Bußgeldbescheid der Niederlande: Was tun beim Knöllchen aus Holland?
Letzte Aktualisierung am: 7. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldbescheid aus den Niederlanden: Reiselust vs. Strafzettelfrust

Neben Käse, Tulpen und Clogs sind Windmühlen eines der bekanntesten Symbole der Niederlande. Rund 1.000 dieser Bauwerke werden in Deutschlands Nachbarland nach wie vor betrieben.
Eine beachtliche Zahl also, die so manchen Touristen ins Staunen versetzt, wenn er auf einem der sich insgesamt über 15.000 Kilometer erstreckenden Radwege das Land erkundet.
Der größte Hafen der Welt in Rotterdam sowie die 1281 Brücken locken jährlich viele Reisende an. Insbesondere aus Deutschland lässt sich die Strecke problemlos mit dem Auto bewältigen, doch sollten hierbei bei holländischen Verkehrsregeln nicht außer Acht gelassen werden.
Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann nämlich mit seinen hohen Summen die Urlaubsstimmung im Nu kippen. Was Sie bei einem Bußgeldbescheid aus Holland beachten sollten und welche Verstöße die Behörden aus dem Ausland auf einem solchen Strafzettel aus Holland ahnden können, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bußgeldbescheid der Niederlande
Es kann sinnvoll sein, den Bescheid direkt zu bezahlen. Denn müssen die Behörden der Niederland abmahnen, erhöht sich die Geldbuße. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung trotz zweimaliger Mahnung nicht nach, wir der Fall an das Bundesamt für Justiz übergeben.
In der Regel muss das Bußgeld für Verstöße in den Niederlanden innerhalb von acht Wochen bezahlt werden.
Ab einer Geldsanktion in Höhe von 70 Euro kann das Bundesamt für Justiz mit der Vollstreckung von Bußgeldbescheiden beauftragt werden.
Verkehrsverstöße im Nachbarland: Das sollten Sie wissen
Betört von dem Duft der abertausenden Tulpen und inmitten einer beschwingten Erkundungstour der holländischen Lande kann es geschehen, dass ein deutscher Tourist für einen Schnappschuss am Straßenrand einen Parkverstoß begeht.
Wird dieser nach niederländischen Recht geahndet, stellt das in Leeuwarden ansässige Centraal Justitieel Incasso Bureau (CJIB; zu Deutsch: Zentrales Justizinkassobüro) im Auftrag der Justizbehörde einen Bußgeldbescheid der Niederlande aus.
Teilweise können jedoch vereinzelte Gemeinden ebenso andere Inkassobüros mit dieser Aufgabe betrauen.
Eine Verjährung, wie sie in Deutschland üblich ist, gibt es nicht. Das heißt, dass ein Knöllchen auch noch mehrere Monate nach dem Verstoß als böse Überraschung im Briefkasten landen kann.

Der Verkehrssünder sollte sich nicht zu lange bitten lassen, den Bußgeldbescheid aus Holland zu bezahlen. Wird der geforderte Betrag zweimal angemahnt, erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 50 Prozent, sodass ein säumiger Verkehrssünder schließlich sogar mehr zahlen muss.
Grundsätzlich sind nur holländische Bußgelder ab 70 Euro in Deutschland vollstreckbar. Fahrverbote oder Punkte gelten nur in dem Land, indem die Sanktion erteilt wurde.
Holländische Halterhaftung
Wenn sich der Spross das Familienauto für einen Holland-Trip leiht, sollte er sich besser keine Geschwindigkeitsübertretung leisten. Denn im Zweifel werden dann Vater oder Mutter zur Kasse gebeten. Im Gegensatz zu Deutschland gilt bei einem Bußgeldbescheid der Niederlande nämlich die Halterhaftung. Es werden daher auch nicht die Fahrer, sondern die Kennzeichen der Autos von Radaranlagen auf einem Blitzerfoto festgehalten.
Wie hoch können Bußgelder in den Niederlanden sein?

Insgesamt sind die Bußgelder und Strafen in den Niederlanden recht drastisch, weshalb sich Touristen stets vorab über das geltende Recht informieren sollten. So können Halteverbote mit 100 Euro geahndet werden.
Geschwindigkeitsübertretungen können auf Summen von über 300 Euro ansteigen und auch das Parken auf einem Behindertenparkplatz sowie die Trunkenheit am Steuer ziehen mindestens 310 bzw. 300 Euro eine immense Summen nach sich.
Hat der Fahrzeugführer seinen Fahrzeug- oder Führerschein vergessen, muss er dies mit 45 Euro oder 100 Euro büßen.
Sehen Sie hier eine Übersicht über einige Bußgelder der Niederlande, die sündige Verkehrsteilnehmer außerdem treffen können:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| beim Abbiegen nicht geblinkt | 100 Euro |
| Missachtung der Gurtpflicht | 150 Euro |
| Missachtung eines Durchfahrverbotes | 250 Euro |
| Handy am Steuer | 350 Euro (bei Gefährdung bis zu 2.000 Euro) |
| Gefährdung von Fußgängern am Zebrastreifen | 410 Euro |
| Wendevorgang auf der Autobahn | 410 Euro |


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Wir haben einem Freund für seine Familienferien unser Auto geliehen, und jetzt kamen vier Bußgeldbescheide aus Holland. Weil ihn aber ein Freund in Holland gewarnt hatte, dass die Aufnahmefahrzeuge „manchmal spinnen würden“, hat er die Parkschein aufbewahrt und kann lückenlos nachweisen, dass er für die fraglichen Zeiten die Parkgebühr komplett entrichtet hat – damit rechnen die Niederländer wahrscheinlich nicht, dass die Deutschen die Parkscheine aufheben! :-D.
Wie gehen wir jetzt vor bzw. an wen soll ich mich wenden?
Hallo Hakima,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe eine Frage: Können in Holland für ein Vergehen zwei Bußgelder erhoben werden? Ich habe in Holland falsch geparkt. Dafür habe ich zwei Bußgelder jeweils in Höhe von 109 Euro bekommen: einmal, weil ich nicht in Fahrtrichtung und mit einem Reifen auf dem Gehweg geparkt habe und der zweite Bescheid kam, weil ich auf einen Parkplatzgeparkt habe, der mit einem persönlichem Parkausweis reserviert war. Ich das rechtens in Holland? Ich meine, dass man in Deutschland nur jeweils ein Bußgeld für ein Vergehen bekommen kann.
Hallo Karin W.,
über diesen konkreten Fall können wir leider keine Auskunft geben. Wenden Sie sich am besten an die Niederländische Behörden oder die Centraal Justitieel Incasso Bureau.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wir machen eine Woche Urlaub in Nordholland und haben heute einen Tagesausflug nach Alkmaar gemacht. Der Parkautomat hat meine Karte nicht angenommen, Barzahlung war nicht möglich und eine Kreditkarte habe ich nicht. Ich habe zwei Belege in die Scheibe gelegt, wo man sehen konnte, dass ich zweimal versucht habe für 8,00€ und 9,00€ einen Parkschein zu ziehen, aber meine Karte nicht angenommen wurde.
Als wir zurück ans Auto kamen, hatten wir ein Knöllchen in Höhe von 68,22€. Ich bin ein wenig über die Summe erstaunt und frage mich, wie diese gerechtfertigt ist? Außerdem frage ich mich, was ich nun machen soll. Habe bereit versucht bei der zuständigen Behörde anzurufen, doch diese haben natürlich nur an Werktagen von 9:00 – 13:30 Uhr geöffnet…
Danke für die Hilfe im Voraus :)
Hallo Jonas,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Dennoch ist es zu empfehlen den Strafzettel innerhalb von acht Wochen zu bezahlen. Weitere Informationen können unter folgendem Abschnitt gefunden werden: https://staging.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid-niederlande/#wie_hoch_koennen_bussgelder_in_den_niederlanden_sein
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
kurze Vorgeschichte. Ich und zwei Freunde waren glaub ich am 20.07.21 nach Holland gefahren und am 22.07.21 wieder zurück gefahren. Als wir schon 2h unterwegs nach Hause waren rief uns das Hotel an, das jemand von uns seine Geldbörse vergessen hatte. Da es personenbezogene Daten waren konnte die das auch nicht per Post verschicken. So ist der Fahrzeughalter ausgestiegen und hat den anderen, der die Briefbörse vergessen hatte, ans Steuer gelassen. Mit überhöhter Geschwindigkeit sind wir wieder nach Holland gefahren. Zwei Wochen später bekamen wir die ersten zwei Bußgeldbescheide. Paar Tage später noch 2 weitere. Insgesamt sind wir bei 803€. Da in Holland keine Fahrer auf Bildern zu erkennen sind konnte ich durch Glück feststellen, dass ich zu dem Zeitpunkt als wir wieder zurück nach Holland sind wegen der Brieftasche, einer Freundin geschrieben hatte auf WhatsApp. In dem Text hatte ich meinen Unmud geäußert das wir wieder zurück mussten. Den Text habe ich 12:26 abgeschickt. Alle Blitzerfotos kamen zwischen ca. 13:30-14:30 Uhr rein. Meine Frage, kann man indem Fall den Fahrzeugführer hier in DE belasten?
Hallo Max R.,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe heute eine Geldbuße von 67,30 € bekommen, kann ich diese bei der Polizeiwache bezahlen? Oder muss ich abwarten bis ich etwas nach Hause bekomme, wo dann noch die Bearbeitungsgebühren drauf kommen?
Vielen Dank
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ende Juni einen Bussgeldbescheid mit Datum 22.06.2021 wegen Parkverstoss aus den Niederlanden erhalten.
Tatzeit war der 22.10.2020
Parkgebuehr – nicht entrichtet: 1,69 Euro
Gebuehren: 63,50 Euro
gesamt: 65,19 Euro
Ist das rechtmaessig?
Die Gebuehren sind doch unverhaelnismaessig hoch!
Und der Tatzeitpunkt liegt doch Monate zurueck!
Ich hatte keine Gelegenheit, die Gebuehren zu entrichten.
Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?
beste Gruesse
Eckbert
Hallo guten Tag
Ich bin in northlands geblitzt wurde und habe ne Bußgeldbescheid von 174€ bekommen. Ich hatte dafür genug Zeit um zuzahlen. Das Problem ist jetzt dass ich den Brief verloren habe und finde es nicht mehr und die Zeit läuft ab.
Kann mir bitte jemand sagen mit wem muss ich mich in Verbindung setzen damit ich den Brief nochmal bekomme und das Geld schnell überweisen.
Ich danke im Voraus
Lg Shaiq
Hey! Ich war vor einem Jahr mit meinem Auto in den Niederlanden und habe jetzt mehrere parktickets im gesamt Wert von 300 Euro bekommen. Ich wusste nicht das ich vor meiner Wohnung nicht umsonst parken darf und habe auch nie einen Zettel oder so bekommen. Jetzt ein Jahr später die Rechnungen… Da ich Studentin bin kann ich mir das echt null leisten. Was mache ich jetzt? Bringt es was Einklage zu erheben? Ist es normal das es ein ganzes Jahr dauert? Und wenn ich Einkläge erhebe; was sind meine chancen? kann ich die tickets irgendwie umgehen? Und wie viel kostet ein Anwalt normalerweise in solchen Fällen? Sorry für die ganzen Fragen aber ich bin echt am verzweifeln :((
Hallo…ich habe sage und schreibe nach 15 Monaten einen Strafzettel wegen parkens ohne gültigen Parkschein aus Groningen erhalten…Absender eine Firma in Rotterdam…GGN Invonend Mastering Credit…hat der Erhalt eines Strafzettels nach 15 Monaten überhaupt noch eine Gültigkeit…ich gehe von einem Artikel aus, der besagt das Strafzettel aus dem Ausland immer innerhalb eines Jahres beim Verkehrssünder eintreffen müssen…!!!
Was ist nun richtig…gruss Peter…!!!!
Hallo bezieht sich die 70 Euro Grenze wo darunter in Deutschland nicht geahned wird nur auf das Busgeld oder auch auf Mahnungen falls erst mit Mahnungen die Euro überschritten werden?
Hallo, wir haben jetzt ein Nacherhebungsbescheid für Parkgebühren aus Maastricht bekommen. Das angebliche Vergehen ist über 2 Jahre her. Wir waren ein Wochenende dort uns es kann sein, dass wir vielleicht nicht direkt morgens ein Ticket gezogen haben, aber wir haben für jeden Tag ein Ticket gezogen. Zu den 62 € Bußgeld wurden uns auch noch 14 € Parkgebühren in Rechnung gestellt. Ist das alles rechtens bzw. wann tritt die Verjährung ein?
Der Parkautomat in Deventer (Holland) ließ sich mit meiner ganz normalen EC-Karte nicht bedienen, es ging um 1 (in Worten: einen) Euro.
Der Parkplatz war nur halb voll, ich habe also trotzdem dort geparkt.
Bei der Rückkehr ein „Strafzettel“ am Scheibenwischer. Das war am 16. August 2019, ja richtig, 2019!
Den Bescheid über 63,70€ habe ich dann jetzt nach fast 15 Monaten bekommen (08.Nov.2020).
Eine seltsame Art der Strafverfolgung; Verhältnismäßigkeit und Ermessensspielraum sind wohl unbekannt, und zwar im Einzelfall wie auch im Bußgeldkatalog. Schaut mal rein wenn ihr euch gruseln wollt.
Mein direkt nach der „Tat“ noch -wenn auch geringes- vorhandenes Einsichtsvermögen ist jedenfalls in der Zwischenzeit längst verflogen.
Ich werde trotzdem zahlen, denn sonst droht eine erhebliche Anhebung des Bußgeldes. Widerspruch ist möglich aber zwecklos.
Der „Erfolg“: Nach Holland nur noch wenn es nicht zu vermeiden ist. Was einem so an unbewussten kleinen Fahrfehlern mal passieren könnte ist einfach zu teuer.
Schade, denn die Leute dort mag ich sehr!
Guten Tag,
ich habe 2 Bußgeldbescheide aus NL bekommen. Für falsches Parken am Samstag und nochmal separat auf einem anderen Platz am Sonntag.
Der WItz ist, dass ich am Samstag sogar Parkgebühren bezahlt habe, aber vielleicht nicht genug.
Am Sonntag bin ich davon ausgegangen, dass keine Parkgebühren gezahlt werden müssen. Daher habe ich auch keine bezahlt.
Die Parkgebühren von jeweils 3,85 € werden jetzt mit einer Bearbeitungsgebühr von jeweils 64,50 €, also insgesamt für jeden Tag 68,50 € gefordert.
Eigentlich bin ich somit unter den 70 €, ab denen ein Verstoß erst geahndet wird (so wie ich hier gelesen habe).
Zudem wurde ein Fehler in meinem Namen geschrieben, und zwar LLLG, anstatt ILLG.
Was kann ich tun? Muss ich es bezahlen, kann ich dort anrufen und das versuchen zu klären, oder kann ich es gar anfechten wegen dem Fehler im Namen?
Wird es evtl. fallen gelassen, weil ich unter den 70 € bin? Was empfehlen Sie zu tun?
Viele Grüße und herzlichen Dank für Ihre Antwort
A Illg
Hallo,
wir waren am WE in Scheveningen/Den Haag und hatten unser Auto von Fr bis So in einem Wohngebiet geparkt und nicht mehr benutzt. Ab 13 ist es dort kostenpflichtig. Fr und Sa hat es mit dem Bezahlen per Karte auch gut funktioniert. Am So haben wir auch 3,40€ für 2 h bezahlt, zumindest haben wir das gedacht. Auf der Quittung stand die Zeit und der Betrag, leider hatten wir nicht das Wort „abgebrochen“ gesehen und so dummerweise 1,5 Stunden (waren halb drei am Auto) unbezahlt geparkt. Als wir ankamen hatten wir eine Kralle am Reifen. Um davon befreit zu werden mussten wir vor Ort tatsächlich 375€! bezahlen. 68,45 € Strafe und 306€ für die Kralle. Das ist doch absolut unverhältnismäßig. Es war kein Parkverbot, kein Behindertenparkplatz und auch sonst haben wir niemanden behindert. Können wir im Nachhinein etwas tun? Habe den Zettel mit „abgebrochen“ noch und ein Foto mit meiner Armbanduhr wegen der Zeit und der Kralle…
Danke für eine Antwort
Vera
Wir haben im Juli in Amsterdam am Bahnhof Sloterdijk geparkt und einen Tages-Parkschein für 15€ bezahlt. Am Automaten habe ich auch ordnungsgemäß mein Kennzeichen eingegeben. Es endet mit der Zahlenfolge 1711.
Als wir vor Ablauf der Parkzeit wiedergekommen sind, hatten wir ein Ticket. Das Scanfahrzeug hat mein Kennzeichen falsch erfasst. Auf dem Knöllchen steht als Zahlenfolge 177. Natürlich konnte dieses Auto nicht im System gefunden werden… Das Knöllchen kostet 62,50€.
Ich weigere mich, die Gebühr zu bezahlen. Ich habe ja bezahlt. Der Fehler liegt nicht bei mir. Ich habe von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht un innerhalb der 6 Wochen unter der angegeben Internetadresse Widerspruch eingelegt.
Wird das Verfahren eingestellt?