Bußgeld nicht bezahlt – Welche Konsequenzen dafür drohen

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeld nicht bezahlt: Warum Sie einen Bußgeldbescheid nicht ignorieren sollten

Wird ein Bußgeld nicht bezahlt, droht ein Vollstreckungsbescheid und eventuell auch Erzwingungshaft.
Wird ein Bußgeld nicht bezahlt, droht ein Vollstreckungsbescheid und eventuell auch Erzwingungshaft.

Haben Sie einen Strafzettel nicht bezahlt oder ein Verwarnungsgeld ignoriert? Ist eine Mahnung für einen Bußgeldbescheid bei Ihnen eingegangen und Sie wissen nicht genau was zu tun ist? Was passiert eigentlich wenn ein Bußgeld nicht bezahlt wird?

Im nachfolgenden Ratgeber können Sie sich darüber informieren, welche Konsequenzen es haben kann, einen Bußgeld nicht zu bezahlen oder gar den Bußgeldbescheid zu ignorieren.

Wollen Sie ein Bußgeld rechtzeitig bezahlen, müssen Fristen beachtet werden. Halten Sie sich nicht an diese oder versäumen Einspruch einzulegen, können neben dem Bußgeld, der Mahnung und letztlich dem Vollstreckungsbescheid auch noch weitere Konsequenzen folgen.

Einen Bußgeldbescheid sollten Sie, zu der im Schreiben genannten Frist, meist sind das 14 Tage, und nach Eintritt der Rechtskraft bezahlen. Mit der Zustellung des Bescheids wird dieser rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

Wann muss ein Bußgeld bezahlt sein?

Der im Bußgeldbescheid aufgeführte Betrag muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen beglichen werden, wenn kein Einspruch eingelegt und die Rechtskraft eingetreten ist.

Was geschieht, wenn ein Bußgeld nicht beglichen wird

Ist die Zahlungsfrist verstrichen, erhalten Betroffene zunächst eine Mahnung für den Bußgeldbescheid. Wird diese ignoriert, wird ein Vollstreckungsbescheid zugestellt.

Welche weiteren Folgen hat ein Nichtbezahlen?

Ignorieren Betroffene auch den Vollstreckungsbescheid, kann dies zur Anordnung einer Erzwingungshaft führen.

Ist der Strafzettel nicht bezahlt, kann das Folgen haben

Es kann viele Gründe geben, warum ein Bußgeldbescheid nicht bezahlt wurde. Je nach Bundesland, werden Strafzettel unterschiedlich zugestellt. Daher kann es durchaus auch passieren, dass eine Zahlungsaufforderung verloren geht, sich nicht mehr am verwarnten Fahrzeug befindet oder schlichtweg nicht gesehen wurde. In diesem Fall versendet die zuständige Behörde, nach Verstreichen der ersten First, die Aufforderung zur Zahlung des Verwarnungsgeldes nochmals per Post.

Dies geschieht zunächst noch ohne zusätzliche Mahngebühren. Der Betroffene hat dann hier die Möglichkeit sich zum Vorgang zu äußern und eventuell auch darzulegen warum er das Knöllchen auch zukünftig nicht bezahlen wird. Sie sollten diesen Anhörungsbogen nicht ignorieren, wenn Sie denken, dass der Strafzettel ungerechtfertigter Weise ausgestellt wurde.

Möchten Sie hier einwenden, dass Sie nicht der Fahrer waren, sollte das gut überlegt sein. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird das Verfahren eingestellt, jedoch wird dem Halter nun der Verwaltungsaufwand in Höhe von 20 EURO in Rechnung gestellt. Zwar muss das Verwarnungsgeld nicht bezahlt werden, doch kann es durchaus sein, dass die Verwaltungsgebühr höher ausfällt als die eigentliche Strafe.

Reagiert der Halter, beziehungsweise der ermittelte Fahrer, nicht auf dieses Schreiben, wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt. Diesen Bußgeldbescheid sollten Sie dann nicht mehr ignorieren. Wird das Bußgeld nicht bezahlt oder innerhalb der folgenden Frist kein Einspruch gegen den Bescheid eingelegt, erfolgt ein Vollstreckungsbescheid.

Erzwingungshaft wegen nicht bezahltem Bußgeld: Wann greifen Behörden zu diesem Schritt?

Sie wollen ein Bußgeld bezahlen? Hie sind Fristen zu beachten?
Sie wollen ein Bußgeld bezahlen? Hie sind Fristen zu beachten?

Wird ein Strafzettel nicht bezahlt oder eine Anhörung zum Bußgeldverfahren ignoriert, kann es für den Beschuldigten sehr schnell unangenehmen werden. Nämlich dann, wenn die Behörde einen Vollstreckungsbescheid beantragt. Denn, unbezahlte Bußgelder können bis zum Eintritt der Vollstreckungsverjährung zwangsvollstreckt werden. Auch die Anordnung von Erzwingungshaft ist möglich.

Dann kann es durchaus auch passieren, dass, wenn der Bußgeldbescheid nicht bezahlt wurde, der Gerichtsvollzieher die Zahlungsfähigkeit prüft. Kann dann aus wirtschaftlichen Gründen das Bußgeld nicht bezahlt werden, muss eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden.

Sie sind jedoch in der Lage zu zahlen und entscheiden sich den Vollstreckungsbescheid und Bußgeldbescheid zu ignorieren, kann Ihnen dann Erzwingungshaft drohen. Das Bußgeld nicht zu bezahlen, ist in den Fällen in denen der Fahrer ermittelt werden kann, folgenreich.

Gemäß des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) § 96 kann eine angeordnete Erzwingungshaft bis zu sechs Wochen verhängt werden, bei Mehrfachvergehen dann bis zu drei Monate.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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70 Kommentare

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  1. Amira E.
    Am 22. Dezember 2017 um 22:07

    Hallo, ich habe den Strafzettel gezahlt, aber dummerweise den Verwendungszweck nicht angegeben. So erfolgte eine eine Rücküberweisung auf mein Konto. Ich habe die Unterlagen nicht mehr und es war ein Mietwagen.
    Wird nochmals zugestellt?
    Danke!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 16:36

      Hallo Amira E.,

      erkundigen Sie sich am besten bei der Behörde nach den Formalitäten.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  2. Yassine a.
    Am 13. Dezember 2017 um 21:48

    Hallo,
    ich bin auch umgezogen und hab den Brief trotzdem bei den alten Anschrift bekommen, das wusste ich aber nicht rechzeitig sondern nach 36 Tage .wird das vollstreckt auch wenn ich beweisen kann dass ich den Brief erst nach 36 Tagen bekommen hab .
    Danke im Voraus

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2017 um 17:48

      Hallo Yassine a.,

      Sie können die Nachweise bei der zuständigen Behörde abgeben und ggf. einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  3. nicolae p.
    Am 2. Dezember 2017 um 8:04

    Hallo!
    Ich wurde geblitzt aber ich habe jetz andere Adresse wegen Umgezogung und am meine alte Adresse ist nichts gekommen…
    Wo kann ich informieren uber Bussgeldstrafe und wo kann Das bezahlen ???
    danke !

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 18:43

      Hallo nicolae p.,

      wenn Sie umgezogen sind und sich umgemeldet haben, kommt die Post zu Ihrer neuen Adresse. Die Zustellung kann jedoch etwas dauern.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

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