Bussgeld aus der Schweiz: Erfolgt die Vollstreckung in Deutschland?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Update vom 1. Mai 2024: Seit heute können Bußgelder aus Schweiz auch in Deutschland eingetrieben werden! Ab welcher Summe das möglich ist, erfahren Sie in unserer News: „Bußgelder aus der Schweiz: Vollstreckung in Deutschland nun möglich!„.

Länderübergreifende Vollstreckungsabkommen

Europäische Vollstreckungsabkommen: Wird auch ein Bussgeld aus der Schweiz der deutschen Vollstreckung zugeführt?
Europäische Vollstreckungsabkommen: Wird auch ein Bussgeld aus der Schweiz der deutschen Vollstreckung zugeführt?

2014 wurden vier Millionen Übernachtungen in der Schweiz von deutschen Touristen gebucht. Buchstäblich nahe liegt es auch, mit dem Auto einen Ausflug in das Land nebenan zu unternehmen. Knapp 960 Kilometer trennen die deutsche Hauptstadt vom schweizerischen Regierungssitz Bern.

Da bietet es sich an, mit dem Auto einen Urlaub in das angrenzende Land zu unternehmen. Doch während auf Autobahnstrecken hierzulande dem Fahrzeug bei freigegebener Geschwindigkeit gerne mal die gesamten Pferdestärken abverlangt werden, herrscht in der Schweiz ein Limit von 120 km/h.

Schwierig kann es enden, wenn das vergessen wird und ein deutscher Tourist auf schweizerischem Boden geblitzt wird, sodass er mit dem dortigen Recht in Konflikt gerät. Die Bussgelder, die dann zu zahlen sind, können nämlich beachtlich sein und bei schweren Verstößen gar in einem Strafverfahren enden.

Manch ein deutscher Verkehrssünder wähnt sich nach der Rückkehr vor dem Bussgeldbescheid bzw. den Behörden aus dem Ausland in Sicherheit. Er meint zu wissen, dass ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland nicht vollstreckbar ist. Aber stimmt das?

Lesen Sie hier nach, ob es für ein Bussgeld aus der Schweiz ein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland gibt und demnach ein Bussgeld aus der Schweiz durch deutsche Vollstreckung zu zahlen ist.

FAQ: Vollstreckung von Bußgeldern in der Schweiz

Besteht ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz?

Da die Schweiz kein Mitgliedsstaat der EU ist, gilt der EU-Rahmenbeschluss zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und -bußen hier nicht. Es existiert jedoch ein deutsch-schweizerischer Polizeivertrag.

Was regelt der deutsch-schweizerische Polizeivertrag bezüglich der Vollstreckung?

Dort ist geregelt, dass Schweizer Bussen in einer Höhe von mindestens 80 Schweizer Franken bzw. 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden können.

Gilt ein Fahrverbot aus der Schweiz auch in Deutschland?

Nein, ein Fahrverbot, das in der Schweiz verhängt wird, gilt nicht in Deutschland.

Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und –bußen

Am 18. Oktober 2010 trat der Rahmenbeschluss der Europäischen Union in Kraft, der vorschrieb, dass Geldstrafen und –bußen in der Europäischen Union grenzüberschreitend zu vollstrecken sind.

Ab Überschreitung der Bagatellgrenze von 70 Euro ist es nach diesem Recht möglich, Strafzettel aus dem Ausland – konkret aus einem EU-Mitgliedsstaat – auch hierzulande zu vollstrecken und das ausstehende Geld einzufordern.

Entscheidend dafür, dass das Bundesamt für Justiz, welches hierzulande entsprechender Entscheidungsträger ist, ein ausländisches Ersuchen annimmt, ist die eindeutige Identifizierung des Schuldigen.

Bussgelder, bei welchen Halter zur Verantwortung gezogen werden sollen, ohne dass deren Verschulden festzustellen war, werden demzufolge zurückgewiesen. Denn der Halter ist nicht zwangsläufig mit dem Delinquenten identisch. Nach deutschem Recht sind Bussgelder jedoch immer nur von dem Fahrer zu zahlen, der den Verstoß tatsächlich begangen.

Wie verhält es sich nun aber mit dem Bussgeld aus der Schweiz? Greift die Vollstreckung in Deutschland auch hier?

Bussgeld aus der Schweiz: Eingeschränkte Vollstreckung hierzulande

Für ein Bussgeld aus der Schweiz ist die Vollstreckung in Deutschland im deutsch-schweizerischen Polizeivertrag geregelt.
Für ein Bussgeld aus der Schweiz ist die Vollstreckung in Deutschland im deutsch-schweizerischen Polizeivertrag geregelt.

Da es sich bei der Schweiz nicht um ein EU-Mitgliedsstaat handelt, findet der seit wenigen Jahren geltende Rahmenbeschluss für den Bussgeldbescheid in der Schweiz und die Vollstreckung in Deutschland hier keine Anwendung.

Stattdessen existiert jedoch seit dem 1. März 2002 der sogenannte deutsch-schweizerische Polizeivertrag, welcher unter anderem auch einen Artikel beinhaltet, der bei einem Bussgeld in der Schweiß eine Vollstreckung hierzulande und ebenso die schweizerische Umsetzung deutscher Bussgelder vorsieht.

Geregelt ist diese Vollstreckungshilfe für Verkehrsordnungswidrigkeiten in den Artikeln 37 bis 41. Dort ist für Bussgelder in einer Höhe von 80 Schweizer Franken bzw. 70 Euro eine Vollstreckung vorgesehen. Doch eben diese Vorschriften waren bisher nicht in Kraft getreten. Demzufolge bestand bislang keine Möglichkeit, ein Bussgeld aus der Schweiz der deutschen Vollstreckung zuzuführen. Dies ändert sich mit dem neuen Vertrag zwischen beiden Ländern.

Seit dem 01.05.2024 können Bussgelder aus der in Deutschland durch das Bundesamt für Justiz vollstreckt werden. Umgekehrt ist nur auch eine Vollstreckung deutscher Bußgelder in der Schweiz möglich.

Es gilt jedoch, dass ein durch den Schweizer Bussgeldkatalog verhängtes Fahrverbot nicht in Deutschland anwendbar ist. Auch das Flensburger Punktekonto bleibt von Vertretungen außerhalb der Landesgrenze unberührt.

Es kann für die im Bussgeldbescheid benannte Person Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie die Busse nicht zahlt, auch wenn keine Vollstreckung in Deutschland erfolgt. Bei einer Wiedereinreise kann der Betreffende zur Zahlung des Geldbetrages aufgefordert werden.

Wird sein Auto beispielsweise auf einem schweizerischen Parkplatz entdeckt, wird das Fahrzeug blockiert und der säumige Zahler so gezwungen, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen.

Im Ernstfall kann einem Deutschen sogar Haft drohen, wenn die Geldbusse in eine Ersatzhaftstrafe umgewandelt wurde. Es können dann unter Umständen für grobe Verkehrsverstöße bis sieben Jahre Gefängnis angeordnet werden.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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159 Kommentare

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  1. Jessica
    Am 8. August 2020 um 23:27

    Hallo ich bin heute in der Schweiz mit 15-20 km/h zu schnell geblitzt worden. Was kommt auf mich zu und was passiert wenn ich das Busgeld einfach nicht begleiche ?

    Vielen Dank vorab.

  2. Taolant
    Am 3. Juli 2020 um 18:23

    hallo
    Ich wurde letztes Jahr im August 2019 in Singen geblitzt kurz vor der Schweizer Grenze. Damals kam der Bußgeldbescheid und 104 km/h bei erlaubten 60. Jetzt hatte ich dies bezahlt mit dem guten Gewissen 1 Monat Fahrverbot in Deutschland egal für mich als Schweizer jetzt jedoch wurde auch ein Verfahren in der Schweiz eröffnet und das sieht nicht gerade gut aus für mich mehrere Monat Fahrverbot. Kann ich mit einem Anwalt das bereits abgeschlossene verfahren wieder aufrollen? Kann mir die Schweiz überhaupt den Führerschein entziehen?

  3. Jumg
    Am 30. März 2020 um 14:33

    Habe im September 2019 ein bußgeld in Höhe von 40 Franken (36 Euro) wegen Überschreitung der Geschwindigkeit um 2kmh erhalten (gemessen n der schweiz) . Nachdem ich nicht bezahlt habe, kam heute März 2020 ein Strafverfahren mit 100 Euro zusätzlicher Gebühren von der Staatsanwaltschaft Thurgau Schweiz mit Androhung von Haft und weiteren Schritten bei Nichtbezahlung. Wer kennt sich aus? Ich dachte das sei ein Bagatellbetrag, der nicht weiter verfolgt wird.

  4. J. Angele
    Am 20. März 2020 um 17:09

    Anfang August 2019 hielten wir uns in Biel in der Schweiz auf. Kurze Zeit später erhielt ich von der Stadt Biel eine Ordnungswidrigkeitsanzeige über 250 CHF. Wir sollen bei Tempo 27 eine rote Ampel nicht beachtet haben. Weder meine Frau noch ich haben weder eine Ampel gesehen noch irgend etwas bemerkt. Die CH-Strafe habe ich nicht bezahlt, ich bekam nun eine Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern mit einer Rechnung über CHF 430.
    Dieses Vorgehen der CH-Behörden, auch noch Nicht-EU-Land finde ich gelinde gesagt eine Unverschämtheit. Ich werde diese Strafe nicht bezahlen – gibt es dazu Erfahrungen anderer CH-Reisenden?
    J. Angele

    • M.Werner
      Am 4. März 2024 um 13:44

      Guten Tag, wie sind sie weiter verfahren? Habe leider aktuell die gleiche Situation.

      • A Das
        Am 11. Juli 2024 um 6:39

        Hallo Herr Werner,
        Ich rate Ihnen dringend, sich eine Anwalt (Rechtsschutz) zu nehmen und die Sachlagen umgehend zu klären – vor der Frist, weil das automatisch dann weiter auf dem Tisch des Staatsanwaltes geht . Die Schweizer Behörden lassen 1. mit sich reden und 2. reagieren sie ziemlich rigide, wenn von Ihnen als Verantwortlicher keine Antwort erfolgt (auch bei uns Schweizern).
        Die Reaktion von Herr/Angele finde ich unverschämt und und die Ignoranz zu recht bestraft – da kommt er leider nicht mehr raus und die deutsche Staatsanwaltschaft wird sie weiterverfolgen – zusätzlich nach deutschem Recht.
        Beste Grüsse, A. Das

  5. ÜbertretungsanzeigeSchweiz
    Am 20. März 2020 um 9:24

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage:
    Kann mir jemand den Unterschied zwischen einem mit „Übertretungsanzeige“ überschriebenen Schreiben und einem mit „Bussgeldbescheid“ sagen

  6. Anke P.
    Am 17. Februar 2020 um 19:55

    Hallo, ich habe im Mai 19 in Zürich an 2 Tagen auf einem Anwohnerparkplatz/ Eigentümer falsch geparkt.
    Dies hies: Umtriebsentschädigung für die Missachtung eines richterlichen Parkverbotes.Der PPC Parkservice, der dies überwacht hat hat uns für jeden Tag 54 CHF Busse in Rechnung gestellt. Diese habe ich auch bezahlt per Überweisung.

    Jetzt nach 10 Monaten kommt 1 Strafanzeige mit 140 CHF. Ist dies rechtens, 2x Bestrafung für eine Tat?
    Ich habe jetzt ein anderes Kennzeichen, in die Schweiz fahre ich nie mehr…

    Anke

    • Franz
      Am 25. März 2023 um 14:37

      Hallo Anke,
      Konnte die PPC Parkservice eine Lenkererhebung von deinem Kennzeichen im Ausland machen?
      Was ist rausgekommen? Hast du es bezahlt?

  7. Uwe
    Am 29. Dezember 2019 um 15:10

    Wie lange dauert es etwa bis ein schweizer Bußgeldbescheid in Deutschland zugestellt wird?

  8. Simon
    Am 30. Oktober 2019 um 12:31

    Hallo,

    ich wurde Anfang des Jahres mit einen Mietwagen in der (französischen) Schweiz geblitzt. Etwas später kam auch schon Post auf französisch. Fordernung hier waren etwa 150 CHF. Diese wollte ich auch Anfangs bezahlen aber da es mit meiner Bank sehr umständlich und teuer ist habe ich mich mit dem rechtlichen etwas auseindander gesetzt. Am Wochenede war ich nicht Zuhause und habe einen Abholschein bekommen ein Einschreiben bei der nächsten Poststation abzuholen. Ich vermute ziemlich sicher ein Einschreiben aus der Schweiz zu dem Strafzettel. Ist es richtig alle Forderungen aus der Schweiz zu umgehen und es verjähren zu lassen?

  9. Mirco
    Am 10. Oktober 2019 um 15:52

    Hallo, ich wurde in der Schweiz innerorts mit 22 km/h zu schnell erwischt, was eine „mittelschwere Widerhandlung“ ist. Ich habe 500 Chf der 950 Chf Strafe direkt bezahlt, möchte den Rest aber nicht bezahlen und die Schweiz in den nächsten 10 Jahren nicht betreten. Kann die Reststrafe in Deutschland vollstreckt werden? Danke im Vorraus für Hilfe!

  10. Lena
    Am 2. Oktober 2019 um 18:12

    Hallo,
    ich wurde innerorts mit 20 km/h zu viel geblitzt. Im Internet lese ich überall, dass die Strafe vom Einkommen abhängt. Ich bin Student und habe kein Einkommen, was kommt jetzt auf mich zu?

  11. Lars
    Am 24. August 2019 um 16:39

    Hallo,

    ich habe einen Bußgeldbescheid der Stadt Brugg bekommen über 100 Sfr. für falsches Abbiegen?! Konkret bin ich in Brugg mit dem Auto unterwegs gewesen auf der Suche nach einem Migros-Markt. Ich habe mich auf einer „normalen“ auf eine vorhandene Linksabbiegespur mit Ampel eingeordnet. Als es grün wurde bin ich abgebogen, das war wohl verboten. Ein Verbotsschild habe ich keines gesehen! Was ich gesehen habe war eine Abbiegespur, ein Wegweiser Schild, eine grüne Ampel für die Abbiegespur. Das Verbotsschild, so stellte sich später raus hin in ca. 5 m Höhe über der Fahrbahn an der Lichtanlage für die Abbiegespur. Wenn man bis zu Haltelinie vor fährt kann man die Ampel über einem, ebenso das Verbotsschild, welches für wohl auch sehr klein ist, nicht sehen! Die Ampel war doppelt vorhanden, so stand links an der Straße eine zweite Abbiegeampel. Ein zweites Verbotsschild aber nicht! Auch würde das Einfahrverbot nach dem Abbiegen nicht nochmal wiederholt.

    So, und wo bin ich abgebogen? Nicht etwa auf militärisches Sperrgelände oder eine Krankenhauszufahrt oder eine Autobahnausfahrt in die falsche Richtung. Nein, ich bin von der Hauptstraße über eine kleine Brücke in eine Nebenstraße abgebogen die durch die Altstadt führte, wo rechts und links diverse andere Fahrzeuge standen.

    Ich halte das für eine bewußtes Abzocke. Kann ich mich dagegen irgendwie sinnvoll wehren?

  12. Till W.
    Am 22. August 2019 um 15:35

    Rumsitzen löst bekanntlich keine Probleme. Ich halte die Strafe für überzogen. Aber du musst Dir im klaren sein, daß ein Gerichtsverfahren nicht billiger wird, auch wenn die Strafe reduziert würde.
    Und dein Copilot: wenn sein Führerschein hätte verlängert werden müssen ist das ja sicherlich ein schweizer FS. Aber egal – wenn er nicht gefahren ist, kann das nicht strafbar sein! Niemand ist verpflichtet einen gültigen Führerschein zu haben – außer er fährt.

  13. Ellen
    Am 29. Juli 2019 um 22:29

    Bin heute von der Luzerner Polizei auf dem Weg nach Italien auf der Autobahn von einem Wagen zum Folgen aufgefordert worden.
    Habe einen Camper,
    Man führte mich zum Wiegen.Alles ok.
    Wegen Ölverlust wurde ich dann zum hiesigen Tüv geleitet.
    Mein Auto wurde beschlagnahmt,weil angeblich nicht verkehrstüchtig,obwohl deutscher Tüv ohne Mängel vor 4 Monaten.4800 Euro Bußgeld.
    Hinzu kam,dass der Führerschein meines Partners und Fahrers vor einigen Monaten hätte verlängert werden müssen.
    3600!Euro Strafe,also zusammen ca 8000E.
    Man hat mir die Pässe abgenommen,weil ich soviel nicht zahlen kann.
    Jetzt sitze ich hier im Polizeihof fest

  14. Steven
    Am 24. Juli 2019 um 12:06

    Hi
    Meine Frau ist letzten Monat in der Schweiz mit meinem Auto 2kmh zu viel Innerorts geblitzt worden.
    Jetzt wollen sie 40 Franken.

    Ich lese immer kann nicht eingefordert werden in Deutschland,
    Kann nicht vom Halter eingefordert werden wenn er nicht der Fahrer war,
    oder ist unter der Bagatellegrenze.

    Ich hab nicht noch einmal vor die nächsten Jahre in die Schweiz zu gehen.
    Kann ich die Sache wirklich einfach ignorieren ohne dass ich zum Schluss einen riesen Schuldenberg doch bezahlen muss?

    Schreiben der Polizei machen ja dann doch irgendwie nervös.
    Ich weiß ja nicht was sie sich dann noch alles einfallen lassen.

    Eine klare Antwort wäre super.

  15. Bernd
    Am 16. Juli 2019 um 15:33

    Sorry,

    ich bin davon ausgegangen, das wir hier nur von Verstößen in der Schweiz sprechen.
    Also passiert in der Schweiz, im Kanton Aargau.

    Nochmal zu meiner Frage zu den Tagessätzen : Sind das feste Geldbeträge oder was ist darunter zu verstehen.
    Danke auch, dass man sich hier Hilfe holen kann.

    Bernd

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