Bußgeldbescheid der Niederlande: Was tun beim Knöllchen aus Holland?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 7. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldbescheid aus den Niederlanden: Reiselust vs. Strafzettelfrust

Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann dem deutschen Touristen ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.
Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann dem deutschen Touristen ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.

Neben Käse, Tulpen und Clogs sind Windmühlen eines der bekanntesten Symbole der Niederlande. Rund 1.000 dieser Bauwerke werden in Deutschlands Nachbarland nach wie vor betrieben.

Eine beachtliche Zahl also, die so manchen Touristen ins Staunen versetzt, wenn er auf einem der sich insgesamt über 15.000 Kilometer erstreckenden Radwege das Land erkundet.

Der größte Hafen der Welt in Rotterdam sowie die 1281 Brücken locken jährlich viele Reisende an. Insbesondere aus Deutschland lässt sich die Strecke problemlos mit dem Auto bewältigen, doch sollten hierbei bei holländischen Verkehrsregeln nicht außer Acht gelassen werden.

Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann nämlich mit seinen hohen Summen die Urlaubsstimmung im Nu kippen. Was Sie bei einem Bußgeldbescheid aus Holland beachten sollten und welche Verstöße die Behörden aus dem Ausland auf einem solchen Strafzettel aus Holland ahnden können, erfahren Sie hier.

FAQ: Bußgeldbescheid der Niederlande

Muss ich einem Bescheid aus den Niederlanden nachkommen?

Es kann sinnvoll sein, den Bescheid direkt zu bezahlen. Denn müssen die Behörden der Niederland abmahnen, erhöht sich die Geldbuße. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung trotz zweimaliger Mahnung nicht nach, wir der Fall an das Bundesamt für Justiz übergeben.

Wie lange habe ich Zeit, um die Forderungen zu begleichen?

In der Regel muss das Bußgeld für Verstöße in den Niederlanden innerhalb von acht Wochen bezahlt werden.

Kann ein Bescheid aus den Niederlanden in Deutschland vollstreckt werden?

Ab einer Geldsanktion in Höhe von 70 Euro kann das Bundesamt für Justiz mit der Vollstreckung von Bußgeldbescheiden beauftragt werden.

Verkehrsverstöße im Nachbarland: Das sollten Sie wissen

Betört von dem Duft der abertausenden Tulpen und inmitten einer beschwingten Erkundungstour der holländischen Lande kann es geschehen, dass ein deutscher Tourist für einen Schnappschuss am Straßenrand einen Parkverstoß begeht.

Wird dieser nach niederländischen Recht geahndet, stellt das in Leeuwarden ansässige Centraal Justitieel Incasso Bureau (CJIB; zu Deutsch: Zentrales Justizinkassobüro) im Auftrag der Justizbehörde einen Bußgeldbescheid der Niederlande aus.

Teilweise können jedoch vereinzelte Gemeinden ebenso andere Inkassobüros mit dieser Aufgabe betrauen.

Eine Verjährung, wie sie in Deutschland üblich ist, gibt es nicht. Das heißt, dass ein Knöllchen auch noch mehrere Monate nach dem Verstoß als böse Überraschung im Briefkasten landen kann.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wenn ein deutscher Urlauber einen solchen Bußgeldbescheid der Niederlande erhält: Einspruch oder bezahlen.
Auf dem Bußgeldbescheid der Niederlande wird stets der Fahrzeughalter, nicht der Fahrzeugführer zur Kasse gebeten.
Auf dem Bußgeldbescheid der Niederlande wird stets der Fahrzeughalter, nicht der Fahrzeugführer zur Kasse gebeten.

Der Verkehrssünder sollte sich nicht zu lange bitten lassen, den Bußgeldbescheid aus Holland zu bezahlen. Wird der geforderte Betrag zweimal angemahnt, erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 50 Prozent, sodass ein säumiger Verkehrssünder schließlich sogar mehr zahlen muss.

Grundsätzlich sind nur holländische Bußgelder ab 70 Euro in Deutschland vollstreckbar. Fahrverbote oder Punkte gelten nur in dem Land, indem die Sanktion erteilt wurde.

Holländische Halterhaftung

Wenn sich der Spross das Familienauto für einen Holland-Trip leiht, sollte er sich besser keine Geschwindigkeitsübertretung leisten. Denn im Zweifel werden dann Vater oder Mutter zur Kasse gebeten. Im Gegensatz zu Deutschland gilt bei einem Bußgeldbescheid der Niederlande nämlich die Halterhaftung. Es werden daher auch nicht die Fahrer, sondern die Kennzeichen der Autos von Radaranlagen auf einem Blitzerfoto festgehalten.

Ein niederländischer Strafzettel gegen einen deutschen Halter muss jedoch stets die Fahrereigenschaft nachweisen können. Ansonsten ist das Knöllchen durch das Bundesamt für Justiz nicht vollstreckbar und der Empfänger kann Einspruch einlegen. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen ein Anwalt weiter.

Wie hoch können Bußgelder in den Niederlanden sein?

Mit bis zu 370 Euro für Ladungsverstöße ist ein Bußgeldbescheid der Niederlande deutlich teurer als hierzulande.
Mit bis zu 370 Euro für Ladungsverstöße ist ein Bußgeldbescheid der Niederlande deutlich teurer als hierzulande.

Insgesamt sind die Bußgelder und Strafen in den Niederlanden recht drastisch, weshalb sich Touristen stets vorab über das geltende Recht informieren sollten. So können Halteverbote mit 100 Euro geahndet werden.

Geschwindigkeitsübertretungen können auf Summen von über 300 Euro ansteigen und auch das Parken auf einem Behindertenparkplatz sowie die Trunkenheit am Steuer ziehen mindestens 310 bzw. 300 Euro eine immense Summen nach sich.

Hat der Fahrzeugführer seinen Fahrzeug- oder Führerschein vergessen, muss er dies mit 45 Euro oder 100 Euro büßen.

Sehen Sie hier eine Übersicht über einige Bußgelder der Niederlande, die sündige Verkehrsteilnehmer außerdem treffen können:

VerstoßBußgeld
beim Abbiegen nicht geblinkt100 Euro
Missachtung der Gurtpflicht150 Euro
Missachtung eines Durchfahrverbotes250 Euro
Handy am Steuer350 Euro (bei Gefährdung bis zu 2.000 Euro)
Gefährdung von Fußgängern am Zebrastreifen410 Euro
Wendevorgang auf der Autobahn410 Euro

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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179 Kommentare

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  1. Dieter
    Am 28. Februar 2019 um 8:07

    Hallo Zusammen,
    gestern (am 27.02.2019) bin ich auf der Autobahn in den Niederlanden an einer Stelle leider 60 km zu schnell gefahren (130 statt 70). Mit welchen Strafen muss ich rechnen, falls ich geblitzt wurde. Wie teuer kann es werden und muss ich auch mit einem Fahrverbot rechnen und wie lange könnte dies gelten?
    Vielen Dank

  2. Fatma
    Am 30. Dezember 2018 um 20:50

    Hallo eine Frage mein Mann hat ein knöllchen in Enschede bekommen ohne Angaben von Kontodaten auf der Rückseite steht das die Zahlubgsangaben auf dem beiligenden Zettel stehen wir hatten aber keinen Zettel bin jetzt ängstlich das eine Mahnung mit hohen Kosten dazu kommt was kann ich tuhen? Kann man da irgendwo anrufen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2019 um 16:45

      Hallo Fatma,

      wird ein Verwarngeld nicht bezahlt, versendet die Behörde in der Regel anschließend einen Bußgeldbescheid über die Ordnungswidrigkeit, dieser enthält dann alle Zahlungsmodalitäten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Volker K.
    Am 27. Oktober 2018 um 11:25

    Hallo,
    ich habe heute eine zweite Mahnung per Post vom Centraal Justitieel Incassovureau bekommen, da ich in den Niederlanden im Juni diesen Jahres 10 km/h zu schnell gefahren bin. (was ich auch nicht ausschließen kann).
    Allerdings habe ich im Vorfeld weder ein Bußgeldbescheid noch eine erste Mahnung erhalten. Wahrscheinlich sind diese Briefe an eine alte Adresse geschickt worden. Nun meine Frage: Muss ich die Mahngebühren bezahlen oder reicht es aus (mit dem Hinweis, dass ich bisher nicht informiert worden bin), nur die eigentliche Strafe + Verwaltungsgebühr zu überweisen?
    Vielen Dank schon mal und viele Grüße,
    Volker Keydell

  4. Kerstin
    Am 23. Oktober 2018 um 15:40

    Hallo liebe Redaktion,

    meine Frage bezieht sich auf die Maßnahmen, die die niederländischen Behörden unternehmen, wenn sie das Auto/den Halter mit einem offenen Bußgeld in den Niederlanden antreffen, nachdem dieser erneut eingereist ist, aber das vorherige Bußgeld nicht gezahlt hat. Ich habe davon gehört, dass eine Parkkralle an den Reifen des Fahrzeugs gemacht wird. Stimmt das und was für andere Maßnahmen können einem noch widerfahren? Wie können die Polizisten/Ordnungsamtbediensteten überhaupt diese Fahrzeuge „finden“?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2018 um 11:32

      Hallo Kerstin,

      die Fahrzeuge werden durch eine Überprüfung des Kennzeichens gefunden. Ist der Halter anzutreffen, können die Beamten eine sofortige Zahlung fordern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. S.
    Am 4. Oktober 2018 um 9:06

    Hallo, wir waren gestern in V., haben in einer Hauptstraße geparkt vor einem großen Schild mit Parkscheiben Kennzeichnung für 2 Std. Wir sind um halb 2 angekommen und haben die Uhr auf 14 Uhr gestellt (man kennt es ja hier) und sind dann los. Um 15:45 kamen wir am Auto an und sahen den Strafzettel mit einem Bußgeld von lächerlichen 64€ inkl. Bearbeitungsgebühr. Auf diesem Strafzettel steht keine Uhrzeit wann denn die Politesse am Auto gewesen sein soll und was der ganze Mist überhaupt soll? Keine Bankverbindung oder ähnliches. Eine bodenlose Frechheit! Ich wünsche das den Nachbarn ebenso.

  6. Sarah
    Am 28. September 2018 um 12:04

    Hallo zusammen,

    Gestern war ich mit dem Auto meines Freundes in Holland. Dort bin ich über eine gelbe Ampel gefahren. Ob die Ampel rot geworden ist als ich drüber gefahren bin kann ich nicht beantworten.
    Da mein Freund jetzt ziemlich stinkig ist habe ich einige Fragen:

    1. was kostet mich das ganze?
    2. hat das eine Auswirkung auf die Punkte in Flensburg und Fahrverbot?

    Für eine Antwort und Hilfe wäre ich dankbar.

    Viele Grüße Sarah

  7. ralf
    Am 26. September 2018 um 11:07

    Busgeldbescheid aus Holland:
    Autobahn. Erlaubt 130 km/h, gemessen 136 km/h, abzüglich Toleranz (5 km/h) 131 km/h => Busgeld 11 € + 9 € Verwaltungsgebühr. Und nicht mal ein Foto beigefügt.
    Das ist doch einen Einspruch wert, wegen Geringfügigkeit, bzw Toleranzunterschreitung.

  8. Eugen
    Am 22. September 2018 um 12:50

    Hallo!
    Meine Frage: Zählt die 1. und die 2. Erhöhung zu der Gesamtsumme, die vollstreckt werden kann?
    Vielen Dank für die Antwort!

  9. Gerold
    Am 3. September 2018 um 10:46

    Hallo und guten Tag,
    wir bekamen einen Bußgeldbescheid aus den Niederlanden wegen Parkgebühr € 1,75 und € 62,- Kosten Bußgeldbescheid (Summe € 63,75).
    A) Offensichtlich funktionierte der Auomat nicht, denn alle anderen Wagen hatten auch kein gültiges Ticket innenliegend. Der Ausdruck war dermaßen schlecht lesbar, dass nicht erkannt bwurde, dass der Vorgang abgebrochen wurde. Es war sogar ein betrag auf dem Beleg gedruckt. Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?
    B) Obwohl der Betrag unter € 70,- war, hat man die Halterdaten erfotscht und den Bescheid zugestellt. Ist das normal?
    C) Der Wagen ist noch auf meinen Vater zugelassen (87 Jahre). Macht es Sinn, zu Zahlen oder Widerspruch einzulegen, wenn er oder der Wagen nicht mehr nach Holland kommt?

    Danke für Info.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 10:37

      Hallo Gerold,

      bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine rechtsberatung anbieten dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. K. Weller
    Am 21. August 2018 um 7:29

    Hallo, ich wurde im Juni wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zweimal geblitzt. Je Überschreitung machte dies 56€. Kurz darauf kam auch das Protokoll von den Niederlanden nach Hause. Da es unter der 70 € Grenze lag und das Auto auf meinen Mann zugelassen ist und dieser sich nicht in Holland aufhielt, legte ich Einspruch ein. Nun kam ein Schreiben vom Staatsanwalt mit der Entscheidung, dass ich es zahlen muss. Nun könnte ich Berufung einlegen, soll aber den Betrag schon vorab bezahlen. Ist es sinnvoll weiter Berufung einzulegen? Der Betrag liegt doch unter der 70 € Grenze. Kann es sein, dass man dann vor Gericht geladen wird?

  11. Christina K.
    Am 14. August 2018 um 10:02

    Guten Morgen,
    wir (eine GmbH) haben ein Bußgeldbescheid bekommen für einen Firmenwagen über 104 Euro inkl Bearbeitungsgebühr.
    Der Bescheid ist auf deutsch, die Umschreibung jedoch auf holländisch:
    parkeren op parkeerplaats vergunninghou – ders (bord E9) zonder vergunning voor
    Tatkode: R397I
    Wir verstehen nicht mal, was vorgeworfen wird.
    Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Firmenwagen, der von mehreren Fahrern genutzt wird.
    Verstehe ich das Geschriebene hier richtig, dass wir trotz Halterhaftung in den Niederlanden Einspruch einlegen können mit der Bitte die Fahrereigenschaft nachzuweisen?
    Sprich, es kann in Deutschland nicht vollstreckt werden, aber genau dieser Firmenwagen darf mit dem Kennzeichen nicht mehr in die Niederlande, denn da kann dann der Fahrer zu diesem Zeitpunkt haftbar gemacht werden (auch wenn es ein anderer Fahrer ist).
    Würde das dann nur für dieses Fahrzeug gelten oder für alle unsere Firmenfahrzeuge?
    Vielen Dank,
    Chrisi

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2018 um 15:32

      Hallo Christina K.,

      in der Regel kann auf Grundlage von Halterhaftung nicht in Deutschland vollstreckt werden. Welche anderen Möglichkeiten die ausländische Behörde hat, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Chrisi
    Am 13. August 2018 um 20:16

    Guten Abend,
    wir haben in der Firma einen Bußgeldbescheid von 95 Euro + 9 Euro Bearbeitungsgebühr zugesendet bekommen.
    Der Bescheid ist auf deutsch, aber der Delikt ist auf holländisch Geschrieben:
    parkeren op parkeerplaats vergunninghou – ders (bord E9) zonder vergunning voor Tatkode R3971
    Der Firmenwagen wird von mehreren Personen benutzt.
    Wir würden als Firma Einspruch einlegen (Fahrer unbekannt).
    Verstehe ich das hier auf der Seite richtig, dass die Niederländer bei einem deutschen Halter (hier eine GmbH) den Fahrer nachweisen müssen?
    Sprich: sie uns (die Firma) in Deutschland nicht belangen können.
    Sondern das Geld nur eingefordert werden kann, wenn dieses Auto (egal mit welchem Fahrer) entsprechend in den Niederladen auftaucht?
    Es handelt sich um ein Leasingfahrzeug. Mit Ablauf des Leasings kommt ein neues Fahrzeug…
    Gruß und einen schönen Abend,
    Chrisi

  13. Stevo
    Am 2. Juli 2018 um 14:05

    Ich war im Mai in den Haag. Ich dort auf einem Parkplatz gestanden, auf dem noch eine ganze Menge anderer Autos standen. Niemand hatte einen Zettel an der Scheibe. Ich habe dort 2 Tage gestanden, andere Autos waren dort noch länger. Als ich weggefahren bin hatte ich auch kein Knöllchen oder ähnliches an der Scheibe. Heute habe ich 2 Briefe erhalten, mit jeweils 65,- Strafe. Parkgebühr 3,50 und 62,- Bußgeldbescheid.
    Ist so etwas überhaupt erlaubt und sollte ich das bezahlen, da es ja jeweils unter 70,- ist.
    Ich finde das eine absolute Frechheit, das man nicht mal einen Zettel an das Auto bekommt, sondern einfach nichts macht und dafür 2 mal abkassiert.

    • I.W.
      Am 22. Dezember 2021 um 13:40

      Hallo, dürfte ich wissen wie Sie vorgegangen sind? Und was kam dabei heraus?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 9:59

      Hallo Stevo,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Andreas
    Am 27. Juni 2018 um 9:27

    Hallo,
    ich habe ein Knöllchen aus den Niederlanden bekommen (inkl. Bearbeitungsbebühr 33 Euro für 4 km/h zu schnell auf der Autobahn). Ich selbst und mein Fahrzeug waren aber noch nie in den Niederlanden. Wie sich anhand des Fotos heraus stellte, ist in den Niederlanden ein ehemaliges Fahrzeug von mir mit einem gefälschten Kennzeichen (Dublette) ohne die in Deutschland üblichen Stempel für Zulassung und TÜV unterwegs (Foto nur von hinten). Ich hatte damals das Kennzeichen auf das neue Fahrzeug übernommen, aber mittlerweile das Kennzeichen gewechselt. Die Einsprüche verliefen im Sand. Niemand interessierte sich in den Niederlanden für diesen Umstand trotz Einschaltung eines deutschen Anwalts (kein niederländisches Verkehrsrecht) und Anzeige bei der deutschen Polizei (Urkundenfälschung, wurde mittlerweile aber wieder eingestellt, da die deutsche Polizei nicht in den Niederlanden ermittelt). Der niederländische Staatsanwalt lehnte den Einspruch wegen Halterhaftung ab, der nachfolgende niederländische Amtrichter lehnte wegen Nichtbezahlung der Strafe ab (ohne inhaltliche Prüfung). Alle Briefe, auch mit Nachweisen, dass ich nicht der Halter des fotografierten Fahrzeugs bin, wurden einfach ignoriert. Email war bis einschließlich Stattsanwalt nicht möglich. Wie geht es nun weiter? Eine Klage in den Niederlanden ist sicherlich mit weiteren Kosten verbunden. Ich möchte natürlich nicht für etwas bezahlen, was ich nicht verbrochen habe. Mit welchen Konsequenzen muss ich nun rechnen? Mit Vollstreckung, da ich vielleicht mit den kommenden Mahnzuschlägen über die 70 Euro komme? Welche Möglichkeiten bleiben mir, mich gegen dieses Unrecht zu wehren?
    Vielen Dank.
    Andreas

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 15:20

      Hallo Andreas,

      in Deutschland dürfen nur Bußgelder vollstreckt werden, wenn der Fahrer den Verstoß auch nachweislich begangen hat. Sollte es zu einer Vollstreckung kommen, sollten Sie das Bundesamt für Justiz informieren und den Nachweis über Ihren Einspruch vorlegen. Zum weiteren Vorgehen kann Sie ein Anwalt beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Markus
    Am 19. Mai 2018 um 12:59

    mir wird vorgeworfen 4kmh zu schnell gewesen zu sein nach abzug der toleranz. das macht ein bußgeld von 24 euro + 9 euro verwaltungsgebühr. Muss ich das zahlen? es gibt kein foto und es wurde auch kein blitz ausgelöst als ich gefahren bin ( ich denke mal es ist so üblich in den niederlanden). Falls ich in Berufung gehe bzw ein foto anfordere kommen dann weitere kosten auf mich zu?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:32

      Hallo Markus,

      grundsätzlich haben Sie das Recht dazu, Einspruch einzulegen. Wir dürfen Ihnen hier allerdings keine individuelle Rechtsberatung erteilen. Ob sich ein Einspruch tatsächlich lohnt, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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