Bussgeld aus der Schweiz nicht bezahlen: Welche Konsequenzen drohen?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schweizerischen Strafzettel in Deutschland nicht zahlen?

Ein Bussgeld aus der Schweiz nicht zu bezahlen, kann Probleme bei der Wiedereinreise verursachen.
Ein Bussgeld aus der Schweiz nicht zu bezahlen, kann Probleme bei der Wiedereinreise verursachen.

Das schweizerische Straßennetz erstreckt sich über knapp 71.000 Kilometer. Ob eine Rundfahrt um den Genfersee, ein Besuch des Matterhorns oder eine Spritztour durch Zürich – die Schweiz beherbergt viele sehenswerte Orte, die für deutsche Touristen schnell und einfach mit dem Auto zu erreichen sind.

Doch allzu schnell sollten Autofahrer die naturbelassene Landschaft nicht an sich vorbeiziehen lassen. Denn die Schweiz sieht nach geltendem Bussgeldkatalog für Raser, die gewisse km/h-Grenzen überschreiten, hohe Beträge, unter Umständen gar Haftstrafen vor.

Wieder zu Hause angekommen, wartet dann eine böse Überraschung, wenn ein Strafzettel aus dem Ausland im Briefkasten den Verstoß gegen das Verkehrsrecht der Schweizer ahndet. Manch ein Verkehrssünder glaubt jedoch, dass er das Bussgeld aus der Schweiz nicht bezahlen muss, immerhin befindet er sich ja wieder auf deutschem Boden.

Stimmt das? Ist es möglich, einen Strafzettel aus der Schweiz schlichtweg nicht zu bezahlen? Wie ist die Verjährung für Verkehrsverstöße? Finden Sie hier Antworten auf diese Fragen.

FAQ: Bußgelder aus der Schweiz nicht bezahlen

Können Bußgeldbescheide aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden?

Da ein Vollstreckungsabkommen zwischen den Ländern besteht, kann ein Schweizer Bußgeld in Deutschland ab dem 01.05.2024 eingetrieben werden. Das gilt ab einer Höhe von 70 Euro.

Was passiert, wenn ich das Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahle?

Reisen Sie danach erneut in die Schweiz ein, können Sie bei einer dortigen Verkehrskontrolle dazu aufgefordert werden, das Bußgeld auf der Stelle zu zahlen.

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz?

Die Verjährung findet nach drei Jahren statt.

Freifahrtschein mangels deutsch-schweizerischem Vollstreckungsabkommen?

Während seit 2010 für die Mitgliedsstaaten der EU ein Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und -bussen gilt, existiert ein solches Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz in anderer Form.

Grundlage bildet hier der 2002 in Kraft getretene deutsch-schweizerische Polizeivertrag. Dieser dient dazu, durch eine grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Kooperation Kriminalität und illegaler Zuwanderung Herr zu werden.

Der 1999 beschlossene Vertrag sieht in den Artikeln 36 und folgenden auch Vollstreckungsbestimmungen bei Überschreitung der Bagatellgrenze von 80 Schweizer Franken bzw. 70 Euro vor.

Diese Vorschriften sind ab dem 01.05.2024 gültig, weswegen nun ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden kann. Es ist jedoch grundsätzlich nicht ratsam, ein Bussgeld aus der Schweiz nicht zu bezahlen.

Schweizerischen Strafzettel ignoriert – Diese Konsequenzen folgen

Auch wenn die deutschen Behörden einen schweizerischen Bussgeldbescheid nicht vollstrecken, sollte es sich ein Verkehrssünder gründlich überlegen, ob er ein Bussgeld aus der Schweiz nicht bezahlen möchte.

Manch ein Urlauber beschließt, ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland nicht zu bezahlen.
Manch ein Urlauber beschließt, ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland nicht zu bezahlen.

Diejenige Person, die laut Bescheid dazu aufgefordert wird, eine gewisse Summe zu zahlen, weil sie gegen geltendes Recht verstoßen hat, muss nämlich damit rechnen, bei einer Wiedereinreise in die Schweiz mit ihrem Fehltritt konfrontiert zu werden.

Denn auch, wenn seit Ende 2008 durch den Schengen-Beitritt der Schweiz keine Personenkontrollen an der Grenze mehr stattfinden, sind Stichproben im Land nach wie vor üblich.

Eine offene Strafe wird mit den Personalien und der Adresse des Verkehrssünders in das sogenannte Bussschuldnerregister eingetragen. Dieses kann bei einer Verkehrskontrolle abgerufen werden. Wird dann festgestellt, dass sich der kontrollierte Fahrzeughalter entschlossen hatte, das Bussgeld in der Schweiz nicht zu bezahlen, wird er im Rahmen dieser Überprüfung dazu aufgefordert, sein Versäumnis an Ort und Stelle nachzuholen.

Wurde auf dem Bescheid oder auf einer Mahnung eine Umwandlung der Geldbusse in eine Ersatzfreiheitsstrafe angedroht, droht bei der Einreise die Inhaftierung. Die Ersatzstrafe beläuft sich jedoch nicht über Jahre, sondern erstreckt sich gemäß Artikel 106 des schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) über mindestens einen Tag bis hin zu maximal drei Monaten.

Verjährung schweizerischer Verkehrsverstöße

Wurde ein Tatbestand des schweizerischen Bussgeldkatalogs im Rahmen eines einmaligen Urlaubes erfüllt, ist es möglich, innerhalb der Verjährungsfrist das Bussgeld aus der Schweiz nicht zu bezahlen.

Gemäß Artikel 109 StGB ist für die Verjährung von Strafe und Strafverfolgung – also auch für erhobene Bussgelder – ein Zeitraum von drei Jahren vorgesehen. Nach Ablauf dieser Zeit, kann ein nicht bezahltes Bussgeld bei der Wiedereinreise nicht mehr vollstreckt werden.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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46 Kommentare

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  1. Sven
    Am 29. Januar 2019 um 14:52

    Hallo.
    Gibt es einen Unterschied bezüglich der Verjährung und Vollstreckung auch in Deutschland zwischen dem Bußgeld und den Verfahrenskosten für den Führerscheinentzug? Diese sind separat und ziehen ebenfalls separat Kosten ein.

    Danke und Gruß,
    Sven

  2. Werner
    Am 3. Dezember 2018 um 19:22

    Soll im Oktober 2018 in Zürich mit einem Wohnmobil bei Rot über die Kreuzung gefahren sein. Bekam einen Strafzettel über 250 CHF. Ich fahre gar kein Wohnmobil und war in den letzten 10 Jahre nicht in der Schweiz. Nun habe ich darauf einen RA aus der Schweiz konsoldiert, er sagte mir bezahlen oder er übernimmt mein Mandat, mit einem Eigenanteil von 150.– Euro und kann mir aber nicht zusagen, ob er erfolgreich wird. Wie soll ich mich verhalten, ich habe keine Akteneinsicht noch ein Foto, kann aber beweisen, aufgrund der Zulassung(KFZ-Brief oder Schein, Versicherung) daß ich das nicht gewesen bin , obwohl sie mir mein Kennzeichen angegeben haben.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 16:06

      Hallo Werner,

      ggf. führt bereits ein klärendes Gespräch mit der Behörde zum Erfolg, möglicherweise liegt ja nur ein Fehler vor. Ansonsten können Sie sich auch an einen deutschen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Helmut J.
    Am 5. April 2018 um 15:40

    Wurde in Schweiz mit leider 51 km/h zu viel geblitzt. Nun ist von Kanton Uri Staatsanwaltschaft ein Brief gekommen mit 2100 Franken. Muss ich das bezahlen oder? Was bedeutet eine Ersatzfreiheitsstrafe? Da steht bei nicht bezahlen 17 Tage ersatzfreiheitsstrafe.
    mfg Jurt

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 16:22

      Hallo Helmut,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist bei Androhung einer Ersatzfreiheitsstrafe eine Inhaftierung möglich, wenn Sie erneut einreisen und noch nicht bezahlt haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Soysal
    Am 31. März 2018 um 20:13

    Hallo,
    habe heute einen strafzettel für überschreiten einer roten ampel bekommen in höhe von 300Euro!
    Ich erinnere mich an dem Moment, und die Ampel war noch gelb.
    Die schweizerischen Behörden sollen auch kein Einsehen in die Videoaufnahmen erlauben ist im Brief geschrieben.
    Fühle mich verarscht.
    Kann ich Videoaufnahmen einfordern?

    Danke!

    Soysal

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 12:21

      Hallo Soysal,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für verkehrsrecht, der sich bestenfalls mit der Situation in der Schweiz auskennt, kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Shahin
        Am 4. September 2018 um 21:26

        Mir wurde genau dasselbe Strafzettel geschickt. Der Betrag ist aber 211 EUR. Bei mir im Brief steht auch, dass man keinen Recht hat die Videoaufnahmen oder Fotomaterial zu sehen.
        Was soll ich jetzt tun ?
        Falls sie mir nicht hier helfen können, kennen Sie vielleicht einen Anwalt/eine Anwältin, die einen ähnlichen Fall hat ?

        Mit freundlichen Grüßen

        • staging.bussgeldkatalog.org
          Am 26. Oktober 2018 um 16:42

          Hallo Shahin,

          wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe. Dieser kann Sie umfassend beraten und weiß, wie in solch einem Fall vorzugehen ist.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Achim
    Am 29. März 2018 um 15:35

    Ich habe einen 60 chf Steafzettel an einer Parkuhr in der Schweiz bekommen. Die ganzen Mahnläufe und Drohungen sind bereits gelaufen. Jetzt kam ein Schreiben von der schweizer Creditreform als Inkassounternehmen mit einer Forderung von chf 420,05. Spielt es eine Rolle wer aus der Schweiz diese Forderung eintreiben möchte? Ich hoffe nicht.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 9:51

      Hallo Achim,

      immer öfter aber nutzen die ausländischen Behörden auch den Service von privaten Inkassounternehmen, die Geldbußen aus dem Ausland stellvertretend eintreiben. Dabei werden öffentlich-rechtliche Ansprüche als zivilrechtliche Forderungen etwa von Parkraumbewirtschaftern oder Autobahnbetreibern definiert, sodass privatrechtliche Inkassoverfahren angesetzt werden können. Auf diese Weise machen Inkassounternehmen zum Beispiel auch in der Schweiz verhängte Geldbußen in Deutschland geltend, obwohl diese kein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland geschlossen hat. Das ist häufig rechtswirksam, da der europäische Zusammenschluss auch grenzüberschreitend die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen ermöglicht. Infos zum weiteren Vorgehen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Wolfgang
    Am 28. Januar 2018 um 15:59

    Guten Tag,
    ich, in Deutschland wohnhaft, soll im August 2017 innerorts in der Schweiz 7 km zu schnell gefahren sein. Eine Übertretungsanzeige, mit einem Bußgeld in Höhe von 120 CHF verbunden, habe ich ignoriert. Auf eine darauffolgende Zahlungserinnerung habe ich ebenfalls nicht reagiert.

    An diesem Wochenende nun erhalte ich von der zuständigen Staatsanwaltschaft in der Schweiz einen Strafbefehl aufgrund der Anzeige wegen „Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit“. Zur Busse soll ich jetzt noch 100 CHF Verwaltungsgebühren zusätzlich zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen gedroht.

    Meine Frage an Sie: Da ich tw. widersprüchliche Aussagen erhalten habe: Kann die schweizer Behörde mit Hilfe der deutschen Justiz die Strafe vollstrecken? Oder kann ich mich darauf verlassen, dass dies aufgrund fehlendem Rechtsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland nicht möglich ist? Mir ist bewusst, dass ich, zahle ich nicht, Probleme bei der Einreise / dem Aufenthalt in der Schweiz bekommen kann. Ich habe allerdings nicht vor, in den nächsten Jahren in die Schweiz einzureisen.

    Im Voraus für Ihre hoffentlich schnelle Antwort vielen Dank.

    Freundliche Grüße
    Wolfgang

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 12:07

      Hallo Wolfgang,

      eine Vollstreckung durch deutsche Behörden ist in der Regel nicht möglich, da hierfür keine gesetzliche Grundlage besteht. Genaue Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Heinz
    Am 22. Januar 2018 um 14:42

    Beginnt die 3 jährige Verjährungsfrist ab dem Verstoß oder ab der Zustellung der Übertretungsanzeige?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 11:29

      Hallo Heinz,

      dies kommt darauf an, ob Sie sich auf die Verjährung der Verfolgung oder Vollstreckung beziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Jessica
        Am 6. September 2018 um 11:58

        Ich würde es darauf beziehen, ab wann ich wieder “risikofrei“ in die Schweiz einreisen kann. Ist hier der Verstoß maßgebend, die erste oder letzte Zustellung?

        LG Jessica

        • staging.bussgeldkatalog.org
          Am 2. November 2018 um 11:42

          Hallo Jessica,

          bei geringfügigen Verstößen tritt die Vollstreckungsverjährung nach drei Jahren ein. Die Vollstreckung betrifft den Bescheid.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Sahin
    Am 10. Dezember 2017 um 0:29

    Hallo ,heute ich habe Strafzettel gekriegt von Zürich, bei dem Ampel gefahren (aber Ampel war gelb).muss ich bezahlen oder nicht wenn nicht bezahlen wird was kann passieren.ich brauche Hilfe .

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 12:24

      Hallo Sahin,

      Bussen aus der Schweiz können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Reisen Sie jedoch wieder in die Schweiz ein, kann dort das Geld von Ihnen verlangt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Bernd
    Am 21. Oktober 2017 um 10:53

    Ich habe einen Bußgeldbescheid über 52 Euro aus der Schweiz bekommen. Wird der Betrag höher, wenn ich nach dieser ersten Aufforderung nicht bezahle?
    Muss ich mehr bezahlen, wenn ich es drauf ankommen lasse, ob ich in der Schweiz kontrolliert werde?
    Gruß

    • isabella
      Am 17. Januar 2018 um 17:14

      ja kommen gleich Mahngebühren in ca 150 euro dazu

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 11:54

      Hallo Bernd,

      auch in der Schweiz sollten Mahngebühren anfallen. Werden Sie dann in der Schweiz erwischt, wird die erhöhte Busse gefordert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Uwe J.
    Am 17. Oktober 2017 um 21:15

    Ich habe heute im Zürich als deutscher Fahrzeugführer einen Bussbeschescheid in Höhe von 54 Sfr für das Nichtbedienen der Parkuhr erhalten. Ist der Betrag in dieser Höhe Standard und sollte ich ihn bezahlen? Danke für Ihre Antwort

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 13:26

      Hallo Uwe J.,

      eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen – das bedeutet, wir dürfen Ihnen nicht zu rechtlichen Schritten raten oder abraten.

      Sie tun natürlich grundsätzlich gut daran, entsprechende Bescheide zu begleichen. Uns liegen leider keine genauen Details vor, was standardmäßig in der Schweiz verhangen wird. Grundsätzlich sollten Sie jedoch von strengeren Sanktionen als hierzulande ausgehen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  11. Maier
    Am 29. August 2017 um 8:56

    Guten Tag,
    Nach dem ich ihren Artikel gerade gelesen habe , gehe ich davon aus das dieser aktuell ist.
    Dann habe ich also das Recht meinen Strafzettel aus der Schweiz nicht zu bezahlen ?
    Aber ,kann dann also erst wieder in 3 Jahren ohne sorgen durch die Schweiz fahren.
    Sehe ich das richtig ?
    Gruß

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 9:48

      Hallo Maier,

      ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz kann nach aktueller Rechtssituation nicht in Deutschland vollstreckt werden. Nach drei Jahren ist eine Vollstreckung in der Schweiz nicht mehr möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Parnitzke
    Am 24. September 2016 um 11:41

    Hallo,

    was ist wenn ich nie in der Schweiz war und dennoch eine Mahnung bekomme für angebliches Parken ohne Parkschein. 40 CHF.

    MfG

    K.P.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 26. September 2016 um 10:15

      Hallo Parnitzke,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Daher bitten wir Sie, sich in diesem Fall an einen Anwalt zu wenden, da dieser Sie bezüglich des weiteren Vorgehens und eines eventuellen Einspruchs beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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