Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Der Bußgeldbescheid: Die Dauer der Zustellung kann variieren

Für die Dauer der Bußgeldbescheid-Zustellung müssen Sie einige Wochen einberechnen.
Für die Dauer der Bußgeldbescheid-Zustellung müssen Sie einige Wochen einberechnen.

Während eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr schnell passiert ist, kann beim Bußgeldbescheid die Dauer der Zustellung einige Zeit in Anspruch nehmen. Um die wichtigste Frage: „Wie lange dauert es bis der Bußgeldbescheid kommt?“ gleich vorweg korrekt zu beantworten: Das lässt sich nicht konkret sagen.

Da in aller Regel eine Verjährung nach drei Monaten einsetzt, kann die Zustellung vom Bußgeldbescheid von einer Dauer von acht Wochen und mehr sein. Auch eine spätere Verjährung ist denkbar, wenn die Frist einmalig unterbrochen wurde.

Wie lange dauert ein Blitzerbescheid? Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie lange beim Bußgeldbescheid die Zustellungsdauer beträgt. Der wohl wichtigste ist die Verjährungsfrist, welche bei den meisten Ordnungswidrigkeiten drei Monate beträgt. Laut § 26 Abs. 2 StVG greift diese Frist allerdings nur,

solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentlich Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

FAQ: Dauer des Bußgeldbescheides

Bis wann muss ein Bußgeldbescheid eingehen?

Die Bußgeldstelle hat für den Bußgeldbescheid in der Regel drei Monate Zeit.

Was passiert, wenn der Bescheid danach eingeht?

Wird der Bußgeldbescheid nach mehr als drei Monaten versandt, unterliegt dieser der Verjährung. Allerdings kann die Verjährung durch verschiedene Umstände unterbrochen werden.

Was muss ich bei einem verspäteten Bescheid tun?

Ist der Bußgeldbescheid verjährt, kann dies einen Einspruch rechtfertigen. Bedenken Sie aber, dass auch eine Unterbrechung der Verjährung stattgefunden haben kann.

Oberste Priorität der Behörde ist es also, diese Frist einzuhalten. Ein weiterer Faktor liegt in der Ermittlung des Fahrers. Ist dieser beispielsweise auf einem Blitzerfoto eindeutig erkennbar, ergeht der Bescheid schneller, als wenn die Polizei weitere Maßnahmen treffen muss.

Wie lange dauert der Bußgeldbescheid nach dem Blitzen?

Die häufigste Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ist die Geschwindigkeitsüberschreitung. Daher werden sich viele Betroffene fragen: „Wie lange dauert es, wenn man geblitzt wurde, bis der der Bußgeldbescheid zugestellt wird?“ Jede Ordnungswidrigkeit führt zu einem Verwaltungsakt, insofern ist es irrelevant, welche vorliegt. Entscheidend ist in diesem Fall eher, wie viel Aufwand die Behörde betreiben muss, um den Fahrer ausfindig zu machen.

Verschiedene Maßnahmen führen allerdings zu einer Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (§ 33 OWiG). Dazu zählt die richterliche oder polizeiliche Vernehmung des Betroffenen und auch der Erlass des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung. Auch die Versendung des Anhörungsbogens setzt die Frist aus.

Wie lange dauert ein Strafzettel?

Im Volksmund wird das Verwarngeld auch „Strafzettel“ genannt. In vielen Fällen, wie beim Falschparken, befindet sich das „Knöllchen“ unter der Windschutzscheibe. Warten Sie auf Ihr Verwarngeld per Post, so gilt hier ebenfalls eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Bei einem Strafzettel kann die Dauer der Zustellung also ebenfalls mehrere Wochen betragen.

Für die Zahlung des Verwarngeldes bleibt Ihnen eine Woche, ansonsten bekommen Sie einen Bußgeldbescheid zugestellt und die Kosten steigen in die Höhe.

Video: Bußgeldbescheid gar nicht erhalten?

Bußgeldbescheid nicht erhalten: Was ist jetzt zu tun?
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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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117 Kommentare

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  1. Marcel
    Am 3. Oktober 2019 um 10:00

    Hallo,
    ich wurde vor 6 Wochen geblitzt und gestern kam der Bescheid an, allerdings stand da nur ein Widerrufsrecht und die Belehrung drin, aber nicht wie viel Geld ich bezahlen muss. Kommt dies seperat?

    MfG
    Marcel

  2. Jonas M
    Am 5. September 2019 um 10:04

    Hallo,
    ich bin am 19. April 2019 mit einem Mietwagen geblitzt worden. Seitdem warte ich auf die Mitteilung durch die Mietwagen Firma bzw. Post aus Flensburg.
    Kann ich davon ausgehen, dass der Fall verjährt ist ?
    Stand 6. September 2019
    Mit freundlichen Grüßen
    JM

  3. Justin H.
    Am 31. Juli 2019 um 20:24

    Am 10.06.2019 wurde ich einer Verkehrskontrolle unterzogen und wurde positiv auf THC getestet (Werte schon bekannt).
    Die Führerscheinstelle hat sich auch schon mit einer Anordnung einer MPU gemeldet.
    Wie lange dauert es, bis sich die Bußgeldstelle meldet und wird in diesem Fall der Bescheid an den Halter oder an den Fahrer gesendet?

    Befinde ich mich jetzt in einem laufenden Verfahren? (Möchte mich bei der Bundeswehr bewerben)

  4. Dimitri
    Am 18. Juli 2019 um 19:05

    Was heisst das?

  5. Dimitri
    Am 18. Juli 2019 um 0:42

    Hallo,
    Ich habe eine frage.

    Ich wurde auf der Autobahn kurz vor der Baustelle in einer 80 Zone geblitz mit 100 bis 110km/h. (Unbemerkt)
    Eine Woche später an der selben Stelle und selbe Geschwindigkeit. (Bemerkt)
    Als ich dann zu Hause ankam hatte ich den Bußgeld von vorherigen Woche.
    Ich weiß das es als Wiederholungstäter gilt.

    Meine Frage ist: Gilt mein Fahrverbot obwohl ich vom ersten mal die Zeit zum büßen nicht hatte?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2019 um 15:52

      Hallo Dimitri,
      damit die Regelung für Wiederholungstäter greift, muss der erste Tempoverstoß bereits rechtskräftig sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. LG
    Am 15. Juli 2019 um 15:40

    Guten Tag .
    Anfang April habe ich mit dem Fahrrad den Begrenzungsstreifen einer Ampel überschritten. Ich habe die Straße nicht überquert, wurde dennoch von den Beamten vom Fahrrad geholt und musste meinen Personalausweis zeigen. Die Ampel sei schon 16 Sek rot gewesen. Ich habe jetzt 3 Monate später immer noch keinen Brief bekommen. Verjährt ?

  7. Nderim
    Am 12. Juli 2019 um 14:13

    Ich habe heute ein Brief erhalten von einem Vorfall vom 13.12.2018. jetzt soll ich knappe 200€ bezahlen da ich in der zweiten Reihe stand mit Warnblinkanlage eingeschaltet. Ich hatte ein Zettel an der Scheibe und habe ein Monat später ne Rechnung bekommen die ich auch bezahlt habe. So nun heute habe ich eine Brief bekommen von dem Vorfall und soll jetzt wieder zahlen da angeblich ein Abschlepper gerufen wurde und ich nun weg war. Meine Frage ist muss ich das bezahlen da es schon über ein halben Jahr her ist?

  8. Claudia
    Am 10. Juli 2019 um 23:02

    Mein Freund habe von meiner ex Chefin das Auto gestohlen ( zu der Zeit hätte er einen gebrochenen fuß). Auf der Autobahn wurde dieser unbekannte Fahrer zweimal (hin-, und Rückweg geblitzt). Mein Freund bekam Post zu beiden Delikten schickte er die Stellungnahme mit röntgenbild artesten ect per Fax an die bußgeldstelle. Der eine Delikte wurde fallen gelassen der andere nicht ( weil auf dem blitzerfoto der unbekannte fahrer kaum zuerkennen ist). Er bekam wieder Post per emailen schrieb er nochmal das er es nicht war dies würde angelegt jetzt muss er die Strafe zahlen weil angeblich die 2 Wochen Frist abgelaufen ist ( die nicht abgelaufen ist da die Stellungnahme pünktlich ankam die abgelegt wurde).
    Wir nahmen uns einen Anwalt auch dieser sagte die zwei Wochen Frist ist abgelaufen.
    Ich verstehe das nicht mein Freund konnte nicht fahren hat alle Beweise eingereicht das eine wurde fallen gelassen und das andere nicht!!! Obwohl man mit einem gebrochenen Fuß nicht fahren kann und der wahre Täter läuft frei rum.

    Wie kann man sich Verhalten? Denn alles würde abgelegt auch die widereinsetzung in das Verfahren ( nicht glaubhaft).

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juli 2019 um 9:57

      Hallo Claudia,

      leider können noch dürfen wir Ihnen eine Rechtsberatung anbieten, nur ein Anwalt kann das. Wir können Ihnen daher nur raten, sich eine zweite Meinung von einem Anwalt einzuholen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Dirk
    Am 7. Juli 2019 um 14:12

    Bussgeldbescheid wurde am 11.06.19 erlassen. Tattag war der 12.03.19.
    Sind die 3 Monate überschritten, wenn der Bescheid erst am 25.06.19 im Briefkasten war ?

    Vielen Dank für die Infos !

  10. Hans
    Am 28. Mai 2019 um 17:15

    ich wurde in Wiesbaden geblitzt und möchte nicht das der Bescheid nachhause kommt. Ist eine vor Ort Zahlung möglich?

  11. Niklas L.
    Am 22. Mai 2019 um 22:50

    Hallo,
    ich und ein Freund, wollten zum 1.6 mit dem Auto in den Urlaub fahren, jedoch wurde er nun geblitzt und ist in der Probezeit. Die Frage ist nun, was wir tun sollen falls der Brief nicht kommt bevor wir los wollen und nicht sicher sagen können ob es zu einem Fahrverbot kommen könnte.

  12. Peter
    Am 4. April 2019 um 12:48

    Wie lange steht eine mobile blitzer in eine Ort? Bin ich geblitzt am 20.3.2019 und am 19.03.2019 war ich von gleiche ort vorbei gefahren. Gibt’s die Möglichkeit noch eine blitzer zu bekommen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2019 um 17:52

      Hallo Peter,

      eine allgemeingültige Antwort gibt es auf diese Frage nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Günter,.
    Am 26. März 2019 um 17:24

    Bin in der letzten Novemberwoche 2018 in der Ortschaft geblitzt worden, ist die Sache verjährt da ich bis heute keine Informationen habe??

  14. Luka
    Am 17. März 2019 um 5:24

    Hallo

    Achten die Kontrolle auch beim blitzerfoto auf die umweltplakette ob eine vorhanden ist wenn man in einer Umweltzone geblitzt wird. Zb.wiesbaden

  15. Armin M.
    Am 4. Februar 2019 um 17:21

    Ich wurde vor 3 Wochen außerorts mit 100km/h in der 70er Zone geblitzt. Der Bescheid hierfür ist noch nicht angekommen. Heute wurde ich wieder, an einer anderen Stelle, mit dem gleichen Geschwindigkeitsverstoss geblitzt. Da der erste Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, gilt dann auch schon hierbei die Bewehrungszeit von einem Jahr für die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung?

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