Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Der Bußgeldbescheid: Die Dauer der Zustellung kann variieren

Für die Dauer der Bußgeldbescheid-Zustellung müssen Sie einige Wochen einberechnen.
Für die Dauer der Bußgeldbescheid-Zustellung müssen Sie einige Wochen einberechnen.

Während eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr schnell passiert ist, kann beim Bußgeldbescheid die Dauer der Zustellung einige Zeit in Anspruch nehmen. Um die wichtigste Frage: „Wie lange dauert es bis der Bußgeldbescheid kommt?“ gleich vorweg korrekt zu beantworten: Das lässt sich nicht konkret sagen.

Da in aller Regel eine Verjährung nach drei Monaten einsetzt, kann die Zustellung vom Bußgeldbescheid von einer Dauer von acht Wochen und mehr sein. Auch eine spätere Verjährung ist denkbar, wenn die Frist einmalig unterbrochen wurde.

Wie lange dauert ein Blitzerbescheid? Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie lange beim Bußgeldbescheid die Zustellungsdauer beträgt. Der wohl wichtigste ist die Verjährungsfrist, welche bei den meisten Ordnungswidrigkeiten drei Monate beträgt. Laut § 26 Abs. 2 StVG greift diese Frist allerdings nur,

solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentlich Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

FAQ: Dauer des Bußgeldbescheides

Bis wann muss ein Bußgeldbescheid eingehen?

Die Bußgeldstelle hat für den Bußgeldbescheid in der Regel drei Monate Zeit.

Was passiert, wenn der Bescheid danach eingeht?

Wird der Bußgeldbescheid nach mehr als drei Monaten versandt, unterliegt dieser der Verjährung. Allerdings kann die Verjährung durch verschiedene Umstände unterbrochen werden.

Was muss ich bei einem verspäteten Bescheid tun?

Ist der Bußgeldbescheid verjährt, kann dies einen Einspruch rechtfertigen. Bedenken Sie aber, dass auch eine Unterbrechung der Verjährung stattgefunden haben kann.

Oberste Priorität der Behörde ist es also, diese Frist einzuhalten. Ein weiterer Faktor liegt in der Ermittlung des Fahrers. Ist dieser beispielsweise auf einem Blitzerfoto eindeutig erkennbar, ergeht der Bescheid schneller, als wenn die Polizei weitere Maßnahmen treffen muss.

Wie lange dauert der Bußgeldbescheid nach dem Blitzen?

Die häufigste Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ist die Geschwindigkeitsüberschreitung. Daher werden sich viele Betroffene fragen: „Wie lange dauert es, wenn man geblitzt wurde, bis der der Bußgeldbescheid zugestellt wird?“ Jede Ordnungswidrigkeit führt zu einem Verwaltungsakt, insofern ist es irrelevant, welche vorliegt. Entscheidend ist in diesem Fall eher, wie viel Aufwand die Behörde betreiben muss, um den Fahrer ausfindig zu machen.

Verschiedene Maßnahmen führen allerdings zu einer Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (§ 33 OWiG). Dazu zählt die richterliche oder polizeiliche Vernehmung des Betroffenen und auch der Erlass des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung. Auch die Versendung des Anhörungsbogens setzt die Frist aus.

Wie lange dauert ein Strafzettel?

Im Volksmund wird das Verwarngeld auch „Strafzettel“ genannt. In vielen Fällen, wie beim Falschparken, befindet sich das „Knöllchen“ unter der Windschutzscheibe. Warten Sie auf Ihr Verwarngeld per Post, so gilt hier ebenfalls eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Bei einem Strafzettel kann die Dauer der Zustellung also ebenfalls mehrere Wochen betragen.

Für die Zahlung des Verwarngeldes bleibt Ihnen eine Woche, ansonsten bekommen Sie einen Bußgeldbescheid zugestellt und die Kosten steigen in die Höhe.

Video: Bußgeldbescheid gar nicht erhalten?

Bußgeldbescheid nicht erhalten: Was ist jetzt zu tun?
Bußgeldbescheid nicht erhalten: Was ist jetzt zu tun?

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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117 Kommentare

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  1. Hadi
    Am 17. Oktober 2018 um 9:02

    Hallo,
    vor 40 Tage war ich auf der Autobahn und wurde einmal geblitz.Ich habe den Bußgeldbescheid heute bekommen. Kann das sein, dass man ohne Blitz Bußgeldbescheid bekommt? Weil ich nur einmal in diesem Tag geblitzt wurde.

  2. Stephan
    Am 25. September 2018 um 19:50

    Hallo,

    Wurde heute wahrscheinlich in einer 30er Zone mit 50 geblitzt. Bin mir aber nicht sicher und habe seid gestern mein A2 Führerschein.
    Mit welchen Folgen muss ich rechnen????

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan

  3. Markus
    Am 25. September 2018 um 14:08

    Meine Frage konnte ich nicht finden.
    Kann man Urlaubszeiten der Behörde melden, um eine Zahlungsfrist aktiv einhalten zu können?
    Details: Vor 5 Wochen in 30 Zone geblitzt. Haben die Radarfalle im Auto gesehen und waren ohnehin langsam. Vor mir wurde niemand geblitzt, ich schon. Demnach allenfalls 8 Euro lt. Katalog. Würde ich einfach bezahlen und fertig.
    Bis heute keine Post bekommen, bin nun verreist, Frist ist ja noch nicht um. Es kann sich leider niemand um die Post kümmern. Will vermeiden, dass es teurer wird als nötig. Denn wenn die Zustellung ungünstig erfolgt, kann ich die Frist nicht einhalten, weil ich schlicht nicht da bin.
    Vielen Dank und Grüße

  4. Jenny
    Am 21. September 2018 um 21:37

    Hallo Hallo,
    Ich wurde auf der Autobahn (erlaubt 120km/h gemessen 162km/h) habe den Anhörungsbogen erhalten und online beantwortet.
    Bis Dato noch kein Bescheid, denke der kommt schon noch. Jetzt meine Frage, ich gehe davon aus das es kein Fahrverbot wird (keine Wiederholungstat) wird mein erster Punkt, nun wurde ich heute wieder geblitzt ca. 10-12 km/h zu viel, hat das einen Einfluss auf das „laufenden Verfahren“? Also kann jetzt doch eine Wiedetholungstat draus werden?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 18:31

      Hallo Jenny,

      als Wiederholungstäter gelten Sie nur, wenn Sie zweimal innerhalb von zwölf Monaten mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Janine
    Am 12. September 2018 um 21:23

    Hallo, ich wurde am 28. Juni auf der Autobahn von der Polizei angehalten, da ich einen LKW überholt habe im Überholverbot. Habe bis heute nichts bekommen. Gilt hier auch die Verjährungsfrist von 3 Monaten?

    Lg

  6. Saskia
    Am 11. September 2018 um 11:42

    Guten Tag,

    Ich wurde Anfang des Jahres 2017 (!) von einem Behindertenparkplatz abgeschleppt, gleich in einer dunklen Gasse vor einem Krankenhaus, als ich irrtümlich dort parkte um mein schwer krankes Kind nachts stationär einzuliefern.
    Der Bescheid kam recht zügig, ich reichte Widerspruch ein.
    Dieser wurde bis 27.08.2018 (!) nicht beantwortet. Nun wird sich entschuldigt, dass sich die Bearbeitung aufgrund innerbetrieblicher Überlastung und Krankheit verzögert habe und ich werde gebeten, die Kosten dennoch zu tragen.

    Mein Widerspruch ging am 16.06.2017 dort ein. Muss ich wirklich zahlen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    S. Oswald

  7. Braun
    Am 6. September 2018 um 16:39

    Guten Tag,
    Ich wurde auf dem Weg in den Urlaub, der 4 Wochen dauert, geblitzt. Da ich in diesem Zeitraum nicht an meine Post kommen werde um den den Bescheid entgegen nehmeb zu können ,ist meine Frage , welche Nummer ich anrufen kann um ggf. Müllgebühren zu ersparen.

    Vielen Dank!
    MfG

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 17:46

      Hallo Braun,

      für Fragen zu Bußgeldbescheiden und ähnlichem können Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Michel
    Am 3. September 2018 um 20:08

    Wurde in einem Mietwagen geblitzt (Geschwindigkeitsübertrettung) kann mich selbst daran nicht erinnern die mietwagenfirma hat ein bescheid erhalten und meine daten an die amtstelle weitergegeben…nach einem jahr kam nix an weder bei der firma noch bei mir nochmal was an…ist die sache verjährt?!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 11:53

      Hallo Michel,

      nach einem Jahr kann von einer Verjährung ausgegangen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Mohamed
    Am 17. August 2018 um 9:48

    Hallo.
    Am 27.07.2018 war mein letzter Tag der Probezeit. Ich wurde am 26.07.2018 geblitzt durch einen Rotblitzer bzw. bei mir war die Ampel noch Orange, eng hinter mir war ein anderes Fahrzeug und der Blitzer hat 2mal geblitzt .
    Meine Frage ist, wie erfahre ich ob ich geblitzt worden bin ? Ich bin mir nicht so sicher wieso der Blitzer 2 mal geblitzt hat .
    MfG :)

  10. Lena
    Am 22. Juli 2018 um 15:45

    am 3.4. wurde ich mit 21km/h zu viel außerorts geblitzt. Nun habe ich einen Bescheid erhalten der am 10.7. ausgestellt wurde. Also mehr als 3 Monate später. Verfällt nun der Bescheid? Muss ich Widerspruch einlegen da es verjährt ist, oder reicht es den Bescheid zu ignorieren? Was ist mit dem Punkt? bleibt dieser bestehen oder verfällt er ebenfalls wegen der Verjährung?
    mit freundlichen Grüßen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2018 um 11:18

      Hallo Lena,

      selbst wenn bereits eine Verjährung eingetreten ist, dürfen Sie den Bescheid nicht ignorieren. Sie müssen vielmehr mit dem Verweis auf die Verjährung Einspruch einlegen. Beachten Sie, dass die Verjährung verlängert werden kann, wenn etwa ein Anhörungsbogen ausgestellt wurde oder es zu anderen innerbehördlichen Vorgängen kam. So ist beispielsweise bereits der Erlass des Bescheides Anlass zur Unterbrechung, insofern er innerhalb von zwei Wochen zugestellt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Engin G.
    Am 18. Juli 2018 um 15:35

    Ich bin am 25.05.2018 in 60 Zone ( Ausserhalbd Ortschaft ) ca. gegen 23:15 geblitz worden, hatte ungefährt 80 – 83 kmh – Bis heute 18.07.2018 habe ich noch kein Bescheid erhalten. Ab Wann gilt die VErjährungsfrist ? ab 25.05. am Tag an dem ich geblitzt worden bin ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 16:04

      Hallo Engin G.,

      in der Regel läuft die Verjährung ab dem Tattag.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Jennifer
    Am 26. Juni 2018 um 6:36

    Vielleicht kann man mir weiter helfen
    Habe dort gesparkt, wo eine Parkscheibe benutzt werden musste
    Leider übersehen und keine ins Auto gelegt…

    Zudem kommt es , dass es schräge Parkplätze waren, ich bin vorne also nicht rein gekommen, deshalb bin ich rückwärts rein gefahren und habe so geparkt

    Wie viele kosten kommen auf mich zu?

  13. Eko
    Am 25. Juni 2018 um 11:42

    Hallo,

    wie lange dauert es bis die Punkte in Flensburg eingetragen sind? Habe bereits den Brief ausgefüllt dass ich schuldig bin und verschickt.

    Vielen Dank

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2018 um 11:16

      Hallo Eko,

      die Punkte werden eingetragen, nachdem Rechtskraft eingetreten ist – also in der Regel, nachdem Sie das Bußgeld bezahlt und damit Ihre Schuld anerkannt haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Andreas
    Am 4. Juni 2018 um 20:59

    Mir wurde am 26.11.2017 Verkehrsbehinderung vorgeworfen, am Volksparkstadion in Hamburg.
    Auto wurde umgeparkt und nun habe ich einen Gebührenbescheid bekommen, Erstelldatum 30.05.2018.
    Was soll ich tun ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juni 2018 um 15:07

      Hallo Andreas,

      leider dürfen wir Ihnen keine Rechtsberatung anbieten. Wenn Sie juristischen Rat benötigen, können Sie sich jedoch gerne an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Stpehan
    Am 19. Mai 2018 um 23:32

    Hallo ich habe letztes Jahr mit mein Firmenwagen im Halteverbot gestanden das war am 15.6.2017 gewesen wo das Ordnungsamt auch ein abschlepper bestellt und dann storniert hat und habe angeblich 4 Wochen später Post bekommen mit ein Anhörungsbogen. Was ich aber nie bekommen habe.
    Jetzt habe ich Post bekommen vor einer Woche und soll die Anfahrt und alles bezahlen ist das nicht etwas zu spät für den Bescheid?
    Lg

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juni 2018 um 16:06

      Hallo Stpehan,

      durch das Versenden des Anhörungsbogens beginnt die Verjährungsfrist für den Bußgeldbescheid von vorn zu laufen. Dies gilt auch, wenn Sie den Bogen nicht erhalten haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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