Drohnenführerschein: Wer benötigt ihn? Aktuelle Informationen!

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 12. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann ist ein Drohnenführerschein nötig?

Zum Fliegen eines unbemannten Flugobjekts benötigen Sie ab 250 Gramm einen Drohnenführerschein – ähnlich wie beim Auto.
Zum Fliegen eines unbemannten Flugobjekts benötigen Sie ab 250 Gramm einen Drohnenführerschein – ähnlich wie beim Auto.

Seit dem 31. Dezember 2020 ist eine neue Drohnen-Verordnung in Kraft, die nicht nur innerhalb der gesamten Europäischen Union, sondern ebenfalls in Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein gilt. Die neue EU-Drohnen-Verordnung hat somit die seit 2017 gültige nationale deutsche Drohnen-Verordnung abgelöst. Die darin festgeschriebenen Grundsätze für den Umgang mit kleinen und großen Drohnen – egal ob gewerblich oder privat – werden in Deutschland mitunter von den nationalen Regelungen aus der Luftverkehrsordnung (LuftVO) ergänzt.

Im Zuge der neuen Verordnung wurden unter anderem zwei neue Drohnenführerscheine eingeführt: der EU-Kompetenznachweis sowie das EU-Fernpilotenzeugnis. Diese lösen den alten nationalen Drohnenführerschein ab. Für welche Drohnen welcher Führerschein in Deutschland notwendig ist und welche Kosten dafür fällig werden können, erklären wir im Ratgeber.

FAQ: Drohnenführerschein

Für welche Drohnen braucht man keinen Führerschein?

Für Drohnen unter 250 Gramm ist kein Führerschein vorgeschrieben. Dies gilt sowohl für Bestandsdrohnen als auch für Drohnen der neuen EU-Klasse C0.

Was kostet der kleine Drohnenführerschein?

Den kleinen Drohnenführerschein (EU- Kompetenznachweis) können Sie aktuell (Stand: Oktober 2021) normalerweise noch kostenlos auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamts erwerben. Im Laufe des Jahres ist jedoch geplant, die Gebühr auf 25 Euro festzusetzen. Weitere Infos zu den Kosten für den großen Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis) finden Sie an dieser Stelle.

Was passiert, wenn man ohne Drohnenführerschein erwischt wird?

Lassen Sie Ihr unbemanntes Luftfahrzeug ohne entsprechenden Führerschein abheben, kann Ihnen gemäß dem Bußgeldkatalog für Drohnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro aufgebrummt werden.

Sollte der Drohnen-Führerschein für alle Drohnenpiloten Pflicht sein?

So sehen die neuen Drohnenführerscheine aus

EU-Kompetenznachweis
EU-Kompetenznachweis („Kleiner Drohnenführerschein“)
EU-Fernpilotenzeugnis
EU-Fernpilotenzeugnis („Großer Drohnenführerschein“)

Zum Steuern von Drohnen einen Führerschein machen: Ab wann ist das nötig?

Wann brauchen Sie den großen Drohnenführerschein und wann reicht der kleine Schein aus?
Wann brauchen Sie den großen Drohnenführerschein und wann reicht der kleine Schein aus?

Für Drohnen ist ein Führerschein nicht immer Pflicht. Sobald das unbemannte Luftfahrzeug allerdings mehr als 250 Gramm wiegt, kommen Sie um einen Drohnenführerschein nicht herum. Dies gilt sowohl für sogenannte Bestandsdrohnen (also alte Drohnen) als auch für Drohnen der neu eingeführten Risikoklasse C0. Wie bereits eingangs erwähnt, gibt es seit der Einführung der EU-Drohnen-Verordnung zwei neue Drohnenführerscheine, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen.

EU-Kompetenznachweises: Der kleine Drohnenführerschein (A1/A3)

Der kleine Führerschein für Drohnen ist notwendig, wenn Sie

  • Bestandsdrohnen zwischen 250 und 500 Gramm
  • Drohnen zwischen 500 Gramm und unter 2 Kilogramm (bei Betrieb in der Kategorie OPEN A3) oder
  • Drohnen ab 250 und unter 900 Gramm, die in der Klasse C1 eingruppiert sind,

abheben lassen möchten. Seit dem 4. Januar 2021 können Sie den kleinen Drohnenführerschein beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erwerben, indem Sie an einem speziellen Online-Training mit anschließender Prüfung teilnehmen. So soll sichergestellt werden, dass Sie über das notwendige Grundwissen verfügen, um eine Drohne sicher steuern zu können. Bei der Online-Prüfung müssen Sie 40 Multiple-Choice-Fragen beantworten, wobei mindestens 75 Prozent korrekt sein müssen.

Haben Sie die Prüfung erfolgreich gemeistert, wird Ihnen der kleine Drohnenführerschein im PDF-Format zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt. Sie können ihn allerdings auch bei mehreren Anbietern im Scheckkartenformat bestellen. In diesem Fall wird ein QR-Code auf die Karte gedruckt, über den der originale EU-Kompetenznachweis aufgerufen werden kann.

EU-Fernpilotenzeugnis: Der große Drohnenführerschein (A2)

Den großen Drohnenführerschein müssen Sie wiederum vorweisen können, um

  • Bestandsdrohnen über 500 Gramm und unter 2 Kilogramm (bei Betrieb in der Kategorie OPEN A2) oder
  • Drohnen über 900 Gramm und unter 4 Kilogramm (Klasse C2) bei Betrieb in der Kategorie OPEN A2

steuern zu dürfen. Ein EU-Kompetenznachweis muss bereits vorhanden sein, um das EU-Fernpilotenzeugnis erwerben zu können. Darüber hinaus bedarf es einer Selbsterklärung über die Durchführung der praktischen Kenntnisse, also ein praktisches Selbsttraining auf offenem Feld, dessen Durchführung Sie schriftlich bestätigen müssen.

Die Prüfung findet dann entweder bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Prüfstelle oder online statt. In der Prüfung selbst müssen Sie 30 Multiple-Choice-Fragen aus drei Fachgebieten beantworten. Haben Sie bestanden, können Sie den großen Drohnenführerschein beim LBA beantragen.

Zusammenfassung: Wann ist welcher Drohnenführerschein Pflicht?

Welche Drohne?Welcher Führerschein?
- Drohnen unter 250 g
(Bestandsdrohnen + Drohnen der Klasse C0*)
keiner
- Bestandsdrohnen zwischen 250 und 500 g
- Drohnen zwischen 500 g und unter 2 kg (Betrieb in der Kategorie OPEN A3)
- Drohnen ab 250 und unter 900 g (Klasse C1*)
EU-Kompetenznachweis
- Bestandsdrohnen über 500 g aber noch unter 2 kg (Betrieb in der Kategorie OPEN A2)
- Drohnen über 900 g und unter 4 kg (Klasse C2*) bei Betrieb in der Kategorie OPEN A2
EU-Fernpilotenzeugnis
* Bislang hat noch keine Drohne eine Einstufung in die neuen Klassen gemäß der EU-Drohnen-Verordnung erhalten (Stand: Oktober 2021).

Nach der Einführung der EU-Drohnen-Verordnung bleibt der alte nationale Drohnenführerschein noch ein Jahr lang gültig, also bis zum 1. Januar 2022. Danach sind je nach Drohne und Kategorie entweder der EU-Kompetenznachweis oder das EU-Fernpilotenzeugnis verpflichtend. Beide sind jeweils fünf Jahre gültig. Wer ohne entsprechenden Führerschein eine Drohne aufsteigen lässt und erwischt wird, muss sich schlimmstenfalls auf ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro einstellen.

Was kann der für Drohnen vorgeschriebene Führerschein kosten?

Für Drohnen benötigter Führerschein: Der Preis richtet sich danach, ob Sie den großen oder den kleinen Schein brauchen.
Für Drohnen benötigter Führerschein: Der Preis richtet sich danach, ob Sie den großen oder den kleinen Schein brauchen.

Je nachdem, ob Sie einen kleinen oder einen großen Drohnenführerschein brauchen, kann sich dies auf die Kosten auswirken. Schließlich ist das EU-Fernpilotenzeugnis weitaus umfangreicher und daher teurer. Den EU- Kompetenznachweis können Sie aktuell (Stand: Oktober 2021) in der Regel noch kostenlos auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamts erwerben. Im Laufe des Jahres ist geplant, die Gebühr auf 25 Euro festzusetzen.

Der große Drohnenführerschein schlägt mit etwa 300 bis 400 Euro zu Buche, da darin bereits die Kosten für Schulungsunterlagen der jeweiligen Prüfstellen sowie das Absolvieren der Prüfung selbst enthalten sind. Da jede Stelle die Gebühren selbst festlegen darf, lohnt sich ein Vergleich. Um sich den großen Drohnenführerschein ausstellen zu lassen, müssen Sie normalerweise 30 Euro zahlen. Dieser Betrag kann teilweise allerdings auch in der Gebühr der Prüfstelle bereits enthalten sein.

Unabhängig davon, ob Sie den EU-Kompetenznachweis oder das EU-Flugpilotenzeugnis nach fünf Jahren verlängern möchten, können Sie sich dafür auf einen Betrag von 15 Euro einstellen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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29 Kommentare

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  1. Christian
    Am 20. März 2018 um 23:28

    Bitte senden sie mir den Bußgeldkatalog als PDF zu. Danke.

  2. André
    Am 14. Januar 2018 um 16:01

    hab auf eurer Seite den Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr gefunden
    aber wo finde ich die Bußgelder für Modellflug, Quadrocopter, Drohnen ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 16:07

      Hallo André,

      unseres Wissens nach gibt es keinen Bußgeldkatalog wie bei Verkehrsverstößen. Die Strafen legt die Behörde bzw. der Richter je nach Gesetzestext fest.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  3. Elmar
    Am 7. Dezember 2017 um 19:10

    Hallo

    Ich habe mal eine Frage zum Fliegen mit einer Drone, welche eine Kamera hat und 2kg wiegt.

    Ich bin Mitglied im Modellsportverein und fliege 3 D Helikopter von der Größenordnung 450er bis 700er und auch Jet bzw. Flächenmodelle.

    Jetzt habe ich auf Messe so eine Drone mit Kamera gekauft, um evtl. Luftaufnahmen von meinem Grundstück zu machen.

    Nun zur eigentlichen Frage:

    Darf ich diese Drone auf meinem Grunstück überhaupt Fliegen, bzw. Videoaufnahmen damit machen (nur mein Grund)?

    Da viele Flyer, bzw. Webseiten sehr unterschiedliche Infomationen bieten, wollte ich direkt hier mal fragen.

    Danke

    Gruß
    Elmar

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 11:11

      Hallo Elmar,

      verbindliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Dort finden Sie unter anderem die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass ein Betriebsverbot über Wohngrundstücken besteht, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Peter B.
        Am 11. Januar 2019 um 16:24

        Hallo,

        nach meinem Kenntnisstand darf man über dem EIGENEN Grundstück fliegen, sollte aber, falls dies notwendig ist, vermeiden, das Nachbargrundstück ohne Gegenfrage mit aufzunehmen, falls man Bilder Videos vom eigenen Grundstück machen möchte. Über dem eigenen Grundstück gilt meines Wissens nach die „Lufthoheit“ – allerdings mit Einschränkungen – (Flugverkehr). Also nicht in die unendliche Höhe… ;-)
        Ein Tipp noch: Ich verpixele, falls nicht verhinderbar, Aifnahmen von Nachbargrundstücken so, dass keine Einzelheiten mehr erkennbar sind. Zufällig aufgenommene Menschen werden grundsätzlich gepixelt, wenn sie nicht durch Höhe sowie so unkenntlich sind. Ebenso Autokennzeichen usw. die Rückschlüsse auf Identitäten zulassen könnten.

  4. Cizik R.
    Am 15. Oktober 2017 um 8:45

    Hallo senden Sie mir bitte einen busgeldkatalog mfg

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2017 um 14:00

      Hallo Cizik R.,

      Sie können den Bußgeldkatalog online kostenpflichtig bestellen.

      Ihre Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  5. Jörg
    Am 27. September 2017 um 10:15

    Bitte senden sie mir den Bußgeldkatalog als PDF zu (100% kostenlos) vielen Dank im voraus.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 11:29

      Hallo Jörg,
      Sie können den Bußgeldkatalog kostenlos als PDF über unsere Website https://staging.bussgeldkatalog.org/pdf/ beziehen. Wenn Sie dort Ihre E-Mail hinterlegen, bekommen Sie den Katalog zugeschickt.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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