Ist ein DDR-Führerschein noch gültig? Aktuelle Infos!
Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Rund um den DDR-Führerschein: Gültigkeit, aktuelle Entsprechungen, Bestimmungen zum Umtausch

In Deutschland ist aktuell eine Vielzahl verschiedener Führerscheinformate im Umlauf: Moderne EU-Führerscheine im Scheckkartenformat, alte graue oder rosafarbene „Lappen“ und sogar Scheine aus der DDR.
Doch ist eine Fahrerlaubnis aus der DDR heutzutage überhaupt noch gültig? Welche Bestimmungen gelten für den Führerschein aus einer vergangenen Zeit? Gibt es eine Umtauschpflicht?
In diesem Ratgeber erhalten Sie eine Übersicht über die Führerscheinklassen der DDR. Informationen zu den aktuellen Entsprechungen und dem Umtausch der Scheine erhalten Sie ebenfalls.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: DDR-Führerschein
Der Führerschein der DDR ist grundsätzlich noch immer gültig. Eine Übersicht der aktuellen Entsprechungen finden Sie hier.
Eine Übersicht mit den Umtauschfristen liefert diese Tabelle.
Als Erinnerung darf der alte Führerschein in der Regel beim Besitzer verbleiben, dafür wird diese allerdings ungültig gemacht.
Gültigkeit der DDR-Fahrerlaubnisklassen: Gilt der alte Schein noch?
Für Inhaber alter Führerscheine ist die Frage nach der Gültigkeit ihrer Dokumente besonders drängend. Nutzt jemand eine ungültige Fahrerlaubnis, um sich hinter das Steuer eines Autos zu setzen, begeht er immerhin eine Verkehrsstraftat. Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine saftige Geldstrafe drohen in diesem Fall.
An dieser Stelle eine beruhigende Nachricht: Ein Führerschein aus der DDR hat seine Gültigkeit im Laufe der Jahre nicht eingebüßt. Halten Sie sich an die erlaubten Fahrzeugarten, drohen Ihnen keine Strafen.
Ist ein DDR-Führerschein auch im Ausland gültig?
Grundsätzlich ist die Gültigkeit für Ihren DDR-Führerschein in Deutschland, der Europäischen Union (EU) und in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gegeben.
Möchten Sie allerdings in einem anderen ausländischen Land mit Ihrem alten Führerschein fahren, drohen teure Bußgelder oder sogar Strafen. Manche Staaten legen bezüglich alter nationaler Führerscheine eine gewisse Kulanz an den Tag – darauf können sich Reisende jedoch nicht verlassen und müssen mit einem Bußgeld aus dem Ausland rechnen.
Die DDR-Führerscheinklassen sind vielen Polizisten und Ordnungsbeamten im In- und Ausland jedoch unbekannt. Ihr alter Führerschein kann daher zu Missverständnissen führen – etwa wenn Sie verdächtigt werden, ohne Fahrerlaubnis zu fahren. Es lohnt sich daher, vor einer EU-Auslandsreise Ihren DDR-Führerschein umschreiben zu lassen und einen internationalen Führerschein zu erwerben.
Müssen Sie Ihren DDR-Führerschein umtauschen?

Aktuell besteht beim DDR-Führerschein grundsätzlich keine Umtauschpflicht. Der alte „Lappen“ ist noch eine Weile gültig. Allerdings wurde die allgemeine Gültigkeit der Führerscheindokumente in Deutschland 2013 auf maximal 15 Jahre begrenzt.
Diese Maßnahme soll dem Führerscheintourismus entgegen wirken. Zudem wird auf diese Weise gewährleistet, dass sich nach und nach alle Bürger den Standards anpassen und Inhaber eines einheitlichen EU-Führerscheins werden.
Für ältere Führerscheine gilt allerdings noch ein gewisser „Bestandsschutz“: Sie müssen Ihre DDR-Fahrerlaubnis erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen und durch einen EU-Führerschein ersetzen lassen.
Da bis zu diesem Stichtag nicht nur DDR-Führerscheine, sondern alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden müssen, gibt es gesonderte Umtauschfristen. Diese sollen verhindern, dass Millionen von Führerscheinen zur gleichen Zeit umgetauscht werden, was die Behörden hoffnungslos überfordern würde.
Für Papierführerscheine – und damit auch den DDR-Führerschein – gelten folgende Stichtage für den Umtausch:
| Geburtsjahr | Umtauschfrist |
|---|---|
| vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 - 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 - 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 - 1970 | 19.01.2024 |
| ab 1971 | 19.01.2025 |
Es ist meist problemlos möglich, den alten DDR-Führerschein als Andenken zu behalten. Nachdem die Führerscheinstelle ihn als eindeutig ungültig markiert hat (durch Lochen, Stempeln, indem die Ecke abgeschnitten wird usw.), können Sie den Lappen wieder mitnehmen.
Tabelle: Aktuelle Entsprechungen der Führerscheinklassen der DDR
Auch, wenn Sie keinen Umtausch von Ihrem DDR-Führerschein vornehmen möchten, sollten Sie genau wissen, welchen aktuellen Klassen Ihre Fahrerlaubnis entspricht. Daraus können Sie nämlich ableiten, welche Fahrzeuge Sie führen dürfen, ohne eine Strafe zu riskieren.
Je nachdem, wann Ihr Führerschein in der DDR ausgestellt wurde, gelten andere Bestimmungen. Achten Sie besonders auf die Schlüsselnummern, welche bei den aktuellen Entsprechungen Ihrer Fahrerlaubnis vermerkt sind. Diese können die Befugnisse des Führerscheininhabers nämlich zum einen erweitern, zum anderen aber auch drastisch beschneiden.
So entspricht ein DDR-Führerschein der Klasse B beispielsweise unter anderem der aktuellen Klasse A. Diese gilt normalerweise für Motorräder unbeschränkter Leistung. Bei einer DDR-Fahrerlaubnis greifen jedoch zusätzlich die Schlüsselnummern 79.03 und 79.04. Diese begrenzen die A-Führerscheinklasse auf dreirädrige Fahrzeuge.
Was erlaubt Ihnen Ihr Führerschein aus der DDR? Die Klassen und aktuellen Entsprechungen haben wir in folgender Tabelle zusammengefasst:
Der Führerschein wurde vor dem dem 1.04.1957 ausgestellt:
| DDR-Fahrerlaubnis | Aktuelle Entsprechungen | Schlüsselzahlen |
|---|---|---|
| 1 | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
| 2 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | BE 79.06 C 172 |
| 3 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L T auf Antrag | BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E>12.000 kg, L≤ 3) L 174, 175 |
| 4 | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
Der Führerschein wurde vor dem 1.06.1982 ausgestellt:
| DDR-Fahrerlaubnis | Aktuelle Entsprechungen | Schlüsselzahlen |
|---|---|---|
| Langsamfahrende Fahrzeuge (vor dem 1.04.1980) | AM, A1, L | A1 79.05 L 174, 175 |
| Langsamfahrende Fahrzeuge (nach dem 1.04.1980) | AM, L | L 174, 175 |
| Kleinkrafträder (vor dem 1.04.1980) | AM, A1, L | A1 79.05 L 174, 175 |
| Kleinkrafträder (nach dem 1.04.1980) | AM, L | L 174, 175 |
| 1 (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
| 1 (nach dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, L | L 174, 175 |
| 2 (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
| 2 (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, L | A1 79.05 A 79.03, 79.04 L 174, 175 |
| 2 (nach dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, L | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 L 174, 175 |
| 3 (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
| 3 (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980) | AM, A1, L | A1 79.05 L 174, 175 |
| 3 (nach dem 1.04.1980) | AM, L | L 174, 175 |
| 4 (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) L 174, 175 |
| 4 (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) L 174, 175 |
| 4 (nach dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) L 174, 175 |
| 5 (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | BE 79.06 C 172 |
| 5 (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C 172 |
| 5 (nach dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C 172 |
Der Führerschein wurde vor dem 3.10.1990 ausgestellt:
| DDR-Fahrerlaubnis | Aktuelle Entsprechungen | Schlüsselzahlen |
|---|---|---|
| A (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
| A (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.01.1989) | AM, A1, A2, A, L | L 174, 175 |
| A (nach dem 1.01.1989) | AM, A1, A2, A, L | L 174 |
| B beschränkt (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
| B beschränkt (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, L | A 79.03, 79.04 L 174, 175, 79.05 |
| B beschränkt (nach dem 1.01.1989) | Am, A1, A, B, L | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 L 174 |
| B (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | A1 79.05 BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3) L 174 |
| B (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3) L 174, 175 |
| B (zwischen dem 1.04.1980 und dem 1.01.1989) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3) L 174, 175 |
| B (nach dem 1.01.1989) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3) L 174 |
| C (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L T auf Antrag | BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3) L 174, 175 |
| C (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L T auf Antrag | A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C1 172 CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3) |
| C (nach dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L T auf Antrag | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C1 172 CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3) |
| D | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, L T | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 B! 79.06 L 174 |
| BE (vor dem 1.01.1989) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3) L 174, 175 |
| BE (nach dem 1.01.1989) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3) L 174 |
| CE | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C 172 |
| DE | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, L, T | A1 79.04, 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
| M (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
| M (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980) | AM, A1, L | A1 79.05 L 174, 175 |
| M (zwischen dem 1.04.1980 und dem 1.01.1989) | AM, L | L 174, 175 |
| M (nach dem 1.01.1989) | AM, L | L 174 |
| T (vor dem 1.04.1980) | AM, L | L 174, 175 |
| T (zwischen dem 1.04.1980 und dem 1.01.1989) | L | L 174, 175 |
| T (nach dem 1.01.1989) | L | L 174 |


(109 Bewertungen, Durchschnitt: 4,32 von 5)
Habe im Mai 1991 DDR Führerschein Klasse B gemacht vorher 1986 Mottorad.
Soll meinen Führerschein jetzt ändern lassen auf 7,5 t.
Ist dieses möglich?
hallo,
ich habe noch eine ddr-fahrerlaubnis ausgestellt juni 1981 jedoch keine vk30!
was tun?
Hallo in die Runde. Ich habe einen DDR-Führerschein Klasse B mit Zulassungsdatum 20.09.1990. Ich möchte ein Wohnmobil erwerben, welches mehr als 3500 Kg wiegt. (ca. 5 Tonnen, wurde selbst konfiguriert) Darf ich mit meinem Führerschein dieses Wohnmobil fahren?? die Bestimmungen hierfür sind für mich etwas verwirrend.
Danke für die Antwort,
Peter
Hallo Peter,
alle Entsprechungen des DDR-Führerscheins finden Sie unter https://staging.bussgeldkatalog.org/ddr-fuehrerschein/#entsprechungen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe mein Moped schein 1985 gemacht danach Motorrad 150 ccm 1986 war das
1988 hab ich mein PKW schein gemacht
Im DDR Führerschein steht A,B,M
Nun meine Frage bis zu wieviel ccm kann ich Motorrad fahren und bis zu wieviel Tonnen kann ich mit dem PKW schein fahren.
Danke im voraus
Hallo
Ich habe meinen DDR Führerschein 1988 gemacht für die Klasse C und E. Ich habe gelesen das dieser nach heutigem Stand, da Führerschein vor 03.10.1990 gemacht auch die Klasse A AM und A1 beinhaltet. (siehe oben Tabelle). Stimmt das und was darf ich heute fahren mit dem DDR Führerschein?
Hallo , ich habe da mal eine Frage ,ich habe 1986 die Klasse 5 gemacht ,und was darf ich da mit jetzt alles Fahren ,darf ich da mit auch 125 ccm Fahren .
Habe zu DDR Zeiten meinen Motorradführerschein gemacht. In meinem Führeschein sind die Klassen 1a und 1b gestempelt. Zuzüglich ist ein Stempel mit dem Vermerk „Der Inhaber besitzt die Fahrerlaubnis der Klasse 1 und 4 seit dem 19.05.88“, abgezeichnet von Kreis. Heisst das , dass ich Motorräder unbegrenzt fahren darf???
Hallo,
meine Frage habe meinen DDR Führerschein umgetauscht und heute meinen neuen erhalten.
Was bedeutet wenn hinter A1 und A Datum 30.08.82 Schlüsselzahl 79.03 / 79.04 steht darf ich dann auch normale 125 ccm Motorräder fahren oder nur welche mit 3 Räder (Trikes).
Danke für die Antwort im voraus
Ich habe meine Mopedfahrerlaubnis (§85 der STVZO der DDR)1978 bekommen.Bei einem Umzug ging er verloren.Habe mit dem Bürgeramt in Rav.eine karteikartenabschrift angefordert aber es sind keine Unterlagen mehr vorhanden.was soll ich jetzt tun oder was darf ich noch Fahren.bin am 01.01.1961 geb.!!
Ich hab meine fahrerlaubnis 1970 abgelegt. Bis wann muss ich spätestens umtauschen. Danke
Hallo Ronald,
Hinweise hierzu finden Sie in den Tabellen unter https://staging.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/#fuehrerschein_umtauschen_hinweise_zur_umschreibung
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, mein Führerschein ist vom 05.1988 noch der DDR Führerschein, gestempelt ist B und M (Schlüsselnummern gabe es da ja noch nicht), darf ich damit 125er und LKW`s bis 7,5 Tonnen fahren? Oder muss ich da Nachprüfungen machen? Danke
Habe meinen Führerschein 1984 in Dresden gemacht und heute noch den „rosa Lappen“.
Eingetragen sind hier B (…Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg…) und M.
Auf einem „Auszug aus der Führerscheindatei“ wird Klasse 1b und 3 bescheinigt.
Laut Ihrer Tabelle oben sollte neu auch BE eingetragen werden können.
Wie erklärt sich der Unterschied?
Danke
ich habe meinen Moped Führerschein in der DDR gemacht,nach Umtausch wurde mir auch A1 vermerkt
darf ich jetzt auf a2 erweitern
bei Schlüsselnummer steht A1 79.5
und L 174.175 die Bedeutung ????
Gruss kalle
Hallo kalle,
die entsprechenden Informationen dazu finden Sie hier: https://staging.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/a1-fuehrerschein/#aufsteigen_vom_a1-fuehrerschein_zu_a2_und_a
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ! Ich(67) habe in der DDR mit 14 Jahren den Mopedschein (M) gemacht. Galt bis 50ccm. 1970 die Klasse 1 für Motorrad ab(!) 51ccm. 1975 dann PKW Klasse 4. Diese galt nur für PKW + Anhänger und LKW bis 7,5t.
Dann gab’s noch Klasse 3 für Traktor. Die Klasse 5 war für LKW (mit oder ohne Anhänger) und beinhaltete(1) die Klasse 1 (Motorrad). So einfach war das für den Normalverbraucher.
Schade, dass die Wessi-Bürokraten das nicht hinkriegen. So weit sind die eben noch nicht. Warum auch einfach, wenn’s denn umständlich, und vor allem UNVERSTÄNDLICH auch geht (siehe obige Tabellen-Flut). HIIILFE !!!!!!!
Gruß. HarWe.
Ich habe meine Mopedprüfung in 07/1980 (M) und den PKW-Schein (B) in 02/1989 in der DDR gemacht.
Beim Lesen dieser Seiten und beim Abgleich mit meinem jetzigen Führerschein ist mir aufgefallen, dass mir das Fahren von Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum abhanden gekommen ist.
Stimmt das? Bzw., was darf ich denn alles mit dem M- und B-Schein fahren?