Auf der Bundesstraße mit dem Fahrrad fahren: Dürfen Radfahrer das?
Letzte Aktualisierung am: 12. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
In Bezug auf das Fahrradfahren auf der Bundesstraße herrscht oft Unsicherheit

Gerade im Frühjahr zeigt sich diese Spezies unter den Verkehrsteilnehmern wieder vermehrt: die Radfahrer, welche teilweise auf dem Radweg, aber auch auf der Straße unterwegs sind. Wo Personen auf dem Zweirad fahren dürfen, wird dabei durch geltende Verkehrsregeln bestimmt. Trotzdem sind Unsicherheiten nicht selten.
So stellt sich auch immer wieder die Frage: Darf man mit dem Fahrrad auf der Bundesstraße fahren? Im Folgenden erhalten Sie die dazu passende Antwort und erfahren, welche Rolle dabei die Definition der Kraftfahrstraße spielt.
Nicht zuletzt informieren wir Sie über einige generelle Regelungen zum Fahrradfahren auf der Straße, die auch dann wichtig sind, wenn Sie nicht auf der Bundesstraße mit dem Fahrrad unterwegs sind.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Mit dem Fahrrad auf der Bundesstraße
Fahrradfahrer dürfen auf der Straße fahren, wenn kein Radweg vorhanden ist oder keine Pflicht besteht, diesen zu benutzen. Sie müssen auf der Straße fahren, wenn es als Alternative nur den Bürgersteig für die Fahrt gibt.
Eine Bundesstraße ist eine Überlandstraße, die dem überregionalen Verkehr dient. Radfahrer dürfen diese benutzen, solange es sich dabei nicht um eine Kraftfahrstraße/Schnellstraße handelt.
Fahren Sie mit dem Fahrrad auf einer Bundesstraße, die als Kraftfahrstraße ausgeschildert ist, kann ein Bußgeld von mindestens 10 Euro drohen.
Beim Radfahren auf Bundesstraßen entscheidet die Straßendefinition
In vielen Fällen haben Radfahrer tatsächlich keine andere Wahl, als auf der Straße zu fahren. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn keine Verkehrszeichen Fahrer dazu verpflichten, den Radweg zu verwenden – oder wenn dieser erst gar nicht vorhanden ist. Geltende Verkehrsregeln sorgen dann dafür, dass Fahrradfahrer die Straße nutzen müssen.

Das liegt mitunter daran, dass nicht jede Bundesstraße einfach nur eine Bundesstraße ist. Straßen mit dieser Bezeichnung definieren sich für gewöhnlich dadurch, dass sie als Überlandstraßen dem überregionalen Verkehr dienen. Im Unterschied zu Autobahnen handelt es sich dabei aber nicht regulär um Kraftfahrstraßen.
Und genau hier liegt der Knackpunkt bei der Straßenbenutzung. Einige Bundesstraßen fungieren gleichzeitig als Kraftfahrstraßen, welche auch als Schnellstraßen bezeichnet werden. Fahrzeuge müssen in der Lage sein, eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h zu erreichen, um legal entsprechend gekennzeichnete Fahrbahnen zu nutzen.
Folglich ist es nicht erlaubt, eine Bundesstraße mit dem Fahrrad zu nutzen, wenn diese durch gültige Verkehrszeichen als Schnellstraße gekennzeichnet ist. Wer auf einer Bundesstraße beim Fahrradfahren erwischt wird, obwohl diese als Kraftfahrstraße ausgewiesen ist, muss mit einem Verwarngeld über 10 Euro rechnen. Mehr Informationen zur Kraftstraße haben wir in diesem Video für Sie zusammengefasst:

Weitere Vorgaben zum Radfahren
Nicht nur die Nutzung einer Bundesstraße mit dem Fahrrad mit klaren Regeln verbunden. Auch auf Asphaltwegen mit anderen Bezeichnungen gelten Vorgaben, an die sich die Verkehrsteilnehmer auf Bikes halten müssen. Zu diesen gehören unter anderem:
- Beim Musikhören auf dem Fahrrad dürfen durch die Beschallung nicht die Verkehrssignale übertönt werden.
- Ist ein Radweg vorhanden und wird durch Verkehrszeichen vorgegeben, dass dieser zu benutzen ist, dürfen Fahrradfahrer nicht auf der Straße fahren.
- Kinder dürfen sich erst mit acht Jahren dazu entscheiden, abseits von Rad- bzw. Gehwegen zu fahren. Die generelle Straßenbenutzung wird erst ab einem Alter von zehn Jahren zur Pflicht.


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wenn die Schilder einer kraftfahrstrasse ausser Betrieb genommen werden darf ich dann die strasse mit den fahrrad benutzen
Hallo michael b.,
bitte fragen Sie dazu bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für die konkrete Straße nach.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org