Bußgeld nicht bezahlt – Welche Konsequenzen dafür drohen

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeld nicht bezahlt: Warum Sie einen Bußgeldbescheid nicht ignorieren sollten

Wird ein Bußgeld nicht bezahlt, droht ein Vollstreckungsbescheid und eventuell auch Erzwingungshaft.
Wird ein Bußgeld nicht bezahlt, droht ein Vollstreckungsbescheid und eventuell auch Erzwingungshaft.

Haben Sie einen Strafzettel nicht bezahlt oder ein Verwarnungsgeld ignoriert? Ist eine Mahnung für einen Bußgeldbescheid bei Ihnen eingegangen und Sie wissen nicht genau was zu tun ist? Was passiert eigentlich wenn ein Bußgeld nicht bezahlt wird?

Im nachfolgenden Ratgeber können Sie sich darüber informieren, welche Konsequenzen es haben kann, einen Bußgeld nicht zu bezahlen oder gar den Bußgeldbescheid zu ignorieren.

Wollen Sie ein Bußgeld rechtzeitig bezahlen, müssen Fristen beachtet werden. Halten Sie sich nicht an diese oder versäumen Einspruch einzulegen, können neben dem Bußgeld, der Mahnung und letztlich dem Vollstreckungsbescheid auch noch weitere Konsequenzen folgen.

Einen Bußgeldbescheid sollten Sie, zu der im Schreiben genannten Frist, meist sind das 14 Tage, und nach Eintritt der Rechtskraft bezahlen. Mit der Zustellung des Bescheids wird dieser rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

Wann muss ein Bußgeld bezahlt sein?

Der im Bußgeldbescheid aufgeführte Betrag muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen beglichen werden, wenn kein Einspruch eingelegt und die Rechtskraft eingetreten ist.

Was geschieht, wenn ein Bußgeld nicht beglichen wird

Ist die Zahlungsfrist verstrichen, erhalten Betroffene zunächst eine Mahnung für den Bußgeldbescheid. Wird diese ignoriert, wird ein Vollstreckungsbescheid zugestellt.

Welche weiteren Folgen hat ein Nichtbezahlen?

Ignorieren Betroffene auch den Vollstreckungsbescheid, kann dies zur Anordnung einer Erzwingungshaft führen.

Ist der Strafzettel nicht bezahlt, kann das Folgen haben

Es kann viele Gründe geben, warum ein Bußgeldbescheid nicht bezahlt wurde. Je nach Bundesland, werden Strafzettel unterschiedlich zugestellt. Daher kann es durchaus auch passieren, dass eine Zahlungsaufforderung verloren geht, sich nicht mehr am verwarnten Fahrzeug befindet oder schlichtweg nicht gesehen wurde. In diesem Fall versendet die zuständige Behörde, nach Verstreichen der ersten First, die Aufforderung zur Zahlung des Verwarnungsgeldes nochmals per Post.

Dies geschieht zunächst noch ohne zusätzliche Mahngebühren. Der Betroffene hat dann hier die Möglichkeit sich zum Vorgang zu äußern und eventuell auch darzulegen warum er das Knöllchen auch zukünftig nicht bezahlen wird. Sie sollten diesen Anhörungsbogen nicht ignorieren, wenn Sie denken, dass der Strafzettel ungerechtfertigter Weise ausgestellt wurde.

Möchten Sie hier einwenden, dass Sie nicht der Fahrer waren, sollte das gut überlegt sein. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird das Verfahren eingestellt, jedoch wird dem Halter nun der Verwaltungsaufwand in Höhe von 20 EURO in Rechnung gestellt. Zwar muss das Verwarnungsgeld nicht bezahlt werden, doch kann es durchaus sein, dass die Verwaltungsgebühr höher ausfällt als die eigentliche Strafe.

Reagiert der Halter, beziehungsweise der ermittelte Fahrer, nicht auf dieses Schreiben, wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt. Diesen Bußgeldbescheid sollten Sie dann nicht mehr ignorieren. Wird das Bußgeld nicht bezahlt oder innerhalb der folgenden Frist kein Einspruch gegen den Bescheid eingelegt, erfolgt ein Vollstreckungsbescheid.

Erzwingungshaft wegen nicht bezahltem Bußgeld: Wann greifen Behörden zu diesem Schritt?

Sie wollen ein Bußgeld bezahlen? Hie sind Fristen zu beachten?
Sie wollen ein Bußgeld bezahlen? Hie sind Fristen zu beachten?

Wird ein Strafzettel nicht bezahlt oder eine Anhörung zum Bußgeldverfahren ignoriert, kann es für den Beschuldigten sehr schnell unangenehmen werden. Nämlich dann, wenn die Behörde einen Vollstreckungsbescheid beantragt. Denn, unbezahlte Bußgelder können bis zum Eintritt der Vollstreckungsverjährung zwangsvollstreckt werden. Auch die Anordnung von Erzwingungshaft ist möglich.

Dann kann es durchaus auch passieren, dass, wenn der Bußgeldbescheid nicht bezahlt wurde, der Gerichtsvollzieher die Zahlungsfähigkeit prüft. Kann dann aus wirtschaftlichen Gründen das Bußgeld nicht bezahlt werden, muss eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden.

Sie sind jedoch in der Lage zu zahlen und entscheiden sich den Vollstreckungsbescheid und Bußgeldbescheid zu ignorieren, kann Ihnen dann Erzwingungshaft drohen. Das Bußgeld nicht zu bezahlen, ist in den Fällen in denen der Fahrer ermittelt werden kann, folgenreich.

Gemäß des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) § 96 kann eine angeordnete Erzwingungshaft bis zu sechs Wochen verhängt werden, bei Mehrfachvergehen dann bis zu drei Monate.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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70 Kommentare

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  1. Alex
    Am 18. Februar 2021 um 12:58

    Guten Tag,
    bevor ich meinen mehrseitigen Ratenzahlungsantrag versende wäre ich über eine Kurze Einschätzung Ihrerseits sehr dankbar.
    Folgender Fall:
    Eine OWiG strafe(Paragraph 111 OWiG) in Höhe von 1000€ kann ich nicht zahlen. Auch eine angemessene Rate kann ich nicht anbieten. (Max10€mtl. ab Ende der Kurzarbeiterzeit, aktuell aber nicht mal diese)

    1. Wenn ich eine Vermögensauskunft abgebe wird keine Erzwingungshaft angeordnet?

    Ich bin nachweislich bis zur absoluten grenze Zahlungsunfähig (Einkommen 600€ Schulden über 30.000) Alle Forderungen tilge ich mit Teilweise sehr niedrigen Raten und entsprechend jahrzehntelangen Laufzeiten ab. Geldstrafen aus einer OWiG oder Straftaten können meiner Erfahrung nach nur mit einer Mindestrate von 15,-€ getilgt werden.

    2. Ist die Erfahrung so korrekt oder habe ich auch bei einer Geldstrafe aus einer OWiG Chancen auf eine sehr niedrige Rate(5,- bis 10,-€ mtl.) mit einer Laufzeit von dann 10 Jahren oder mehr?

    3. Haben Sie schon mal eine Erfahrung machen könne wo so eine niedrige Rate akzeptiert wurde?

    4. Gibt es Paragraphen die so etwas regeln, können Sie mir diese nennen wo ich diesbezüglich mehr nachlesen kann?

    5.. Nach einer 6 wöchigen Haft bleibt die Forderung in voller höhe bestehen?!

    6.. Falls ja wie wird weiter verfahren, habe ich ein paar Wochen frei und muss dann wieder für 6 Wochen in Käfig oder wie ist der nachfolgende Ablauf in meinem Fall? (Bei nichtzahlung)

    Über eine Antwort auf eine meiner sechs oder aller Fragen wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar!

    Viele Grüße
    Alex

  2. Mario
    Am 31. Oktober 2020 um 17:15

    Hallo habe 200€ bussgeld wegen Corona Bestimmung bekommen das kann ich nicht bezahlen und werde es auch nicht kann man deswegen mich im knast stecken

  3. Richard
    Am 4. Oktober 2020 um 21:43

    Hallo wurde mit fahrade angehalten mit handy am ohr und muss 55 euro bezahlen aber das gleiche ist mir vor paar tagen davor schon passiert und kann die neue nicht mejr bezahlen kann man das is sozialstunden machen;

  4. Gül
    Am 8. Juli 2020 um 18:25

    Hallo,
    ich habe ein Bußgeld mit Vollstreckung bekommen. Straftat soll im Februar 2017 gewesen sein. Was ich offensichtlich nicht bezahlt habe. Und jetzt in Juli 2020 kommt eine Mahnung mit Vollstreckung. Ist das zulässig? Muss das bezahlt werden oder ist das verjährt?
    Vielen Dank im voraus.

  5. S.Reinhold
    Am 9. Februar 2020 um 18:46

    Ich habe ein Knöllchen bekommen ausgestellt am 31.12.2019 zugestellt am 4.2.2020 muß ich das Zahlen ?

  6. Ricarda
    Am 22. November 2019 um 0:01

    Hallo,ich hab ein kleines Problem. Ich bin umgezogen von Dortmund nach Polen vor ca. 10monaten und hab mich dort vor ca.2 Monaten gemeldet ,da es Komplikationen gab. Ich hatte aber leider nicht die Chance mein Auto umzumelden.
    Ich wurde aber schon paar mal in Deutschland geblitzt ,das erste mal vor ca.4 Monaten. Ich will meine Strafen ausgleichen weiß aber nicht wie schon seit längerer Zeit.
    Könnten Sie mir bitte weiterhelfen.
    Ich danke Ihnen im Vorraus
    Ricarda L.

  7. Deef
    Am 8. Juli 2019 um 7:48

    Hallo,

    Ich bin gerade geblitzt worden. Ich wohne 2 km vorbei an der Grenze, in Holland. Ich fahre in 9 Tage im Urlaub für 4 Wochen. Sag mal, das schreiben kommt in 10 Tage bei mir zu Hause an. Ich bin dann nicht mehr da. Wie lange habe ich um das Bussgeld zu bezahlen ?

  8. Zemzari
    Am 11. Juni 2019 um 2:41

    Hallo, ich hatte eine Strafzettel im Wert von 55Euro wegen Handy und Fahrrad fahren, habe leider kein Geld für und möchte auf raten bezahlen ich habe leider keinen Job und habe die gesammte Summe nicht , was soll ich tun ??

  9. Laura N.
    Am 24. Mai 2019 um 17:10

    Hallo, ich habe meine 2. A Verstoß innerhalb der verlängerten Probezeit und jetzt eine VerWarnung bekommen mit einer 2 Monatigen frist. Was bedeutet diese Frist ? Darf ich in der Zeit auch nicht geblitzt werden ?

    Liebe Grüße

  10. Meyries
    Am 28. April 2019 um 22:14

    Hallo,
    Eine Bekannte von mir war in Deutschland unterwegs und hat falsch getankt. Benzin statt Diesel und hat diese einfach neben den Parkplatz ausgelassen. Polizei hat es gemerkt. Vor Ort hat er gleich 700€bezahlen müssen. Vor paar Tagen bekam er den Brief mit den restlichen Schulden, Bußgeld von 2500€ ca.
    Er wohnt in Serbien.
    Was passiert wenn er dieses Betrag nicht bezahlt?

    Lg.Meyries

    • Thomas
      Am 5. November 2021 um 11:32

      Das ist nicht ihr Ernst, oder?
      Wie asozial muss man sein, Benzin in die Umwelt zu kippen?
      Ich hoffe, der Typ wird hart bestraft!

  11. Silke
    Am 4. April 2019 um 15:18

    Hallo,

    ich habe einen Strafzettel (an der Windschutzscheibe) bekommen über 10 Euro. Habe jedoch vergessen diesen zu zahlen. Habe aber keine Mahnung per Post bekommen. Sondern jetzt direkt einen bußgelgbescheid über 38,50 Euro….ich bin ja auch nur ein Mensch und hab es einfach vergessen….kam ich Einspruch dagegen einlegen???? Ich möchte nur die 10 Euro zahlen….

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2019 um 17:29

      Hallo Silke,

      wenn Sie einen Strafzettel nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlen, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, den Sie inkl. Gebühren zahlen müssen. Ob Sie bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit der Begründung, die Zahlung vergessen zu haben, erfolgreich sein werden, ist fraglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Thomas
    Am 21. März 2019 um 16:23

    Hallo, ich habe eine Weile meinen Briefkasten nicht geleert. Ich weiss nicht genau wie viele Blitzerfotos dabei sind, aber es sind höchsten drei. Bei denen war ich nicht mehr als 10 km/h ausserorts drüber. Ich vermute, dass schon ein Haftbefehl offen ist, da mir Bekannte zugetragen haben, dass die Polizei schon bei mir war. An wen kann ich mich wenden, um die Sache aus der Welt zu schaffen bzw um zu erfragen ob etwas offen ist? (ich lebe im Land Brandenburg)

  13. Sarina
    Am 26. Februar 2019 um 11:39

    Hallo,

    ich wurde in Österreich geblizt und habe vergessen den Strafzettel zu bezahlen.
    Jetzt habe ich Post bezüglich Lenker Auskunft bekommen.
    Muss ich mit weiteren Strafen rechnen.

  14. Phil S.
    Am 19. Februar 2019 um 11:19

    Hallo,
    ich habe auf einem Elektroparkplatz geparkt und dafür eine strafe von 10 Euro bekommen Zahlungsziel 10 Tage. Ich habe an Tag 11 überwiesen. Drei Tage später habe ich ein Aufforderung zum zahlen von Weiteren 38,50Euro Mahngebühr + Bearbeitung bekommen, muss ich das wirklich bezahlen?

  15. Di Se
    Am 5. Februar 2019 um 17:26

    Hallo, mein Vater hate einen Bußgeldbescheid bekommen. Wir haben einen Enspruch eingelegt, der leider von der Post zu spät ausgeliefert wurde. Was ist jetzt ratsam… `zahlen oder warten? Welche Konsequenz kann warten haben? Besten Dank für Eure info.

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