ESO ES 3.0: Messfehler sind möglich!

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Messungen mit dem Lichtschrankensystem

Das Lichtschrankensystem ESO ist in Deutschland für die Geschwindigkeitskontrolle zugelassen.
Das Lichtschrankensystem ESO ist in Deutschland für die Geschwindigkeitskontrolle zugelassen.

Auch wenn sich Fahrer in der Regel an die erlaubte Geschwindigkeit halten, so können Umstände doch dazu führen, dass dieser schneller als gewohnt unterwegs ist. Wird der Fahrer geblitzt, kann der Verstoß gegen das Verkehrsrecht schnell mal mehrere hundert Euro an Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot kosten.

Einer der Blitzer, auf den die Polizei bei der Messung der Geschwindigkeit zurückgreift, ist der ESO ES 3.0. Dabei handelt es sich um das erweiterte Modell des ESO ES 1.0. Der ESO-Blitzer und seine Messung gilt allgemeinhin als zuverlässig. In einigen Fällen können gemessene Werte aber als nichtig betrachtet werden. Wann dies genau der Fall ist, wann es lohnend wäre, einen Rechtsanwalt einzuschalten und was Sie über den Einseitensensor ES 3.0 wissen sollten, darüber informieren wir Sie im Folgenden.

FAQ: ESO ES 3.0

Welches Messverfahren kommt beim ESO ES 3.0 zum Einsatz?

Der ESO ES 3.0 bedient sich Lichtschranken, um die Geschwindigkeit von Fahrzeugen messen zu können.

Inwiefern unterscheidet sich der ESO ES 3.0 vom Vorgängermodell ESO ES 1.0?

Im Gegensatz zum ESO ES 1.0 nutzt das neuere Modell fünf Sensoren statt nur drei, was genauere Messungen erlaubt.

Können bei der Messung mit dem ESO ES 3.0 Fehler unterlaufen?

Ja, dies kann nicht komplett ausgeschlossen werden. Messfehler können z. B. passieren, wenn zwei Fahrzeuge gleichzeitig durch die Lichtschranke fahren.

Das Messverfahren mit dem ESO 3.0 und seine Funktionsweise

Das Messgerät ESO 3.0 ist ein Lichtschrankensystem. Die Polizei nutzt es bei der mobilen Geschwindigkeitsmessung. Die Messungen laufen über Sensoren, welche eine Lichtschranke bilden. Anders als sein Vorgängermodell ESO 1.0 hat dieses Messgerät insgesamt fünf Sensoren. Drei der Helligkeitssensoren sind auf der einen Seiten der Fahrbahn in einem Abstand von 25 cm zu einer aufgelegt. Die anderen zwei Sensoren sind schräg versetzt angelegt. Sobald ein Fahrzeug die Lichtschranken der Sensoren durchfährt, fertigen diese jeweils ein Helligkeitsprofil an. Nachdem die Messungen an einen Rechner weitergeleitet wurden, ermittelt dieser mithilfe einer Weg-Zeit-Messung die Geschwindigkeit in km/h.

Bei der Messung wird zusätzlich ein Foto erstellt. Dieses erfolgt aber nicht dann, wenn das Fahrzeug die Lichtschranken durchfährt, sondern einige Meter nach der Messlinie.

ES 3.0 Messfehler – Worauf Sie beim Bußgeldbescheid achten sollten

ESO ES 3.0: Ein Anwalt kann Sie bezüglich der typischen Fehler dieses Blitzers beraten.
ESO ES 3.0: Ein Anwalt kann Sie bezüglich der typischen Fehler dieses Blitzers beraten.

Sollten Sie zu Hause mit einem Bußgeldbescheid überrascht werden, merken Sie sich, dass nicht jeder Bußgeldbescheid einwandfrei ist und auch das Messverfahren selbst, in unserem Fall mit dem Einseitensensor ES 3.0, verschiedenen Messfehlern unterliegen kann.

Gerade für Berufsfahrer und weil Geschwindigkeitsdelikte nach dem Verkehrsrecht und dem Bußgeldkatalog mit hohem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot einhergehen, kann sich eine Überprüfung als lohnend erweisen. Für jene, die auf den Führerschein angewiesen sind, kann unter Umständen auch ein etwaiges Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Im Folgenden einige Tipps, auf was Sie bei der Messung mit dem ESO-Blitzer achten sollten.

Wer Grund zu der Annahme hat, dass bei der Geschwindigkeitsmessung Fehler aufgetreten sind, kann mit einem Einspruch gegen den Blitzer eventuell Erfolg haben. Diesen muss er dann binnen 14 Tagen einreichen, da andernfalls der Bescheid rechtskräftig wird. Um Hilfe beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erhalten, können Sie jederzeit einen Anwalt einschalten. Sie können den Einspruch allerdings auch selbst einlegen.
  • Mehrere Fahrzeuge auf einem Bild: Wie bei seinem Vorgängermodell ist die Gültigkeit einer Messung der Schnelligkeit des Fahrzeugs vor allem dann gefährdet, wenn mehrere Fahrzeuge auf dem Foto abgebildet sind. Ist dies nämlich der Fall, kann der gemessene Wert nicht mehr eindeutig einem Fahrzeug zugeschrieben werden. In diesem Fall können die Betroffenen die Beratung vom Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
  • Nicht sachgemäß durchgeführte Messung: Die Messung, die mit ESO-Blitzer erfolgt, kann auch dann zweifelhaft sein, wenn sie insgesamt nicht als ordnungsgemäß angesehen werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn zum Beispiel das Messverfahren nicht durch dafür geschulte Beamte durchgeführt wurde. Diese kennen in der Regel die genauen Anweisungen bzw. die Bedienungsanleitung vom Hersteller und achten entsprechend auf obligatorische Vortests. Auch kann der Bescheid wegen des Gebrauchs einer veralteten Software durch einen Rechtsanwalt erfolgreich angefochten werden. Der ESO 3.0 bedarf in der Regel aber keiner extra Eichung, weil es sich bei der Messung um ein standardisiertes Messverfahren handelt
  • Ungenaues Messprotokoll: Ist die gesamte Messung und sind all die notwendigen Angaben im Rahmen der Messung nicht im Messprotokoll dokumentiert, so kann auch hier unter Umständen erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid angegangen werden, angefangen von der Eignung der Fahrbahn bis hin zur Auswertung der Fotolinie. Die Messung der Geschwindigkeit des Fahrzeugs muss detailliert protokolliert werden. Aus der Fotolinie und dem Protokoll muss hervorgehen, dass die Bedienungsanleitung des Herstellers befolgt wurde.

Gerichtliche Beschlüsse zu den Messungen des ESO ES 3.0

Zwar wird das Messverfahren der ESO-Blitzer gemeinhin als standardisiert angesehen, aber dem stimmen nicht alle Gerichte zu. Da der Hersteller bislang nicht die gesamte Funktionsweise vom Einseitensensor ESO ES 3.0 offengelegt hat, haben einige Gerichte die Messergebnisse entsprechend als nicht rechtlich verwertbar erachtet und den Betroffenen Recht zugesprochen. Hierzu gehören zum Beispiel die Amtsgerichte Saarbrücken (Urteil vom 20.09.2011), Kaiserslautern (14.03.2012) und Landstuhl (03.05.2012). Der zuständige Sachverständige konnte das Ergebnis aufgrund dieses Mangels nicht vollständig bestätigen. Ein genaues Messprotokoll und eine Fotolinie änderten nichts an dem Urteil.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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67 Kommentare

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  1. Joachim
    Am 20. Juli 2023 um 0:04

    Ich habe dem Verkehrskommisariat per eMail mitgeteilt, dass ich mich auf dem Foto nicht erkenne. Ich bin zwar mit genau diesem KFZ unterwegs gewesen.Ob die Geschwindigkeit stimmt oder überschritten wurde ist für mich sekundär. Was mich viel mehr stutzig macht, ist das Foto. Ich trug zum Zeitpunkt der Tat eine Glatze.

  2. Max
    Am 24. April 2023 um 16:21

    Misst der ES 3.0 korrekt, wenn er hinter einem industriellen Stahlzaun steht? Diese Zäune deren Gitter aus mehreren cm dicken vierkant-Rohren bestehen welche einen Abstand von ca 20cm zueinander haben? Und der ES3.0 zusatzlich auf weichem Untergrund (Blumenbeet) steht?

  3. Reinhold
    Am 3. Januar 2023 um 14:49

    Mich hat es in 2013 masiv erwischt mit Fahrverbot damals. Leider wusste ich damals die Technik hinter dem ES 3.0 nicht, das habe ich erst herausgefunden nach Fehlgeschlagener Revision. DIE MEISTEN GERICHTE! gehen hier ohne nachfragne von korrekter Messung aus, was auch meist der Fall ist. Echte Fehlmessungen passieren, sind aber SEHR SELTEN (vielleicht analog einem Lotto-Fünfer?). Allen ohne Rechtschutzversicherung rate ich deshalb, ärgert euch aber akzeptiert den Bescheid. Für eine echte Fehlmessung muss das Gerät leicht gekippt sein (längs zur fahrbahn) und STARKE Kontraste quer zur Fahrrichtung exisitieren, also z.B. direkte Sonne vom Fahrzeug-.Blech ins Gerät gespiegelt. Die Messung selbst passiert immer an der Fahrzeugflanke, diese Entfernung wird angezeigt, NICHT die Fahrzeugmitte. Aufstell-Höhe vom ES 3.0 icht nicht relevant, er wird quer passend gekippt. Das Foto ist immer 3m nach der Mess-Stelle, wenn sich die Fahrzeug-Front genau auf Höhe dieser ‚Foto-Linie‘ befindet, ist es sehr wahrscheinlich das korrekt gemessen wurde. Diese Linie muss marekeirt sein (Fabrstrich, Leitkegel) und eigentlich sollten die Betroffenen das selsber prüfen können bevor man einen Anwalt einschaltet. Leider ist der Zugang zu diesem Foto (Komplettbild, nicht bloss Fahrer/Kennzeichen) je nach Bundesland ohne Anwalt nicht möglich. Bei angenommener Fehlmessung dann unbedingt Gutachter einschalten der die Rohdaten der Messung prüft. (Kostet >=1000 Euro). In meinem Fall leider nicht passiert, weil ich es nicht wusste. Der ES 3.0 macht periodische Messungen, hat er einmal eine vermeintlich gültige Messung, wird Foto ausgelöst. In den Rohdaten sind aber noch etliche Messwerte davor/danach.
    Bei mir wäre es an der Fahrzeugfront gemessene 80km/h, ohne Foto da Auslöseschwelle vom Bediener auf 83km/h gesetzt (Nur jemand mit >10km/h zu viel). Dann wegen Sonne einige ungültige Meswerte, ca. auf Höhe Türgriff ein vermeintlich gültiger, aber Falscher Wert von 115km/h. Beim Foto war die Fahrzeugfront schon mehr als 50cm über die Fotolinie hinweg. Was damals aber nicht beachtet wurde. Es zählte das gerade ein klarer sonniger Tag war und deshalb eine Fehlmessung verneint wurde.
    Beim ES 8.0 kann das auch noch gelten oder auch nicht mehr. Mit Zugang zu den Rohdaten (geht das noch bei ES 8.0?) jedenfalls wären solche Fehlmessungen leicht beweisbar.

  4. Thoralf
    Am 28. April 2022 um 22:38

    Hallo zusammen,
    Habe einen Busgeldbescheid bekommen und glaube dass die Messung nicht ganz korrekt war.
    Im Bußgeldbescheid steht aber nur eso EINSEITENSENSOR, welcher Sensor benutzt worden ist, ist also unklar in dem Bescheid (also ob 1.0 oder 3.0 oder sonstiges).
    Reicht das schon dass der Bescheid ungültig ist?

  5. Matthias
    Am 21. Juni 2021 um 8:28

    Hallo!
    Ich würde Innerorts mit angeblichen 63 km/h (nach Toleranzabzug) mit einem ESO Einseifen Sensor G5071 geblitzt. Ja, ich war etwas zu schnell, es waren m. E. aber knapp unter 60 km/h. Als Beweismittel ist ein „Frontfoto“ auf dem Fallprotokoll abgebildet, wobei dieses von der Seite aufgenommen worden und das Kennzeichen geradeso noch schräg erkennbar ist. Ist das so zulässig? Ich war etwas zu schnell, so schnell wie angegeben aber aus meiner Sicht nicht. Da es hier nur um 25€ geht, lohnt sich vermutlich jeder weitere größere Aufwand nicht, aber es geht mir um’s Prinzip.

  6. Bastian H
    Am 8. Juni 2021 um 10:58

    Hallo,

    ich wurde in einer 80er Zone mit 27 kmh zu schnell geblitzt mit einem ES3.0.
    Bei 25kmh zu schnell wäre die Strafe milder.
    Was kann ich tun?

  7. Alex
    Am 18. März 2021 um 19:23

    Auf welcher Straßenseite muss ein ES 3.0 Messgerät aufgebaut sein? Muss es auf der selben Seite stehen, wie die Fahrtrichtung die es mißt oder kann es auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite installiert werden? Ich wurde in einer 30er Zone geblitzt. Allerdings wurde ich von der gegenüberliegenden Fahrtrichtungsseite seitlich und von hinten fotografiert. Ich selbst habe den Blitz gar nicht bemerkt und ich kann mich auch nicht erinnern zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Da es eine Strecke ist, die ich jeden Tag fahre.

  8. Olaf
    Am 6. Juni 2020 um 19:22

    Auch ich wurde von einem ESO 3.0 erwischt. Das Gerät stand neben der Fahrbahn vor ein paar Bäumen, aber der dazugehörige Wagen stand in einer Seitenstrasse hinter den Bäumen und ich habe später geprüft, dass die Messstelle von dort nicht wirklich zu sehen ist. Als Zeuge im Anhörungsbogen wird ein POK genannt. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob der Zeuge die Tat nicht auch tatsächlich gesehen haben muss. Vom Messfahrzeug aus konnte er es jedenfalls nicht sehen, das steht fest.

  9. Monika
    Am 8. Mai 2018 um 18:28

    Hallo ich wurde angeblich auch mit dem 3.0 geblitzt, jedoch sah ich keinen Blitz. Auch auf dem Foto erkennt man wohl einen Seitenspiegel aber sonst auch kein Gesicht. Auch kein Nunmernschild wurde mit fotografiert. Lediglich die Polizei, welche plötzlich hinter mir fuhr und dann über eine durchgezogen Linie gefahren ist, um mich anzuhalten sagte ich wäre geblitzt worden aber nur gering und könnte sofort zahlen. Das habe ich nicht getan und nun diesen Schrieb mit den unzureichend Foto erhalten. Soweit ich weiß darf die Polizei solange keine Gefahr in Verzug besteht doch nicht einfach deshalb eine 150€ Ordnungswidrigkeit selbst begehen oder?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:52

      Hallo Monika,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Wolfgang
    Am 6. Februar 2018 um 19:37

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit Interesse habe ich Ihren Bericht über die Geschwindigkeitsmessanlage ESO ES 3.0 gelesen. Es fiel mir allerdings auf, dass die von Ihnen geschriebenen Berichte nicht den Tatsachen entsprechen.
    1. Auch bei mehreren Fahrzeugen ist eine Zuordnung möglich, da das Messgerät über Abstandssensoren verfügt. Eine eindeutige Zuordnung ist daher gegeben. Wie in Ihrem Bericht richtig geschrieben, verfügt die ESO 3.0 über 5 Sensoren. 2 dieser Sensoren messen den Abstand zwischen dem Sensor und dem Fahrzeug.

    2. Die ESO ES 3.0 Messanlage unterliegt einer jährlichen Eichung, die durch das zuständige Eichamt durchgeführt wird.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 15:21

      Hallo Wolfgang,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Bezüglich der Anwesenheit mehrerer Fahrzeuge auf dem Bild ist der obige Text so zu verstehen, dass dies ein möglicher Ansatzpunkt für einen Einspruch ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Tom
    Am 11. Oktober 2017 um 10:15

    Hallo,
    ich bin von einem ES3,0 Matrix „geblitzt“ worden. Das Gerät und den „Blitz“ habe ich nicht bemerkt. Die Verkehrssituation (andere PKW auf der Gegenfahrbahn) ist mir nicht mehr in Erinnerung. Meine Fahrtrichtung war stadtauswärts, die Messung wurde laut Bescheid etwa 100m hinter einem Kreisverkehr durchgeführt. Den Kreisverkehr habe ich an der dritte (von 4) Ausfahrt verlassen, muss also entsprechend „langsam“ gewesen sein.
    Gemessen wurden angeblich 71 km/h, die Messtoleranz ist da schon abgezogen. Erlaubt waren an der Stelle 50 km/h.
    Lohnt sich ein Widerspruch? Ist es überhaupt möglich, auf einer so kurzen Strecke (ca. 100m) derartig zu beschleunigen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 9:42

      Hallo Tom,

      inwiefern sich ein Einspruch lohnt, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Face
    Am 23. September 2017 um 11:18

    In der Anhörung zum Bussgeldverfahren ist mit diesem Gerät eine Überschreitung innerorts festgetellt worden. Da nach Abzug von Toleranz 63 kmh in einer 30er Zone vorgeworfen werden, ist es für mich als Fahrzeuginhaber wichtig, die Person festzustellen. Auf dem Beweisfotoausschnitt ist aber die Person nicht einwandfrei zu erkennen. Man sieht einen Brillenträger, ab Nasenansatz bis zum Türrahmen wird Nase und Mund und halber Kiefer aber vom Außenspiegel überdeckt. Ich weiß jetzt vom Bild her nicht wirklich, ob der Fahrer Sohnemann oder Ich Selbst ist. Nach besserem oder anderem Bild wurde gefragt, aber lediglich der aufgeruckte Bildausschnitt in digitaler Form zugesendet und damit gedroht, wenn Ich nicht innerhalb 5 Tagen die Person angebe die Polizei mit weiteren Ermittlungen zur Aufklärung einschreitet. Macht das Gerät nicht mehrere Bilder mit anderen Blickwinkeln?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 9:23

      Hallo Face,

      unseres Kenntnisstandes nach wird nur ein Bild vom Gerät gemacht. Hinsichtlich des weiteren Vorgehens wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht, da wir an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Andreas
    Am 29. Juli 2017 um 21:17

    Hallo,
    Ich wurde Außerorts bei erlaubten 100 mit 144 vom es3.0 erwischt.
    Mit Toleranzabzug werden mir nun 141 km/h vorgeworfen.(3km/h Abzug)
    Also 41 zu viel und somit Fahrverbot für 1 Monat.
    Mit 3% wären es nur 140 und somit 40 zu viel und kein Fahrverbot.
    Handelt es sich hierbei um „Unwissenheit“ des Sachbearbeiters oder ist die 3% Regel bei über 100km/h eine Kurze

    Danke Andreas

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:35

      Hallo Andreas,

      unseres Kenntnisstandes nach werden bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h drei Prozent Toleranz abgezogen. Bei Ihnen wären das knapp 4 km/h. Sie können gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie diesbezüglich beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Mike
    Am 22. Juli 2017 um 8:19

    Hallo,
    Ich wurde auf einer zweispurigen 70er zone geblitzt, aber eso 3.0 und blitzer standen im Gebüsch, und ich hatte die Geschwindigkeit selbst direkt nach dem Blitz geprüft ohne zu bremsen.
    Jetzt fällt aber laut blitzer die Geschwindigkeit um einiges höher aus. Was kann man da machen lg Mike

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:46

      Hallo Mike,

      in diesem Fall empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Bernd
    Am 31. Mai 2017 um 17:34

    Bin leider mit dem ES 3.0 geblitzt worden. Sowohl Messgerät, wie auch Kamera standen direkt unter der Leitplanke. Ist das zulässig, oder kann durch die niedrige Aufstellung die Messung ungenau bzw. verfälscht werden, da ja quasi unter dem Fahrzeug gemessen wird ? (Ich fahre ein SUV)

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 8:38

      Hallo Bernd,

      grundsätzlich könnte die Messung auch korrekt erfolgt sein. Ob dies der Fall ist, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht nach entsprechender Akteneinsicht für Sie beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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