Laser-Blitzer: Funktionsweise und Besonderheiten

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Alles Wichtige zur Lasermessung

Laser-Blitzer dienen der Geschwindigkeitsmessung.
Laser-Blitzer dienen der Geschwindigkeitsmessung.

Um den Bußgeldkatalog bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitungen durchzusetzen, werden neben bekannten Methoden wie dem Radar auch Laser zum Messen eingesetzt.

Um den zu schnell gefahrenen Autofahrer zu identifizieren, wird dieser direkt nach der Lasermessung angehalten.

In Deutschland ist eine Video- oder Fotodokumentation bei dieser Art von Blitzer nämlich nicht gebräuchlich. Um das Bußgeld und gegebenenfalls die Punkte und das Fahrverbot zu verhängen, erfragt der Zuständige nach dem Anhalten des Rasers dessen Daten und die Fahrzeugdaten. Eine Erhebung dieser Daten im Nachhinein ist nur noch mit Hilfe des Messprotokolls und Aussagen der anderen Beamten möglich.

Kosten für Blitzer

Die Kosten für Blitzer sind je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:

FAQ: Lasermessgeräte

Wie funktioniert ein Laser-Blitzer?

Vom Gerät wird ein Lichtsignal an ein vorbeifahrendes Kfz gesendet, welches dieses reflektiert. Verändert sich der Abstand zum Blitzer, kann per Weg-Zeit-Berechnung die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt werden.

Können beim Laser-Blitzer Messfehler auftreten?

Bei dieser Form der Geschwindigkeitsmessung können Fehler auftreten. So kann es beispielsweise zur Verwechslung kommen, wenn zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren.

Wird bei Lasermessgeräten eine Toleranz abgezogen?

Es erfolgt stets ein Toleranzabzug. Unter 100 km/h sind dies 3 km/h, bei Geschwindigkeiten darüber werden drei Prozent abgezogen.

Können Messungen durch Laser-Blitzer trotz fehlender Rohmessdaten verwendet werden?

Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss klargestellt, dass durch fehlende Rohmessdaten bei einer Geschwindigkeitsmessung kein unfaires Verfahren für Verkehrsteilnehmer entsteht.

Unterschiedliche Anlagen der Laser-Geschwindigkeitsmessung

Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung (Laser)

Manch ein Autofahrer fragt sich sicherlich: Wie funktioniert ein Lasermessgerät überhaupt? Grundsätzlich arbeiten Lasergeschwindigkeitsmessgeräte mit einem Sender der Lichtimpulse, also einer Sendeoptik mit Festkörper- oder Diodenlaser und einer Steuerelektronik. Dazu kommt ein Empfänger des Signals, also eine Empfangsoptik mit Fotodetektor und einer Auswertungselektronik. Letztere ermittelt das Tempo, indem sie den gesendeten Lichtimpuls mit dem reflektierten vergleicht.

Welche Toleranz gibt es bei Geschwindigkeitskontrollen mit Lasern?
Welche Toleranz gibt es bei der Geschwindigkeitsmessung mit einem Laser-Blitzer?

Der Laser-Radar sendet ungefähr 40 bis 75 Lichtimpulse aus. Oftmals merkt der Fahrer nicht, dass er von einer Messung einer Pistole mit Laser betroffen ist, da diese Lichtimpulse für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar sind. Daraufhin reflektiert der Pkw den Blitz. Als Messobjekt kommt meistens das Kennzeichen infrage. Es stellt am Fahrzeug schließlich das Objekt dar, das am besten zur Reflektion geeignet ist. Anschließend ermittelt die Auswertungselektronik die Geschwindigkeit, indem es den gesendeten Impuls mit dem empfangenen vergleicht.

Geschwindigkeitskontrolle Laser: Welche Toleranz gibt es?

Wenn der Autofahrer zu schnell fährt, die gefahrene Geschwindigkeit allerdings noch unter 100 km/h liegt, werden bei diesem Blitzer 3 km/h Toleranz gewährt. Bei über 100 km/h gelten 3% der gefahrenen Geschwindigkeit als Toleranz. In einigen Ausnahmefällen werden weitere Toleranzen gewährt. Dies muss allerdings in einem Sachverständigengutachten ermittelt und festgehalten werden. Weitere Toleranzen kommen bei Messfehlern oder unter besonderen Umständen infrage.

Wenn beim Blitzer Störungen vorliegen, wird die Messung mit eventuell folgendem Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot komplett verworfen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn nicht alle reflektierten Lichtimpulse von der Empfangsoptik mit Fotodetektor aufgenommen werden können. Die Reflektion der Lichtimpulse kann durch sehr verschmutzte Fahrzeuge behindert werden. Auch eine Verwackelung oder eine Vollbremsung kann das Ergebnis verfälschen.

Lohnt sich ein Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsmessung mit Laser?

Bei der Lasermessung kommt es, wie bei jedem Blitzer, gelegentlich zu Fehlern, die einen Einspruch durchaus sinnvoll machen. Jeder Autofahrer muss allerdings selbst entscheiden, ob es sich lohnt, Verfahrens- und Anwaltskosten zu zahlen, die möglicherweise höher sind als die in der Bußgeldtabelle vorgesehene Sanktion.

  • Eine mögliche Situation, in der der Fahrer die Laser-Geschwindigkeitsmessung anfechten kann, entsteht bei der Laser-Geschwindigkeitsmessung-Entfernung zum Pkw. Bei einer Entfernung von über 300 Metern muss die Polizei oder der Messbeamte gewährleisten, dass das überprüfte Auto freifahrend ist. Einige Bundesländer erlauben zwar die Messung mit Laser bei einer Gruppe von Autos selbst bei einer großen Entfernung, jedoch muss der Messbeamte eine genaue Zuordnung garantieren. Die Zuordnung ist allerdings aufgrund der Technik trotzdem nicht immer möglich. Bei einem hohen Tempo und nachts gelten dieselben Regelungen.
  • Laut einer Umfrage des ADAC verfälschten im Jahr 2005 dejustierte Zieloptiken 1% aller Lasermessungen. Ist die Zieloptik nicht korrekt eingestellt, kann das Messgerät eine Geschwindigkeitsmessung möglicherweise einem falschen Auto zuordnen. Besonders häufig kommt es bei den Autos zu Verwechslungen, die am Anfang eines Autopulks fahren.
  • Der Blitz vom Laser-Geschwindigkeitsmessgerät arbeitet bei einem Messwinkel von 0° am besten. Da die Blitzer-Laser allerdings in den meisten Fällen am Rand der Straße positioniert sind, führt das zu einer leichten Verfälschung des Ergebnisses. Allerdings äußert sich diese Verfälschung zu Gunsten des Betroffenen, denn das angezeigte Tempo liegt unter der tatsächlich gefahrenen. Ein Einspruch unter diesem Vorwand sollte folglich keinen Erfolg versprechen.

Wie funktionieren Laserstörer?

Sind Laserstörer in Deutschland legal?
Sind Laserstörer in Deutschland legal?

Laserstörer, die auch Laser-Jammer oder Laser-Blinder heißen, besitzen die Technik, um vor der Geschwindigkeitsmessung mit Laserpistole zu warnen. Laut einem Hersteller solcher Laserstörer warnt das Gerät den Fahrer durch einen Ton vor Radarfallen. Zudem sendet der Laser-Jammer ein Signal, das den Pistolen-Laser bei der Messung hindert. Während dieser Zeit kann das Messgerät keine Geschwindigkeit erkennen und der Fahrer kann die Geschwindigkeitsüberschreitung reduzieren. Laut dem Hersteller kann der Fahrer das Störsignal durch einen Knopfdruck ausschalten. Dann kann die Laserpistole wieder fehlerfrei arbeiten. Auf diese Weise umgeht der Fahrer einen Bußgeldbescheid.

Sind Laserstörer legal?

Der Besitz und der Verkauf von Laserstörern ist tatsächlich legal. Jedoch ist die tatsächliche Nutzung zur Störung von Messungen des Tempos vom Fahrzeug in Deutschland illegal. Das Verkehrsrecht sieht ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Wenn die Polizei lasert, können die Beamten das Gerät beschlagnahmen und vernichten. Da der Preis dafür bei über 500 Euro liegen kann, stellt dies quasi eine noch höhere Geldstrafe dar.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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131 Kommentare

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  1. Karen M.-B.
    Am 22. November 2017 um 13:20

    Hallo,
    ich wurde eben gelasert und wollte von den Polizisten das Messprotokoll, die Prüfbescheinigung vom Polizisten dass er die Pistole bedienen darf und die Bescheinigung dass das Gerät geeicht ist haben. Daraufhin wurde ich angemacht dass mich das gar nichts angeht und er mir nichts zeigen müsste. Da ich von mehreren Leuten schon gehört habe dass ihnen das gezeigt wurde und die Messung auch als ungültig angesehen wurde wenn sie nicht alle Dokumente dabei hatten, habe ich eine Freundin die bei der Polizei in einem anderen Bezirk arbeitet angerufen und dort wurde mir von ausgebildeten Polizisten bestätigt dass wenn ich danach vor Ort frage sie es mir auch zeigen müssen weil inzwischen die Dokumente mitgeführt werden müssen.

    Jetzt meine Frage: Wo steht das und wer kann es mir bestätigen so dass ich in einem anderen Fall direkt sagen kann wo steht dass sie mir die drei Dokumente zeigen müssen.

    Danke vorab. :)

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 12:22

      Hallo Karen Karen M.-B.,

      solche Regelungen sind uns leider nicht bekannt. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  2. Julia B.
    Am 2. Oktober 2017 um 20:30

    Guten Abend ich wurde gerade gelasert ist es erlaubt das man aus dem Auto raus lasert??? Denn ich habe vor dem Auto des zivilen Wagens keine Person gesehen.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 9:46

      Hallo Julia,

      ist das Gerät laut Bedienungsanleitung zur Messung aus dem Auto geeignet, sollte dies erlaubt sein. Weitere Fragen beantwortet ein Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Timo
    Am 18. September 2017 um 0:34

    Hallo zusammen
    Ich bin heute Mittag an einem Polizei gerät auf einem dreibein vorbeigefahren. Es handelt sich wohl auch um ein Lasergerät.
    Ich bin glaube ich ca. 60kmh in einer 50er Zone gefahren. Ich habe das lasergerät aber nur im Augenwinkel gesehen, da ich auf die linke Seite der Fahrbahn konzentiert war.
    Am lasergeqrät befanden sich aber keine Polizisten, da diese in dem Moment mit einem anderen Pkw Fahrer beschäftigt waren, den sie raus genommen haben.
    Wäre es möglich geblitzt zu werden, obwohl sich keine Beamten dahinter befinden?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:51

      Hallo Timo,

      es ist in der Tat möglich, dass dort Beamte waren, welche Sie aus dem Augenwinkel nicht gesehen haben. Grundsätzlich erfordert eine gültige Messung die Anwesenheit eines geschulten Beamten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. S.R.
    Am 2. September 2017 um 15:31

    Hallo,hätte eine wichtige Frage,bin mit dem LKW zu schnel gefahren und mit Lasergäret aufgenomen,aber die zeit mener Fahrerkarte und die zeit von Lasergäret überstimen nicht,beispil aufgenommen am 11.30uhr,aber meine Fahrerkarte zeigt genau an,das ich um 11.27uhr still stand,was mache ich,lonte es einschpruch beantrage?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 15:39

      Hallo,

      vermutlich müssten Sie in diesem Fall den Beweis erbringen, dass Sie auch um 11.30 – zur angegebenen Messzeit – nicht gefahren sind. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit ein Einspruch sich lohnen könnte. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Rene
    Am 8. Juli 2017 um 13:39

    Guten Tag,

    wie bekommt man über das Bussgeld einer Laisermessung bescheid ?
    Kann es sein das mich ein einschreiben erwartet!?

  6. Fabian
    Am 5. Juli 2017 um 22:58

    Hallo zusammen, ich bin gerade eben mit dem Motorrad gefahren habe in einer 70er Zone überholt. Das ganze auf einer Strecke mit langgezogenen nicht scharfen Kurven. Dort stand ein Auto dahinter ein Mann. Dieser lief an ein Stativ und blickte darauf.

    Ich gehe davon aus das es eine Lasermessung war. Der Mann war alleine.

    Ist es üblich das nur eine Person lasert?
    Habe ich auf dem Motorrad etwas zu befürchten?
    Rausgezogen wurde ich nirgendwo. Was der Mann gemacht hat als ich durch fuhr kann ich nicht sagen denn ich habe meinen Blick abgewandt.

    Lg

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 8:45

      Hallo Fabian,

      wenn es sich um eine Lasermessung gehandelt hat, dann müssen Sie vermutlich nicht mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Bei einer solchen Messung werden, sollte ein Verkehrsverstoß nachgewiesen werden, die Temposünder direkt von der Polizei herausgewunken. Insbesondere die Messung am Motorrad und beim Überholen kann problematisch sein. Vermutlich konnte keine valide Messung durchgeführt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Roy
    Am 12. Juni 2017 um 21:19

    Meine Frau wurde in der Nacht ca.0.15-0.30 Uhr gelasert und die Polizei Beamte war auf der anderen Straßenseite und hat sich ohne Warnweste nur mit schwarzer Lederjacke gekleidet mit ihrer Kelle auf ihre Fahrbahn begeben darauf hin hat meine Frau eine Vollbremsung hinlegen müssen da Gefahr gegeben war jetzt war ein dahinter fahrenden Kfz ebenfalls zu schnell und hatte nicht ausreichend Abstand Fazit er ist ihr trotz ausweichversuch hinten rein gefahren! Meine Frage ist das Verhalten der Polizei so in Ordnung ich habe meine Bedenken. Wie sieht es mit der Schuldfrage aus ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 12:02

      Hallo Roy,

      der Abstand zwischen Kfz muss immer so groß sein, dass auch bei einer Gefahrenbremsung kein Auffahrunfall entsteht. Vermutlich hat der Hintermann nicht genügend Abstand eingehalten. Wer letztendlich Schuld am Unfall hat, dürfen wir nicht beurteilen, da wir nicht rechtsberatend tätig sein dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Karo
    Am 1. Juni 2017 um 0:05

    Hallo.
    Ich erhielt heute eine Anhörung. Bin wohl vor genau 2 Monaten geblitzt worden.
    Im Schreiben steht nicht die gemessene Geschwindigkeit, sondern die überschrittene 28 kmh, bzw. festgestellte (nach Toleranzabzug) 108 kmh.
    Ist das so rechtens? Muss nicht auch die tatsächlich gemessene Geschwindigkeit angegeben werden?
    Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
    Ist es zulässig, dass ich nach Messung nicht rausgeholt wurde und erst 2 Monate später eine Anhörung mit folglichem Bußgeldbescheid bekomme?
    Gibt es Erfahrungen, WIE zuverlässig diese Lasergeräte sind?
    Weil – ich bezweifle ganz stark, dass ich sooo viel zu schnell gefahren bin. Zu schnell vielleicht. Aber nicht fast 30 kmh .
    Das mache ich nie.
    Kann ich bei der Behörde Unterlagen zur Ansicht und Prüfung anfordern und wenn ja, WELCHE ?

    Danke schon mal für die Antwort
    und freundliche Grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 9:10

      Hallo Karo,

      laut § 66 OWiG muss der Bußgeldbescheid unter anderem über die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften enthalten. Die Angaben in Ihrem Bescheid sind demnach korrekt. Auch dass Sie nicht sofort angehalten wurden, sondern den Bußgeldbescheid per Post erhalten, ist so in Ordnung. Besonders bei Lasermessungen können Fehler auftreten. Diese müssen ganz genau ausgerichtet und von geschultem Fachpersonal bedient werden. Bei einer Akteneinsicht können die Hintergründe genau beleuchtet werden. Für Laien ohne entsprechendes Fachwissen ist dies jedoch oft wenig hilfreich. Die kompetente Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht wäre in solch einem Fall angemessen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Daniel
    Am 31. Mai 2017 um 4:41

    Hallo,
    Ich wurde gelasert, daraufhin angehalten.
    Mir wurde nicht gezeigt das ich wirklich zu schnell war. Sondern als erstes wurde mir gesagt das es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle handelt. Darauf hin gab ich meine Daten weiter. Im Laufe des gespräches wurde ich in Kenntnis gesetzt das ich zu schnell gefahren wäre mit 21 kmh abzüglich der Toleranz. Daraufhin kam erst der 2 Polizist mit einem Zettel wo dies drin stand. Und meinte ich könnte mich weigern das zu unterschreiben aber dann würde es durchaus teurer werden. Auf die Frage hin was das für Konsequenzen für mich hat da ich in Probezeit bin , haben sie erst mal blöd geschaut und nochmal richtig auf mein Führerschein gesehen. Sie meinten dann das nur ein Bußgeld kommen würde das ich zahlen müsse. Daraufhin unterschrieb ich natürlich. Jetzt kamm ein Brief das ich ein Aufbauseminar absolvieren müsse und 2 Jahre Probezeit drauf bekomme. Ich habe aber auch im auto 2 zeugen die bestätigen können das es so abgelaufen ist. Ist das überhaupt erlaubt so aussagen zu tätigen erst eine allgemeine Verkehrskontrolle und dann mal nebenbei eine Straftat die noch falsch erklärt wird mit den Konsequenzen??? Wir alle fanden das seltsam … Und haben sie überhaupt den Beweis das es so war? Beim blitzen ist mir der Tatbestand klar aber beim lasern… LG Daniel

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 13:47

      Hallo Daniel,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und müssen daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Stefan
    Am 29. Mai 2017 um 7:16

    Hallo,
    wir sind gestern in einer kleinen Gruppe mit Motorrädern gefahren. Vor uns fuhr ein Pkw, alle überholten das Auto. Nur ich blieb als letzter hinter dem Auto. Nach ca. 700 Meter zog die Polizei uns alle raus und mir als einzigen wird vorgeworfen, dass ich 50 kmh zu schnell war, obwohl ich die ganze Zeit hinter dem Auto war.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 10:19

      Hallo Stefan,

      wenn Sie der Meinung sind, dass die Messergebnisse nicht korrekt sind, können Sie Einspruch einlegen. Möglicherweise war auch nur Ihre Messung valide, weshalb auch nur Ihnen ein Verstoß nachgewiesen wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Christian
    Am 6. April 2017 um 16:53

    Hallo,
    Ich wurde heute gelsaert.
    Jedoch bin ich nur Fahrer und mein Papa der Halter.

    Ich wurde gleich vor ort angehalten und meine Personalien wurden aufgenommen.

    Wer bekommt jetzt die Post?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2017 um 9:25

      Hallo Christian,

      wurden Ihre Personalien direkt aufgenommen, sollte der Bußgeldbescheid in der Regel direkt an Sie verschickt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Christian
        Am 10. April 2017 um 20:36

        Ja Meine Personalien wurden gleich or Ort aufgenommen.

        Mit freundlichen Grüßen Christian

  12. Bernhard
    Am 1. April 2017 um 18:45

    Hallo,
    ich wurde heute mit einer Laserpistole gemessen und auch direkt angehalten.
    Allerdings wurden mir 101 gemessene km/h vorgeworfen die ich nicht nachvollziehen kann. Ich bin mir sehr sicher deutlich unter 100 km/h gefahren zu sein. Gemessen wurde mit einer Laserpistole aus einem Polizeiauto heraus. Freihändig durch die Windschutzscheibe.

    Kann das zu Verfälschungen führen?
    Es wurden (mündlich) 5 Km/h abgezogen somit verbleiben 96 km/h mit einem Anhänger. Das wären 70€ zzgl 1 Punkt.

    Lohnt sich eine Einspruch?

    Ich habe aktuell keine Punkte.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 9:21

      Hallo Bernhard,

      grundsätzlich haben Sie immer das Recht, Einspruch einzulegen. Ein Anwalt kann Sie hinsichtlich der Erfolgschancen beraten. Wir dürfen Ihnen an dieser Stelle leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Hubert
    Am 30. März 2017 um 18:50

    Ich wurde heute gelasert, aber ich wurde danach nicht mehr angehalten. Situation, über eine Brücke standen zwei Beamte mit einem Laser. Ein paar hundert Meter weiter, stand ein ganzer haufen von Polizisten mit Fahrzeugen. Ein Beamter, der eine Kelle hatte (wahrscheinlich zum rauswinken), hat nicht reagiert, als ich vorei fuhr. Er drehte sich jedoch um und „ärgerte sich“ – das sah ich im Rückspiegel.

    Wie sieht da nun die Situation aus. Muss ich da etwas befürchten, dass da noch was kommt oder eher nicht, da das ja mit „Sofortkasse“ war allem anschein nach? :)

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 8:40

      Hallo Hubert,

      da wir die genauen Umstände nicht kennen, können wir keine Antwort auf Ihre Frage geben. Generell können die Messungen der Beamten allerdings die Grundlage für die Eröffnung von einem Bußgeldverfahren bilden. Darüber werden Sie mit Zusendung vom Anhörungsbogen informiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Mex
    Am 22. März 2017 um 18:27

    Servus gilt das für 2017 auch noch, wenn man gelasert und darauf hin nicht angehalten wird. Das man kein Bußgeld bekommt. Oder haben die schon Foto zum Laser verbaut? Die das dokumentiert, weil nur Kennzeichen aufschreiben reicht ja nicht mit der Geschwindigkeit.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 11:37

      Hallo Mex,

      es gibt mittlerweile Laser-Blitzer, welche ein Foto aufzeichnen. Bei der gängigen Handlasermessung mittels Pistole wird aber auch weiterhin kein Foto geschossen. Bei einem Verstoß werden Sie zur Personenfeststellung angehalten. Passierte dies nicht, lag vermutlich kein Verstoß vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Sonja
    Am 22. März 2017 um 10:24

    Hallo,
    ein Bekannter wurde heute gelasert, ist aber einfach weiter gefahren. Ein Polizist hatte nur Handzeichen gegeben. Ist das strafbar? Kann er trotzdem mit Post (beispielsweise Foto) rechnen?
    Danke und Grüße
    Sonja

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 9:17

      Hallo Sonja,

      es ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Gemäß Bußgeldkatalog wären das 70 Euro und ein Punkt. Ein Blitzerfoto wird es nicht geben, da bei einer Lasermessung in der Regel keine Fotos erstellt werden. Dennoch ist eine Verfolgung der Geschwindigkeitsüberschreitung denkbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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