Bußgeldbescheid ist fehlerhaft – So gehen Sie nun vor
Letzte Aktualisierung am: 12. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Fehler im Bußgeldbescheid: Wodurch verliert der Bescheid seine Gültigkeit?
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wann ein fehlerhafter Bußgeldbescheid vorliegt und wie Sie vorgehen können, wenn Sie einen solchen Fehler bemerken. Welche Fehler führen zu einer Ungültigkeit der Bußgeldbescheide und welche Angaben muss ein Bescheid enthalten?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fehler im Bußgeldbescheid
Es gibt unterschiedliche Fehlerquellen bei einem Bußgeldbescheid. So können beispielsweise der falsche Name oder ein fehlendes Kennzeichen angegeben sein.
Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Formfehler zur Ungültigkeit führt. Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung kann allerdings dazu führen.
Sie müssen in diesem Fall einen Einspruch einlegen. Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie hier.
Wann ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft? 9 wichtige Fakten, die Sie kennen sollten

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie ihn gut prüfen. Falls er nämlich Formfehler enthält, könnte ein Einspruch eine Option sein. Was Formfehler sind und wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie hier in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...

Ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid? Führt dieser Fehler der Behörde zu einer Ungültigkeit des Bescheids? Ein Bußgeldbescheid muss unter anderem den Namen und das Kennzeichen des Betroffenen enthalten, doch nicht immer führen Zahlendreher im Kennzeichen zu einem ungültigen Bußgeldbescheid. » Weiterlesen...

Ist es rechtens, wenn bei Ihnen ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung eingeht? Um was es sich bei der Verwarnung durch die Bußgeldstellen tatsächlich handelt, ob der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, wenn keine vorherige Verwarnung seitens der Behörde ergeht und ob Sie eigentlich einen Rechtsanspruch auf eine im Vorfeld zugestellte Verwarnung haben, können Sie in diesem Artikel nachlesen. » Weiterlesen...

Muss ein Bußgeldbescheid auch immer Angaben zur Höhe der Punkte enthalten oder darf diese Information auf dem Schreiben der Bußgeldstelle fehlen? Und werden bei letzterem die Punkte dann auch nicht im Flensburger Fahreignungsregister vermerkt? Informationen darüber, was genau in einem Bescheid aufgeführt sein muss und ob die Punkte in Flensburg dazu gehören, erhalten Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Sie erhalten einen Bußgeldbescheid als Halter, sind aber nicht der Fahrer zur Tatzeit der Ordnungswidrigkeit gewesen? Wir erklären, wie Sie nun vorgehen sollte und wie mit dem Anhörungsbogen umzugehen ist. Wir klären auch die Frage, ob Sie verpflichtet sind, den Fahrer zu melden. » Weiterlesen...

Auf dem Bußgeldbescheid steht nicht Ihrer, sondern der Name eines anderen? Oder enthält Ihr Name auf dem Schreiben einen Rechtschreibfehler? Verschiedene Gerichte beschäftigten sich bereits mit derartigen Fällen. Ob ein falscher Name daher gleich ein Grund ist, den Bußgeldbescheid nicht zu bezahlen oder ob der Bescheid trotzdem gültig ist oder welche anderen Angaben zur Identifizierung Ihrer Person reichen, können Sie hier nachlesen. » Weiterlesen...

Was ist, wenn der Bußgeldbescheid ohne Unterschrift zu Ihnen nach Hause gelangt? Ist er dann fehlerhaft und angreifbar oder ist er trotzdem gültig und Sie müssen trotzdem zahlen? Ob ein Bescheid immer eine Unterschrift benötigt oder auch ohne diese rechtens ist, welche Form die Post der Bußgeldstellen haben muss und welche Angaben sie beinhalten muss, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. » Weiterlesen...

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und Ihnen erscheint das Bußgeld zu hoch? Wie Sie herausfinden, ob tatsächlich ein Fehler seitens der Bußgeldstelle vorliegt, wie Sie richtig Einspruch einlegen und welche weiteren Möglichkeiten bestehen, erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Sie sind auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar - ist der Bußgeldbescheid trotzdem gültig? Viele Mythen ranken sich um die Anforderungen des Beweisfotos. Lesen Sie hier nach, welche Bestimmungen rechtlich relevant sind und ob Ihr Blitzerfoto als Beweis ausreicht. » Weiterlesen...
Das sollte ein Bußgeldbescheid enthalten, um gültig zu sein
Ein Bescheid muss verschiedene Angaben aufzeigen, um gültig zu sein. Diese finden sich in § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Demnach muss dieser folgendes beinhalten:

(1) Der Bußgeldbescheid enthält
1. die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
2. den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
3. die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
4. die Beweismittel,
5. die Geldbuße und die Nebenfolgen.
(§ 66 Abs. 1 OWiG)
Darüber hinaus muss den Bußgeldbescheiden ein Hinweis beiliegen, dass wenn kein Einspruch erfolgt, diese rechtskräftig und vollstreckbar sind und ein Einspruch auch negative Folgen haben kann.
Auch die zweiwöchige Frist muss korrekt berechnet und angegeben sein. Eine Zahlungsaufforderung sollte ebenfalls dem Bußgeldbescheid anhängen. Sollte die Geldbuße nicht beglichen werden können, ist die Behörde binnen zwei Wochen zu informieren. Eine Belehrung muss enthalten sein, welche Betroffene aufklärt, dass Erzwingungshaft droht, wenn die Zahlung nicht eingeht.
Wann der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist
Sollte eine Angabe oder die Rechtsmittelbelehrung fehlen, kann der Bußgeldbescheid falsch sein.
Enthält der Bußgeldbescheid falsche Angaben, wie einen Rechtschreibfehler im Namen oder einen Zahlendreher im Kennzeichen, so ist der Bescheid nicht unbedingt ungültig. Auch die Punkte müssen nicht im Bescheid stehen, da diese nicht als Nebenfolge gelten.
Ein Fahrverbot hingegen sollte aufgeführt sein, ansonsten liegt ein falscher Bußgeldbescheid vor. Auch das Aktenzeichen muss korrekt sein.
Folgende Fehler führen zu einem ungültigen Bußgeldbescheid:
- fehlende Rechtsmittelbelehrung oder fehlender Hinweis zur Erzwingungshaft
- fehlende Nebenfolgen, wie ein Fahrverbot
- falsches Aktenzeichen
- mehrere Fehler in den Angaben, welche eine zweifelsfreie Identifizierung nicht mehr zulassen
- Fehler in der Fristberechnung
Ein Anwalt kann den Bußgeldbescheid prüfen und Einspruch einlegen
Sollte Ihnen ein falscher Bußgeldbescheid zugegangen sein und damit ein Bußgeldverfahren eröffnet worden sein, kann ein Rechtsanwalt Sie beraten, wie Sie vorgehen sollten. Er klärt auch auf, ob sich ein Einspruch lohnt. Ein Rechtsanwalt kann Sie auch über das Bußgeldverfahren oder die Kosten bei einem Einspruch informieren. Insbesondere wenn es darum geht, ein Fahrverbot zu verhindern, sollten Betroffene Hilfe suchen.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:

(96 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Angenommen es gäbe einen Zahlendreher im Bußgeldbescheid. Den höheren Preis hätte man bereits bezahlt und erst danach würde einem ein Korrekturbescheid mit einer geringeren Summe zugestellt. Würde sich durch den korrigierten Bescheid die Frist um einen allgemeinen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen auf das Datum des Erhalts des zweiten Schreibens ändern oder verbleibt es bei der Frist des ersten Schreibens. Mit freundlichen Grüßen A.L.
Habe einen Bußgeldbescheid für eine Geschwindigkeitsüberschreitung(ausserhalb Geschlossener Ortschaft mit 46 kmh zu viel) erhalten, diesen habe ich auch zugegeben. Es wurde ein Bussgeld in Höhe 158 € verhängt mit zusätzlich einem Fahrverbot von 1 Monat. Habe mir selbst eine Auskunft über meinen Punktestand in Flensburg eingeholt und habe keinerlei Einträge in Flensburg. Meiner Meinung nach dürfte es überhaupt kein Fahrverbot geben da ich in den letzten Jahren auch keine Geschwindigkeitsüberschreitungen hatte.
Vielleicht ist diese Fahrverbot Strafe über 1 Monat falsch und somit nicht rechtens.
Hallo J,
waren Sie außerhalb geschlossener Ortschaften 46 km/h zu schnell, werden laut Tatbestandskatalog ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbit von einem Monat fällig. Siehe https://staging.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ein freundliches Moin.
Wenn im angekündigten Bußgeldverfahren nur der Dorfname, dazu der Straßenname (die Straße mit dem Namen geht durch mehrere Dörfer) aufgeführt ist, ist dann der Bußgeldbescheid fehlerhaft? Anders gefragt; muss der Blitzer Standort genau beschrieben werden?
Vielen Dank ….
hab ein busgeld wegen zuschnellem fahren bekommen,
ich solte vor zwei wochen innerorts zuschnell gefahren sein ,
der fahrer auf dem bild bin ich , nur ohne vollbart
aber ich hab ein 6cm langen vollbart
glaub nicht das der innerhalb von 2 wochen um 6 cm wachsen kann
somit ist das datum von ordnungwiedrigkeit falsch
Hallo,
Ich wurde vor 2 Monaten von der Polizei gelasert und angehalten. Dabei stellten die Beamten fest das meine Reifen vorne in der Innenseite abgefahren waren. Nun gut dazu kam die Geschwindigkeit Überschreitung, mit Abzügen usw. Waren es in einer 70 Zone außerorts 29 kmh zuviel. Gestern habe ich das Busgeldschreiben schreiben erhalten. Dort steht der tatvorwurf so wie ein falsches Kennzeichen (falscher Ortsname)
Initialen am Kennzeichen so wie die Nummer stimmen, die aufgeführte Fahrzeugtyp Bezeichnung entspricht nicht meinem Fahrzeug. Laut Behörde ist es ein Citroen, ich fahre Bmw.
Ist das schreiben gültig?.
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo K.,
wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Bescheid prüfen zu lassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
in meinem Bußgeldbescheid steht, ich ware ortsauswärts gefahren, dabei bin ich zur Tatzeit ortseinwärts gefahren. Macht es Sinn wegen dieses Fehlers gegen den Bescheid vorzugehen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Beste Grüße
E.
Hallo E.,
wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben. Konsultieren Sie deshalb einen Anwalt für Verkehrsrecht, um sich diesbezüglich beraten zu lassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
hallo
ich hab eine verwarnung bekommen , ich solte vor 2 wochen zuschnell gefahren sein
ich erkenn mich auf dem bild ,
nur bin ich auf dem bild rasiert aber ich hab einen 6 cm langen vollbart
da es nicht möglich ist innerhalb von zwei wochen den bart 6 cm lang wachsen zu lassen
muss es ja falsch sein
Ich bin mit dem Fahrrad gefahren und habe mein Handy als Navi (im Standby Modus) mit der rechten Hand benutzt.
auf der „Verwarnung mit Zahlungsaufforderung“ steht ich hätte die linke Hand benutzt.
sollte ich deshalb einen Anwalt aufsuchen?
Hallo Michael,
wurden Sie klar identifiziert, versprechen solche „kleinen“ Fehler in der Regel keinen Erfolg bei einem Einspruch. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann dies genau überprüfen und Sie dann zum weiteren Vorgehen beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Liebe Redaktion,
Ich habe einen Bußgeldbescheid wegen eines Tempoverstoßes bekommen. Die Höhe des Bußgeldes wurde mit der Begründung, dass eine Voreintragung im Fahreignungsregister vorliegt, erhöht. Ich habe das RP Kassel gebeten mir die Details zur Voreintragung zuzusenden, da ich mich an keinen Verstoß mit Punkten in meinen Unterlagen finden kann. Heute ist die Auskunft aus dem Fahreignungsregister vom RP Kassel per Post gekommen. Ergebnis: die Auskunkft ist über eine dritte Person, mit gleichem Vornamen und Geburtsdatum und somit nicht auf mich zutreffend.
Wie soll bzw. kann ich vorgehen? Ich werde auf Basis der Beweislage der Erhöhung widersprechen. Dennoch interressiert mich, ob die Behörde Ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat und den Fehler hätte finden müssen (immerhin wurden sensible Daten über eine Dritte Person an mich weitergeleitet). Ist die Sachlage ausreichend, um den Bußgeldbescheid als Ganzes anzufechten und somit ungültig?
Grüße,
Christian W.
Hallo Christian,
leider sind wir nicht befugt, eine juristische Beratung abzugeben. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mein Bußgeldbescheid enthält ein falsches Datum des Tattags – ich wurde zwar angehalten aber der Bescheid selbst kam spät und hatte dann ein falsches Datum – ich war zum angegebenen Zeitpunkt nicht mal in Deutschland. Wir haben Einspruch eingelegt – dieser Bestandteil wurde nicht berücksichtigt und der Bescheid wurde nicht korrigiert – ist er deshalb ungültig?
Grüße
G. Raue
Hallo Gerhard R.,
es kommt in der Regel auf die Umstände an. Wenn keine Verwechslungsgefahr besteht, führt ein falsches Datum nicht unbedingt zur Ungültigkeit. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, wenn die Behörde auf Ihren Einspruch nicht reagiert.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mein Auto ist auf meinen älteren Anrufer angemeldet und hat demletzt ein Blitzerfoto mit Zeugenfragebogen wegen mir bekommen. In dem Bescheid geht es um 22km/h mit Tolleranzabzüge, innerorts, zu schnell.
Darauf steht zwar das richtige Kennzeichen aber die falsche Automarke!
Er hat auf dem Antwortschreiben außerdem von seinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Nun ist die Polizei bei ihm gewesen und hat ihn befragt. Er hat lediglich gesagt, dass ein Familienmitglied das auf dem Foto sei aber das kein Fahrzeug der angegeben Marke auf Ihn angemeldet sei.
Ist der Bescheid mit der falschen Automarke ungültig und was habe ich jetzt zu erwarten?
Hallo Nicole,
um den Bußgeldbescheid auf Fehler prüfen zu lassen und bei weiteren Fragen müssten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten und bezahlt. Nun habe ich festgestellt, dass das angegebene Tempolimit anstatt 30 km/h , 40 Km/h in dem angegebenen Bereich beträgt. Sprich der Bußgeldbescheid ist nicht korrekt und auch das Bußgeld zu hoch!
Kann ich gegen diesen Bescheid noch Widerspruch einlegen oder habe ich den Bescheid obwohl dieser falsch ist mir meiner Zahlung anerkannt??
Viele Grüße
JL
Hallo Jürgen L.,
in der Regel erkennen Sie den Bescheid durch die Zahlung an. Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie dennoch dagegen vorgehen wollen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wenn auf einem Bußgeldbescheid Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät,Foto steht,aber als Beweis kein Zeuge eingetragen ist ist der Bescheid Rechtsgültig.Bisher hatte ich immer Beweismittel Lichtschrankenmessung oder Sensormessung Bild und Zeuge: z.B. PK Pethhahn VD2 oderZeuge:Holm PM jetzt fehlen Zeuge:xxxx hab ich eine Chance da wieder rauszukommen mit Einspruch weil Der Yzeuge fehlt
Hallo Renate,
bei einem Einspruch diesbezüglich können die Behörden den entsprechenden Zeugen in der Regel nachtragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Der Aktenzeichen auf dem Anhörsbogen scheint falsch zu sein, und ich habe hier gelesen dass dieser seine Gültigkeit dadurch verliert. Richtig?
Also wenn ich es online eingebe steht, zeigt es mir dass er falsch ist