Radarwarner und Blitzer-App: Erlaubt oder nicht?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 29. September 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Unter welchen Umständen Radarwarner in Deutschland erlaubt sind

Achtung, Radarfalle! Die Blitzer-App ist teilweise erlaubt.
Achtung, Radarfalle! Die Blitzer-App ist teilweise erlaubt.

Neben Navigationsgeräten und Autoradios mit Bluetooth-Freisprecheinrichtungen haben sich in den letzten Jahren noch andere technische Neuerungen im Innenraum der deutschen Fahrzeuge durchgesetzt: Radarwarner.

Diese sollen Verkehrsteilnehmer vor festen und teilweise auch mobilen Blitzern warnen, sodass die Betroffenen die Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Radarwarner können sowohl als App als auch im Navi oder als eigenständiges Gerät genutzt werden.

Doch sind Radarwarner in Deutschland überhaupt erlaubt? Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog vor, wenn Sie eine Blitzer-App nutzen und dabei erwischt werden? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie, wie Radarwarner funktionieren.

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FAQ: Radarwarner

Sind Radarwarner erlaubt?

Radarwarner und Blitzer-Apps sind in Deutschland verboten, sofern Sie diese während der Fahrt nutzen. Vorab können Sie sich durchaus über die Standorte der mobilen und stationären Blitzer informieren.

Was passiert, wenn ich dabei erwischt werden, wie ich einen Radarwarner oder eine Blitzer-App nutze?

Gemäß Bußgeldkatalog drohen für die Nutzung eines Radarwarners oder einer Blitzer-App ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Wie funktioniert ein Radarwarner?

Radarwarner senden ein akustisches Signal aus, wenn Sie sich einem Blitzer nähern. Sie können sowohl als App auf dem Handy genutzt werden oder auch in das Navigationssystem integriert sein.

Radarwarner im Vergleich

Mehr Informationen über den Radarwarner-Vergleich und wie Sie diesen einem eigenen Test unterziehen können, erhalten Sie auf testsieger.staging.bussgeldkatalog.org/radarwarner.

Was sind Radarwarner und wie funktionieren sie?

Im Grunde gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, um einen Radarwarner zu benutzen. Es gibt sie als Blitzer-App, als eigenständige Geräte und als Zusatzfunktion in einem Navi. Ihnen werden zwei Aufgaben zugeschrieben:

  • vor festen und mobilen Blitzern (sogenannten Verkehrsüberwachungen) warnen und diese anzeigen sowie
  • diese Überwachungen stören, damit Blitzer nicht auslösen können (dafür sind richtige Störgeräte notwendig, Blitzer-Apps verfügen für gewöhnlich nicht über diese Funktion)

Die Blitzer-App

Applikationen für das Smartphone gibt es in Hülle und Fülle. Neuerdings dringen auch immer mehr Blitzer-Apps auf den Markt. Sie warnen frühzeitig vor festen und mobilen Blitzern und sollen vor Bußgeldern schützen.

Sie greifen meist auf eine riesige Datenbank an Blitzerstandorten in Deutschland und Europa zu, die täglich von Nutzern gepflegt wird. Zusätzlich zeigen die Apps die erlaubte Höchstgeschwindigkeit und den Blitzertyp an.

Die Blitzer-App benötigt jedoch eine ständige GPS-Verbindung. Zudem können zusätzliche Kosten auf die Handy-Besitzer zukommen, da die Software eine fortwährende Internetverbindung benötigt.

Aufgrund der zahlreichen Aktualisierungen seitens der User, die die neuesten Blitzer in die Datenbank einfügen, wird der Akku des Telefons schnell verbraucht.

Video: Blitzer-App – Tabu! Alles, was Sie wissen müssen!

Video: Sind Blitzer-Apps wirklich Tabu?
Video: Sind Blitzer-Apps wirklich Tabu?

Mehr über Blitzer-Apps:

Der OOONO CO-Driver Verkehrsalarm kann Sie vor nahenden Blitzern warnen.

Mit dem CO-Driver von OOONO haben Sie eine entspannte Fahrt! Dieses smarte Gerät warnt Sie vor Blitzern, Gefahrenstellen und Staus auf Ihrer Strecke. Aber wie genau funktioniert der OOONO-Blitzerwarner? Ist die Nutzung legal? Erfahren Sie es hier! » Weiterlesen...

Die iSpeedCam bietet for free eine umfangreiche Datenbank.

So ein Blitzerfoto ist für viele ein Ärgernis. Mit diesem ist es schließlich oft nicht getan: Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot flattern gerne mal mitsamt dem Bußgeldbescheid ins Haus. Wir stellen Ihnen in diesem Artikel die kostenlose App iSpeedCam vor. » Weiterlesen...

Ist die App von Blitzer.de legal oder illegal? Als Beifahrer sind Sie auf der sicheren Seite.

Wenn Sie mit dem Auto in Deutschland oder auch im Ausland unterwegs sind, ist eine spezielle Blitzer-App sowie Blitzer.de nützlich. Wir verraten Ihnen, warum. » Weiterlesen...

Meist funktioniert die Blitzer-App nicht ohne Internet.

Sind Blitzer-Apps illegal? Obwohl Geräte, die vor Radarfallen warnen, in Deutschland verboten sind, fehlt bisher eine letztinstanzliche Entscheidung. Wie funktionieren Blitzer-Apps und welche Strafen müssen Nutzer erwarten, wenn sie bei der Verwendung erwischt werden? » Weiterlesen...

Die Radarwarner oder Blitzerwarner

Der Besitz vom Radarwarner ist zwar erlaubt, aber nicht die Benutzung, weshalb die Polizei ein Bußgeld verordnen kann
Der Besitz vom Radarwarner im Auto ist zwar erlaubt, aber nicht die Benutzung, weshalb die Polizei ein Bußgeld verordnen kann

Um den Verkehr zu überwachen, gibt es verschiedene Maßnahmen seitens der Behörden und der Polizei. Die Techniken, die dabei eingesetzt werden, beruhen auf unterschiedlichen Systemen:

  • Radar
  • Laser
  • Lichtschranke

Wie der Name es bereits vermuten lässt, erkennen Radarwarner für das Auto lediglich die erste Möglichkeit. Sie erkennen also die sogenannten Radarwellen in bestimmten Frequenzbereichen, die von Polizeimessgeräten ausgehen.

Jedoch sind die Geräte auch sehr störanfällig, da diese Wellen in dem Frequenzbereich auch von anderen Gegenständen ausgehen. Radarwarner warnen dann den Besitzer vor einem Blitzer, wenn das Gerät diese Wellen misst.

Blitzerwarner warnen in der Regel vor Standblitzern und können mit zusätzlicher Software auch mobile Messgeräte erkennen. Radarwarner messen Radarwellen und können so auch gleich mobile Messungen erkennen.

Geräte, die die Lasermessung erkennen, sind keine handelsüblichen Radarwarner. Sie stören zudem die Messung. Die Lasermessung kann auch nicht von normalen Warngeräten erkannt werden. Hierfür benötigen Sie spezielle Geräte, die sehr kostenintensiv und zudem höchst illegal sind. Sie sollen angeblich die Lasergeräte so stören, dass keine Geschwindigkeitsmessung erfolgen kann.

Die dritte Messart ist die Lichtschranke. Hierbei kann ein spezielles Gerät lediglich das Funksignal, welches zwischen der Lichtschranke und der Kamera besteht, stören. Hierfür gibt es nur wenige Blitzerwarner, die sehr kostenintensiv sind.

Radarwarner im Navi

Für Navigationsgeräte gibt es auch spezielle Applikationen, um es mit einem Radarwarner aufzurüsten. Manche Navis besitzen jedoch schon hauseigene Apps, die dieses System unterstützen.

Sie funktionieren im Endeffekt wie eigenständige Warngeräte. Oftmals nutzen Navis die POI-Funktion, die vielen Ländern, wie bspw. Frankreich, verboten ist.

POI ist ein Akronym für Points of Interest, also Orte von Interesse. Ursprünglich sollte die Funktion Tankstellen oder Cafés in der Nähe des Fahrers anzeigen. Eine Erweiterung ermöglicht es jedoch, die POI-Funktion auch auf mobile und feste Messanlagen zu eichen.

Die rechtliche Lage vom Radarwarner in Deutschland

Die Radarwarner in Deutschland unterliegen der StVO
Die Radarwarner in Deutschland unterliegen der StVO

Ob Radarwarner oder Blitzerwarner legal oder illegal sind, steht grundsätzlich in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“ (Quelle: § 23 Absatz 1c StVO)

Die Frage, ob Blitzerwarner in Deutschland erlaubt sind, ist demzufolge zunächst einmal mit „nein“ zu beantworten. Die Blitzerwarnung an sich ist zwar nicht verboten (immerhin teilen auch Radiosender in den Verkehrsnachrichten mit, wo geblitzt wird), daraus ergibt sich allerdings nicht automatisch, dass Radarwarner ebenfalls legal sind.

Die Grundlage dafür, dass Radiosender die Blitzermeldungen durchsagen dürfen, ist die einfache Tatsache, dass damit die Verkehrssicherheit bewahrt bleibt. Blitzer werden schließlich in der Theorie an Stellen angebracht, an denen das Unfallrisiko sehr hoch ist. Auf diese sogenannten Gefahrenpunkte macht ein Radiosprecher aufmerksam. Dadurch können Verkehrsteilnehmer an diesen besonders gefährlichen Punkten abbremsen und so die Verkehrssicherheit wahren.

Jedoch gibt es einen Unterschied zwischen Radiosendern und Warngeräten. Die Ansagen der Nachrichtensprecher sind nicht klar formuliert. Es wird lediglich eine Straße oder die Nähe zu einer Ausfahrt genannt. Hiermit ist die Chance hoch, dass der Verkehrsteilnehmer die Höchstgeschwindigkeit auf der gesamten Strecke einhält.

Zudem sind die Verkehrsnachrichten an die „Allgemeinheit“ adressiert und sollen eher als Hinweis auf die Verkehrsüberwachung seitens der Behörden dienen. Ein Radarwarner oder eine Blitzer-App weisen im Gegensatz dazu exakt darauf hin, an welchen Standpunkten sich eine Radarfalle befindet, sodass wohl die meisten Nutzer abrupt abbremsen, das Messgerät passieren, und anschließend weiterrasen.

Wie wird die Nutzung von Blitzer-Apps sanktioniert?

Da eine Blitzer-App allein dem Zweck dient, Blitzer an der Nase herumzuführen, ist sie entsprechend nicht erlaubt. Die Behörden können demzufolge ein Bußgeld für die Benutzung der Software verlangen. Die Ordnungswidrigkeit wird mit 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Geraten Sie in eine Verkehrskontrolle und nutzen in der Zeit eine Blitzer-App, ist das verboten. Sie müssen das Bußgeld erwarten.

Sind Radarwarner im Navi erlaubt?

Radarwarner im Navi sind auch nicht immer erlaubt.
Radarwarner im Navi sind auch nicht immer erlaubt.

Der reine Besitz eines Radarwarner-Navis ist laut StVO nicht strafbar. Die Geräte an sich dürfen zwar benutzt werden, die Zusatzfunktion als Blitzerwarner muss jedoch ausgeschaltet sein. Somit ist das Navi mit Radarwarner im Auto an sich erlaubt.

Wer jedoch bei der Benutzung der Zusatzfunktion erwischt wird, muss ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg erwarten. In diesem Fall kommen die gleichen Konsequenzen auf Sie zu, als hätten Sie ein Gerät verwendet, welches ausschließlich dem Zweck dient, vor Blitzern zu warnen.

Sind eigenständige Radarwarner verboten?

Radarwarner sind illegal. Sie sind strikt verboten und werden beschlagnahmt. Auch hier ist der Besitz erlaubt, da diese Geräte jedoch im Dauerbetrieb nach Strahlen messen, sind sie immer aktiviert, sodass der Radarwarner illegal im Fahrzeug ist.

Spezielle Blitzerwarner sind verboten, weil sie die Messungen stören könnten. Dies ist natürlich nicht erlaubt und erfüllt nicht mehr den Zweck des Bußgeldkataloges und der hiesigen Gesetze. Denn damit hätten Fahrer einen Freifahrtschein und können die Sicherheit des Verkehrs und anderer Teilnehmer aktiv gefährden.

Es ist jedoch erlaubt, vor der Fahrt nach Blitzern zu gucken. So können Sie den Radarwarner oder die Blitzer-App nutzen, um sich die Verkehrsmessungen anzugucken, die auf Ihrer Strecke liegen.

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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Radarwarner:

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  • Artikelname: OOONO CO Driver NO1 2er Pack: Warnt...
  • Produkttyp: RADARDETEKTOR
  • Marke: ooono
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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55 Kommentare

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  1. Frank
    Am 27. Februar 2024 um 18:17

    Als Fahrer ist es nicht gestattet, aber was ist wenn die Beifahrerin sowas auf dem Handy hat? Ich als Fahrer bin nicht verantwortlich was meine Beifahrerin an ihrem Handy macht. ;)

  2. U.L.
    Am 11. März 2023 um 0:21

    Ich habe das jetzt noch mal genau gelesen:
    “Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.”
    Ich glaube ich habe den Ausweg, oder zumindest einen Gedanken, den man mal einem Anwalt vorlegen sollte: „ein technisches Gerät… …das dafür bestimmt ist…“ Und jetzt kommt es: ein Handy ist nicht dafür bestimmt.
    Ein Handy ist ein technisches Gerät, ja, ich führe es mit, ja, es ist betriebsbereit, natürlich, aber es ist nicht dafür bestimmt Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Zu stören sowieso nicht, das geht schon technisch gar nicht. Das es das anzeigen kann, mit einer App, na gut. Aber der Satz sagt eindeutig „ein technisches Gerät… …das dafür bestimmt ist…“ und das ist ein Handy nicht. Ein Handy ist ein MobilTELEFON, also ein Gerät zum telefonieren. Das ist es, wozu es bestimmt ist. Und es hat Zusatzfunktionen, klar, Kamera, Diktiergerät, Navi, Mails empfangen, Video, Spiele, Wetter, Bank usw. usw. Aber es bleibt ein TELEFON und ist nicht dafür bestimmt… Und somit hebelt es diesen Satz aus.
    Das ist Wortklauberei, das weiß ich. Aber Blitzer an ungefährlichen Stellen, an denen man möglichst viel Umsatz macht regelrecht zu verstecken, ist auch nicht der Sinn der Verkehrsüberwachung, oder?
    Außerdem wüsste ich gerne mal die Begründung, mit der ein Polizist mein Handy durchsuchen dürfen soll. Wegen einer möglicherweise vorliegenden Ordnungswiedrigkeit einen Eingriff in meine Privatsphäre? Ich glaube nicht.
    Privatsphäre: „Dieses Recht kann aufgrund des öffentlichen Interesses an einer Person oder zum Zwecke der Strafverfolgung eingeschränkt werden.“ und eine Straftat liegt ja wohl nicht vor, wenn es kein Straßenrennen war. „Gefahr im Verzug“ auch nicht, also kann er auch nicht das Auto und/oder das Handy ohne meine Zustimmung durchsuchen. Und die bekommt er nicht.
    Ich glaube, diese Argumetation würde sogar standhalten, wenn die App noch offen auf dem Display zu sehen ist, denn der Fakt bleibt: Ein Handy ist nicht dafür bestimmt usw. Aber das sollte man vielleicht besser nicht ausreizen. Wird man angehalten, muß die App sofort aus sein.
    Ich hätte da noch eine andere Idee: So eine App, meine jedenfalls, warnt ja nicht ausschliesslich vor Blitzern, sondern auch vor anderen Gefahrenstellen, wie Stauenden, Sichtbehinderungen, Unfallstellen und so weiter. Also ist es doch eigentlich kein (ausschliesslicher) Blitzerwarner, sondern ein Gefahrenwarner. Und weil bei Blitzern auch schon mal unerwartet und anscheinend grundlos stark gebremst werden kann, betreibt man die um Unfälle zu vermeiden… Natürlich kommt man damit nicht durch, das ist mir auch klar, ist nur so ein Gedanke.
    Aber mal ehrlich, wenn man mit 80 oder 90 in der Stadt fährt, sollte man den Führerschein abgeben, das macht man nicht. Und wenn man am Kindergarten oder einer Schule nicht langsam ist, dann ist das Ticket berechtigt. Es geht doch wohl um die Blitzer, die auf einer leeren, übersichtlichen Straße hinter einer Mülltonne versteckt werden, oder wo auf einer graden mehrspurigen Straße mit beidseitigen Leitplanken 50 eingerichtet ist, und gelasert wird. Und wenn ich da mit 55 zur Kasse gebeten werde, ist das offensichtliche Abzocke. Dafür benutzt man doch die App eigentlich.

  3. Fox
    Am 24. Februar 2023 um 17:55

    Ich habe einen Bekannten der hat sein Auto (Kia) zur Durchsicht in die Werkstatt gebracht.Als er es wieder abholte war der Radarwarner gelöscht.Er regte sich auf das sie an seinem Auto was gemacht haben das er nicht in Auftrag gegeben hatte.Der Radarwarner war in das Navi installiert (Neuwagen).Es wurde Ihm gesagt das sie die Auflage bekommen haben es zu löschen wenn es Installiert ist.Meine Frage darf eine Werkstatt das Ausführen obwohl sie keinen Auftrag vom Besitzer bekommen hat.Ich weiß auch das es verboten ist einen Warner zu benutzen aber auf jedes Smartphone kann man so etwas installieren auch mobile Blitzer.Kann man gegen diese Werkstatt rechtlich vorgehen.

    • anonymous
      Am 22. September 2024 um 10:21

      vielleicht beim nächsten Mal eben diese Werkstatt meiden.

  4. David
    Am 29. November 2021 um 23:12

    Blitzer erschrecken mich immer so sehr, dass ich abrupt abbremse, auch wenn ich exakt die vorgeschrieben Geschwindigkeit fahre, insbesondere bei versteckten Blitzern, die NICHT an gefährlichen Stellen aufgestellt sind und die ich quasi im allerletzten Moment „entdecke“. Ich frage mich, ob ich wegen solcher, aus meiner Sicht, gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr nicht auch mal Anzeige erstatten sollte.
    Zur Klarstellung: Ich bin dafür, dass Raser geblitzt werden, dass Ordnung auf den Straßen herrscht, dass aber auch auf Seiten der Exekutive der Verkehr nicht gefährdet werden sollte. Hat jemand mal eine Statistik von Unfällen, die aufgrund von schreckerfülltem Bremsen vor einem Blitzer passiert sind? Das würde mich als Mathematiker mal sehr interessieren.

  5. Manuel
    Am 20. Februar 2021 um 12:59

    Einfach App im Hintergrund laufen lassen, fertig. Keiner kann dir was.

  6. Klaus
    Am 5. Juli 2020 um 18:39

    Also ist ja die aktuelle Lage ganz klar.

    Wird man mit einer Blitzer App oder einem Blitzer Navi in Deutschland erwischt bekommt man Probleme.
    Es reicht, anscheint schon aus die Blitzer.de app installiert zu haben.
    Wie man das Kontrollieren soll, ist natürlich eine andere Sache.

    Wie sieht es aber mit Apps aus welche mir das Tempolimit Anzeigen also wie schnell ich, wo Fahren darf?

  7. Daniel
    Am 15. Juni 2020 um 20:30

    .-)In Deutschland wird immer viel geschrieben:-))
    bin Pole,,,,hier schreibt man nicht,hier lässt man sich sofort etwas einfallen
    sind die doppelklick zigarettem aus dem Verkauf weg? na dann gibts die kleinen Kugelchen zum Klicken im Net zu kaufen.
    Sind Navis mit Radarwarnung verboten?
    na dann Häng dein Handy in den Halter rein,,,und leg ein zweites Handy auf den Sitz mit Radarwarn App,,,,
    wirst angehalten,,,??,,,na und????,,,dann gibst dein handy ab,,,und das andere handy stellst auf leise,,,und schmeiss unter sitz.
    smartphone gibts ab 100,-€,,,,internet? kein Problem,,,mach Hotspot an auf deinem Abohandy,,
    Thema erledigt,,,
    und ihr diskutiert wochenlang mit Bussgeldkatalog redaktion

    ich kriege kopfschmerzen hier:-)))

  8. Sm62
    Am 4. Juni 2020 um 7:07

    Unter meinem Heizungsregler ist ein Fach. Wenn ich mein Handy da rein tue und mein rechten Knie gegen den Fach drücke, wie will die Polizei sehen welche App ich betreibe, wenn ich alles hören kann und die App sich ausschaltet, bei einer Verkehrskontrolle? Kann mir das Jemand mal sagen?

  9. Hillbilly
    Am 7. Mai 2020 um 22:10

    Auch nach dem 28.April 2020:
    Der Beifahrer darf ein Navi samt Radarwarner vor sich hinstellen. Problematisch wird es, wenn man alleine unterwegs ist.
    Wenn eine Kontrolle in Sicht kommt, kann ich den Stecker ziehen und das Navi ist bei Erreichen der Kontrolle aus. Danach kann es aber spannend werden: Ist ein Navi ausgeschaltet, könnte das den Verdacht wecken, dass das Teil ein aktives Tool drin hat. Normalerweise dürfen die Beamten das Auto nicht durchsuchen, und damit auch nicht einfach das Navi. Und jetzt Obacht zum Geniessen: Gestatte ich beides nicht, dann liefere ich denen aber ein Verdachtsmoment. Dann wiederum könnte gelten „wir hatten den begründeten Verdacht, weil der Fahrer….verneinte“ – und ich würde mich gewaltig täuschen, wenn die Kontrolleure nicht demnächst Vorratsbeschlüsse der Staatsanwaltschaft mitführen, mit denen sie dann nach Gusto das Gerät beschlagnahmen dürfen.
    So ähnlich lief, läuft das auch bei der Steuerfahndung in Banken. Wer Geld sparen will, sollte zuerst investieren: zwei gleichartige Navis, eins mit Warner, eines, wo sie deaktiviert ist. Routennavi ans Fenster, das scharfe Navi in den Fußraum legen, dessen Piepsen man auch von dort hört. Also wenn kein Beifahrer zur Hand ist. Es ist ein wenig Hase und Igel.

  10. Galtar
    Am 4. Mai 2020 um 1:50

    Ich hab ein Radarwarner und nicht ein anti-radar, also ist das erlaubt überhaupt? Viele andere Ländern erlauben solche Geräte (anti-radar sind verboten) und hier in Deutschland nicht? Aber was passiert wenn ein Fahrer von Ausland in Deutschland kommt und hat ein Radarwarner obwohl er nicht weisst ob hier in Deutschland erlaubt ist oder nicht (Radarwarner)?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2020 um 14:31

      Hallo Galtar,

      die Nutzung von Radarwarnern ist in Deutschland nicht zulässig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Xadrus
    Am 17. März 2020 um 0:48

    Hey,

    wenn ich jetzt in der Probezeit mit so einer App (aktiv) erwischt werde, hat das dann Konsequenzen auf die Probezeit? Ist es ein B Verstoß oder ein A Verstoß?

    Und nach meinem Verständnis, darf die App zwar installiert sein, aber nicht laufen. Heißt wenn ich die App einfach vor der Kontrolle beende, ist es, als hätte ich sie gar nicht benutzt?

    Mit freundlichen Grüßen

  12. Dr.Stefan K.
    Am 23. Juli 2019 um 15:49

    Moin aus Hamburg! Was sagt denn die Gestzgebung darüber aus ,wenn mein Beifahrer mit seinem Handy neben mir eine Blitzer App benutzt????? Ich glaube juristisch gesehen kommt man damit durch!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2019 um 15:54

      Hallo Stefan,

      die Info finden Sie im obigen Text.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Kako
    Am 16. Mai 2019 um 20:41

    Ich habe ein Navi welches an stellen wo Feste und auch mobile Blitzer stehen zufälligerweise vor einer Gefahrenstelle warnt.
    Eine Gefahrenstelle ist ja zb auch ein Unfallschwerpunkt, und davor warnt das Navi.

    Also in meinen Augen kann diese Art der Warnung nicht illegal sein da sie ja der Verkehrssicherheit dient.

  14. Kurtpaule
    Am 5. Mai 2019 um 11:27

    Liebe Leute,
    regt Euch bitte nicht so auf. Die Radarwarner braucht kein Mensch. Ist im Navi eingestellt, bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit einen Signalton auszugeben, verlangsamt man ganz einfach. Dann wird man auch nicht geblitzt, falls dort ein Blitzer vorhanden ist. Wer viel Zeit hat, könnte sich ja auch zu Hause vor Antritt der Fahrt über die angezeigte Route eine Liste anfertigen mit den vorhanden Radarfallen und dann das wieder deaktivieren. Stimmt’s oder habe ich Recht?
    LG
    Kurtpaule

  15. Francisco
    Am 29. März 2019 um 1:57

    Wunderschönen Guten Abend, heute hat es mich erwischt.
    Hatte die Blitzerapp offen und fuhr aus Potsdam kommend, Richtung Berlin, auf der Avus.
    Der zivile Polizeiwagen, hat meine App im geöffneten Zustand gesehen, darauf wurde ich rausgezogen.
    Ich erklärte dem Polizisten das die keine App wäre, die ausschließlich Biltzer anzeigen würde, sondern auch Unfälle und Baustellen und Hindernisse.
    Was für Ihn, uninteressant erschien und er sagte, das ich mit einer OWI und einen Punkt in Flensburg rechnen müsse.

    Lohnt es sich bei erhalt des OWI Bescheides, einen Rechtanwalt einzuschalten ????

    LG aus Berlin

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 11:43

      Hallo Francisco,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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