ESO ES 3.0: Messfehler sind möglich!
Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025
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Messungen mit dem Lichtschrankensystem

Auch wenn sich Fahrer in der Regel an die erlaubte Geschwindigkeit halten, so können Umstände doch dazu führen, dass dieser schneller als gewohnt unterwegs ist. Wird der Fahrer geblitzt, kann der Verstoß gegen das Verkehrsrecht schnell mal mehrere hundert Euro an Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot kosten.
Einer der Blitzer, auf den die Polizei bei der Messung der Geschwindigkeit zurückgreift, ist der ESO ES 3.0. Dabei handelt es sich um das erweiterte Modell des ESO ES 1.0. Der ESO-Blitzer und seine Messung gilt allgemeinhin als zuverlässig. In einigen Fällen können gemessene Werte aber als nichtig betrachtet werden. Wann dies genau der Fall ist, wann es lohnend wäre, einen Rechtsanwalt einzuschalten und was Sie über den Einseitensensor ES 3.0 wissen sollten, darüber informieren wir Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: ESO ES 3.0
Der ESO ES 3.0 bedient sich Lichtschranken, um die Geschwindigkeit von Fahrzeugen messen zu können.
Im Gegensatz zum ESO ES 1.0 nutzt das neuere Modell fünf Sensoren statt nur drei, was genauere Messungen erlaubt.
Ja, dies kann nicht komplett ausgeschlossen werden. Messfehler können z. B. passieren, wenn zwei Fahrzeuge gleichzeitig durch die Lichtschranke fahren.
Das Messverfahren mit dem ESO 3.0 und seine Funktionsweise
Das Messgerät ESO 3.0 ist ein Lichtschrankensystem. Die Polizei nutzt es bei der mobilen Geschwindigkeitsmessung. Die Messungen laufen über Sensoren, welche eine Lichtschranke bilden. Anders als sein Vorgängermodell ESO 1.0 hat dieses Messgerät insgesamt fünf Sensoren. Drei der Helligkeitssensoren sind auf der einen Seiten der Fahrbahn in einem Abstand von 25 cm zu einer aufgelegt. Die anderen zwei Sensoren sind schräg versetzt angelegt. Sobald ein Fahrzeug die Lichtschranken der Sensoren durchfährt, fertigen diese jeweils ein Helligkeitsprofil an. Nachdem die Messungen an einen Rechner weitergeleitet wurden, ermittelt dieser mithilfe einer Weg-Zeit-Messung die Geschwindigkeit in km/h.
Bei der Messung wird zusätzlich ein Foto erstellt. Dieses erfolgt aber nicht dann, wenn das Fahrzeug die Lichtschranken durchfährt, sondern einige Meter nach der Messlinie.
ES 3.0 Messfehler – Worauf Sie beim Bußgeldbescheid achten sollten

Sollten Sie zu Hause mit einem Bußgeldbescheid überrascht werden, merken Sie sich, dass nicht jeder Bußgeldbescheid einwandfrei ist und auch das Messverfahren selbst, in unserem Fall mit dem Einseitensensor ES 3.0, verschiedenen Messfehlern unterliegen kann.
Gerade für Berufsfahrer und weil Geschwindigkeitsdelikte nach dem Verkehrsrecht und dem Bußgeldkatalog mit hohem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot einhergehen, kann sich eine Überprüfung als lohnend erweisen. Für jene, die auf den Führerschein angewiesen sind, kann unter Umständen auch ein etwaiges Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Im Folgenden einige Tipps, auf was Sie bei der Messung mit dem ESO-Blitzer achten sollten.
- Mehrere Fahrzeuge auf einem Bild: Wie bei seinem Vorgängermodell ist die Gültigkeit einer Messung der Schnelligkeit des Fahrzeugs vor allem dann gefährdet, wenn mehrere Fahrzeuge auf dem Foto abgebildet sind. Ist dies nämlich der Fall, kann der gemessene Wert nicht mehr eindeutig einem Fahrzeug zugeschrieben werden. In diesem Fall können die Betroffenen die Beratung vom Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
- Nicht sachgemäß durchgeführte Messung: Die Messung, die mit ESO-Blitzer erfolgt, kann auch dann zweifelhaft sein, wenn sie insgesamt nicht als ordnungsgemäß angesehen werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn zum Beispiel das Messverfahren nicht durch dafür geschulte Beamte durchgeführt wurde. Diese kennen in der Regel die genauen Anweisungen bzw. die Bedienungsanleitung vom Hersteller und achten entsprechend auf obligatorische Vortests. Auch kann der Bescheid wegen des Gebrauchs einer veralteten Software durch einen Rechtsanwalt erfolgreich angefochten werden. Der ESO 3.0 bedarf in der Regel aber keiner extra Eichung, weil es sich bei der Messung um ein standardisiertes Messverfahren handelt
- Ungenaues Messprotokoll: Ist die gesamte Messung und sind all die notwendigen Angaben im Rahmen der Messung nicht im Messprotokoll dokumentiert, so kann auch hier unter Umständen erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid angegangen werden, angefangen von der Eignung der Fahrbahn bis hin zur Auswertung der Fotolinie. Die Messung der Geschwindigkeit des Fahrzeugs muss detailliert protokolliert werden. Aus der Fotolinie und dem Protokoll muss hervorgehen, dass die Bedienungsanleitung des Herstellers befolgt wurde.
Gerichtliche Beschlüsse zu den Messungen des ESO ES 3.0
Zwar wird das Messverfahren der ESO-Blitzer gemeinhin als standardisiert angesehen, aber dem stimmen nicht alle Gerichte zu. Da der Hersteller bislang nicht die gesamte Funktionsweise vom Einseitensensor ESO ES 3.0 offengelegt hat, haben einige Gerichte die Messergebnisse entsprechend als nicht rechtlich verwertbar erachtet und den Betroffenen Recht zugesprochen. Hierzu gehören zum Beispiel die Amtsgerichte Saarbrücken (Urteil vom 20.09.2011), Kaiserslautern (14.03.2012) und Landstuhl (03.05.2012). Der zuständige Sachverständige konnte das Ergebnis aufgrund dieses Mangels nicht vollständig bestätigen. Ein genaues Messprotokoll und eine Fotolinie änderten nichts an dem Urteil.


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Einen wunderschönen guten Tag, wurde von einem es 3.0 auserorts geblitzt, bei 100 erlaubten 43 km/h zur Last gelegt bei schon 5 km/h Abzug. Ich benötige meinen Führerschein….
Es steht auch keine Bild Nummer oder Film Nummer dabei nur Archiv … Ich bin verwirrt, lohnt es sich dagegen Einspruch zu erheben?
Mfg Fred
Hallo Fred,
ob sich ein Einspruch im Einzelfall lohnt, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen. Sollten sich im Bußgeldbescheid Unstimmigkeiten ergeben, kann dies jedoch generell einen Einspruch begründen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wurde auch mit diesem Gerät geblitzt in der 30er zone angeblich mit 37km/h zu viel mit Toleranz 34km/h doch die Geschwindigkeit bin ich nicht gefahren und mein GPS tracker zeigt an dass ich 44km/h gefahren bin zu dem stimmt sie uhrzeit sich nicht
Hallo Angelo,
grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides Einspruch einzulegen.
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Guten Tag, ich bin mir nicht sicher ob ich geblitzt wurde. Ich bin auf einer Landstraße gefahren, auf der Linken Seite stand ein ES 3.0 Blitzer, der 2 Kameras hatte, eine die in Entgegengesetzter Richtung zeigte, und eine die parallel zur Fahrbahn zeigte, wurde ich geblitzt?
Hallo Fabian,
falls Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden sind, erhalten diese in der Regel einen Bußgeldbescheid.
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Habe einen Anhörungsbogen mit dem Vorwurf von 36 km/ in der 30er Zone nach Abzug von Toleranz.
Allerdings war nur ein Profilbild vom Fahrer und kein Übersichtsbild enthalten.
Dort könnte vielleicht ein weiteres Fahrzeug erkennbar und die Messung dadurch Zweifelhaft erscheinen lassen.
Die Verwarnung soll innerhalb einer Woche bezahlt werden, ansonsten droht die Gemeinde mit einem Bußgeldbescheid.
Kann ich ein weiteres Foto anfordern ohne dabei gleich ein Bußgeldbescheid zu riskieren?
Mit freundlichen Grüßen
Martin
Hallo Martin,
wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen. Allerdings sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie wegen 10 Euro solch einen Aufwand und die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens riskieren wollen.
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Hallo
ich habe einen Zeugenfragebogen erhalten. Uns wird zur Last gelegt, ausserorts 42km/h zu schnell gefahren zu sein.
Beweismittel: Sensormessung und Foto, ESO Einseitensensor ES3.0
Da die Messung nachts ~22:00 stattgefunden hat, ist auf dem Bild, das auf dem Zeugenfragebogen abgebildet ist, nichts zu erkennen. Es zeigt nur einen Kopf von der Seite und der Rest ist „schwarz“, auch das halbe Gesicht ist „schwarz“, d.h. Augenpartie und Mund nur teilweise, Nasenpartie gar nicht erkennbar.
Ist so ein Bild zulässig ? Bzw. Unterlagen zur Sensormessung habe ich keine erhalten.
Hallo Andrea,
wenn Sie einen Zeugenfragebogen erhalten haben und das Bild eine derart schlechte Qualität hat, dann erwartet die Bußgeldstelle Ihre Mithilfe bei der Identifizierung des Fahrers. Zulässig sind solche Bilder, allerdings ist die Beweiskraft eher fraglich, wobei häufig die Originalbilder eine bessere Qualität aufweisen.
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ich erhielt einen Busgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h in einer geschl. Ortschaft.
Das Gerät stand nicht auf dem Gehweg, sonder auf der obersten Stufe eines Gartenzugangs, ca. 50-60 cm höher als der Gehweg. Die Stufe hat eine andere Neigung als die Straße. Mein Haed-Up Display zeigte 71 km/h an. Im Vergleich mit den Messtafeln müsste ein Abzug von ca. 4 km/h noch abgezogen werden, d.h. die tatsächliche Geschwindigkeit wäre 67 km/h.
Ist eine Fehlermessung af Grund der Aufstellung möglich?
Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo Bert,
wir führen keine Rechtsberatung durch und können daher auch nicht beurteilen, ob in diesem Fall eine Messfehler vorliegt oder nicht. In der Regel können Messgeräte an verschiedenen Orten aufgestellt und entsprechend eingerichtet werden. Ob ein Einspruch erfolgsversprechend ist, kann in diesem Fall eventuell ein Anwalt für Sie klären.
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Hallo,
ich erhielt eine Verwarnung auf Grund einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung um 6 Km/h gemessen mit eso 3.0 in einem Bereich einer etwa 100 m langen S-Kurve. Sind die Geräte auch in Kurven zuverlässig oder bestehen begründete Zweifel daran.
Vielen Dank
Michael
Hallo Michael,
laut Herstellerangaben kann ESO ES 3.0 die Geschwindigkeit auch in Kurven genau bestimmen.
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Bin mit Eso 3.0 und Bußgeldbescheid auffällig geworden. Weil Meßprotokoll und Fotolinie stimmen könnten, will ich als Einspruchsgrund anführen, dass das Lichtschrankensystem mit Blitzersensoren in der Fahrbahn + einem Meßgerät das annschließend die Geschwindigkeit e r r e c h n e t in Deutschland zwar zugelassen ist, aber weil die genaue Funktionsweise vom Hersteller bis heute noch nicht offengelegt wurde, haben viele Richter an Amtsgerichten die Messergebnisse als rechtlich nicht verwertbar erachtet. so z. B. Amtsgerichte in Saarbrücken, Meißen, Landstuhl, Kaiserslauten etc).
Da ich keine RS Verischerung habe frage ich, ob ich mit dieser Begründung ohne Anwalt vor Gericht gehen könnte?
Für eine Rat wäre ich sehr dankbar.
Willy.
Hallo Willy fragt,
wir führen keine Rechtsberatung durch und können entsprechend auch nicht beurteilen, ob ein Anwalt einen Einspruch bzw. ein Verfahren als erfolgversprechend ansehen würde. Wir empfehlen Ihnen sich an eine Einrichtung zu wenden, die eine rechtliche Beratung durchführen kann.
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Hallo,
Ich wurde innerorts mit 93km/h (zulässige Geschwindigkeit 60km/h) geblitzt mit einem ESO Blitzer. Die Straße ist zweispurig. Das Foto wurde durch das Beifahrerfenster fotografiert. Es ist so zugeschnitten, dass nur der Fahrer zu sehen ist. Da das Bild direkt von der Seite aufgenommen wurde, kann auch auf dem Vollbild das Kennzeichen des Autos nicht erkennbar sein. Ist dies denn zulässig?
Hallo Jenny,
ohne die Aufnahme Ihres Kennzeichens hätte die Behörde Sie nicht als Halterin des Fahrzeuges ausfindig machen können, sprich auf einem anderen Foto müsste Ihr Kennzeichen drauf sein. Sollten Sie nicht eindeutig als Person erkennbar sein, könnte aber unter Umständen ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Erfolg bringen.
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Hallo,
ich wurde Ausserorts (Höchstgeschwindigkeit 70 km/h ) mit 97 km/h nach Toleranzabzug geblitzt mit einem ES3.0 .
Das sind 27 km/h zu viel und laut Bußgeldkatalog wären das 80 Euro. Lohnt es sich den Bescheid anzufechten wegen Messfehlern Bedienungsfehler, da ich keine Rechtsschutz habe könnte so ein Widerspruch ja auch abgelehnt werden und dann habe ich auch noch die Gerichts / Rechtsanwaltskosten an der Backe.
vielen Dank
Jürgen L.
Hallo Jürgen,
da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir keine Aussagen über die Erfolgsaussichten eines Einspruchs treffen. In diesem Fall ist der Rat eines Anwalts notwendig.
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Hallo,
ich wurde mit so einem gerät auf einem 3spurigen Autobahnzubringer geblitzt, der so ausgebaut ist, dass er für einen ortsfremden wie eine Autobahn wirkt´, obwohl es sich nur um eine KFZ-Straße handelt. So hatte ich nach Toleranzabzug 119 statt erlaubter 70 auf dem Tacho. Entscheidend ist für mich: durfte ich annehmen, schon auf der Autobahn zu sein? Über der Fahrbahn waren bereits Autobahn-Ausfahrts-Hinweisschilder angebracht, das eigentliche Autobahnschild kam allerdings erst ca. 200m nach dem Blitzvorgang. Ist das zulässig? So kurz vor dem Beginn der Autobahn, wenn kurz vorher besagte Autobahn-Ausfahrts-Hinweisschulder (700m bis Abfahrt xy) über der Fahrbahn hingen?
vielen Dank im voraus
Markus Becker
Hallo Markus,
solange eine Straße nicht aufgrund der entsprechenden Beschilderung als Autobahn ausgewiesen wurde, darf ein Verkehrsteilnehmer auch nicht davon ausgehen, es handele sich um eine Autobahn. Die Beschilderungen befinden sich in der Regel kurz vor Beginn der Autobahn.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe heute ein Schreiben wegen Anhörung im Bußgeldbescheid erhalten.
Am 31.07.16 bin ich in einer 70ger Zone 108 Stundenkilometer (nach Toleranabzug) zu schnell gefahren. Somit habe ich außerhalb der geschlossenen Ortschaft die Geschwindigkeit um 38 Stundenkilometer überschritten.
Ich bin auf dem Foto gut zu erkennen und auch Halterin des Fahrzeuges.
Ich wurde mit einem Messgerät Einseitensensor ES3.0 gemessen.
Als ich geblitzt wurde befand ich mich auf dem Weg zur Arbeit und ich war schon etwas später dran, da der Gottesdienst, den ich vorher besucht habe, etwas länger ging.
Als ich geblitzt wurde habe ich einen roten Punkt von Waldrand wahrgenommen, so als wenn mich von weitem ein Laserpointer trifft. Es stand auf dieser Strecke weder ein Auto am Fahrbahnrand noch habe ich einen Polizisten oder dergleichen gesehen. Ist das Rechtens aus so weiter Entfernung mit diesem Messgerät geblitzt zu werden?
Hallo Rita,
ein Messgerät muss nicht für den Fahrer sichtbar aufgestellt werden.
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Ich wurde nach 60 Meter hinter dem Ortseingangschild mit dem Einseitensensor ES3.0 mit 64 km/h gemessen ist das Rechtens???. Nach wieviel Meter hinter dem Ortseingangsschild darf gemessen werden, in NRW bzw. Kreis Herford
Hallo Gerhard,
in NRW gibt es keine Richtlinien zu den einzuhaltenden Abständen. In anderen Bundesländern variiert der Mindestabstand zwischen 75 und 200 Metern.
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bin auf der Autobahn mit Eso geblitz worden, bekam jetzt einen Anhörungsbogen. Trug eine dunkle Sonnenbrille, der Kopf oberhalb der Brille ist durch den Innenspiegel verdeckt, die Mundpartie und Kinn sind durch einen am Innenspiegel hängenden Fanball ca 8cm Durchmesser verdeckt.
Wie eindeutig muss ich auf dem Bild erkennbar sein?
Hallo Rainer,
sie müssen eindeutig erkennbar sein. Gibt es berechtigte Zweifel an Ihrer Identität, kann ein Bußgeldbescheid anfechtbar sein. Beachten Sie dazu unseren Ratgeber zum „Blitzerfoto„.
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Hallo , ich wurde mit 125 außerorts in der 70er Zone geblitzt ja ich war noch am überholen kurz vor dem 70er Schild!! Asche auf mein Haupt! Den Blitzer könnte ich beim zurückfahren gut erkennen, es war das eso 3.0 . Eine Kamera in meine Richtung und eine auf der Gegenfahrbahn ! Können die auch mit dem Ding von hinten blitzen oder halt das nur für die andere Fahrbahn??!!!
Hallo Marcel,
da die genaue Funktionsweise nicht allzu verbreitet ist, von den eso 3.0., kann hier nicht mit vollster Sicherheit gesagt werden, ob Sie in ihrem fall auch von hinten geblitzt wurden.
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