Bussgeld aus der Schweiz nicht bezahlen: Welche Konsequenzen drohen?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schweizerischen Strafzettel in Deutschland nicht zahlen?

Ein Bussgeld aus der Schweiz nicht zu bezahlen, kann Probleme bei der Wiedereinreise verursachen.
Ein Bussgeld aus der Schweiz nicht zu bezahlen, kann Probleme bei der Wiedereinreise verursachen.

Das schweizerische Straßennetz erstreckt sich über knapp 71.000 Kilometer. Ob eine Rundfahrt um den Genfersee, ein Besuch des Matterhorns oder eine Spritztour durch Zürich – die Schweiz beherbergt viele sehenswerte Orte, die für deutsche Touristen schnell und einfach mit dem Auto zu erreichen sind.

Doch allzu schnell sollten Autofahrer die naturbelassene Landschaft nicht an sich vorbeiziehen lassen. Denn die Schweiz sieht nach geltendem Bussgeldkatalog für Raser, die gewisse km/h-Grenzen überschreiten, hohe Beträge, unter Umständen gar Haftstrafen vor.

Wieder zu Hause angekommen, wartet dann eine böse Überraschung, wenn ein Strafzettel aus dem Ausland im Briefkasten den Verstoß gegen das Verkehrsrecht der Schweizer ahndet. Manch ein Verkehrssünder glaubt jedoch, dass er das Bussgeld aus der Schweiz nicht bezahlen muss, immerhin befindet er sich ja wieder auf deutschem Boden.

Stimmt das? Ist es möglich, einen Strafzettel aus der Schweiz schlichtweg nicht zu bezahlen? Wie ist die Verjährung für Verkehrsverstöße? Finden Sie hier Antworten auf diese Fragen.

FAQ: Bußgelder aus der Schweiz nicht bezahlen

Können Bußgeldbescheide aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden?

Da ein Vollstreckungsabkommen zwischen den Ländern besteht, kann ein Schweizer Bußgeld in Deutschland ab dem 01.05.2024 eingetrieben werden. Das gilt ab einer Höhe von 70 Euro.

Was passiert, wenn ich das Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahle?

Reisen Sie danach erneut in die Schweiz ein, können Sie bei einer dortigen Verkehrskontrolle dazu aufgefordert werden, das Bußgeld auf der Stelle zu zahlen.

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz?

Die Verjährung findet nach drei Jahren statt.

Freifahrtschein mangels deutsch-schweizerischem Vollstreckungsabkommen?

Während seit 2010 für die Mitgliedsstaaten der EU ein Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und -bussen gilt, existiert ein solches Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz in anderer Form.

Grundlage bildet hier der 2002 in Kraft getretene deutsch-schweizerische Polizeivertrag. Dieser dient dazu, durch eine grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Kooperation Kriminalität und illegaler Zuwanderung Herr zu werden.

Der 1999 beschlossene Vertrag sieht in den Artikeln 36 und folgenden auch Vollstreckungsbestimmungen bei Überschreitung der Bagatellgrenze von 80 Schweizer Franken bzw. 70 Euro vor.

Diese Vorschriften sind ab dem 01.05.2024 gültig, weswegen nun ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden kann. Es ist jedoch grundsätzlich nicht ratsam, ein Bussgeld aus der Schweiz nicht zu bezahlen.

Schweizerischen Strafzettel ignoriert – Diese Konsequenzen folgen

Auch wenn die deutschen Behörden einen schweizerischen Bussgeldbescheid nicht vollstrecken, sollte es sich ein Verkehrssünder gründlich überlegen, ob er ein Bussgeld aus der Schweiz nicht bezahlen möchte.

Manch ein Urlauber beschließt, ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland nicht zu bezahlen.
Manch ein Urlauber beschließt, ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland nicht zu bezahlen.

Diejenige Person, die laut Bescheid dazu aufgefordert wird, eine gewisse Summe zu zahlen, weil sie gegen geltendes Recht verstoßen hat, muss nämlich damit rechnen, bei einer Wiedereinreise in die Schweiz mit ihrem Fehltritt konfrontiert zu werden.

Denn auch, wenn seit Ende 2008 durch den Schengen-Beitritt der Schweiz keine Personenkontrollen an der Grenze mehr stattfinden, sind Stichproben im Land nach wie vor üblich.

Eine offene Strafe wird mit den Personalien und der Adresse des Verkehrssünders in das sogenannte Bussschuldnerregister eingetragen. Dieses kann bei einer Verkehrskontrolle abgerufen werden. Wird dann festgestellt, dass sich der kontrollierte Fahrzeughalter entschlossen hatte, das Bussgeld in der Schweiz nicht zu bezahlen, wird er im Rahmen dieser Überprüfung dazu aufgefordert, sein Versäumnis an Ort und Stelle nachzuholen.

Wurde auf dem Bescheid oder auf einer Mahnung eine Umwandlung der Geldbusse in eine Ersatzfreiheitsstrafe angedroht, droht bei der Einreise die Inhaftierung. Die Ersatzstrafe beläuft sich jedoch nicht über Jahre, sondern erstreckt sich gemäß Artikel 106 des schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) über mindestens einen Tag bis hin zu maximal drei Monaten.

Verjährung schweizerischer Verkehrsverstöße

Wurde ein Tatbestand des schweizerischen Bussgeldkatalogs im Rahmen eines einmaligen Urlaubes erfüllt, ist es möglich, innerhalb der Verjährungsfrist das Bussgeld aus der Schweiz nicht zu bezahlen.

Gemäß Artikel 109 StGB ist für die Verjährung von Strafe und Strafverfolgung – also auch für erhobene Bussgelder – ein Zeitraum von drei Jahren vorgesehen. Nach Ablauf dieser Zeit, kann ein nicht bezahltes Bussgeld bei der Wiedereinreise nicht mehr vollstreckt werden.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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46 Kommentare

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  1. Paul
    Am 16. Februar 2023 um 18:35

    Guten Tag,
    wegen 1 km/h innerorts erhielt ich aus der Schweiz einen Bußgeldbescheid über 40 Franken. Dann habe ich diese Seite hier gefunden und nicht getzahlt. Inzwischen kam die Mahnung, nun sind es 80 Franken. Den Text verstehe ich nicht, alles Französisch.
    Darauhin las ich hier auf der Seite noch einmal nach und fand einen Kommentar von Achim aus 2018, bei dem ein Parkversoß-Bußgeldverfahren an ein privates Inkassounternehmen abgegeben wurde. Die Redaktion erklärte daraufhin, dass es sich dann um zivilrechtliche Forderungen handelt, die dann auch in Deutschland durchsetzbar/ vollstreckbar sind.
    Unterscheiden sich evtl. Forderungen aus Parkverstößen rechtlich von denen aus Geschwindigkeitsübertretungen?
    Wenn das so ist, dass die Forderungen an Inkassos verkauft werden können, dann sind doch die ganzen Diskussionen über die Nichtvollstreckbarkeit wegen fehlendem Abkommen obsolet und man sollte dann doch lieber zahlen.
    Zumindest sollte auf diese Möglichkeit bereits im oberen Erklärungstext hingewiesen werden und nicht erst und nur als Antwort auf einen Kommentar. Zumal dieses Thema bereits 2018 aufkam und auch bis heute im Erklärungstext dazu nichts steht.
    Und was bedeutet in Ihren Antworten immer das „in der Regel“? Ist der Verkauf von Forderungen an Inkassounternehmen dann die Ausnahme?
    Das „in der Regel“ ist natürlich eine rechtliche Absicherung. Aber wenn man solche Themen bedient, dann bitte vollständig. Also was können Ausnahmen sein, die vonm der Regel abweichen. Sonst bleibt der Lesende immer unsicher und man kann sich solche Seiten eigentlich sparen.
    Danke und Gruß

    • Anne
      Am 29. März 2024 um 6:28

      Hallo Paul,

      mich haben die Schweizer beim falsch Parken und beim Überfahren einer (scheins) roten Ampel ertappt.
      Obwohl ich sehr aufgepasst hatte!
      Nach meinem Kurzurlaub kam nach ein paar Wochen ein Strafzettel über 750,- Schweizer Franken.
      Gezahlt habe ich nicht. Wieder nach einigen Wochen kam ein Gerichtsurteil.
      Bis heute habe ich die Strafe nicht gezahlt. Und nach dem Gerichtsurteil habe ich auch nichts mehr davon gehört.

      • Marie
        Am 26. September 2024 um 18:59

        Hallo Anne,

        blieb das weiterhin so, dass du nach dem Gerichtsurteil nichts mehr gehört hast?

  2. Hasan
    Am 23. Januar 2023 um 10:51

    ich habe nicht bezahlt.
    Habe strafbefehl aus der Schweiz bekommen. Höhe 500 Euro.
    Was soll ich jetzt machen. Können die es vollstrecken. hier in Deutschland.

    Gruß
    T Hasan

  3. Frage
    Am 20. September 2022 um 13:51

    Hallo zusammen,

    mein Freund hat Anfang 2019 eine Strafzettel für zu schnelles fahren erhalten. Er hatte damals scheinbar nicht die finanziellen Mittel den Strafzettel zu bezahlen und hat dies somit auch nicht getan.

    Letztes Jahr hatte er Post erhalten wegen 1 Tag Haft bei Einreise da er den Strafzettel nicht bezahlt hatte.

    Nun sind inzwischen 3,5 Jahre rum, heißt es, es ist komplett verjährt oder muss er noch Befürchtungen haben?
    Über Österreich zu fahren ist immer so ein Umweg ^^

  4. Dila S
    Am 24. August 2022 um 10:42

    Hallo,
    Wir waren im März 2022 mit meinem Mann in der Schweiz und haben die Parkzeit leider überschritten.
    Wir haben eine Strafe von 40 franken bekommen, haben es nicht bezahlt nachdem wir uns informiert haben. Ja genau 6 Monate später diese Woche also haben wir 90 franken mahngebühr dazu bekommen, heißt eine Strafe von 130 franken.
    Was sollen wir tun?

  5. Anna
    Am 6. September 2020 um 17:51

    Was kommt als Einschreiben aus der Schweiz ?

  6. arturo
    Am 13. Juni 2020 um 15:31

    Hallo zusammen ,
    wurde im jahr 2006 heftig auf der basel autobahn geblitztz, 3500 frenken ungefähr wie ich mich erinnern kann knapp 70 km zu schnell.
    habe den straffzettel nicht bezahlt.. kann ich wieder normal einreisen oder können die mich bei eine routinenkontrolle festnehmen ?

    • Zara
      Am 7. Mai 2022 um 9:06

      Guten Tag,

      wir haben eine Busse wegen fehlender Vignette von 200 Franken erhalten. Gilt nach vier vor, dass keine Eintragung in das deutsche Register bei Nichtbezahlung erfolgt? Danke

  7. Jens
    Am 3. Dezember 2019 um 13:04

    Einen schönen guten Tag, die Damen,
    die Schweizer Behörden möchten von mir gern 60 Franken / 55 € für mal 7 km/h zu schnell haben – ist ja heftig.
    Wie ist denn die Vollstreckungsgrenze von 70 Franken bzw. 40 € zu verstehen? Das passt ja nun nicht mit dem Wechselkurs. 70 Franken sind nicht erreicht, aber 40 € überschritten!? Wäre in Deutschland auch für die Schweiz die Halterhaftung maßgeblich? Ein Foto wurde nicht nachgewiesen.
    Weiterhin drohen die damit, meine Daten in der internat. Personen- und Objektsuche einzutragen, was angeblich zur Folge haben kann, dass ich Schwierigkeiten bei einer Kontrolle z. B. Flughafenabfertigung bekommen könnte. Das halte ich aber für fies übertrieben, was interessiert eine deutsche Flughafenbehörde eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 7 km/h in der Schweiz an? (Schweizerische Kontrollen mal ausgenommen).
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
    Jens

  8. Ingo
    Am 3. September 2019 um 9:43

    Ich bin 2005 in der Schweiz 26 km zu schnell gefahren. Musste vor Ort 580 Euro bezahlen.
    Zuhause habe ich dann ein Schreiben bekommen nach dem ich nochmals 280 Euro und 1 Monat Fahrverbot zu begleichen hätte.
    Dieses Geld habe ich nie bezahlt , bin aber auch nie mehr in die Schweiz eingereist.
    Frage , kann ich jetzt wieder unbescholten einreisen , oder bin ich im System der Schweizer Polizei noch gespeichert.

    Danke , Grüße Ingo

  9. Georg
    Am 14. August 2019 um 9:55

    Hallo,
    Geschwindugkeitsübertretung mit dem Motorrad:
    Erhalte wg. 8km/h Überschreitung 100 CHF Bussgeldbescheid. Kann ich als Halter belangt werden, obwohl ich nicht gefahren bin und der Fahrer Integralhelm m. Sonnenblende – also nicht erkennbar – gefahren ist?

  10. Uwe
    Am 29. Juni 2019 um 16:37

    Hallo
    Wie sieht es aus, wenn bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Fahrzeughalter auf keinen Fall der Fahrzeugführer sein kann (Alter / m/w ). Ermitteln hier die deutschen Behörden den Fahrzeugführer oder ist in der Schweiz grundsätzlich der Fahrzeughalter verantwortlich.

  11. Stephan
    Am 27. Mai 2019 um 20:54

    Hallo!
    Habe letzte Woche die einstündige bezahlte Parkgebühr am Bahnhof in Ilanz um 5 Minuten überzogen. Wie es schon „Murphy Gesetz“ vorsieht, kam selbstverständlich genau in diessen paar Minütchen ein Kontrolleur… Ich habe nicht gesehen ob er unser Kennzeichen notiert hat, jedenfalls war kein Knöllchen an den Scheibenwischern. Hat jemand Erfahrungen oder Wissen, ob diese „schlimme Straftat“ schon ausreicht für ein Bußgeld?
    Vielen Dank im Voraus!
    Stephan

  12. Bernhard
    Am 22. April 2019 um 10:55

    Danke für die tollen Erläuterungen, die endlich Licht in meine schweizerische Bußgeldsache von 2014 bringt. Seiter mache ich einen Bogen um die Eidgenossen.
    Läuft die dreijährige Verjährungsfrist ab dem Tag der Verkehrsübertretung, dem Tag der Zustellung oder dem Tag der zuletzt erfolgten wiederholten Zahlungsaufforderung (Ersatzfreiheitsstrafandrohung inklusive)?
    Die bisher letzte Zahlungsaufforderung erfolgte nach meiner Erinnerung mehr als 3 Jahre nach der Verkehrsübertretung (8 km/h auf der Autobahn, ursprünglicher Betrag EUR 30,-, nach Euro-Abwertung EUR 40,-, zuletzt ca. EUR 230,-).

  13. Marco
    Am 14. April 2019 um 11:20

    Hallo,

    ich bin im September letzten Jahres (2018) in der Schweiz geblitzt worden. Nun habe ich zwei Rechnungen bekommen. Eine Rechnung für den Verstoß gegen Ordnungswidrigkeit und eine zweite (deutliche höhere) für das Strafverfahren. Habe bereits den Verstoß gegen die Ordnungswidrigkeit gezahlt kann aber die deutlich höhere Summe noch nicht zahlen da ich als Schüler deutlich weniger Geld zur Verfügung habe als manch ein Berufstätiger.

    Was passiert nun wenn ich diese zweite Rechnung nicht begleiche? In der Mahnung steht folgendes:

    „Sollten sie die Zahlungsfrist unbenutzt verstreichen lassen, leiten wir die Betreibung gegen Sie ein.“

    Habe ich das wirklich zu befürchten?

    Vielen Dank im Voraus.

  14. Ludger
    Am 14. Februar 2019 um 12:27

    Hallo,
    habe in der Schweiz eine Strafmandat wegen fehlender bzw. schlecht sichtbarem Parkticket über 40 CHF bekommen. Die angegeben Zeit war aber völlig falsch , weil ich erst eine halbe Stunde nach dieser auf den Parkplatz gefahren bin, dafür habe ich auch benennbare Zeugen. Noch besser , ich hatte auch ein Parkticket im Auto liegen, das ich nach Ankunft gelöst hatte. Ich habe sowohl mit Ordnungsamt als auch Polizeibehörde Kontakt aufgenommen, aber die sind starrsinnig und unbeweglich wie ein Betonblock. Man empfiehlt mir den kostenpflichtigen Prozessweg. Keinerlei Einsehen, den offensichtlichen Fehler zu korrigieren. Scheint mir eine Menge Willkür in einem kleinen Polizeistaat zu sein.
    Es ist unfassbar, wie man mit Willkür verarscht wird und nichts dagegen machen kann, auch der prozessweg mit Anwaltskosten würde sogar bei erfolgreichem verfahren mit erheblichen Kosten bei mir liegen bleiben.

  15. Rangin
    Am 31. Januar 2019 um 17:42

    Hallo Guten Tag
    Ich habe Strafzettel bekommen von Schweizer 180 Chf 157€ in 60 Tagen musste ich das bezahlen aber die frist ist abgelaufen was ist muss tun?
    Danke Rangin

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