Laser-Blitzer: Funktionsweise und Besonderheiten

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Alles Wichtige zur Lasermessung

Laser-Blitzer dienen der Geschwindigkeitsmessung.
Laser-Blitzer dienen der Geschwindigkeitsmessung.

Um den Bußgeldkatalog bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitungen durchzusetzen, werden neben bekannten Methoden wie dem Radar auch Laser zum Messen eingesetzt.

Um den zu schnell gefahrenen Autofahrer zu identifizieren, wird dieser direkt nach der Lasermessung angehalten.

In Deutschland ist eine Video- oder Fotodokumentation bei dieser Art von Blitzer nämlich nicht gebräuchlich. Um das Bußgeld und gegebenenfalls die Punkte und das Fahrverbot zu verhängen, erfragt der Zuständige nach dem Anhalten des Rasers dessen Daten und die Fahrzeugdaten. Eine Erhebung dieser Daten im Nachhinein ist nur noch mit Hilfe des Messprotokolls und Aussagen der anderen Beamten möglich.

Kosten für Blitzer

Die Kosten für Blitzer sind je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:

FAQ: Lasermessgeräte

Wie funktioniert ein Laser-Blitzer?

Vom Gerät wird ein Lichtsignal an ein vorbeifahrendes Kfz gesendet, welches dieses reflektiert. Verändert sich der Abstand zum Blitzer, kann per Weg-Zeit-Berechnung die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt werden.

Können beim Laser-Blitzer Messfehler auftreten?

Bei dieser Form der Geschwindigkeitsmessung können Fehler auftreten. So kann es beispielsweise zur Verwechslung kommen, wenn zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren.

Wird bei Lasermessgeräten eine Toleranz abgezogen?

Es erfolgt stets ein Toleranzabzug. Unter 100 km/h sind dies 3 km/h, bei Geschwindigkeiten darüber werden drei Prozent abgezogen.

Können Messungen durch Laser-Blitzer trotz fehlender Rohmessdaten verwendet werden?

Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss klargestellt, dass durch fehlende Rohmessdaten bei einer Geschwindigkeitsmessung kein unfaires Verfahren für Verkehrsteilnehmer entsteht.

Unterschiedliche Anlagen der Laser-Geschwindigkeitsmessung

Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung (Laser)

Manch ein Autofahrer fragt sich sicherlich: Wie funktioniert ein Lasermessgerät überhaupt? Grundsätzlich arbeiten Lasergeschwindigkeitsmessgeräte mit einem Sender der Lichtimpulse, also einer Sendeoptik mit Festkörper- oder Diodenlaser und einer Steuerelektronik. Dazu kommt ein Empfänger des Signals, also eine Empfangsoptik mit Fotodetektor und einer Auswertungselektronik. Letztere ermittelt das Tempo, indem sie den gesendeten Lichtimpuls mit dem reflektierten vergleicht.

Welche Toleranz gibt es bei Geschwindigkeitskontrollen mit Lasern?
Welche Toleranz gibt es bei der Geschwindigkeitsmessung mit einem Laser-Blitzer?

Der Laser-Radar sendet ungefähr 40 bis 75 Lichtimpulse aus. Oftmals merkt der Fahrer nicht, dass er von einer Messung einer Pistole mit Laser betroffen ist, da diese Lichtimpulse für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar sind. Daraufhin reflektiert der Pkw den Blitz. Als Messobjekt kommt meistens das Kennzeichen infrage. Es stellt am Fahrzeug schließlich das Objekt dar, das am besten zur Reflektion geeignet ist. Anschließend ermittelt die Auswertungselektronik die Geschwindigkeit, indem es den gesendeten Impuls mit dem empfangenen vergleicht.

Geschwindigkeitskontrolle Laser: Welche Toleranz gibt es?

Wenn der Autofahrer zu schnell fährt, die gefahrene Geschwindigkeit allerdings noch unter 100 km/h liegt, werden bei diesem Blitzer 3 km/h Toleranz gewährt. Bei über 100 km/h gelten 3% der gefahrenen Geschwindigkeit als Toleranz. In einigen Ausnahmefällen werden weitere Toleranzen gewährt. Dies muss allerdings in einem Sachverständigengutachten ermittelt und festgehalten werden. Weitere Toleranzen kommen bei Messfehlern oder unter besonderen Umständen infrage.

Wenn beim Blitzer Störungen vorliegen, wird die Messung mit eventuell folgendem Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot komplett verworfen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn nicht alle reflektierten Lichtimpulse von der Empfangsoptik mit Fotodetektor aufgenommen werden können. Die Reflektion der Lichtimpulse kann durch sehr verschmutzte Fahrzeuge behindert werden. Auch eine Verwackelung oder eine Vollbremsung kann das Ergebnis verfälschen.

Lohnt sich ein Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsmessung mit Laser?

Bei der Lasermessung kommt es, wie bei jedem Blitzer, gelegentlich zu Fehlern, die einen Einspruch durchaus sinnvoll machen. Jeder Autofahrer muss allerdings selbst entscheiden, ob es sich lohnt, Verfahrens- und Anwaltskosten zu zahlen, die möglicherweise höher sind als die in der Bußgeldtabelle vorgesehene Sanktion.

  • Eine mögliche Situation, in der der Fahrer die Laser-Geschwindigkeitsmessung anfechten kann, entsteht bei der Laser-Geschwindigkeitsmessung-Entfernung zum Pkw. Bei einer Entfernung von über 300 Metern muss die Polizei oder der Messbeamte gewährleisten, dass das überprüfte Auto freifahrend ist. Einige Bundesländer erlauben zwar die Messung mit Laser bei einer Gruppe von Autos selbst bei einer großen Entfernung, jedoch muss der Messbeamte eine genaue Zuordnung garantieren. Die Zuordnung ist allerdings aufgrund der Technik trotzdem nicht immer möglich. Bei einem hohen Tempo und nachts gelten dieselben Regelungen.
  • Laut einer Umfrage des ADAC verfälschten im Jahr 2005 dejustierte Zieloptiken 1% aller Lasermessungen. Ist die Zieloptik nicht korrekt eingestellt, kann das Messgerät eine Geschwindigkeitsmessung möglicherweise einem falschen Auto zuordnen. Besonders häufig kommt es bei den Autos zu Verwechslungen, die am Anfang eines Autopulks fahren.
  • Der Blitz vom Laser-Geschwindigkeitsmessgerät arbeitet bei einem Messwinkel von 0° am besten. Da die Blitzer-Laser allerdings in den meisten Fällen am Rand der Straße positioniert sind, führt das zu einer leichten Verfälschung des Ergebnisses. Allerdings äußert sich diese Verfälschung zu Gunsten des Betroffenen, denn das angezeigte Tempo liegt unter der tatsächlich gefahrenen. Ein Einspruch unter diesem Vorwand sollte folglich keinen Erfolg versprechen.

Wie funktionieren Laserstörer?

Sind Laserstörer in Deutschland legal?
Sind Laserstörer in Deutschland legal?

Laserstörer, die auch Laser-Jammer oder Laser-Blinder heißen, besitzen die Technik, um vor der Geschwindigkeitsmessung mit Laserpistole zu warnen. Laut einem Hersteller solcher Laserstörer warnt das Gerät den Fahrer durch einen Ton vor Radarfallen. Zudem sendet der Laser-Jammer ein Signal, das den Pistolen-Laser bei der Messung hindert. Während dieser Zeit kann das Messgerät keine Geschwindigkeit erkennen und der Fahrer kann die Geschwindigkeitsüberschreitung reduzieren. Laut dem Hersteller kann der Fahrer das Störsignal durch einen Knopfdruck ausschalten. Dann kann die Laserpistole wieder fehlerfrei arbeiten. Auf diese Weise umgeht der Fahrer einen Bußgeldbescheid.

Sind Laserstörer legal?

Der Besitz und der Verkauf von Laserstörern ist tatsächlich legal. Jedoch ist die tatsächliche Nutzung zur Störung von Messungen des Tempos vom Fahrzeug in Deutschland illegal. Das Verkehrsrecht sieht ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Wenn die Polizei lasert, können die Beamten das Gerät beschlagnahmen und vernichten. Da der Preis dafür bei über 500 Euro liegen kann, stellt dies quasi eine noch höhere Geldstrafe dar.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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131 Kommentare

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  1. Annika N.
    Am 3. Juli 2019 um 15:30

    Ich habe eine Frage. Ich wurde heute gelasert mit dem Auto meine Vaters. Ich ziehe aber gerade um (ohne Eltern) und der Polizist hat meine Adresse, also meine neue aufgeschrieben. Wohin geht jetzt der Bußgeldbescheid? Er hat gemeint ich muss mich noch ummelden. Wenn ich das morgen mache bekomme ich dann den Brief oder mein Vater? Könnt ihr mir da helfen?
    Mein Vater sollte das am besten nicht erfahren.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2019 um 11:39

      Hallo Annika N.,

      da der Polizist Ihren Namen aufgeschrieben hat, hat er Sie bereits als Täter identifiziert. Der Bußgeldbescheid sollte daher nicht an Ihren Vater adressiert sein. An welche Adresse der Bußgeldbescheid letztendlich gesendet wird, können wir aber nicht sagen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Kevin
    Am 27. Mai 2019 um 16:43

    Guten Tag,

    ich wurde grade erwischt beim zu schnell fahren und zwar haben die das mit der Lasergerät bestimmt. Meine frage wäre jetzt, wird es an das Straßenverkehrsamt weitergegeben und gespeichert das ich raus gezogen wurde oder ist es mit sofortiger Bezahlung erledigt und vergessen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Kevin

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2019 um 12:02

      Hallo Kevin,
      normalerweise folgt ein Bußgeldbescheid, in dem die genaue Sanktion festgeschrieben ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Hartmut W.
    Am 17. Mai 2019 um 9:18

    Hallo und Guten Morgen, Ich bin mit einem Lasergerät (auf 3 Bein Stativ aufgebaut) gemessen worden (20 kmh zu schnell)

    Meine Frage lautet: Muss sich die Polizei- oder das Ordnungsamt bei der Wahl des Standortes der Messung an die Straßenverkehrsordnung halten oder dürfen die sich hinstellen wo andere Verkehrsteilnehmer ein Du0geld erhalten- oder gar eine Anzeige.
    Können die das mit „Hoheitlichen Rechten“ begründen? Gelten für Ordnungsamt- und Polizei bei der Wahl des Standortes zwecks Laser-Überwachung gleiche Rechte?

    Ich bedanke mich schon im voraus für Ihre Antwort.

    MfG von Hartmut W. aus Dortmund

  4. Paul
    Am 27. Februar 2019 um 18:54

    Guten Tag, ich wurde im Januar gelasert u d angehalten. Auf dem heute erhaltenen Bußgeldbescheid steht u.a. “Frontfoto” als Beweismittel. Ist das üblich bzw. ein Fehler? Bei einem Frontfoto hätte man mich doch nicht herausgezogen. Die mich herausziehenden Polizisten standen nicht am Messgerät sondern an der nächsten Ampel.Die Messung wurde also per Funk durchgegeben. Ich muss das blind glauben. Ist das zulässig? Zumal die Polizei die Fußgängerampel ausgelöst hat, damit mich dir Herren bei rot herausziehen können.

  5. Helene
    Am 6. Februar 2019 um 20:54

    Hallo, ich war ca. vor einer Woche wie immer auf dem Weg von der Arbeit nach Hause und bin mir unsicher, ob ich geblitzt wurde.
    Ich bin durch eine 70er Zone gefahren, wo ein fester Blitzer installiert ist. Eine komplett schwarze,ich würde schätzen modernere Blitzersäule steht dort. Da Ich leider in Gedanken war, kann ich nicht sicher sagen,ob ich die Geschwindigkeit eingehalten habe. Ich habe aber nichts blitzen sehen. Blitzen solche schwarzen (evtl. neueren) Blitzersäulen überhaupt noch?

  6. Frank
    Am 17. Oktober 2018 um 17:43

    Hallo, war am Samstag in der Eifel mit dem Motorrad unterwegs auf einem gerade stück habe ich beschleunigt dort war 100 erlaupt auf halber strecke bemerkte ich links auf der anderen straßenseite einen Polizisten mit einer Laserpistole der dann die Pistole schnell drehte ich wurde aber nicht angehalten. Meine frage ist es möglich eine Motorrad von vorne zu lasern? Und dann von hinten das Kennzeichen zu Scannen? Muss ich mit einem Bußgeld rechnen? Gruss Frank

  7. Edgar
    Am 14. August 2018 um 13:04

    Hallo,
    ich bin heute gelasert worden, 70km/h erlaubt, 29km/h zu schnell, 26km/h wurde mir vorgeworfen.
    Das wäre normalerweise ein Bußgeld von 80€ und ein Punkt.
    Man bot mir vor Ort ein Verwarngeld von 55€ an, dass ich annahm und per Karte gezahlt habe. Quittung ist vorhanden.
    Muss ich jetzt trotzem noch mit einem Punkt rechnen oder es damit erledigt?
    Danke.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2018 um 15:39

      Hallo Edgar,

      mit einem Verwarngeld ist die Angelegenheit normalerweise erledigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Eric T.
    Am 14. August 2018 um 8:10

    Hallo ich bin gestern durch eine Laserkontrolle gefahren und war meines Erachtens auch zu schnell… Ich wurde aber nicht angehalten. Machen die Beamten ein Beweisfoto ? Dazu muss ich sagen das es bestimmt Vier Beamte waren die drum herum Standen.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2018 um 15:28

      Hallo Eric T.,

      normalerweise erfolgt bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen die Personalienaufnahme vor Ort.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Tim
    Am 7. Juni 2018 um 11:25

    Hallo,
    Ich wurde nachts um halb 12 kurz nach dem überholen (Außerorts), von einem Polizeibeamten, der eine Art Kamera auf einem Stativ angebracht hat, warscheinlich gelasert.
    Ich wurde jedoch nicht angehalten.
    Was kann ich jetzt noch befürchten? ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 15:43

      Hallo Tim,

      in der Regel werden Autofahrer sofort angehalten, wenn sie gelasert wurden. Es kann jedoch auch durchaus vorkommen, dass noch später ein Bußgeldbescheid eintrudelt. Es gibt nämlich auch Lasergeräte, die mit einer Kamera ausgestattet sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Matthias D.
    Am 5. Juni 2018 um 12:41

    Hallo,
    ich lese hier immer wieder, dass bei einer Lasermessung rausgewunken wird. Ich habe eine Verwarnung mit Verwarngeld 15,- EUR (nach § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.1 BKat) wegen 6 km/h (56 km/h statt 50 km/h nach Abzug d. Toleranz) Überschreitung erhalten, darauf steht:
    Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto, Zeuge:….. etc. Verwarngeld 15,- EURO gem. § 56 OWiG.
    Zwischen der Lasermessung und dem Datum des Schreibens liegen exakt 6 Wochen. Ich kann mich nicht daran erinnern, gelasert worden zu sein. In Hamburg Innenstadt, wo man seine Geschwindigkeit dem fließenden Verkehr anpasst, finde ich das bei 6 km/h schon echt knapp. Wo liegt denn da die Grenze? Vielen Dank im Voraus

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 14:48

      Hallo Matthias D.,

      wenn zugleich ein Foto aufgenommen wird, ist das Rauswinken des Fahrer zur Identifikation ja nicht nötig. Eine Grenze für Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es unseres Wissens nach nicht. Sobald das Tempolimit überschritten wird, kann dies auch geahndet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Herbert
    Am 24. April 2018 um 9:26

    Hallo, ich bin am Ende einer 50er Zone außerhalb einer Ortschaft (in Bayern) mit dem Motorrad mit 98km/h gelasert worden. Ich wurde auch angehalten und meine Personalien überprüft. Soweit ist ja leider alles klar. Die Deteils sind jedoch folgende:
    1.Die Polizei stand 280 m vom „Ende Schild“ entfernt, gegen die Fahrtrichtung. Gelasert wurde ich 315 m von der Polizei entfernt. Das heist, ich war 35m innerhalb der 50er Zone.
    2. Laut Polizei hatte ich gerade zum Überholen angesetzt.
    3. Ich war, als ich sehr stark beschleunigte (114PS) klar außerhalb der „Gefahrenzone“ (beidseitig der Strasse Parkplätze), jedoch anscheinend noch nicht am „Ende Schild“ vorbei.
    Frage: Darf ich nicht schon vor erreichen des Schildes beschleunigen, wenn der Ort des Grundes der Beschilderung bereits passiert ist? Gibt es dafür keinen Toleranzbereich? Da das Motorrad gerade eingefahren war, habe ich es zum ersten mal höher ausgedreht, im zweiten Gang. Frage: Gibt es hier keine Unterscheidung, ob man durch eine solche Zone durchrast, oder am Ende beschleunigt? Kann es ein, dass die Entfernungsmessung mit dem Laser zuerst erfolgt, dann über etwa eine Sekunde Zeitdauer die Geschwindigkeit, die sich ja stark ändert? In diesem Falle wäre ich schon etwa auf gleicher Höhe mit dem Schild gewesen. Zum Schluss: Macht es Sinn, diese Gedanken bei der Anhörung zu Äußern?
    MfG, Herbert

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 16:00

      Hallo Herbert,

      zwischen durchgängigem Fahren mit hoher Geschwindigkeit und Beschleunigung wird kein Unterschied gemacht. Wer in einem Bereich mit Geschwindigkeitsbegrenzung schneller fährt als erlaubt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis zum Ortsausgangsschild, es gibt keinen Toleranzbereich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Ansgar
    Am 3. April 2018 um 19:44

    Hallo,
    ich wurde in einer Entfernung von 480 m mit einer Geschwindigkeit von 88 km/h ca. 70 m nach dem Passieren des Orteingangsschildes (50 km/h) von der Polizei gelasert. Vor mit gab es mehrere vorausfahrender Fahrzeuge. Die Personalien wurden aufgenommen.
    Nun meine Fragen:
    a) Ist die Messung aus dieser Entfernung zulässig, obwohl es mehrere vorausfahrende Fahrzeuge gab?
    b) Ist die Messung ca. 70 m hinter dem Ortseingangsschild zulässig. Habe gelesen, dass es in Niedersachsen eine 150 m-Regelung gibt.

    Vielen Dank im voraus für Ihre Einschätzung.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 15:12

      Hallo Ansgar,

      wie Sie richtig schreiben, sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland verschieden. Eine Einschätzung zur Zulässigkeit Ihres konkreten Falles können wir Ihnen leider nicht geben – hierzu müssten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Philipp P
    Am 24. März 2018 um 11:58

    Hallo gestern wurde eine Laser Messung durch geführt, ich war zu schnell, mein Kollege aber auch. Der war 3 Autos vor mir, den haben sie angehalten, mich nicht… jetzt ist die Frage. Ist es wahrscheinlich das sie mich garnicht auf dem Laser hatten? Weil die ja nur mit einem Gerät gelasert haben oder können die mehrer Autos gleichzeitig messen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 9:56

      Hallo Philipp,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, werden bei einer Lasermessung in der Regel keine Fotos gemacht. Der betroffene Fahrer wird deshalb sofort angehalten. Wurden Sie nicht angehalten, sollte es für Sie noch einmal glimpflich ausgegangen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Oli
    Am 21. März 2018 um 9:33

    Ich wurde von einem Polizisten mit Geschwindigkeitsüberprüfung gelastert. Ist es aber nicht üblich, dass mindestens zwei Beamte (einer zur Kontrolle) solche Messungen durchführen müssen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 15:20

      Hallo Oli,

      rechtlich ist kein zweiter Polizist notwendig. Meist ist dieser zugegen, um entsprechend auffällige Fahrzeuge rauswinken zu können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Micha
    Am 14. Dezember 2017 um 20:58

    ich habe ein Bußgeldbescheid bekommen, weil ich gelasert wurde, ich wurde aber nicht angehalten um die Richtigkeit zu prüfen.
    Was mache ich jetzt, muss ich trotzdem bezahlen.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2017 um 18:01

      Hallo Micha,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht könnte Ihnen bei Ihrer Frage helfen und evtl. vertreten, falls Sie Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen wollen.

      Die Bussgeldkatalog.org

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