auch Menschen mit Behinderung uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilnehmen können, ist ihre Mobilität von besonders großer Bedeutung. Ein eigenes Auto bedeutet Freiheit und befähigt Menschen mit Handicap dazu, am Arbeitsleben teilnehmen und ein reges Sozialleben führen zu können.

Aus diesem Grund können Menschen mit einer Schwerbehinderung beim Autokauf von Rabatten und Zuschüssen profitieren. Welche Hersteller bieten einen Behindertenrabatt für den Autokauf? Wann bekommen Sie Zuschüsse für den Autokauf mit Schwerbehindertenausweis? Gibt es einen Behindertenrabatt nur beim Neuwagenkauf?

Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber geklärt, damit Sie trotz Handicap die Freiheit, die ein eigenes Auto bietet, genießen können.

FAQ: Behindertenrabatt beim Autokauf

Gibt es Zuschüsse für Gehandicapte beim Autokauf?

Ein Rabatt beim Autokauf sowie Zuschüsse sind in der Regel üblich, wenn Käufer die Voraussetzungen gemäß Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) erfüllen.

Welche persönlichen Voraussetzungen müssen für einen Zuschuss erfüllt sein.

In § 3 KfzHV wird bestimmt, wann Zuschüsse möglich sind. Unter anderem muss entweder fähig sein, das Fahrzeug zu führen oder ein Person benennen, die dies tut. Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier.

Bieten auch Hersteller Rabatte?

Oft ist es möglich, beim Autokauf, durch die Vorlage des Behindertenausweises, auch beim Hersteller des Fahrzeugs Rabatte zu erhalten.

Kfz-Zuschuss für Behinderte – Wer hat ein Anrecht darauf?

Beim Neuwagen kann behinderten Personen ein Rabatt beim Autokauf  gewährt werden.
Beim Neuwagen kann behinderten Personen ein Rabatt beim Autokauf gewährt werden.

Die sogenannte Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) regelt, welche Zuschüsse zum Kauf und zur Umrüstung eines Fahrzeugs für Behinderte sowie für die Erlangung eines Führerscheins beantragt werden können.

Laut Paragraph 4 KfzHV setzt die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs voraus, dass die Person nicht bereits über ein geeignetes Fahrzeug verfügt beziehungsweise dass die Benutzung des vorhandenen Kfz nicht mehr zumutbar ist.

Der Neuwagen muss sowohl nach Größe und Ausstattung den Anforderungen entsprechen, die durch die Behinderung gestellt werden. Des Weiteren muss die Möglichkeit bestehen, dass der Pkw, wenn dies nötig ist, ohne einen unverhältnismäßig großen Aufwand so umgebaut werden kann, dass er den Ansprüchen der gehandicapten Person genügt.

Nicht nur für einen Neuwagen, sondern auch für einen Gebrauchtwagen kann ein Zuschuss bzw. Behindertenrabatt beim Autokauf erreicht werden. Wichtig ist hierbei, dass das Fahrzeug die bereits genannten Anforderungen erfüllt und der Verkehrswert noch mindestens 50 Prozent des damaligen Neuwagenpreises beträgt.

Voraussetzungen für Zuschüsse beim Autokauf mit Schwerbehinderung

Welche persönlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit der Zuschuss bzw. Schwerbehindertenrabatt beim Autokauf gewährt wird, ist in Paragraph 3 KfzHV geregelt.

Damit eine Bezuschussung bewilligt werden kann, muss der Behinderte zum einen dazu befähigt sein, ein Kraftfahrzeug zu führen oder, wenn dies nicht möglich sein sollte, muss sichergestellt sein, dass eine andere Person das Auto für ihn fährt.

Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Person auf Grund ihrer Behinderung ständig – und nicht nur vorübergehend – auf das Kfz angewiesen ist, um damit zur Arbeit bzw. zur Ausbildungsstelle zu gelangen.

Auch wenn der Behinderte zur Ausübung seines Berufs im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nicht nur vorübergehend auf ein Fahrzeug angewiesen ist, können Leistungen der Kraftfahrzeughilfe in Anspruch genommen werden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass hierdurch gewährleistet sein muss, dass die dauerhafte berufliche Eingliederung nur auf diese Weise möglich ist und die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber nicht zumutbar ist.

Der Zuschuss bzw. Behindertenrabatt beim Autokauf gilt auch dann, wenn die behinderte Person Heimarbeit betreibt und ein Auto dafür benötigt, um die Ware beim Arbeitgeber abzuholen und die Arbeitsergebnisse dort wieder abzuliefern.

Schwerbehindertenausweis beim Autokauf – So wird der Zuschuss berechnet

Fürs Auto wird ein Behindertenrabatt gewährt, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Fürs Auto wird ein Behindertenrabatt gewährt, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Meist wird der Autokauf bis zu einem Betrag von 9.500 Euro gefördert. In Einzelfällen kann jedoch auch ein höherer Betrag angesetzt werden, wenn dies durch Art und Schwere der Behinderung nötig ist.

Wird ein Fahrzeug angeschafft, dessen Kaufpreis diese Grenze überschreitet, müssen die Mehrkosten von der behinderten Person getragen werden. Wichtig ist jedoch, dass die behinderungsbedingte Zusatzausstattung nicht bei der Ermittlung des Kaufpreises berücksichtigt wird.

In welcher Höhe die Zuschüsse gewährt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig sind hier das monatliche Netto-Arbeitsentgelt, das Netto-Arbeitseinkommen sowie die vergleichbaren Lohnersatzleistungen der antragsstellenden Person.

Das monatliche Einkommen wird hierbei an einer jährlich neu festgesetzten Bezugsgröße (BG) gemessen. Diese wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt. Im Jahr 2016 beträgt sie im Westen monatlich 2.905 Euro, während die Bezugsgröße Ost bei monatlich 2.520 Euro liegt.

Der folgenden Liste können Sie entnehmen, wie hoch die Förderung in Ihrem Fall ausfällt:

EinkommenFörderung
Weniger als 40% der BG100 %
Weniger als 45% der BG88%
Weniger als 50% der BG76%
Weniger als 55% der BG64%
Weniger als 60% der BG52%
Weniger als 65% der BG40%
Weniger als 70% der BG28%
Weniger als 75% der BG16%

Laut Kraftfahrzeughilfe-Verordnung wird nicht nur der Fahrzeugkauf bezuschusst. Auch eine Fahrzeugumrüstung sowie der Führerschein können unter gewissen Umständen finanziell gefördert werden.

Autokauf mit Behindertenausweis – Diese Hersteller bieten Rabatte für Neuwagen an

Viele Hersteller bieten beim Autokauf einen Schwerbehindertenrabatt.
Viele Hersteller bieten beim Autokauf einen Schwerbehindertenrabatt.

Doch auch direkt bei den Autoherstellern können Sie von einem Behindertenrabatt beim Autokauf profitieren. Mittlerweile bieten diesen fast alle Hersteller auf dem deutschen Automobilmarkt für Neuwagen an. Hierzu gehören beispielsweise VW und Audi. Die Bedingungen für einen Behindertenrabatt fürs neue Auto unterscheiden sich meist nur geringfügig.

Jedoch können sich die Konditionen für den Schwerbehindertenrabatt bei einem Autokauf je nach Marke stark voneinander unterscheiden. Aus diesem Grund sollten Sie die Angebote stets vergleichen und sich im Vorhinein gut infomrieren.

Wenn Sie beim Autokauf einen Behindertenrabatt in Anspruch nehmen möchten, sind einige Dinge zu beachten:

  • Sie können meist nur für Neuwagen einen Behindertenrabatt bekommen. Ein Nachlass beim Gebrauchtwagenkauf oder für Vorführwagen sowie Tageszulassungen ist meist nicht möglich.
  • Der Rabatt für den Autokauf mit Schwerbehinderung gilt nur dann, wenn das Auto auf eine behinderte Person zugelassen wird.
  • Autorabatte für Schwerbehinderte beziehen sich grundsätzlich auf den Listenpreis des Pkw und nicht auf den eventuellen Hauspreis. In den meisten Fällen kann der Behindertenrabatt beim Autokauf auch nicht mit anderen Aktionen kombiniert werden.

Damit schwerbehinderten Personen ein Rabatt beim Autokauf gewährt werden kann, müssen diese ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen. Je nach Hersteller wird ein Grad der Behinderung (GdB) ab 50 beziehungsweise eines der folgenden Merkzeichen gefordert: G, aG, H, Gl oder Bl.

Welche Anforderungen bezüglich der Schwere der Behinderung und welches Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis angegeben sein muss, um einen Behindertenrabatt fürs Auto zu bekommen, können Sie zum einen direkt beim Hersteller bzw. Händler anfragen.

Der Bund behinderter Autobesitzer (BbAB) bietet außerdem eine Liste für den Autokauf und den Rabatt bei einer Schwerbehinderung an, der Sie die wichtigsten Informationen entnehmen können.

Wird eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung für ein Fahrzeug benötigt, übernehmen die Renten- und Unfallversicherungsträger bzw. das Integrationsamt die Kosten in vollem Umfang. Diese Leistungen sind unabhängig vom Einkommen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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151 Kommentare

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  1. Herr.r.b.
    Am 15. Dezember 2017 um 22:19

    Ich herr/rexhe/berisha ich möchte Fragen welke rechte habe mit 80%Prozent des recht Auto lissing oder kaufen bitte Info über meine rechte danke mit freundlichen Gruss herr.r. b.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 14:34

      Hallo Herr r.b.,

      wir nehmen an, dass Sie wissen möchten, ob Sie mit einer Behinderung Rabatte für ein Leasing erhalten. Dies sollten Sie beim Verkäufer bzw. beim Hersteller erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  2. Klaus
    Am 3. Dezember 2017 um 21:22

    Hallo,

    wie muss ich mir das mit dem Rabatt für Behinderte, den ich mit dem Händler aushandele und den dann der Hersteller gewähren soll, in der Praxis vorstellen?
    Handele ich mit dem Händler wie üblicherweise wie jeder andere einen Rabatt, z.B. 17%, auf den Listenpreis aus, und lege ihm dann erst den Schwerbehindertenausweis vor und erwarte dann auf die weiteren Prozente (bei VW 15%) wegen Schwerbehinderung?
    Oder sagt mir der Händler, nach Vorlage des Ausweises, „ja die 15% bekommst du, und noch weitere 2% (mein Beispiel 17%) und dann ist Schluss! Womit dann der Behindertenrabatt eine nutzlose Mogelpackung wäre.
    Gru? Klaus

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 12:10

      Hallo Klaus,

      der Rabatt für Behinderte beim Autokauf ist mehr oder weniger gesetzlich definiert, insofern ist es keine Verhandlungssituation in dem Sinne. Je nach Autohersteller gelten jedoch unterschiedliche Prozente und auch Auflagen bzgl. erforderlicher Merkzeichen. Mancher Händler bietet keine Rabatte, dafür jedoch Nachlasse beim Kauf an. Solche Werte sind in der Regel bereits festgelegt. Erkundigen Sie sich bei dem betroffenen Hersteller, wie viel dieser für Behinderte gewährt.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  3. Richard
    Am 29. November 2017 um 9:23

    Verstehe ich das Richtig??

    Die Bezugsgröße.
    Im Jahr 2016 beträgt sie im Westen monatlich 2.905 Euro
    Unsere Einkommen beträgt 1200€ / Mon. Netto.
    Aus der Liste habe ich entnommen:
    Weniger als 40% der BG 100 %,
    bedeutet dies, dass ich mit 50% Behinderung die 2.905€ vollständig als Rabatt beim Kauf von Neuwagen bekomme??

    Wenn ja wi soll ich bei dem Händler vorgehen um den vollen Rabatt zu bekommen??

    MfG

    Richard

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 11:33

      Hallo Richard,

      Sie bringen hier zwei verschiedene Formen der Förderung durcheinander: Zum einen gibt es die finanzielle Förderung durch die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung. Hierbei handelt es sich um keinen Rabatt, sondern eine staatlichen Zuschuss. Zum anderen geben viele Hersteller zusätzlich einen Rabatt für gewisse Personengruppen. Nähere Informationen zur Kraftfahrzeughilfe erhalten Sie bei der entsprechenden Behörde. Für den Hersteller-Rabatt müssen Sie sich an den jeweiligen Händler wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Martina S.
    Am 14. November 2017 um 11:32

    Hallo, ich habe eine Frage.
    Ich bin erwerbsunfähig beziehe EU Rente und habe eine Schwerbehinderung von 100%, mit den Merkzeichen B G H Bl . Ich möchte mir einen Neuwagen von Renault kaufen, den mein Mann fahren muss. Bekomme ich beim Kauf auch einen Rabatt?

    Danke im Voraus für eine Antwort

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2017 um 12:17

      Hallo Martina S.,

      insofern der Wagen auf Sie angemeldet ist und bleibt, sollten Sie einen Rabatt in Anspruch nehmen können. Details können Sie auch beim jeweiligen Autohändler erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  5. Stefan
    Am 12. November 2017 um 13:59

    Guten Tag bekomme ich auch einen Zuschuss für einen Neuwagen Kauf wenn ich Erwerbsunfähigkeits Rente bekomme und einen 450 Euro Nebenjob mache?
    Wenn ja, wo muss ich dann den Zuschuss beantragen?

    Gruß Stefan

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 15:22

      Hallo Stefan,

      Zuschuss für einen Wagen würden nur Menschen mit Behinderung bekommen, die den Wagen für eine Arbeit benötigen. In dem Fall kann der Antrag beim Behindertenberater der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  6. Michael S.
    Am 8. November 2017 um 22:09

    Hallo,
    habe unser Neufahrzeug mit Behindertenrabatt auf meinen Namen angemeldet. Laut Vorgabe des Herstellers darf ich frühesten in 6Monaten ein neues Fahrzeug mit Behindertenrabatt kaufen, kein Problem. Wann darf ich das jetzige Fahrzeug auf den meiner Frau Ummelden?
    Viel Dank für Eure Antworten.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 11:37

      Hallo Michael S.,

      je nachdem, wo und bei wem Sie den Wagen gekauft haben, gibt es eine Mindesthaltedauer. Diese beläuft sich meist auf sechs bis zwölf Monate. Erfragen Sie bei Ihrem Händler, welche Frist für Sie gilt.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  7. Heiko D.
    Am 20. Oktober 2017 um 9:58

    Hallo zusammen,
    ich hätte da ein Frage an Sie.

    Gildet der Behindertenrabatt beim Autokauf ausschlieslich nur bei Vertragsautohäuser, so wie VW, Audi etc.?
    Oder gildet das auch für Autohäuser, die nur mit EU-Neuwagen handel? Ich meine, das sind ja auch Autos von Auto-Hersteller.

    Viellen Dank für ihre Antwort

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 11:20

      Hallo Heiko,

      für Importe und Reimporte werden in der Regel keine weiteren Rabatte gewährt. Weitere Informationen erhalten Sie beim jeweiligen Händler.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Georg J.
    Am 16. September 2017 um 18:47

    Hallo und guten Tag,

    ich bin 52 Jahre alt, habe noch 3 minderjährige Kinder und beziehe Erwerbsminderungsrente (100%). Auch bin ich schwer-behindert (GdB 100%, G, aG, H, B).
    Ich möchte nun, nach langem Kampf, meine Isolation „durchbrechen“ und wieder, bzw. trotz allem, an meinem früheren sozialen und kulturellen Leben anknüpfen. Da ich auf dem „platten Lande“ in NRW lebe, bin ich dafür unbedingt auf ein Kfz, angewiesen. Auf Grund meines geringen Einkommens, bin ich jedoch – unabhängig div. Rabatte – nicht in der Lage, einen Neuwagen zu kaufen. Einen zuverlässigen „Gebrauchten“, könnte ich mir jedoch – abhängig von einer evtl. Bezuschussung, u.U. leisten.
    Welche Möglichkeiten einer Bezuschussung o.ä. gibt es?

    Vielen Dank

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:03

      Hallo Georg,

      wenden Sie sich am besten an eine Verbraucherzentrale, welche Sie bezüglich Ihrer individuellen Situation umfangreich beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Hubert P.
    Am 13. September 2017 um 16:21

    Guten Tag,
    kann ich neben dem Behindertenrabatt, den ja der Hersteller trägt, grundsätzlich noch einen weiteren Rabatt beim Händler heraushandeln ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 11:10

      Hallo Hubert,

      das liegt im Ermesssen des Händlers.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Sandra
    Am 4. September 2017 um 12:04

    Hallo guten Tag ich habe da mal eine Frage mein Sohn ist geistig behindert zu 80 % habe sehr viele Termine mit meinem Sohn vilobi die Ergotherapie Krankengymnastik jetzt meine Frage besteht die Möglichkeit den Führerschein vom Jobcenter bezahlt zu bekommen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:24

      Hallo Sandra,

      meinen Sie den Führerschein für sich selbst oder Ihren Sohn? Ihr Sohn könnte einen Kostenzuschuss erhalten. Auch Ihnen kann unter Umständen ein Teil der Kosten erstattet werden – die Einzelheiten müssen Sie jedoch beim Jobcenter erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  11. F. klaus
    Am 3. August 2017 um 11:47

    Hallo habe Tochter im Wachcoma mit Schwerbehinderungs Grad 100%.Wo kann ich noch Zuschuss beantragen?stimmt das Jobcenter bezuschusst auch.wenn man Erwerbsunfähigkeits Rente bezieht?Es handelt sich um ein neues Fahrzeug plus Umbau.Gibt es für Umbau auch etwas?Hersteller Rabatt ist mir bekannt.Vielen Dank im voraus.Lueben Gruß

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 12:05

      Hallo Klaus,

      ein Zuschuss seitens des Jobcenters ist wahrscheinlich nicht möglich, da dieses nur bei bedingter Erwerbsfähigkeit agiert. Weiterhin ist die Chance auf einen Zuschuss für den Umbau gering.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Fischer
    Am 26. Juli 2017 um 7:18

    Hallo mein Schwerbeschädigter Bruder (90 Prozent mit Gehbehinderung) wohnt bei mir und ich helfe ihm bei Arztgängen und täglichen Umständen wie Einkaufen, Bank usw. Habe derzeit ein Cabrio in dem ich sein Rollator nicht rein bekomme. Möchte mir wegen ihm ein größeres Auto holen. Er hat keine Fahrerlaubnis. Kann ich da auf einen Rabatt hoffen beim Neuwagenkauf?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 11:07

      Hallo,

      Sie erhalten den Rabatt in der Regel nur dann einen Zuschuss, wenn Ihr Bruder auf das Auto angewiesen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Werner
    Am 24. Juli 2017 um 7:48

    Schildere mal meinen Fall
    Bin seit über einem Jahr in Krankengeldbezug (Krebs), 100%.
    Meine Frau ist vor ca. einem halben
    Jahr an einer Krebserkrankung verstorben.
    Benötigen ein anderes Fahrzeug.
    Berechtigung zum Erhalt einer Förderung? Wenn ja, an wen muss ich mich wenden?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 10:06

      Hallo Werner,

      das hängt davon ab, inwiefern Ihre Krebserkrankung eine Behinderung verursacht. Je nach Grad und Schwere gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, sowohl den Autoausbau als auch den Autokauf bezuschusst zu bekommen. Reden Sie dazu mit Ihrem Arzt bzw. wenden Sie sich an Ihren örtlichen Behindertenbeauftragten.

      Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Verbänden, welche Krebspatienten finanziell entlasten sollen. Wenn Sie auf ein Auto angewiesen sind und eine Anschaffung eine zu große finanzielle Belastung darstellen würde, können Sie sich zum Beispiel an den „Härtefonds der Deutschen Krebshilfe“ wenden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  14. Mehmet
    Am 26. Juni 2017 um 18:51

    ich Habe schwerbehindertenausweis GdB 60% unbefristet Güldig. bin 77 jahre alt.
    Beim Kauf eines Auto. oder Empfangen von Handy und DSL was ich Rechte Habe Wie Rechte ?
    Danke für die Beantwortung meines Anligen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 14:41

      Hallo Mehmet,

      das können wir Ihnen nicht genau sagen, da es hier tatsächlich auch auf den Einzelfall ankommt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Rabatt zu erhalten. Wie hoch dieser ausfallen wird kann aber von Hersteller zu Hersteller verschieden sein. Für mehr Informationen können Sie beispielsweise beim Bund behinderter Autobesitzer (BbAB) anfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Ümit
    Am 31. Mai 2017 um 19:30

    Hallo

    Möchte mir einen neuwagen kaufen.
    Mein vater hat ein schwerbehindertenausweis mit 80% ohne merkzeichen würde das trotzdem funtionieren?

    Mit freundlichen Grüßen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 8:35

      Hallo Ümit,

      wenn Sie den Wagen für sich kaufen, dürfte der Rabatt wohl nicht gewährt werden. Sollte er für Ihren Vater sein, müssen Sie sich an den jeweiligen Händler bzw. Hersteller wenden, da dieser die Vorgaben für die Gewährung des Rabattes vorgibt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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