Bußgeld nicht bezahlt – Welche Konsequenzen dafür drohen
Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025
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Bußgeld nicht bezahlt: Warum Sie einen Bußgeldbescheid nicht ignorieren sollten

Haben Sie einen Strafzettel nicht bezahlt oder ein Verwarnungsgeld ignoriert? Ist eine Mahnung für einen Bußgeldbescheid bei Ihnen eingegangen und Sie wissen nicht genau was zu tun ist? Was passiert eigentlich wenn ein Bußgeld nicht bezahlt wird?
Im nachfolgenden Ratgeber können Sie sich darüber informieren, welche Konsequenzen es haben kann, einen Bußgeld nicht zu bezahlen oder gar den Bußgeldbescheid zu ignorieren.
Wollen Sie ein Bußgeld rechtzeitig bezahlen, müssen Fristen beachtet werden. Halten Sie sich nicht an diese oder versäumen Einspruch einzulegen, können neben dem Bußgeld, der Mahnung und letztlich dem Vollstreckungsbescheid auch noch weitere Konsequenzen folgen.
Einen Bußgeldbescheid sollten Sie, zu der im Schreiben genannten Frist, meist sind das 14 Tage, und nach Eintritt der Rechtskraft bezahlen. Mit der Zustellung des Bescheids wird dieser rechtskräftig und kann vollstreckt werden.
Inhaltsverzeichnis:
Der im Bußgeldbescheid aufgeführte Betrag muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen beglichen werden, wenn kein Einspruch eingelegt und die Rechtskraft eingetreten ist.
Ist die Zahlungsfrist verstrichen, erhalten Betroffene zunächst eine Mahnung für den Bußgeldbescheid. Wird diese ignoriert, wird ein Vollstreckungsbescheid zugestellt.
Ignorieren Betroffene auch den Vollstreckungsbescheid, kann dies zur Anordnung einer Erzwingungshaft führen.
Ist der Strafzettel nicht bezahlt, kann das Folgen haben
Es kann viele Gründe geben, warum ein Bußgeldbescheid nicht bezahlt wurde. Je nach Bundesland, werden Strafzettel unterschiedlich zugestellt. Daher kann es durchaus auch passieren, dass eine Zahlungsaufforderung verloren geht, sich nicht mehr am verwarnten Fahrzeug befindet oder schlichtweg nicht gesehen wurde. In diesem Fall versendet die zuständige Behörde, nach Verstreichen der ersten First, die Aufforderung zur Zahlung des Verwarnungsgeldes nochmals per Post.
Dies geschieht zunächst noch ohne zusätzliche Mahngebühren. Der Betroffene hat dann hier die Möglichkeit sich zum Vorgang zu äußern und eventuell auch darzulegen warum er das Knöllchen auch zukünftig nicht bezahlen wird. Sie sollten diesen Anhörungsbogen nicht ignorieren, wenn Sie denken, dass der Strafzettel ungerechtfertigter Weise ausgestellt wurde.
Möchten Sie hier einwenden, dass Sie nicht der Fahrer waren, sollte das gut überlegt sein. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird das Verfahren eingestellt, jedoch wird dem Halter nun der Verwaltungsaufwand in Höhe von 20 EURO in Rechnung gestellt. Zwar muss das Verwarnungsgeld nicht bezahlt werden, doch kann es durchaus sein, dass die Verwaltungsgebühr höher ausfällt als die eigentliche Strafe.
Erzwingungshaft wegen nicht bezahltem Bußgeld: Wann greifen Behörden zu diesem Schritt?

Wird ein Strafzettel nicht bezahlt oder eine Anhörung zum Bußgeldverfahren ignoriert, kann es für den Beschuldigten sehr schnell unangenehmen werden. Nämlich dann, wenn die Behörde einen Vollstreckungsbescheid beantragt. Denn, unbezahlte Bußgelder können bis zum Eintritt der Vollstreckungsverjährung zwangsvollstreckt werden. Auch die Anordnung von Erzwingungshaft ist möglich.
Dann kann es durchaus auch passieren, dass, wenn der Bußgeldbescheid nicht bezahlt wurde, der Gerichtsvollzieher die Zahlungsfähigkeit prüft. Kann dann aus wirtschaftlichen Gründen das Bußgeld nicht bezahlt werden, muss eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden.
Sie sind jedoch in der Lage zu zahlen und entscheiden sich den Vollstreckungsbescheid und Bußgeldbescheid zu ignorieren, kann Ihnen dann Erzwingungshaft drohen. Das Bußgeld nicht zu bezahlen, ist in den Fällen in denen der Fahrer ermittelt werden kann, folgenreich.


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Hallo, ich habe den Strafzettel gezahlt, aber dummerweise den Verwendungszweck nicht angegeben. So erfolgte eine eine Rücküberweisung auf mein Konto. Ich habe die Unterlagen nicht mehr und es war ein Mietwagen.
Wird nochmals zugestellt?
Danke!
Hallo Amira E.,
erkundigen Sie sich am besten bei der Behörde nach den Formalitäten.
Das Team von Bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich bin auch umgezogen und hab den Brief trotzdem bei den alten Anschrift bekommen, das wusste ich aber nicht rechzeitig sondern nach 36 Tage .wird das vollstreckt auch wenn ich beweisen kann dass ich den Brief erst nach 36 Tagen bekommen hab .
Danke im Voraus
Hallo Yassine a.,
Sie können die Nachweise bei der zuständigen Behörde abgeben und ggf. einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo!
Ich wurde geblitzt aber ich habe jetz andere Adresse wegen Umgezogung und am meine alte Adresse ist nichts gekommen…
Wo kann ich informieren uber Bussgeldstrafe und wo kann Das bezahlen ???
danke !
Hallo nicolae p.,
wenn Sie umgezogen sind und sich umgemeldet haben, kommt die Post zu Ihrer neuen Adresse. Die Zustellung kann jedoch etwas dauern.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org